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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Ich steig hier aus :) Schöne weiterfahrt noch.
In 2 Km kommt ein Kreisel passt schön auf, dass ihr euch nicht im Kreis dreht ^^


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]AfuVO ???? Ich kenne die AfuV .... [/quote]

Dann eben V. Die Juristen könnten sich mal einigen, wann sie Verordnung mit V und wann mit VO abkürzen ... ich bin selbst keiner.

[quote]In welcher von beiden steht der Satz und in welchem § ?? Hab die AfuV zwar aber den Satz nicht gefunden.[/quote]

Das ist kein Wunder. Wie aus der vorangehenden Diskussion hervorgeht, [i:2nqv2721]könnte[/i:2nqv2721] man solch einen Satz hineinschreiben und damit die Bandpläne verbindlich machen, ohne bei jeder Änderung die Verordnung ändern zu müssen. Anscheinend will man nicht – ist auch gut.

73
Hans[/quote]


Hallo Hans, ich weiss schon das Du auf eine "Festschreibung" raus willst aber bei 3 unterschiedlichen Bandplänen ist das nun mal nicht immer machbar ....... Amateurfunk ist u.a. ein experimenteller Funkdienst. Wir haben in R1 Bandpläne die z.B. den vorgegebenen Frequenzen eines Softwareentwicklers für einen neuen Mode entgegensprechen (JT65 und JT9 auf 6m bspw.). Aus dem Grund gibt es Bandbreitenbegrenzungen (die einzuhalten sind) und keine Vorgabe der Behörde welche Frequenz für welche Betriebsart eingesetzt werden muss. Der Zusatz "Die Bandpläne der R1 sind einzuhalten" würde dem Experimentiergedanken widersprechen.

Ausserdem lenkt die "Bandplan-Theorie" doch nur vom eigentlichen Thema ab. Nicht alle Bänder für alle Lizenzen ..... Anreiz muss da sein, dann eher Karsten Vorschlag mit 20/40 nur CW.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo
Ich denke das die jetzige Lizenzklassen 160,80,15,10m 2m 70cm für klasse E Reicht
Aber die Gebühr ,das ist das was mich und bestimmt viele andere DOler vom Aufstocken etwas abschreckt
160 DARC Lehrgang (ZB E13) 160 Prüfung 70 DL DK Rufzeichen da kommt man über 300€ das schreckt sogar mich ab wie sollen das junge Leute Schüler schaffen
da bleibt man DO oder sammelt Briefmarken
muss das sein das sich die RegTP auf kosten unseres Nachwuchses so bereichert
oder gewollt um AFU vom Band zu vertreiben um die Frequenzen teuer zu verkaufen?
Da sollte sich der DARC mal mit beschäftigen zum thema Nachwuchs.
Währe die Gebühr moderater würden auch mehr aufstocken
de
Stefan DO3HS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Hans, ich weiss schon das Du auf eine "Festschreibung" raus willst [/quote]

Wenn das so rüberkam, war es ein Missverständnis. Ich will das nicht festschreiben lassen (auf mich würde sowieso niemand hören). Interessant ist eben, dass es möglich wäre, aber nicht gemacht wird. Warrum nicht, dafür hast Du ja einen guten Grund genannt.


[quote]Ausserdem lenkt die "Bandplan-Theorie" doch nur vom eigentlichen Thema ab. Nicht alle Bänder für alle Lizenzen ..... Anreiz muss da sein, dann eher Karsten Vorschlag mit 20/40 nur CW.[/quote]

Den finde ich nach wie vor attraktiv. Wobei ich mich frage, warum man vor ein paar Jahren nicht diese Bänder (unter welchen Auflagen auch immer) freigegeben hat und statt dessen ausgerechnet 160 und 80 m. Dass man für Antennenfrust und Schlafdefizit bei Einsteigern sorgen wollte, kann ja nicht der Grund gewesen sein.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Stefan, als DARC Mitglied ist der DARC Online Lehrgang (egal ob E oder Auftockung auf A) m.W. nach kostenlos (Was OVé "nehmen" k.A.). 160.- € Prüfungsgebühr wäre absolut neu (zumindest für mich). Lt meinem Informationsstand 80.- € Klasse E und 110.- € Klasse A. Die 70.- € für das Call sind festgeschrieben. Die müsste ich auch für ein zusätzliches Call latzen oder ein DN-Call. Also Aufstocken eigentlich "nur" 180 Taler incl. neues Call. Nicht wie nach Deiner Rechnung 390.- €

@ Hans

Alles Paletti .... wir sind ja zum Diskutieren hier und nicht zum zanken

:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
160 DARC Lehrgang (ZB E13) 160 Prüfung 70 DL DK Rufzeichen da kommt man über 300€ das schreckt sogar mich ab wie sollen das junge Leute Schüler schaffen [/quote]

Ganz so teuer ist es nicht. Das Geld für einen kostenpflichtigen Lehrgang muss man nicht ausgeben, die Aufstockungsprüfung kostet 80 Euro, die Zulassung inkl. Rufzeichen 70. Für insgesamt 150 Euro ist das also machbar.

Teuer ist es trotzdem, und für Schüler sicher ein kleines Vermögen.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
UUps hab ich die 110.- zu 80.- € und die Lizenzklassen verwechselt. Naja, Altamateur halt :wink: Kann passieren :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote]Aber die Gebühr ,das ist das was mich und bestimmt viele andere DOler vom Aufstocken etwas abschreckt
160 DARC Lehrgang (ZB E13) 160 Prüfung 70 DL DK Rufzeichen da kommt man über 300€ das schreckt sogar mich ab wie sollen das junge Leute Schüler schaffen
[/quote]
das scheint mir ein wirklich entscheidender Punkt zu sein:

die Beispiele aus NL

[url:2ajdeek9]http://www.agentschaptelecom.nl/onderwerpen/radiozendamateurs/examens/tarieven-examens-en-certificaten-radiozendamateurs[/url:2ajdeek9]

und UK

[url:2ajdeek9]http://licensing.ofcom.org.uk/radiocommunication-licences/amateur-radio/guidance-for-licensees/fees-information/[/url:2ajdeek9]

zeigen doch, daß es auch mit geringeren Lizenzgebühren funktioniert..
Ich sehe keinen Grund, warum man nicht auch in DL unter 100 Euro für eine Klasse-A-Prüfung einschließlich Rufzeichenzuteilung bleiben könnte.

Und bei einer DARC-Kursgebühr von 160 Euro sollte genug Spielraum
vorhanden sein, um den Kandidaten im Erfolgsfall die Prüfungsgebühr zu spendieren; das schafft zusätzlich Motivation..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ulrich,

wir schweifen zwar immer mehr vom Thema ab ... aber hier in DL gab es sogar schon Aussetzung der Prüfungsgebühren weil eine Neustrukturierung (Gebühren- und Prüfungskatalog) geplant war. Im Endeffekt wären die Prüfungsgebühren günstiger geworden aber der Nachteil wäre gewesen das man sämtliche Prüfungsteile beim Aufstocken hätten widerholen müssen (BMWi und BNetzA Planung). Mittlerweile muss man wohl wieder vor der Prüfung berappen und es hat sich nichts an "Nur Technik zum Aufstocken" geändert.

Die 160.- Talerchen die ein OV für einen Lizenzkurs nimmt (im Post stand zB E13) ist nicht der DARC. Für Mitglieder ist der DJ4UV Fernlehrgang kostenlos wenn man ihn denn nutzt. Was anfällt wäre Prüfungsgebühr und Rufzeichenzuteilung. Was Holländer und andere machen soll hierbei erstmal aussen vorstehen. Die haben evtl. bessere Finazierungsmodelle für ihre Behörden.

And now pls back to the roots ... Es geht um "Alle Bänder für Klasse E" und nicht um Gebührenfight :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
trotzdem noch zu den Gebühren...: Der Preis für ein Klubstationscall (d.h. 4-stellig) kost ja genauso wie eine ganz normale Rufzeichenzuteilung. Dafür dass der Verwaltungsaufwand sicher im viertelstunden-Bereich liegt ist das sauteuer und hält sicher auch so manchen davon ab sich ein Contestcall zuzulegen...

Zu den Prüfungsgebühren: Der billigste Weg ist sicherlich direkt von 0 auf A statt E auf A zu gehen. Aber mich hats nach nem Jahr auch nicht vom aufstocken abgehalten, das neue Call war's mir wert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Jedwede Rufzeichenzuteilung kostet dasselbe, immer 70 Taler, warum sollte ein Unterschied zwischen 3-4-5-oder 9-stelligem Suffix gemacht werden ??? Muss ich jetzt nicht verstehen :?:

Nachtrag: Ich mache viele Conteste mit aber immer mit DF5WW. Was sollte mir DF5W bringen ?? Verständnisprobleme ??


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es geht um "Alle Bänder für Klasse E" und nicht um Gebührenfight :wink:[/quote]

Im Grunde finden aber doch beide Themen vor dem gleichen Hintergrund statt: Wo setzt man an, wenn man mehr Leute zum Amateurfunk bewegen möchte. Eine Gruppe möchte einen einfacheren Zugang schaffen, eine andere möchte einen stärkeren Anreiz durch umfangreichere Rechte bieten - und hier kam nun der Hinweis, eine ganz banale, aber in einer Wunschzielgruppe ziemlich bedeutsame Hemmschwelle zu senken.

Wenn man gegen eine bestimmte Strategie argumentiert, wird man früher oder später gefragt, ob man etwas Besseres weiß. Das Schlechteste ist es nicht, wenn man dann mit entsprechenden Ideen aufwarten kann.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich steig hier aus :) Schöne weiterfahrt noch.
In 2 Km kommt ein Kreisel passt schön auf, dass ihr euch nicht im Kreis dreht ^^[/quote]

Ist DESASEC Deine eigene Firma oder bist Du dort angestellt?

Gruss
Hermann


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hier kann man ganz ohne Kosten im Selbststudium für die Lizenz und die Aufstockung lernen:

http://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/index.html


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hier kann man ganz ohne Kosten im Selbststudium für die Lizenz und die Aufstockung lernen:

http://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/index.html[/quote]

Empfehlenswert. Danach habe ich für E gelernt, anschließend mit dem Hamradiotrainer geübt, bis alles saß. Das ist eine ziemlich narrensichere Methode.

Zur Zeit sind allerdings mit der Migration auf die neue Domain offenbar noch nicht alle Abbildungs-URL aktualisiert, die Bilder auf dj4uf.de anscheinend aber schon gelöscht. Bei der A-Technik (die anderen Bereiche habe ich mir nicht mehr angesehen) fehlen deshalb derzeit eine ganze Reihe von Formeln und Schaubildern, was das Verständnis nicht gerade erleichtert.

Aber man kann auch auf den entsprechenden Lichtblick von DL9HCG ausweichen:
http://www.darc.de/uploads/media/Lichtblick-A.pdf

Oder man holt sich das entsprechende Buch von DJ4UF, das hält sich preislich durchaus im Rahmen. Alternativ das „Lizenzkochbuch“ direkt von DL2ANM, mit 15 Euro ebenfalls nicht teuer.

73
Hans


  
 

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