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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote].... [color=red:19sevbim]So einen Mumpitz habe ich selten gelesen. Befragung? Quellen? Ich höre auch häufig "zu teuer". Sagt das was aus?[/color:19sevbim][/quote]Das sind allgemein Aussagen in OVs, auf dem Band usw., da gibt es nichts nach zu weisen. Es fühlen sich immer die gleichen benachteiligt und verlangen mehr ohne mehr zu lernen bzw. sich prüfen zu lassen. Seltsamerweise sind das die gleichen, die sich dann auch noch auf die Krawatte getreten fühlen und ihre Kinderstube vergessen.
73 Peter[/quote]

Ist das so? Ich muss grinsen, echt..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote]....
Jedes mal wenn es um Neuerungen im Amateurfunkdienst geht, sei es eine Einsteigerklasse oder weitere Berechtigungen für die Klasse E kommen irgendwelche Altbackenen aus der Ihrer Ecke, Shack, und schreiben das früher alles besser war und das mann bloß bei den bestehenden Regelungen bleiben solle........

In diesem Sinne 73 und vielSpaß beim gemeinsamen Hobby
Nik DO6NIK (und da bin ich stolz drauf :D )[/quote]Das kannst Du auch, und das meine ich ehrlich. Es geht nicht um das Festhalten an alten Regeln, sondern um das WIE eines zweistufigen Konzeptes. Ich bin gegen eine pauschalierte Freigabe von allen Limits ohne das weitere Fachkenntnisse nachgewiesen wurden. Die Klasse E war/ist dafür gedacht Leuten, die sich in der Technik schwerer tun den Amateurfunk zu ermöglichen. Was den Betrieb höherer Leistung und allen Bändern betrifft, so ist es u.a. (besonderes zur der K - Diskussion) wichtig, daß der "Selbstbau" erhalten bleibt. Das heißt nicht, daß jeder bauen muß, sondern daß uns die CE Regelung der EU erspart bleibt - der wir nur um Haaresbreite entgangen sind. Dazu gehören auch alle Mods. Leichter als E wird eine Liz sehr problematisch.

Es gibt einfach genügend "Nicht-Techniker", die sich über ihre Lizenz freuen und dabei bleiben werden. Eine Gleichstellung E = A würde außerdem nur wenigen E.Klässlern nutzen und die Klasse A zu E-Prüfungsbedingungen im internationalen Vergleich in einigen Ländern bei Gast-Betrieb zu Einschränkungen führen, weil nichts mehr "harmonisiert" ist.

Es gibt einfach zu viele (politische) Risiken bei den Erleichterungen. Und was mir als "Altbackenem" einfach auf den Keks geht, ist das ewige Gejaule, daß man nicht alles darf - obwohl man es per Zusatzprüfung machen könnte. Zumal viele der Forderer sich in Foren als Top-Cracks ausgeben (und lieber nach Holland fahren, anstatt ihre Fachkenntnisse abfragen zu lassen).

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
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 Betreff des Beitrags:
[admin: Dieser Post wurde auf Wunsch des Users gelöscht.]


  
 
 Betreff des Beitrags: ich hatte
die Wertigkeit nicht an DO oder Dx Rufzeichen festgemacht, es ging sich um die Wertigkeit der Klasse an sich.

Aufstieg innerhalb Deiner Berufsgruppe: Absolut d´accord. Gibts bzw. gabs aber beim Militär auch.. leider....

Klasse A Rufzeichen: Völlig ernst. Man nehme 3 Wochen Urlaub, lerne, lege die Prüfung in einem Land seiner Wahl ab. Die Klasse A oder vergleichbares ist in vielen Ländern LEGAL zu erwerben, ohne dort einen Wohnsitz zu haben (Klasse E sollte vorhanden sein!!)

Selbiges kann man dann zur Umschreibung bei der BNA vorlegen. Ob es klappt.. Man möge es versuchen.

Er/Sie sollte dann aber auch des Spanischen, Französischen oder Englischen mächtig sein.

Bevor jetzt wieder die Moralapostel (und der Kollege, der meint, ich habe mein DO call "gekauft", auch dass nur über dritte, dafür fehlt ihm auch der berühmte xxxxx in der Hose) raus kommen: Was ist schwieriger ? E->A autodidaktisch oder die Prüfung in einer fremden Sprache ablegen ?

Ich als Neandertaler muss es autodidaktisch irgenwann mal machen. Das Beispiel mit dem Erwerben des Führerscheins und fahren können kennst Du ja.

73

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote][quote]....
Jedes mal wenn es um Neuerungen im Amateurfunkdienst geht, sei es eine Einsteigerklasse oder weitere Berechtigungen für die Klasse E kommen irgendwelche Altbackenen aus der Ihrer Ecke, Shack, und schreiben das früher alles besser war und das mann bloß bei den bestehenden Regelungen bleiben solle........

In diesem Sinne 73 und vielSpaß beim gemeinsamen Hobby
Nik DO6NIK (und da bin ich stolz drauf :D )[/quote]Das kannst Du auch, und das meine ich ehrlich. Es geht nicht um das Festhalten an alten Regeln, sondern um das WIE eines zweistufigen Konzeptes. Ich bin gegen eine pauschalierte Freigabe von allen Limits ohne das weitere Fachkenntnisse nachgewiesen wurden. Die Klasse E war/ist dafür gedacht Leuten, die sich in der Technik schwerer tun den Amateurfunk zu ermöglichen. Was den Betrieb höherer Leistung und allen Bändern betrifft, so ist es u.a. (besonderes zur der K - Diskussion) wichtig, daß der "Selbstbau" erhalten bleibt. Das heißt nicht, daß jeder bauen muß, sondern daß uns die CE Regelung der EU erspart bleibt - der wir nur um Haaresbreite entgangen sind. Dazu gehören auch alle Mods. Leichter als E wird eine Liz sehr problematisch.

Es gibt einfach genügend "Nicht-Techniker", die sich über ihre Lizenz freuen und dabei bleiben werden. Eine Gleichstellung E = A würde außerdem nur wenigen E.Klässlern nutzen und die Klasse A zu E-Prüfungsbedingungen im internationalen Vergleich in einigen Ländern bei Gast-Betrieb zu Einschränkungen führen, weil nichts mehr "harmonisiert" ist.

Es gibt einfach zu viele (politische) Risiken bei den Erleichterungen. Und was mir als "Altbackenem" einfach auf den Keks geht, ist das ewige Gejaule, daß man nicht alles darf - obwohl man es per Zusatzprüfung machen könnte. Zumal viele der Forderer sich in Foren als Top-Cracks ausgeben [color=red:2uqjn94y](und lieber nach Holland fahren, anstatt ihre Fachkenntnisse abfragen zu lassen).[/color:2uqjn94y]

73 Peter[/quote]

Gibt auch viele, Peter, die an etwas "kleben". Nik, als auch ich, halten sich an die "Harmonisierung", von der weiter oben geschrieben wurde.

Nicht selber überholen, nachdenken.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mein Gott gibts viele Spaßbremsen hier ... is doch nur ein Hobby ...
für einige allerdings das Leben, vor vielen Jahren so schwer gebüffelt, allerdings teilweise längst überholte Technik ... schade drum ...
Wenns zu viel wird nehm ich den Heli und kreise eben paar Runden, und per ATV kommts sogar auf den Bildschirm :-) und die eigene Drone kostet keine Steuermillionen ...


[quote]
[b:1y64jwui]Wer sich ein A-Klasse Rufzeichen"besorgen" möchte, tut dass auch.. Wege gibt es derer viele..
[/b:1y64jwui]

[/quote] :D :D

... Richtig, habe ebenso ein vollwertiges ausländisches Klasse A Rufzeichen :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
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 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote]
Ausserdem sind die Inhaber der Klasse E auch noch benachteiligt wenn es um das Sammeln von Sonder DOK´s geht, denn auf 80m sind die meisten davon einfach nicht vertreten.
[/quote]

ODER

[quote]
Ich für meinen Teil würde mich freuen wenn ich auch an meinem Heimat QTH die übrigen Bänder mit 100W nutzen dürfte. In PA auf meinem Boot kann ich zumindest auf 20+40m abundan das eine oder andere nette QSO als PD/DO6NIK/mm führen.
[/quote]

Auch wenn ich normalerweise Krawattenfunker gefressen habe......hier muss ich sagen: Wenn dich obige Punkte stören oder du diese erreichen willst, dann setz dich auf den Hosenboden, nehme ein Lehrbuch Technik für Klasse A her und lerne. So habe ich es im letzen Jahr auch gemacht und nicht bereut.

So schwer ist das nicht und das erworbene Wissen will man auch nicht missen. Die Klasse E wie sie heute ist hat genau die richtigen Berechtigungen, wenn man die zugehörigen Prüfungskenntnisse bedenkt. Und sie weckt offenbar Begehrlichkeiten auf mehr. Nun, wenn man mehr will, soll man die Klasse A Ergänzungsprüfung machen. Nicht umsonst ist es die CEPT [size=150:1gudi41j]ENTRY[/size:1gudi41j] License

Was das soll, dass man die Klasse E jetzt wieder weiter aufbohren will, frage ich mich doch. Vor alllem ohne zusätliche Technikkenntnisse. Ich halte davon genauso wenig wie von der Einführung einer Klasse K.

An die hohen Herren die früher mal eine Klasse C erworben haben sag ich nur dieses: Für die Klasse C war früher erforderlich, 50% der Punkte in Technik zu erreichen. Für die Klasse A heute sind es 75% Also habt ihr doch auch noch einiges geschenkt bekommen..

Eines sollte man aber nie vergessen: Amateurfunk ist ein Hobby (das wohl beste).......Es ist aber kein Beruf!!!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote]

Auch wenn ich normalerweise Krawattenfunker gefressen habe......[/quote]

Mich würde interessieren was Krawattenfunker sind

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi IHrs,
also die DO-Lizenz wuerde mir schon reichen.
Aber was mich an DO stoert ist, dass eigendlich
nur auf KW das Morsen noch recht aktiv ist.
Trotz eines recht ungemuetlichen Tremors bin
ich mit der Taste dran.

Und mein Neurologe meinte noch, das gezielte
Anspannen und Entspannen der Muskulatur
wuerde gut gegen den Tremor sein.

Also brauche ich die A. Eben um dem Tremor
eins auszuwischen ;-)

73 de Mary


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote][quote]

Auch wenn ich normalerweise Krawattenfunker gefressen habe......[/quote]

Mich würde interessieren was Krawattenfunker sind

73
Peter[/quote]

Arrogante Altfunker kurz vor der Silent Key die immer meckern müssen, wie pöse die Welt doch ist und wie toll sie doch noch seien. Man erkennt sie hier im Forum recht schnell ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote][quote]

Auch wenn ich normalerweise Krawattenfunker gefressen habe......[/quote]

Mich würde interessieren was Krawattenfunker sind

73
Peter[/quote]

Das war auf dem Jahrbuch für den Funkamateur von Etienne Heritier, damals von DL1CU herausgegeben. Da war doch einer mit Krawatte drauf.

Gruß Karsten


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unnütze Diskussion
[quote]

Arrogante Altfunker kurz vor der Silent Key [/quote]

Sorry zu lesen das es Dir so schlecht geht.
Und warum trägst Du Krawatten?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mein Gott gibts viele Spaßbremsen hier ... is doch nur ein Hobby ...[/quote]

Tja, eben nicht, aber wohl bald - wenn das AfuG weg oder nichts mehr wert ist.

Der Amateurfunk ist ein Funkdienst, welcher durch ein eigenes Gesetz geregelt ist und durch dieses Gesetz bekommen wir Privilegien, für fast lau, für die uns so mancher kommerzieller Anwender beneidet.

Das hat nichts mit Krawattenfunk, Neid, Mißgunst, ... zu tun, sondern einfach nur mit Logik.

Wenn wir erst eine Standortbescheinigung brauchen (teuer!) und keine Selbsterklärung mehr machen dürfen, wenn wir nur noch mit zertifizierten und unveränderten Geräten Funkbetrieb machen dürfen, etc pp. dann ist es ein Hobby.

Aber nicht meins!


  
 

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