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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
DL8LBK:
"Langfristig wäre mir jedenfalls ein Amateurfunk mit einem rudimentären DARC lieber, als ein rudimentärer Amateurfunk."
Dieser Aussage schließe ich mich voll und ganz an.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Mit Verlaub, Dich zu korrigieren: "Recommendation" im "US-technischen" Englisch hat eine "verbindliche Empfehlung", keine anweisende... [/quote] Wo ist der praktische Unterschied ?? Ich habe im IT - Technischen Außendienst gearbeitet, auch unterrichtet (in US-EN) und Handbücher geschrieben - in US-EN, die Bücher in USA und auch von US- Lektoren "zensiert". Als Techniker hält man eine Recommendation ein (solange keine schwerwiegenden neuen Erkenntnisse vorliegen). [quote].....Wenn die Schwaden der Selbstbeweihräucherung mal verzogen sind, kann man auch wieder atmen. ......... Meine Zeit war schon, abzüglich der vorgenannten Vorlesungzeiten, gut genutzt, [/quote] Hat Dein Studium Relevanz zum Thema ?? --- oder gehört es zu den Schwaden ??
73 Peter

ps @do5agl: ich sehe keinen Widerspruch in der höflichen Form der BNA. Wenn Dir ein Polizist "empfiehlt", die Fahrspur zu wechseln ........ bleibst Du dann auch höflich oder läßt Du es drauf ankommen ??[/quote]

Wenn Du "Relevanz" und "die englische Sprache" in Korrelation setzt, kann ich das mit ja beantworten.

Den Rest schenke ich mir. Deine Resistenz zu manchen Dingen ist bemerkenswert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
[quote]Die Agentur bezieht sich in Frage BC202 nicht auf die IARU-Bandpläne, sondern auf Anmerkung 13 zur Frequenztabelle in Anhang 1 der AFuVO. Dort wird erklärt, dass der Ameteurfunk über Satelliten, so er in einem dort definierten Frequenzbereich stattfindet, primären Status hat (und natürlich nicht gestört werden darf).
[/quote]
Das solltest Du schon genau lesen. Der Amateurfunkdienst über Satelliten hat im gesamten Band Primärstatus. Primärstatus eines anderen Funkdienstes bedeutet aber doch nicht, daß dort erst gar nicht gesendet werden darf (dann dürfte kein Funkamateur das 30-m-Band in DL benutzen). Und der "definierte Bereich" ist in diesem Fall nichts anderes als Teil eines IARU-Bandplans..

[quote]
Die BNetzA stellt damit die Bindungskraft einer staatlichen Verordnung klar. Immer dann, wenn die IARU ins Spiel kommt, operiert der Fragenkatalog dagegen mit „sollen“ oder „sollten“.
[/quote]

Welche staatliche Verordnung entfaltet dann bei Frage BC219, BC220 ihre Bindungskraft?

[quote]
Die Leute, die solche Texte entwerfen, sind Juristen, und die sind bei Formulierungen noch penibler als Literaturkritiker.
[/quote]

ich hoffe und vermute doch sehr stark, daß man die Fragenkataloge nicht von Juristen formulieren läßt, denn dann würde man vermutlich eine einschlägige Vorbildung benötigen, um sie verstehen zu können.. ;-)

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DO5AGL: es mag ja juristisch alles perfekt in Deinem Sinn sein, aber der Grundgedanke ist ein anderer. Es gab bereits unzählige Briefe von Funkamateuren an die BNA (und Vorläufer), daß OM xyz dies und sell gemacht hat und dort und hier die Frequenz ..... falsch genutzt hat. Die Stellungnahme zu solchen Briefen war in der Regel eine Antwort mit Begleitschreiben an den DARC, daß Dinge innerhalb der Bänder doch gefälligst durch die Selbstregulierung der Verbände erfolgen sollen. Es sei doch sicher nicht Sinn eines freien experimentellen Funkdienstes, wenn eine Behörde jede Kleinigkeit reglementiere. Außerdem hätte die Behörde noch andere Aufgaben zu erledigen.

So lauteten sinngemäß die äußerst höflichen Behördenantworten - nachdem dort auch genügend Funkamateure im Dienst sind. Durch die EU und die Aufhängung im BMWi ist es allerdings nicht besser geworden und wir fördern nur die Regulierungswut in Brüssel, wenn wir es nicht schaffen im internationalen Verbund unsere eigenen Regeln ein zu halten.

@DO8TPK: es hat weniger mit Resistenz zu tun, als mit >50 Jahren Amateurfunk und der ständigen Wiederholung von Diskussionen, wie sie hier laufen. Bei der "Selbstbeweihräucherung" bin ich insofern etwas bissig, als die erwähnte Studie nicht öffentlich gemacht wurde und ich es (mich) lediglich als Quellenangabe gedacht habe. Sie entstand (2008/9 zur Zeit "des ELL-Krieges") aus dem Wunsch unsere Altersstruktur zu untersuchen und wurde vom Vorstand des DARC unterstützt. D.h. ich stehe sowohl für die Ergebnisse als auch für Fragen gerade, halte mich aber an die Vereinbarung "DARC intern" für die "Gesamtausgabe". Einen anderen Sinn hatten die Eingangs-Formulierungen nicht.

Ich hatte schon einige "Altertümer" ab den 60ern gepostet und mich verblüfft es trotzdem immer wieder, wie manche Argumente einfach nicht aussterben und immer wieder hochkommen. Im übrigen "renitent" würde ich akzeptieren, aber "resistent" brauche ich "mir nicht gefallen zu gelassen" ....... :-) .

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es ist die "neue" Satzung, da stehen sachen drin... aber das ist ein anderes Thema.[/quote]

Was heißt neu? Gilt die noch nicht? Warum zitierst Du sie dann?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Das solltest Du schon genau lesen. Der Amateurfunkdienst über Satelliten hat im gesamten Band Primärstatus. [/quote]

Er sendet aber nicht im gesamten Band. Kenntnis von den Fakten hat die Agentur durchaus.


[quote]
Welche staatliche Verordnung entfaltet dann bei Frage BC219, BC220 ihre Bindungskraft?[/quote]

Wer weiß, vielleicht nutzt oder fördert das Ministerium das Projekt oder verfolgt ein anders Interesse damit. Aber das ändert ja auch nichts daran, dass ein Vereinsgremium kein allgemein verbindliches Recht schaffen kann. Das wäre ja so, als wenn man den ADAC die Straßenverkehrsordnung formulieren ließe.

[quote][quote]
Die Leute, die solche Texte entwerfen, sind Juristen, und die sind bei Formulierungen noch penibler als Literaturkritiker.
[/quote]

ich hoffe und vermute doch sehr stark, daß man die Fragenkataloge nicht von Juristen formulieren läßt, denn dann würde man vermutlich eine einschlägige Vorbildung benötigen, um sie verstehen zu können.. ;-)[/quote]

Dass Juristen mitgewirkt haben, kann man als sicher voraussetzen Die Agentur wird sich da keine Blöße geben, die möglicherweise zu Anfechtungen von Prüfungsergebnissen führt.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]wir fördern nur die Regulierungswut in Brüssel, wenn wir es nicht schaffen im internationalen Verbund unsere eigenen Regeln ein zu halten.[/quote]

Dass ich die Einhaltung dieser Regeln für sinnvoll und sachdienlich halte, schrieb ich ja bereits.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hans, ich wollte nur etwas die Hintergründe beleuchten. Ebenso zu den Prüfungsfragen: das sind sehr fachspezifische Fragen, da sitzen in erster Linie Fachleute dran, vermutlich Funkamateure der BNetzA. Bei dieser Art technischer Fragen halten sich Juristen eher raus, als sich in die Nesseln zu setzen.

Es wird m.E. viel zu viel interpretiert und vermutet. Ich war oft bei Vertragsverhandlungen im QRL dabei, um technischen Input (Beratung) zu geben. Juristen ticken völlig anders als Techniker - ich bezweifele, daß die auf dem Detail-Level mitgearbeitet haben.

Außerdem ist die BNetzA nicht unser "Gegner", sondern selbst Betroffener. Die würden am liebsten vor Afu-Spitzfindigkeiten ihre Ruhe haben (sorry, bin dort kein Mitglied, aber "familiär vorbelastet"). Sie hängen weisungsgebunden über das BMWi an der Politik.

Der Dreh mit der Technik und ihren Regeln ist etwas verzwickt. Beispiel: die DIN/EN Normen sind auch kein Gesetz, aber in meisten Gesetzen und Verordnungen mit Bezug zur Technik heißt es: "Es ist der Stand der Technik ein zu halten". Damit sind anerkannte Normen und Regeln verbindlich und im Problemfall bist Du zu deren Einhaltung in der Nachweispflicht.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Hans, ich wollte nur etwas die Hintergründe beleuchten. Ebenso zu den Prüfungsfragen: das sind sehr fachspezifische Fragen, da sitzen in erster Linie Fachleute dran, vermutlich Funkamateure der BNetzA. Bei dieser Art technischer Fragen halten sich Juristen eher raus, als sich in die Nesseln zu setzen. [/quote]

Klar, die werden keine technischen Sachverhalte definieren, dafür sind sie auch nicht qualifiziert (oder höchstens nebenbei, wenn sie zufällig selbst Funkamateure sind).


[quote]Juristen ticken völlig anders als Techniker - ich bezweifele, daß die auf dem Detail-Level mitgearbeitet haben.[/quote]

Logisch. Auf der fachlichen Ebene halten sie sich raus. Sie kommen dann ins Spiel, wenn es darum geht, Formulierungen zu redigieren und wasserdicht zu machen, um die Agentur oder das Ministerium vor negativen Rechtsfolgen zu bewahren. Sie müssen das, denn der Fragenkatalog bildet die Grundlage für einen Verwaltungsakt, für den die Agentur dann einstehen muss. Bei denen hat niemand Lust, wegen irgendeiner Unklarheit vors Verwaltungsgericht zitiert zu werden und sich dort möglicherweise zu blamieren. Und „mal eben“ ändern lässt sich auch ein Fragenkatalog nicht so leicht, selbst wenn das durch den Änderungsvorbehalt im Katalog suggeriert wird (der dürfte eine reine Schutzformel sein).


[quote]Außerdem ist die BNetzA nicht unser "Gegner", sondern selbst Betroffener. Die würden am liebsten vor Afu-Spitzfindigkeiten ihre Ruhe haben[/quote]

Glaube ich unbesehen.


[quote]Der Dreh mit der Technik und ihren Regeln ist etwas verzwickt. Beispiel: die DIN/EN Normen sind auch kein Gesetz, aber in meisten Gesetzen und Verordnungen mit Bezug zur Technik heißt es: "Es ist der Stand der Technik ein zu halten". Damit sind anerkannte Normen und Regeln verbindlich und im Problemfall bist Du zu deren Einhaltung in der Nachweispflicht.[/quote]

Da liegt die Sache dann allerdings auch etwas einfacher (wenn man einmal von der Lobbyarbeit und vom Hauen und Stechen in manchen Normenausschüssen absieht).
Wenn sich die Bundesregierung dazu entschließen würde, auf eine ähnliche Weise die Bandpläne im AFuG oder in der AFuVO indirekt zu legitimieren, dann wären alle Zweifel aus der Welt. Bisher tut sie es nicht. Warum nicht, darüber könnte man aber auch wieder nur spekulieren.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dass ich die Einhaltung dieser Regeln für sinnvoll und sachdienlich halte, schrieb ich ja bereits.[/quote]

Angenommen mein Vorschlag Teile der CW-Segmente auf 20/40m für DO'ler freizugeben würde wahr und DO8PTK käme auf die crude Idee in diesem Bereich SSB machen zu wollen, dürfte es ihm auch an QSO-Partnern mangeln (außer im CQ WW SSB Contest ;) ), da sich die meisten Anderen natürlich auch nicht mit entsprechenden Kommentaren in den DX-Clustern weltweit blamiert wissen wollen.

Also man müßte schon ein ziemlich dickes Fell und Spaß an der reinen Provokation statt am Amateurfunk haben, um diese Regeln als nur für Vereinsheinis verbindlich anzusehen und entsprechend zu handeln.

Dennoch würde ich es vorziehen, wenn so eine Freigabe in der AfuV mit einer entsprechenden Fußnote statt im Bandplan geregelt würde.

Interessanter wäre nun aber langsam mal zu erfahren, wer diesen Vorschlag gem. MV-Protokoll in den RTA eingebracht hat, ob die Wunschliste schon an die Behörden kommuniziert wurde oder ob sie sich noch im internen Abstimmungsprozeß befindet und wenn nicht, ob der AR dafür sein Mandat erteilt hat.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@DO5AGL: es mag ja juristisch alles perfekt in Deinem Sinn sein, aber der Grundgedanke ist ein anderer. Es gab bereits unzählige Briefe von Funkamateuren an die BNA (und Vorläufer), daß OM xyz dies und sell gemacht hat und dort und hier die Frequenz ..... falsch genutzt hat. Die Stellungnahme zu solchen Briefen war in der Regel eine Antwort mit Begleitschreiben an den DARC, daß Dinge innerhalb der Bänder doch gefälligst durch die Selbstregulierung der Verbände erfolgen sollen. Es sei doch sicher nicht Sinn eines freien experimentellen Funkdienstes, wenn eine Behörde jede Kleinigkeit reglementiere. Außerdem hätte die Behörde noch andere Aufgaben zu erledigen.

So lauteten sinngemäß die äußerst höflichen Behördenantworten - nachdem dort auch genügend Funkamateure im Dienst sind. Durch die EU und die Aufhängung im BMWi ist es allerdings nicht besser geworden und wir fördern nur die Regulierungswut in Brüssel, wenn wir es nicht schaffen im internationalen Verbund unsere eigenen Regeln ein zu halten.

@DO8TPK: es hat weniger mit Resistenz zu tun, als mit >50 Jahren Amateurfunk und der ständigen Wiederholung von Diskussionen, wie sie hier laufen. Bei der "Selbstbeweihräucherung" bin ich insofern etwas bissig, als die erwähnte Studie nicht öffentlich gemacht wurde und ich es (mich) lediglich als Quellenangabe gedacht habe. Sie entstand (2008/9 zur Zeit "des ELL-Krieges") aus dem Wunsch unsere Altersstruktur zu untersuchen und wurde vom Vorstand des DARC unterstützt. D.h. ich stehe sowohl für die Ergebnisse als auch für Fragen gerade, halte mich aber an die Vereinbarung "DARC intern" für die "Gesamtausgabe". Einen anderen Sinn hatten die Eingangs-Formulierungen nicht.

Ich hatte schon einige "Altertümer" ab den 60ern gepostet und mich verblüfft es trotzdem immer wieder, wie manche Argumente einfach nicht aussterben und immer wieder hochkommen. Im übrigen "renitent" würde ich akzeptieren, aber "resistent" brauche ich "mir nicht gefallen zu gelassen" ....... :-) .

73 Peter[/quote]

Ich wollte nicht "beratungsresitent" schreiben, da ich mir Dein ungefähres Alter ausrechnen kann und daher den nötigen Respekt habe.

73

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... Ich wollte nicht "beratungsresitent" schreiben, da ich mir Dein ungefähres Alter ausrechnen kann und daher den nötigen Respekt habe..... [/quote](hatte ich eh' impliziert, hi). Jetzt bringst Du mich auch noch in Verlegenheit ........... :-) ..... "schlagen wir ein Ei drüber" - und bis zum nächsten Mal.[quote].... Wenn sich die Bundesregierung dazu entschließen würde, auf eine ähnliche Weise die Bandpläne im AFuG oder in der AFuVO indirekt zu legitimieren, dann wären alle Zweifel aus der Welt. Bisher tut sie es nicht. Warum nicht, darüber könnte man aber auch wieder nur spekulieren. ... [/quote] Das wäre nicht in unserem Sinne, weil sich durch Technik und Experimentalfunk schnell mal wieder etwas ändert. Dann müßten jedes Mal neue Gesetze anstelle Verwaltungsaneisungen o.ä. gemacht werden. Ich finde es durchaus ok, wenn die Bandpläne in der "Selbstverwaltung" liegen. Mogeleien gab es auch schon immer, selbst als nur CW und Fonie unterteilt war.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote].... Wenn sich die Bundesregierung dazu entschließen würde, auf eine ähnliche Weise die Bandpläne im AFuG oder in der AFuVO indirekt zu legitimieren, dann wären alle Zweifel aus der Welt. Bisher tut sie es nicht. Warum nicht, darüber könnte man aber auch wieder nur spekulieren. ... [/quote] Das wäre nicht in unserem Sinne, weil sich durch Technik und Experimentalfunk schnell mal wieder etwas ändert. Dann müßten jedes Mal neue Gesetze anstelle Verwaltungsaneisungen o.ä. gemacht werden. [/quote]

Nein, nicht doch! Deshalb „indirekt legitimieren“: Ein Satz in die AFuVO „Im übrigen gelten die Bandpläne der IARU“ – Punkt, Feierabend.

Muss man sicher auch nicht machen, wäre aber zumindest ohne Verrenkungen möglich.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
AfuVO ???? Ich kenne die AfuV .... [url:3khu8txv]http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/BJNR024200005.html[/url:3khu8txv] und die Radio Regulations der ITU (hier VO Funk). Letztere ist von der internationalen Fernmeldebehörde ITU die erste eine deutsche Vorschrift. In welcher von beiden steht der Satz und in welchem § ?? Hab die AfuV zwar aber den Satz nicht gefunden.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]AfuVO ???? Ich kenne die AfuV .... [/quote]

Dann eben V. Die Juristen könnten sich mal einigen, wann sie Verordnung mit V und wann mit VO abkürzen ... ich bin selbst keiner.

[quote]In welcher von beiden steht der Satz und in welchem § ?? Hab die AfuV zwar aber den Satz nicht gefunden.[/quote]

Das ist kein Wunder. Wie aus der vorangehenden Diskussion hervorgeht, [i:15rprjiq]könnte[/i:15rprjiq] man solch einen Satz hineinschreiben und damit die Bandpläne verbindlich machen, ohne bei jeder Änderung die Verordnung ändern zu müssen. Anscheinend will man nicht – ist auch gut.

73
Hans


  
 

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