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 [ 100 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Hi

Du kannst auch durch statische Aufladung/Wind ordentlich einen geballert bekommen...muss ja nicht gleich ein richtiger Blitz sein.
Kann auch reichen um den 1. RX Transistor zu sprengen wenn man Pech hat.
Also wenigstens ein bischen erden.. ;)

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote]Außerdem möchte in mich in so fern outen, daß ich zwar alle Vorschriften eingehalten habe, aber keinen "Blitzschutz" an Haus und Antenne habe und der auch bei mir nicht vorgeschrieben ist. [/quote]
Leider outest du dich bezüglich blitzstromtragfähiger Erdung konsequent als normenunkundig und trotz diverser Normhinweise als unbelehrbar.

[quote]Ich habe auch keine Überspannungssicherungen irgendwo eingebaut, mich nicht gegen Überspannungsschäden versichert, und "nur" als einzigen Schutz einen konsequenten Potentialausgleich inkl. Erdung nach den für mich geltenden Vorschriften. [/quote]
Keck behauptet!

Konstant normwidrig vorgetragene Thesen lassen aber nur den Schluss zu, dass du keine der für Antennensicherheit maßgeblichen Vorschriften je gelesen hast.

[b:1ygecryb]GEBETSMÜHLE AN:[/b:1ygecryb]

[list:1ygecryb][*:1ygecryb]Blitzschutzanlagen sind nur für bestimmte Gebäude [i:1ygecryb][u:1ygecryb]baurechtlich[/u:1ygecryb][/i:1ygecryb] vorgeschrieben, ebenso ÜSG. [/*:m:1ygecryb]
[*:1ygecryb]Nur wenn sich Antenne und Leitungen innerhalb der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade befinden, genügt ein nicht blitzstromtragfähiger Potenzialausgleich.[/*:m:1ygecryb]
[*:1ygecryb]Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage, für Installationen ist NAV § 13 zu beachten[/*:m:1ygecryb][/list:u:1ygecryb]

[b:1ygecryb]GEBETSMÜHLE AUS![/b:1ygecryb]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Darf ich einfach am Grundstücksende einen Fahnenmast / Antennenmast aufbauen oder muß der Nachbar zustimmen?
73 Gregor


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote]Darf ich einfach am Grundstücksende einen Fahnenmast / Antennenmast aufbauen oder muß der Nachbar zustimmen? [/quote]
Frag mal bei Deiner Gemeindeverwaltung nach, ob es eine Ortssatzung gibt, die etwas über Grenzabstände sagt. Möglicherweise steht auch etwas in der Landesbauordnung. Eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift kann es dazu eigentlich nicht geben.

Du kannst es auch einfach drauf ankommen lassen, aber wenn der Nachbar eines Tages mit dem Gesetz oder der Verordnung wedelt (und Recht hat), darfst Du den Mast wieder abbauen. Diese Arbeit macht man sich ungern unnötig. Am besten ist es sicher, wenn er im Vorfeld informiert ist und zustimmt, dann kann es auch keinen Ärger geben.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
In Bayern sind nach Bauordnung Fahnenmasten kein Problem, ob auf die Grenze oder Abstand zur Grenze schau ich jetzt nicht nach. (Bauamt fragen). Bei Antennenmasten wird es schwieriger, freistehend ab 10m Baugenehmigung, darunter evtl. wegen "Schönheit", Bebauungsplan, .... örtlich unterschiedlich geregelt.

@Dipol: wir hatten das Thema ja schon durch. Ich habe Ende der 70er nach den gültigen VDE Vorschriften (damaliger Stand) installiert, baurechtlich und von der Gebäudeversicherung ist Blitzschutz bei mir nicht zwingend. Zum Zeitpunkt der Errichtung hatte ich ~10m (messe ich jetzt nicht nach) entfernt vom Antennenmasten auf dem gleichen Hausdach eine Oberleitungs-Endstelle. Im Rahmen einer ähnlichen Diskussion auf dem Hausrelais sorgte ein Funkfreund dafür, daß wenige Tage nach der Diskussion EVU-Leute erschienen und die Anlage überprüften -- und nichts zu beanstanden hatten. Ich hatte das komplette Dachmaterial inkl. Abspannungmaterial, Erdungsklemmen usw. vom EVU gekauft (damals hatten die ein Regionallager in unserer Kreisstadt) -- in der für Ober- und Freileitungen üblichen Ausführung (spätere Nachkäufe bei Bürklin, i.d.R. Kathrein-Material). Die liehen mir auch den massiven Holzbohrer für die Dachbalken, die ich außerdem noch verstärken ließ. Übrigens: die VDE Vorschriften (100, 855 und weitere) einschl. ABB-Buch habe ich mir 1978/79 direkt bei VDE-Verlag bzw. einer VDE Verkaufsstelle in München, Schillerstraße, gekauft --- und nicht nur in den Schrank gestellt.

Nachdem ich weder gewerblich Blitzschutz betreibe, noch die Anlage außer bei den Antennen selbst später verändert habe, interessieren mich die ganze nachfolgenden EU-Gleichschaltungsregeln genau so wie deren Gurkenkrümmung. Ich sehen keinen Grund, nachdem ich 78/79 bereits überdimensioniert habe, mir irgendwelche Updates oder Nachbesserungen zu zu legen. Falls ich mich wiederholt - auch jetzt - normwidrig ausgedrückt habe:

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß der TO sich erst mit dem Baurecht schlau machen soll, und wenn dann etwas Konkretes ok ist und ansteht, sich mit Blitzschutz und dessen gesamten Umfeld schlau machen soll. Auf dem Gebiet ist einiges lokal abhängig und ich werde mich nicht aus dem Fenster hängen, um ohne Ortskenntnis dazu Ratschläge zu schreiben.

73 Peter

ps: für unsere EMVU-Freaks - in VDE 866/7.62 (1. red. geänderter Nachdruck von 5.69) §13 "Schutz gegen gefährliche Strahlung" heißt es im Absatz a) "Unter normalen Betriebsverhältnissen darf die Stärke der Röntgenstrahlung auf der Außenseite des Funksenders bzw. der einzelnen Geräte den Wert von mr/h nicht erreichen.". Das habe ich natürlich beachtet, auch daß nach §14 kein "Betätigungsteil des Funksenders" eine Temperatur von +65°C überschreitet.

BTW ist mir auch wieder eingefallen, warum ich mir einen Geigerzähler zugelegt hatte, download/file.php?id=5071&mode=view (siehe auch ftopic22265-15.html#p158387 )


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
edit ging nicht mehr: 0,5 mr/h dürfen nicht überschritten werden (der Wert war mir durch geflutscht).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote]@Dipol: wir hatten das Thema ja schon durch. Ich habe Ende der 70er nach den gültigen VDE Vorschriften (damaliger Stand) installiert, baurechtlich und von der Gebäudeversicherung ist Blitzschutz bei mir nicht zwingend. [/quote]
Der TE hat nicht nach Altnormen der 70er Jahre und auch nicht nach deinem Anspruch auf "Bestandsschutz" gefragt, er will wissen was baurechtlich und normativ für Antennensicherheit, primär also nach [url=http://www.beuth.de/de/norm/din-vde-0855-300-vde-0855-300-2008-08/109038225:1t58f9w4]DIN VDE 0855-300:2008-08[/url:1t58f9w4] und der Normenreihe [url=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=https%3A%2F%2Fwww.vde-verlag.de%2Fbuecher%2Fleseprobe%2Flese3472.pdf&ei=Zf8SVbrQLITgON6SgfgG&usg=AFQjCNGo516QPNb5VmrU2UQOZrn8owTXSA&bvm=bv.89217033,d.ZWU&cad=rja:1t58f9w4]DIN VDE 0100[/url:1t58f9w4] sowie [url=http://www.beuth.de/de/norm/din-18015-1/188911627:1t58f9w4]DIN 18015[/url:1t58f9w4] gefordert ist.

[quote]
[b:1t58f9w4]6.2.2 Antennenanlagen[/b:1t58f9w4]
...
Über Dach angebrachte Antennenträger sind nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) über Erdungsleiter mit Erde zu verbinden. Bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen sind besondere Bedingungen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zu beachten[/quote]
Die für Amateurfunk maßgebliche DIN VDE 0855-300, welche aus der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ausgegliedert wurde, ist versehentlich unerwähnt.

Wenn man andere User beraten will, sollte das verantwortungsbewusst auf Basis der [b:1t58f9w4]aktuell[/b:1t58f9w4] gültigen Anerkannten Regeln der Technik und nicht nur aus der Luft gegriffenen Falschmeinungen erfolgen. Es macht auch einen gravierenden Unterschied ob man aus Normenunkenntnis seine eigene Antennenanlage falsch erstellt sich gegenüber anderen Usern als Normenkenner darstellt und mit Falschaussagen zu normwidrigen Ausführungen provoziert. M. E. ist der Punkt für ein Einschreiten der Forenleitung längst überschritten.

[quote] Nachdem ich weder gewerblich Blitzschutz betreibe, noch die Anlage außer bei den Antennen selbst später verändert habe, interessieren mich die ganze nachfolgenden EU-Gleichschaltungsregeln genau so wie deren Gurkenkrümmung. Ich sehen keinen Grund, nachdem ich 78/79 bereits überdimensioniert habe, mir irgendwelche Updates oder Nachbesserungen zu zu legen.[/quote]
Bekennende Ignoranz! Keine Ahnung von einer früher oder heute relevanten Norm aber rechthaberisch von einer imaginären Überdimensionierung und Gurken schwadronieren.

Nach [url=http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html:1t58f9w4]§ 319 Baugefährdung[/url:1t58f9w4] gelten für normunkundige Eigenleister keine Erleichterungen. Die europäisch und international harmonisierten Normen für Antennensicherheit bauen dank deutscher Kommissionsleitung auf deutschem Sicherheitsstand auf.

Obwohl es reine Zeitverschwendung ist auf Ablenkungsmanöver zu Altnormen einzugehen und vermutlich auch Zitate die Sturheit nicht aufbrechen noch ein Versuch weitere Falschaussagen durch Zitat zu bremsen:

[quote]1/7.7[/b:1t58f9w4]1":1t58f9w4]
[b:1t58f9w4]§ 7 Antenne und Antennenerdung[/b:1t58f9w4]
[i:1t58f9w4]a) Außenantennen[/i:1t58f9w4]
Außerhalb von Bauwerken angebrachte leitfähige Teile von Antennenanlagen müssen über eine Erdungsleitung nach § 8 b mit einem Erder nach § 8 a verbunden werden.
...

[i:1t58f9w4]c) Innenantennen und diesen gleichzusetzende Antennen
[/i:1t58f9w4]
Auf eine Erdung darf verzichtet werden bei:
[list=1:1t58f9w4][*:1t58f9w4]Zimmerantennen und Antennen, die im Gerät eingebaut sind[/*:m:1t58f9w4]
[*:1t58f9w4]Antennen unter der Dachhaut[/*:m:1t58f9w4]
[*:1t58f9w4]Außenantennen, deren höchster Punkt mindestens 2 m unter der Dachkante bleibt und deren äußerster Punkt niht mehr als 1,5 m von der Außenfront des Gebäudes abliegt (sogenannte Fensterantennen).[/*:m:1t58f9w4][/list:o:1t58f9w4]
[/quote]
Bis [b:1t58f9w4]31.06.1972[/b:1t58f9w4] war noch die sinngemäß gleiche VDE 0855 Teil 1.9/59 anwendbar, in welcher allerdings die Schutzzone der Fassade mit min. 3 m unterhalb der Haupttraufenhöhe und max. 2 m Wandabstand definiert war.

Somit war die angeblich "überdimensonierte" Antenne damals blitzstromtragfähig mit min. 10 mm² Cu, 16 mm² Al oder 50 mm² Stahl zu erden und seit 01.05.1984 ist als Erdleiter von Haushaltsantennen min. 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Stahl gefordert. :roll:

Dass eine Bestätigung eines Versicherungs-Sachbearbeiters den für die Anlagensicherheit verantwortlichen Anlagenbetreiber nicht von der Einhaltung der Normen befreit, wurde schon erwähnt. Gleiches gilt für Mitarbeiter eines EVU/VNB, welche mit DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und DIN VDE 0855-300 in der Regel nix am Hut haben. Auch Falschaussagen von EFK, die in der Normenflut resigniert haben und vertragswidrig kein VDE-Auswahlabo vorweisen können, ergeben keine Befreiung von der Einhaltung der Normen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote][quote]
[b:2z7i2wg5]6.2.2 Antennenanlagen[/b:2z7i2wg5]
...
Über Dach angebrachte Antennenträger (...)[/quote][/quote]
[quote]Der Mast würde etwa 10m vom Haus entfernt stehen (...)[/quote]
Kleiner Widerspruch?

[quote]Der TE (...) will wissen was baurechtlich und normativ für Antennensicherheit, primär also nach DIN VDE 0855-300:2008-08 und der Normenreihe DIN VDE 0100 sowie DIN 18015 gefordert ist.[/quote]
Die DIN dürfte in OE unbeachtlich sein.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote]Die DIN dürfte in OE unbeachtlich sein.

73
Hans[/quote]
Eine rein nationale DIN-Norm wie die DIN 18015 ja!

Harmonisierte Normen wie z. B. IEC 60728-11 und IEC 62305 sind in Österreich als ÖVE/ÖNORM EN textgleich mit den deutschen DIN EN-Normen. Ähnlichkeiten und Abweichungen wurden bereits in den verlinkten DEHN-Publikationen dargestellt.

73
Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote]
Die europäisch und international harmonisierten Normen für Antennensicherheit bauen dank deutscher Kommissionsleitung auf deutschem Sicherheitsstand auf. [/quote]
Allein das sorgt schon für gehörigen Schrecken. :wink:


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Ich habe nichts gegen Belehrungen, lasse mich aber nicht gerne als Deppen hinstellen. Ich habe nicht meine Antenne überdimensioniert, aber damals schon 16qmm Cu verlegt und später vom Rest des Oberleitungsanschlusses dessen 25qmm Cu zum PA zusätzlich benutzt. Außerdem habe ich wegen der Biegemomente eine Statik-Berechnung erstellt (das war mir mein Dachstuhl und Mast wert). Der übliche FS-Antennen-Zubehör reicht nicht und ist bei mir nicht montiert. Das EVU hat die Erdungsmaßnahmen und Abstände im Zusammenhang Antenne - Oberleitung überprüft - und blöd waren die auch nicht.

Ich habe den längeren Post @Dipol addressiert, und mehrfach [b:3udo97se]"bei mir"[/b:3udo97se] geschrieben, weil meine Bedingungen für den TO alleine wegen der Montage auf dem Dach schon nicht zutreffen. Ich blättere auch nicht zurück, von wegen "falscher Beratung" - da bin ich etwas empfindlich. Ich habe "laut und deutlich" dem TO empfohlen, sich [b:3udo97se] zuerst[/b:3udo97se] um sein Baurecht und Nachbarschaftrecht zu kümmern, und [b:3udo97se]danach[/b:3udo97se] um die Gesamt-Thematik "Blitzschutz" zu kümmern. Ansonsten habe ich gar nichts beraten und habe auch nicht den geringsten Einwand gegen Deine aktuellen Normen-Aufstellungen. Ich halte mich generell bei diesen Fragen zurück und verweise immer wieder auf lokale E-Fachbetriebe, mit denen ich selbst bei meiner Anlage zusammen gearbeitet habe (u.a. wegen der erforderlichen zugelassenen Meß- und Prüfgeräte). Es gibt allgemeine Regeln, die Du zur Genüge aufgeführt hast, aber auch weitere lokale Abhängigkeiten (Bebauungsumgebung, lokale EVU-Regeln, .....) --- ich halte deshalb bei der komplexen E-Thematik von Foren-Beratung im Detail überhaupt nichts.

Als EFK, die nur noch im eigenen Bereich persönlichen Bereich hin langt, sehe ich auch nicht ein, bis an mein Lebensende ein Normenabo zu bezahlen. Ich habe auch nicht vor, diese für einen "Foren-Highlander"-Wettbewerb zu abonnieren (.... es kann nur einen geben ....), und "vertragswidrig" ---- was soll der Unsinn, mit wem soll dazu eine Vertrag existieren ??

....und ich habe immer noch keinen Blitzschutz, traue mich trotzdem, daß Wort in den Mund zu nehmen und lasse mich nur ungern in dem Tonfall runter putzen.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Ich bin auch dafür, solche Diskussionen streng auf die Frage bezogen zu diskutieren. Insbesondere beim Blitzschutz, bei dem die Beurteilung schon ohne das Installationswirrwarr für den Laien (Und das ist praktisch jeder, der das nicht beruflich betreibt!) kompliziert genug ist.

Also: Die Antenne steht 10 m von Haus entfernt. Haus hat keinen Blitzschutz. Blitzschutz für Antenne notwendig? Wenn ja, in welcher Form? Reicht Blitzschutzpatrone im Koax-Kabel, um Haus und Geräte darin zu schützen? Als Annahme würde ich ohnehin voraussetzen, dass die Antenne oder der Hilfsmast selber nicht geschützt werden können, da der Blitzstrom aus den üblichen Alu-Röhrchen sowieso Brei macht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote] Als EFK, die nur noch im eigenen Bereich persönlichen Bereich hin langt, sehe ich auch nicht ein, bis an mein Lebensende ein Normenabo zu bezahlen. [/quote]
Das erwartet von einer EFK, die bei keinem VNB konzessioniert ist, niemand. Mir ist ein Fernsehtechniker ohne TREI-Schein oder ein Laie, der sich aus Sekundärliteratur wie dem DEHN Blitzplaner oder Kleiskes Fachinformationen kundig macht und entgegen NAV § 13 normkonform installiert, allemal lieber als zahllosen EFK die behaupten, dass man Dachantennen nicht erden müsse und die sich oft auch noch den PA der Antennenleitungen "sparen".

[quote]Also: Die Antenne steht 10 m von Haus entfernt. Haus hat keinen Blitzschutz. Blitzschutz für Antenne notwendig? Wenn ja, in welcher Form? Reicht Blitzschutzpatrone im Koax-Kabel, um Haus und Geräte darin zu schützen? Als Annahme würde ich ohnehin voraussetzen, dass die Antenne oder der Hilfsmast selber nicht geschützt werden können, da der Blitzstrom aus den üblichen Alu-Röhrchen sowieso Brei macht.[/quote]
Blitz ist nicht gleich Blitz, die häufigste Blitzstromstärken betragen um 25 kA und sind bei einem Schutzlevel von 100 kA für normale Wohngebäude relativ sicher zu beherrschen. Wäre es anders würden vom Blitz getroffene Antennen auf Mobilfunkmasten und Sendetürmen reihenweise ausfallen.

Dass in A wie in D alle aus LPZ 0[size=85:2bmr86qy]A[/size:2bmr86qy] ins Gebäude ein- und ausgeführten Kabelschirme in den (Blitz-)Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden müssen und dass man nach meiner unmaßgeblichen Privatmeinung die Antenne und Leitungen einem LEMP opfern kann, hatte ich schon geäußert. An anderer Stelle aber auch, dass nach alten VDE 0855 Teil 1 die Antennenträger von Freilandantennen blitzstromtragfähig geerdet werden mussten.

Wo nach Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 SPD 1 Blitzstromableiter als Grobschutz erforderlich sind, wären Blitzschutzpatronen als SPD 2 Überspannungsableiter (= Mittelschutz) energetisch fehlkoordiniert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Wie immer wenn das Thema Blitzschutz auf den Tisch kommt, sind wir schnell an dem Punkt, wo wir eigentlich alle unsere Funkaktivitäten einstellen können, weil wir, nach klein-kleinem Einhalten aller Normen eigentlich keine Antennen mehr ausbauen können.
Der TO spricht ganz klar von einer Schönwetter-Installation, was soll also das ganze Gehacke mit Blitzschutz und weiss der Teufel was allem? Sowas ist einfach nur noch lächerlich!

Mein Tipp an den TO: wenn du funken willst, nimmst du deinen Mast raus, klemmst die Antenne dran und gehst QRV, wenn du genug hast oder das Wetter allzu garstig wird, räumst die Sachen weg - und Ende! Genau so mach ich das auch; weder hab ich zuvor die Nachbarn gefragt, noch werd ich eine solch temporäre Installation erden oder blitzschützen. Wenn dann die Nachbarn fragen sollten, lädt man sie zu nem Kaffee ein und präsentiert das Shack.
Gesunder Menschenverstand und höfliche Umgangsformen erleichtern das Leben des OM gewaltig.

und dem OM, der nach dem Betrieb nicht automatisch die Antennenkabel von den Geräten abzieht, ist sowieso nicht mehr zu helfen.

Kommt mal wieder auf den Boden der Vernunft!

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Pascal ..... du schreibst mir aus der Seele !!!!

OP´s die Päbstlicher, wie der Pabst beim Portabel Betrieb sein möchten, sollte man nicht abhalten !
An sonsten, nach Oben schauen und bei aufkommenden Gewitter, abbauen und in Deckung gehen.

Trotz dem, sind die Fachkundigen im Blitzschutz nicht zu verachten ;-)

vy 73 de Bert SE2I


  
 

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