Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 753 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote] Jede Minute die du im Ärger verbringst, sind 60 verlorene Sekunden deines Lebens.
(Albert Einstein) [/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Lösung ist nicht [u:6h1it0uc]dämlich[/u:6h1it0uc], sondern genau so richtig wie sie ist!

Wenn Du nur einen Mofa-Führerschein hättest, dann kannst Du auch kein Klasse-A-Motorrad fahren, obwohl Du die "betrieblichen Kenntnisse", nämlich das Korrekte Verhalten im Straßenverkehr, schon nachgewiesen hast.

Genau so verhält es sich nämlich mit der Klasse-A-Lizenz im Amateurfunk! Und es geht sogar noch einen Schritt weiter: Die betrieblichen Kenntnisse allein reichen nicht, denn man muss auch die technischen Kenntnisse haben, um ein ausreichend sauberes Sendesignal zu erzeugen, damit Du auf den eng belegten Bändern 40, 30 und 20m auch auf alle anderen losgelassen werden darfst, ohne dass Du unwissentlich störst.

Eigne Dir das Wissen an und stocke auf! Du musst nur den Technik-Teil neu nachweisen, dann bist Du Inhaber der Lizenzklasse A... Das macht sogar richtig Spaß, wenn man die Technik versteht...glaube mir!

Mit Deiner "Nichts leisten wollen, aber alles haben wollen"-Mentalität kommst Du hier nicht weiter und stößt hier, meiner bescheidenen Meinung nach zurecht, auf Granit.

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
du vergleichst hier leider Äpfel mit Birnen. Der Betrieb eines Klasse A Motorrads im Gegensatz zu einem Mofa ist ja wohl nicht mit dem Betrieb auf unterschiedlichen Kurzwellen-Amateurfunk-Bändern zu vergleichen. Ob ich nun auf dem gut und eng belegtem 80m-Band oder auf dem 40m- und 20m-Band mit 100 Watt Betrieb mache, ist ja wohl vollkommen wurscht. Nenne mir bitte einen plausiblen Grund, was in diesem Fall das 80m-Band von den anderen unterscheidet. Das hat aber auch rein gar nichts mit erweiterten notwendigen technischen Kenntnissen zu tun. Abgesehen davon scheinen die betrieblichen Regeln auch diversen Klasse A Inhabern abhanden gekommen zu sein, wenn sie jeden Abend in dem ohnehin schon schmalen DX-Bereich im 80m-Band ihre Ortsrunden mit 400 Watt und mehr fahren und durch breitbandiges Splattern einen DX-Betrieb für andere OM's aus Deutschland unmöglich machen. Auf dezente Bitten um Leistungsreduzierung oder Frequenzwechsel wird dann nur höhnisch mit Arroganz geantwortet. Soviel zum realen Ham-Spirit unter deutschen Funkamateuren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das 80m-Band ist doch nicht dicht belegt?

Jedenfalls bin ich da nicht oft anzutreffen, und wenn doch, dann im CW-Bereich beim HOT- oder QRP-Contest...

Die Idioten um 3690 kHz kann man getrost ignorieren...

Du kannst ja mal gern auf 40m Betrieb machen (wenn Du einen OM mit Ausbildungsrufzeichen kennst). - Bei vielen ist noch nicht angekommen, dass das Band jetzt 200 kHz breit ist. Dementsprechend eng geht es da zu, dass oft keine QRG unter 7100 kHz mehr frei ist. - Ach waren die Zeiten schön, als man sich mit einem vernünftigen Empfänger ein paar kHz neben die Radiosender gesetzt hat und konnte dort in aller Ruhe funken.

Warum kann ich das Mofa nicht mit dem Motorrad vergleichen? Beide Fahrer haben die theoretische Führerscheinprüfung bestanden und trotzdem darf der Mofafahrer kein Motorrad mit über 100 PS fahren. - Du forderst jedoch für Dich genau dieses Recht ein, dass Du auf Straßen fahren darfst, auf denen kein Mofa hingehört (respektive die restlichen KW-Bänder) und Dir außerdem auch noch die Leistung eines Mofas nicht mehr ausreicht.

Wenn Du ein wenig mehr technische Ahnung haben solltest, dann merkst Du ganz schnell, dass der Unterschied zwischen 100 W HF-Ausgangsleistung und 400 W gerade einmal 6 db sind. - Die sind günstiger mit einer vernünftigen Antenne, welche die Leistung auch abstrahlt, zu holen als mit einer PA in ein Unun zu senden.

Lerne wie Dein Motorrad funktioniert und trage sorge dafür, dass es immer einwandfrei funktioniert! Erst dann hast Du die Berechtigung dafür auch mal weitere Strecken zurücklegen zu dürfen, sprich Dich auf den dicht besiedelten Bändern mit viel internationalem Verkehr loslassen zu können.

Die Bandauswahl 160, 80, 15 und 10m kommt nämlich nicht von ungefähr: Zu normalen Bedingungen sind diese Bänder nämlich relativ unbrauchbar für den internationalen Verkehr. Damit und zuzügl. der Leistungsbeschränkung auf 100 W PEP wollte die BNetzA vermutlich sicherstellen, dass den größten Teil der Zeit keine Klasse-E-Station großartig außerhalb DL oder EU gehört wird. - Man schämt sich auf dem internationalen Parkett seiner Entry-Level-Klasse wohl so sehr, dass man diese Beschränkungen gezielt festgelegt hat. - Das spricht eigentlich schon Bände über das Niveau der Prüfung...und erzähle mir jetzt nicht, dass die schwer ist! Ich habe nämlich auch den Umweg über die Klasse E genommen...

Die meisten Klasse-E-Amateure bekommen es nicht fertig eine vernünftige Antenne für 80m, geschweige denn für 160m aufzubauen, da dafür auch ein wenig Platz notwendig ist. Im Winter sind das in der Nacht tolle DX-Bänder, auf welchen Interkontinentalverkehr problemlos möglich ist! - Im Sommer und auch tagsüber nur für Lokalverkehr zu gebrauchen. - Die Zeiten, an denen 15 und 10m mal länger in den letzten 10 Jahren offen waren, kann man immer noch an zwei Händen abzählen, also wird der Klasse-E-Amateur eben auch dort nicht gehört, da die Reichweite der Bodenwelle viel zu gering ist.

Entweder Du machst aus den Dir auferlegten Beschränkungen das beste oder Du kümmerst Dich darum, dass man Dir keine Beschränkungen mehr auferlegt...so einfach ist das! Rumjammern und Fordern bringt an dieser Stelle nichts.

Dafür ist das Thema bei mir jetzt auch durch. PUNKT.

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
also wenn man den SSB-Bereich im 80m-Band betrachtet, geht es dort schon ziemlich eng zu.
Ich meinte nicht die 3690 sondern den DX-Bereich von 3775 bis 3800.

Sollte es tatsächlich so sein, dass sich die BNetzA dafür schämt Klasse E Inhaber könnten international gehört werden, dann wäre das äußerst diskriminierend und peinlich, aber eben typisch deutsch. Wenn du willst, kannst du dir ja mal mein Online-Logbuch auf QRZ.com angucken. Meine internationalen Verbindungen arbeite ich hauptsächlich auf 15m zu allen möglichen Tageszeiten, mit 100 Watt und einer selbstgebauten Vertikal-Halbwelle, die übrigens auch auf allen anderen KW-Bändern hervorragend funktioniert. Und wenn ich mal auf den anderen Bändern Betrieb machen will, fahr ich 9 km weiter zu einem befreundeten OM in OZ und mache unter OZ/DO9FL mit 100 Watt auf allen Kurzwellenbändern Betrieb. Oh wie peinlich ist das nur für den deutschen Amateurfunk. Dieser Schlingel. Entzieht er sich doch mit einer einfachen Fahrradtour den Restriktionen der arroganten deutschen Obrigkeit. Irgendwie zieht deine Argumentation nicht richtig. Du scheinst mit deinen Ansichten noch in den Anfängen des vorigen Jahrhunderts zu leben. Die Zeiten haben sich eben geändert und man sollte sich den Veränderungen stellen und lernen mit ihnen auszukommen. Ich kann auch ohne erweiterte technische Kenntnisse mit dem Mofa von Flensburg nach Hamburg fahren. Aber der Vergleich mit den Amateurfunkbändern hinkt immer noch oder willst du etwa behaupten das 80m-Band ist ne Landstraße und das 40m-Band ne Autobahn. :D
Es nützt nichts wie ein Beton- (Granit-) Kopf in vergangenen Epochen zu schwelgen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die Bandauswahl 160, 80, 15 und 10m kommt nämlich nicht von ungefähr: Zu normalen Bedingungen sind diese Bänder nämlich relativ unbrauchbar für den internationalen Verkehr. Damit und zuzügl. der Leistungsbeschränkung auf 100 W PEP wollte die BNetzA vermutlich sicherstellen, dass den größten Teil der Zeit keine Klasse-E-Station großartig außerhalb DL oder EU gehört wird. - Man schämt sich auf dem internationalen Parkett seiner Entry-Level-Klasse wohl so sehr, dass man diese Beschränkungen gezielt festgelegt hat. [/quote]

Obwohl ich Deinen Standpunkt insgesamt durchaus verstehe (wenngleich ich ihn nicht in jedem Punkt teile), halte ich diese These doch für sehr abenteuerlich. (Zumal das „internationale Parkett“ allein in 9 verschiedenen Staaten in Grenznähe schon durch lautes Rufen zu erreichen ist – da machen 100 W erst recht ganz schön was her.)


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Du kannst ja mal gern auf 40m Betrieb machen (wenn Du einen OM mit Ausbildungsrufzeichen kennst). - [/quote]

Und genau das entspricht nicht dem Ausbildungsbetrieb. Der Funkbetrieb mit Ausbildungsrufzeichen ist nur gut für die Ausbildung bei Betriebstechnik.

Die hat jeder Klasse E bestanden und es besteht keine Notwendigkeit mehr an Ausbildungsbetrieb. Man hat ja eine Lizenz und 4 Bänder auf KW zur Verfügung. Macht man jetzt lustigs mit Papi´s DN Call Betrieb auf 40/20/WARC ist das lediglich ein Umgehen der Vorschriften und m.M. nach nicht zulässig.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote] Wer gerne mehr haben möchte als die Möglichkeiten der Klasse E hergeben, der muss sich halt weiterbilden und die Voraussetzungen zum Erwerb der nächsthöheren Lizenz schaffen. Klarer geht es doch nicht, oder ?
[/quote]Was bitte schön soll daran denn klar sein ? Wozu weiterbilden ? Warum muss ich Kenntnisse erweitern, die ich als Klasse E - Inhaber bereits ausreichend für den Betrieb auf allen Bändern mit der Prüfung zur Klasse E nachgewiesen habe - nämlich die betrieblichen Kenntnisse. Es gibt keinen vernünftigen Grund für diese dämliche Einschränkung auf die Bänder 160, 80 15 und 10-Meter. .... [/quote]Bei Deiner Einstellung gebe ich Dir nur zu recht. Bleib wie Du bist und behalte Deine E-Liz ..... und fahre für die fehlenden Bänder nach Pusemuckel oder sonst wo hin. Wer bei dem Thema arrogant ist, hast Du für alle verständlich ausgedrückt.
55 Peter
Nachtrag[quote]... Und wenn ich mal auf den anderen Bändern Betrieb machen will, fahr ich 9 km weiter zu einem befreundeten OM in OZ und mache unter OZ/DO9FL mit 100 Watt auf allen Kurzwellenbändern Betrieb. Oh wie peinlich ist das nur für den deutschen Amateurfunk. Dieser Schlingel. Entzieht er sich doch mit einer einfachen Fahrradtour den Restriktionen der arroganten deutschen Obrigkeit. [/quote]Ich finde es peinlich und einen Mißbrauch der Gastfreundschaft eines anderen Landes. Bei Deiner Lebensphilosophie wirst Du das vermutlich aber nicht verstehen können.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Peter,

die Klientel die mehr fordert ohne was zu tun ist immer wieder auffällig. Schau mal aug qrz.com. Lizenz seit 2003 :wink: :wink: :wink:

Ein "gelernter" Klasse E wird in den seltensten Fällen mehr fordern, da zeichnen sich die "K3" eher bei aus.

Bestes Bsp. war doch die unsägliche Klasse K Diskussion. Bei der hat man sich doch tatsächlich die Mühe gemacht eine eigene Internetseite ins Netz zu stellen um das Ganze zu forcieren und gleich dazu noch "seine" Geschenkwünsche nach 40/20m zu äussern.

Hätte man die Zeit des Homepage bastelns dazu genutzt Technik A zu lernen wäre das ganze geheule schon erledigt.

Hab da neulich einen Spruch gehört: [b:1dvl1a67]"Keiner will mehr was lernen, in manchen Schulen fängt man schon damit an"[/b:1dvl1a67]

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Was soll ich mitten in der Stadt mit 750 Watt, da reichen mir 100 vollkommen aus, weil ich eh die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht einhalten könnte. Die Aufstockung zur Klasse A ist ein Thema der Leistungsanhebung und nichts anderes.[/quote]

Für Dich mag es lächerlich sein (weil es Dir den Spaß für lau verdirbt), aber das Thema Anreiz für Klasse A ist das zentrale Argument in dieser Sache. Man möchte nicht, daß Du dich mit Deinem Wissen für Klasse E zufrieden gibst. Man möchte, daß Du dich im Sinne des Funkdienstes Amateurfunk weiter mit der Technik befaßt und wenn Du das tust, wirst Du ganz automatisch weitgehend das Wissen für die Klasse A erwerben. Die Klasse A ist quasi ein Selbstgänger.

Wenn Du aber der Meinung bist, daß Du "genug" gelernt hast und jetzt zur "Belohnung" damit überall funken können mußt, dann ist der Amateurfunk nichts für Dich.

Motto: Der Weg ist das Ziel.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Bei der hat man sich doch tatsächlich die Mühe gemacht eine eigene Internetseite ins Netz zu stellen um das Ganze zu forcieren und gleich dazu noch "seine" Geschenkwünsche nach 40/20m zu äussern.[/quote]

Naja, der OM meinte, er könne sich 20/40m von der EU-Rechtsprechung erklagen und als Mitglied im Stab AJW des DARC hat er dann auch gleich dem DARC Vorstand entsprechend gedroht.

Kurz danach war er nicht mehr im Stab AJW, anschließend hatte er versucht seine URL zu "verkaufen" und seitdem ist er untergetaucht ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja Karsten, sicherlich ist die Story bekannt. Auch die Nummer mit dem Jugendreferat kenne ich aus diversen Foren. Nur erschreckend das viele immernoch auf dem gleichen Pfad wandeln wenn sie nur entfernt "riechen" das es etwas "obendrauf" geben könnte für das man nicht tun muss.

Schade das so Energie verschwendet wird (Dauernd fordern ohne Aussicht auf Erfolg) die durchaus reichen würde aufzustocken und damit hätte sich das "Problem" erledigt.

Interesse vorheucheln bei absolutem Desinteresse. Braucht der Amateurfunk nicht um zu "überleben".

:? :(


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da zwei wichtige Stützpfeiler des Amateurfunks die eigene Weiterbildung und die Völkerverständigung sind, bin ich dafür, dass nicht nur die umfassende Technikprüfung abgenommen wird, sondern auch ein ausreichendes Englisch geprüft wird. :D

Auf Leute, die versuchen diese Stützpfeiler einzutreten, kann man getrost verzichten. Lasst sie doch ihre Forderungen stellen, vielleicht merken sie irgendwann von alleine, wozu das führt.
Je mehr besagte Leute nur fordern, ohne etwas dafür tun zu wollen, desto mehr Gehalt gewinnen die Ausführungen von DL*MQ.(ich finde seine Ausführungen jetzt nicht so glücklich, aber je mehr ich hier lese, umso mehr Wahrheit scheint da drin zu stecken).


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hartmuth,

Zitat:
"Es nützt nichts wie ein Beton- (Granit-) Kopf in vergangenen Epochen zu schwelgen."

...es nützt auch nichts, die bestehende Vorschrift bzw. Gesetzgebung zu bejammern und zu bewinseln. Es ist nunmal so wie´s ist - es ist ja beispielsweise auch so daß man innerhalb geschlossener Ortschaften nur 50 fahren darf, und das nimmt man eben hin weil es so ist und sich nicht ändern läßt - Punkt! Die Begründung ist zweitrangig ob diese Regelung einen Sinn macht oder nicht. Daher kann ich ein bißchen nachvollziehen wenn die anderen sagen "wenns Dir nicht reicht, warum stockst dann nicht auf"...

Und......
Zitat:
"Jede Minute die du im Ärger verbringst, sind 60 verlorene Sekunden deines Lebens.
(Albert Einstein)"

...wie wahr, wie wahr - und doch ärgerst Du Dich freiwillig mit den anderen herum, hihi......

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bin ja noch relativ Jung.
Warten wir mal 5-10 Jahre ab. Da haben wieder viele Funkamateure ihre Taste abgegeben, und jeden SK mit einem Nachwuchsfunker zu ersetzen wird nicht nicht gelingen.
Die UKW-Bänder allein sprechen schon Bände. Es gibt vereine die leisten sich tatsächlich ne Relaisstation die nie verwendet wird.
Wer kennt heute noch Amateurfunk?

Vielleicht sollten wir uns Amateurfunker nicht gegenseitig noch aufs Maul kloppen.

Kleiner Tipp an dem DO-Gemeinde. In Holland gibt es wirklich schöne ruhige Strände und Dünen an denen man fast mit dem Auto vorfahren kann. Sozusagen ein Mini-Sota.
Hab dort mangels 12Volt FullKW-Trx nur 10m gemacht. Wenn man irgendwo am ADW steht und die QRGs durchdreht und keine QRM hat, macht es richtig Spass. Wohnwagen/Campingbus dazu kann man sich evtl. mieten.
Zuhause mit Beam und 750Watt+Möbelwagen ein QSO nach USA zumachen und sich dabei sein Sabber -wie geil man ist- mit der A-Lizenz aufzusaugen, dass kann jeder.

Eine Wette würde ich sofort eingehen: Die K-Lizenz sowie das DO auf irgendeine Art und weise upgegradet wird, wird kommen.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum