Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 753 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nochmal komplett:

##Bandplan: (...)
[/quote]

Fundstelle/Quelle?


[quote]## Eure DARC Stimme: (...)
[/quote]

Fundstelle/Quelle?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][color=red:13njknsf]Wir DO-lert habe nix gefordert und wollen auch nix, trotzdem sind wir die Buuhmänner. Die Buhmänner sind die die Jährlich so einen Verein unterstützen. Aber das ist ein andere Thema.[/color:13njknsf][/quote]

Ihr (Du und DO8PTK) könnt euch jetzt streiten wer der Buhmann ist. Du, der das Interesse der DO'ler verrät, weil er an 20/40m nicht interessiert ist, oder DO8PTK der diese Bänder sehr wohl fordert.[/quote]

Nicht kindisch werden. Meinungen gelten lassen, hatten wir schon mal. A ist sich untereinander auch nicht einig..... Seine und meine Meinung differieren, das ist auch schon alles, Karsten.

73

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Die EINE !! (hier lesbare) Stimme und Du hälst das Banner wieder hoch...Wäre Legislative, Exekutive und Judikative mal so einfach..... :busch:[/quote]

Eine als Beispiel, wobei ich schon öfter ähnliche Äußerungen gelesen habe, ohne mir jetzt die Mühe zu machen, sie alle zu suchen und zu zitieren. Es gibt sie also -> kein Mumpitz. q.e.d.

Ob Du die (schweigende) Mehrheit hinter Dir hast ist außerdem fraglich. Dieser Thread hat mehr Seiten, als sich DO'ler bisher klar dazu (oder dagegen) bekannt haben.[/quote]

Ich schätze Deine Meinung, technischen Kenntnisse als Ratgeber ( er kann das einfach).

Was Du liest/hörst/aufnimmst... ist nicht repräsentativ.

"Intelligence is not a privilege, it's a gift !" Alte Weisheit...

Du hattest meinen "Schreibstil" im Forum bemängelt..Feel free to post the mails....

Zum Schluss: nicht jeder hat Dein "Back Up". Das solltest Du respektieren. Es ist ein Hobby...Wenn auch " elitär"..(wenn wir denn alle selbst bauen dürfen, was ich nicht kann. Sorry für den Seitenhieb)

Schmunzelde 73

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
@AGL:
[quote]desasec hat Folgendes geschrieben:
Nochmal komplett:

##Bandplan: (...)


Fundstelle/Quelle?

[color=red:32kwjqe0][b:32kwjqe0]Deutsche Adaption des entsprechenden IARU-Textes.[/b:32kwjqe0][/color:32kwjqe0]

Zitat:
## Eure DARC Stimme: (...)


Fundstelle/Quelle?
[color=red:32kwjqe0]
[b:32kwjqe0]Satzung DARC[/b:32kwjqe0][/color:32kwjqe0]

73
Hans[/quote]

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn sich alle daran halten würden, wären Besitzstandsdiskussionen überflüssig. Daher zitiere ich ihn nochmal, den Ham Spirit:

Ham-spirit" - Ehrenkodex des Funkamateurs

Der Amateur ist wohlgesittet . . .

Die Arbeit des Funkamateurs ist gesetzlich . . .

Der Funkamateur ist fortschrittlich . . .

Der Amateur ist freundschaftlich und hilfsbereit . . .

Der Amateur ist duldsam . . .

Der Amateur ist ausgeglichen . . .

Der Amateur ist bescheiden . . .

Der Amateur hilft der Wissenschaft . . .

Der Amateur ist frei . . .

Der Amateur fördert die internationale Freundschaft . . .


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mit Verlaub, Dich zu korrigieren: "Recommendation" im "US-technischen" Englisch hat eine "verbindliche Empfehlung", keine anweisende... [/quote] Wo ist der praktische Unterschied ?? Ich habe im IT - Technischen Außendienst gearbeitet, auch unterrichtet (in US-EN) und Handbücher geschrieben - in US-EN, die Bücher in USA und auch von US- Lektoren "zensiert". Als Techniker hält man eine Recommendation ein (solange keine schwerwiegenden neuen Erkenntnisse vorliegen). [quote].....Wenn die Schwaden der Selbstbeweihräucherung mal verzogen sind, kann man auch wieder atmen. ......... Meine Zeit war schon, abzüglich der vorgenannten Vorlesungzeiten, gut genutzt, [/quote] Hat Dein Studium Relevanz zum Thema ?? --- oder gehört es zu den Schwaden ??
73 Peter

ps @do5agl: ich sehe keinen Widerspruch in der höflichen Form der BNA. Wenn Dir ein Polizist "empfiehlt", die Fahrspur zu wechseln ........ bleibst Du dann auch höflich oder läßt Du es drauf ankommen ??


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote]Ich glaube, dieser Punkt lässt sich leicht klären. Ich habe den von meiner Prüfung noch gut im Kopf. Frage BC201 aus dem Fragenkatalog der BNetzA:
[i:2spb2hip]
[b:2spb2hip]Frage:[/b:2spb2hip] Welchen Verbindlichkeitsgrad haben die von der IARU (Internationale Amateur Radio Union) aufgestellten Bandpläne?

[b:2spb2hip]Antwort:[/b:2spb2hip] Die IARU-Bandpläne haben den Charakter einer Empfehlung. Dennoch kommt eine freiwillige möglichst ausnahmslose Einhaltung der Bandpläne allen Teilnehmern am Amateurfunk zugute.[/i:2spb2hip]

HTH
[/quote]

bereits der Text der nächsten Frage zeigt aber, daß es ganz und gar nicht hilft, sich schon in der Prüfung auf den Standpunkt (Bandplan=unverbindlich, geht mir an der Antennenbuchse vorbei..) zurückzuziehen:

Dort heißt es tatsächlich :[i:2spb2hip] [b:2spb2hip]Dürfen[/b:2spb2hip] Sie im Bereich ... lokalen Funkverkehr abwickeln?[/i:2spb2hip] => Vorgabe-Antwort: [b:2spb2hip]Nein,..[/b:2spb2hip]

und nicht:

[i:2spb2hip][b:2spb2hip]Angenommen, Sie wollen sich an die IARU-Empfehlungen halten,[/b:2spb2hip], sollten Sie dann im Bereich ... ?[/i:2spb2hip]

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@do5agl: ich sehe keinen Widerspruch in der höflichen Form der BNA. Wenn Dir ein Polizist "empfiehlt", die Fahrspur zu wechseln ........ bleibst Du dann auch höflich oder läßt Du es drauf ankommen ??[/quote]

Das kommt drauf an. Einer polizeilichen Anweisung folge ich wohl. Empfehlungen der Polizei dagegen können sinnvoll sein oder nicht. Wenn mir ein Polizist z. B. empfiehlt, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen, dann huste ich ihm was. Im übrigen haben die staatlichen Exekutivorgane sich in Ausübung ihrer Tätigkeit so eindeutig zu äußern, dass sie nicht missverstanden werden können.

Aber das ist eine andere Sache. Wenn Du Dir die entsprechenden Auswahlantworten aus dem Fragenkatalog zu der genannten Frage ansiehst, dann ist ganz klar, worauf die BNetzA hinauswill: zum einen, dass sie die Einhaltung der Bandpläne für sinnvoll und richtig hält, zum anderen aber auch, dass die Einhaltung freiwilllig ist.

Wie an einigen anderen Stellen im Fragenkatalog scheint auch hier durch, dass die Agentur grundsätzlich im Konsens mit den einschlägigen Vereinen und deren internationalen Zusammenschlüssen ist, dass sie als Bundesbehörde andererseits aber auch klarstellt, bei wem die legislative Kompetenz in solchen Fragen liegt bzw. in diesem Fall, bei wem sie nicht liegt.

Sanktionieren kann und wird die Agentur in diesem Zusammenhang nur Verstöße gegen die AFuVO (was zugegebenermaßen in einigen Fällen aufs Gleiche hinausläuft).

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
bereits der Text der nächsten Frage zeigt aber, daß es ganz und gar nicht hilft, sich schon in der Prüfung auf den Standpunkt (Bandplan=unverbindlich, geht mir an der Antennenbuchse vorbei..) zurückzuziehen:

Dort heißt es tatsächlich :[i:2vdguisi] [b:2vdguisi]Dürfen[/b:2vdguisi] Sie im Bereich ... lokalen Funkverkehr abwickeln?[/i:2vdguisi] => Vorgabe-Antwort: [b:2vdguisi]Nein,..[/b:2vdguisi]

und nicht:

[i:2vdguisi][b:2vdguisi]Angenommen, Sie wollen sich an die IARU-Empfehlungen halten,[/b:2vdguisi], sollten Sie dann im Bereich ... ?[/i:2vdguisi][/quote]

Die Agentur bezieht sich in Frage BC202 nicht auf die IARU-Bandpläne, sondern auf Anmerkung 13 zur Frequenztabelle in Anhang 1 der AFuVO. Dort wird erklärt, dass der Ameteurfunk über Satelliten, so er in einem dort definierten Frequenzbereich stattfindet, primären Status hat (und natürlich nicht gestört werden darf). Die BNetzA stellt damit die Bindungskraft einer staatlichen Verordnung klar. Immer dann, wenn die IARU ins Spiel kommt, operiert der Fragenkatalog dagegen mit „sollen“ oder „sollten“.

Die Leute, die solche Texte entwerfen, sind Juristen, und die sind bei Formulierungen noch penibler als Literaturkritiker.

73
Hans

P.S. Ehe ein anderer Eindruck entsteht: Ich persönlich halte es für sinnvoll und der Sache dienlich, sich an die IARU-Bandpläne zu halten. Nur, wer es nicht tut und dabei die staatlich verordneten Bandbreiten und Prioritäten einhält, dem kann wenig passieren – außer einem redlich verdienten Shitstorm im Äther, versteht sich.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@AGL:
[quote]desasec hat Folgendes geschrieben:
Nochmal komplett:

##Bandplan: (...)


Fundstelle/Quelle?

[color=red:hfxmraa9][b:hfxmraa9]Deutsche Adaption des entsprechenden IARU-Textes.[/b:hfxmraa9][/color:hfxmraa9][/quote][/quote]

Danke, interessant. Und wer hat das mit welcher Bindungswirkung adaptiert? Bzw. wo findet sich die von desasec zitierte Formulierung? Ich habe sie so wörtlich nur im Wikipedia-Artikel „Bandplan“ gefunden, aber auch da völlig ohne Beleg. Vielleicht kann er ja dazu etwas schreiben.


[quote][quote]Zitat:
## Eure DARC Stimme: (...)


Fundstelle/Quelle?
[color=red:hfxmraa9]
[b:hfxmraa9]Satzung DARC[/b:hfxmraa9][/color:hfxmraa9]
[/quote][/quote]

Tatsache? In der Satzung, die auf der öffentlich zugänglichen Seite http://www.darc.de/darc-info/satzung-des-darc-ev/ zum Download bereitsteht, findet sich die von desasec zitierte Formulierung nicht. Ist das nicht die gültige Satzung? Oder ist die gültige Satzung vertraulich?

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es ist die "neue" Satzung, da stehen sachen drin... aber das ist ein anderes Thema.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Was Du liest/hörst/aufnimmst... ist nicht repräsentativ.
[/quote]

Natürlich ist es das nicht, und das habe ich auch nicht behauptet. Auch nicht, daß das mehrheitlich so sei. Wenn ich schreibe: "

"[i:zs4tf0e5]Häufig hört man von Inhabern der Klasse E, daß ihnen die Möglichkeiten der Klasse E "reichen", wenn man sie fragt, warum sie nicht auf Klasse A aufstocken.[/i:zs4tf0e5]"

dann ist das nicht mehr als eine Beobachtung - aber auch kein Mumpitz.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Aber das ist eine andere Sache. Wenn Du Dir die entsprechenden Auswahlantworten aus dem Fragenkatalog zu der genannten Frage ansiehst, dann ist ganz klar, worauf die BNetzA hinauswill: zum einen, dass sie die Einhaltung der Bandpläne für sinnvoll und richtig hält, zum anderen aber auch, dass die Einhaltung freiwilllig ist.
[/quote]

Die Einhaltung der Bandpläne mag zwar freiwillig sein, jedoch werden Funkamateure, die wissentlich Bandpläne missachten von der Gemeinschaft der Funkamateure nicht gerne gesehen. Von dem her empfehle ich jedem, die Pläne einzuhalten. Das gebietet schon die gegenseitige Rücksichtnahme.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
"[i:22p5019s]Häufig hört man von Inhabern der Klasse E, daß ihnen die Möglichkeiten der Klasse E "reichen", wenn man sie fragt, warum sie nicht auf Klasse A aufstocken.[/i:22p5019s]"
[/quote]

Mir konnte bis heute noch keiner klar machen, was daran schlimm ist. Wenn jemand mit den Einschränkungen der Klasse E leben kann, dann bitte. Es sei ihm gewährt. Manche haben bestimmte Interessen, wofür die E-Klasse reicht. Und die Möglichkeiten, die man mit Klasse E hat sind eben schon recht vielseitige.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Mir konnte bis heute noch keiner klar machen, was daran schlimm ist. [/quote]

Daran ist nichts schlimm, dennoch wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele die Klasse A anstreben würden. Es wäre für die Außenwirkung des Amateurfunks jedenfalls hilfreich. Und deshalb sollte man den Anreiz aufzustocken maxi- und nicht minimieren.

Ich denke auch, daß es für Viele (bestimmt sogar die Meisten) selbstverständlich ist, daß, wenn sie doch mehr wollen, eben auch die Klasse A erwerben und nicht darauf hoffen und warten, bis der DARC / RTA für sie tätig wird.

Vermutlich ist es eine kleine Minderheit, die sich über weitere Geschenke freuen würde und sich (u.a. hier im Forum und über den DARC/RTA) dafür einsetzt und beim Mitgliederschwund-gebeutelten DARC vielleicht auf offene Ohren trifft.

Langfristig wäre mir jedenfalls ein Amateurfunk mit einem rudimentären DARC lieber, als ein rudimentärer Amateurfunk.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum