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59b6
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote] [url=http://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses:2coj7lbf]Si tacuisses ....[/url:2coj7lbf]
Der Vorwurf der Geheimhaltung ist grotesk und verrät die Unkenntnis, dass die meisten DIN- und VDE-Normen in zahlreichen Auslegestellen [b:2coj7lbf][i:2coj7lbf]kostenlos[/i:2coj7lbf][/b:2coj7lbf] einzusehen sind. Jeder der sich dafür ernsthaft interessiert kann dieses Angebot nutzen.
Das Ideal allgemein frei downloadbarer nationaler, europäischer und internationaler Normen ist eine schöne aber realitätsferne Illusion.[/quote]
Er hat schon Recht. Die gesetzlichen Forderungen, normgerechte Umsetzungen zu erstellen und der gleichzeitige Verschluss der Normen gegen eine freie, kostenlose Einsicht passen nicht zusammen. Und gleich zwei Mal nicht, wenn der Käse auch noch (wenigstens teilweise) steuerfinanziert ist. Nur weil es "schon immer so war", muss es noch lange nicht sinnvoll sein.
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70e3
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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Oh je, nicht solche Schnellschüsse, @bonobo: schau doch erst mal die URL an, unter Mitgliedschaft: [i:3a71grab]Dies schließt Hersteller, Versorger, Verteiler und Anbieter, Verbraucher und Nutzer, alle Ebenen von Regierungsstellen, Berufsverbände und Handelsvereinigungen als auch Entwickler nationaler Normenstellen ein.[/i:3a71grab] Ich kenne aus dem QRL (i.R. inzwischen) etliche Kollegen, die dort mit arbeiten. Wenn das steuerfinanziert wäre, hätte uns mindestens zur Hälfte bereits der Blitz erschlagen . Die Normen werden wie Fachbücher auch Copyright geschützt, damit eben nicht der Steuerzahler einspringen muß, sondern derjenige, der sie nutzt, auch dafür bezahlt. Dadurch tragen sich diese Organisationen eben auch. Fachbücher und Lehrmaterial mußt Du auch bezahlen und gute Fachbücher sind sauteuer. Für E-Firmen gehören die VDE-Unterlagen zum Werkzeug wie Schraubenzieher und Meßgeräte. Warum soll das alles im Internet stehen und alle Welt bezahlen ?? Hätte ich manchmal ja auch ganz gerne, aber alle Wünsche werden nicht erfüllt. Ich glaube, DO5AGL ist von der schreibenden Zunft, und die stellt auch nicht alles kostenlos hier in's Netz, weil sein Gehalt nicht der Steuerzahler, sondern der Leser bezahlen muß. @Hans, falls ich Dir "unrecht tue", bitte korrigieren. 73 Peter (heute eher in's Bett, uns wird eine Stunde geklaut.....)
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7eb0
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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Hi Also bei uns gibts Vorschriften für "gefährliche " Putzmittel und die Datenblätter müssen öffentlich greifbar in einem Aktenordner stehen falls sich da mal jemand was ins Auge spritzt oder so.. Darum erwarte ich auch das andere Sicherheitsvorschriften frei zugänglich sind, einfach damit die JEDER lesen kann . Das nützt allen.
Da sollte man mal über Copyright und die Finanzierung nachdenken.
73 de DL3FOX Uwe
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5830
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote]Ich glaube, DO5AGL ist von der schreibenden Zunft, und die stellt auch nicht alles kostenlos hier in's Netz, weil sein Gehalt nicht der Steuerzahler, sondern der Leser bezahlen muß. @Hans, falls ich Dir "unrecht tue", bitte korrigieren.[/quote] Nein, das ist schon richtig. Einen Text zu schreiben und die Fakten dafür zu recherchieren, kostet Zeit und Mühe. Das Ergebnis kostenlos zu veröffentlichen, kann sich nur der leisten, der das als Hobby betreibt.
Eine Norm zu erstellen, kostet auch erst einmal Geld. Die Autoren möchten ebenso bezahlt werden wie Lektorat und Korrektorat, Layout, Repro, technische Herstellung, Vertrieb und Verwaltung. Niemand möchte so etwas im Ernst beispielsweise über Werbung finanzieren, also bezahlt es derjenige, der es verwendet.
[quote]Darum erwarte ich auch das andere Sicherheitsvorschriften frei zugänglich sind, einfach damit die JEDER lesen kann . Das nützt allen.[/quote] Natürlich. Deshalb sind sie ja, wie Dipol schrieb, frei zugänglich. Man muss sich nur in die entsprechenden Bibliotheken oder Institutionen bemühen. Es wäre sicher auch denkbar, sie komfortabler im Netz zugänglich zu machen, aber da scheint bislang eine Lösung zu fehlen, wie man die Kosten dafür deckt. Vielleicht hast Du ja eine Idee?
73 Hans
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70e3
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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@DL3KCZ: Das kannst Du ja nun wirklich nicht vergleichen. Wir reden hier nicht über Sicherheitsvorschriften, die auch in E-Betrieben ausliegen müssen (Verhalten bei Stromunfällen, ......), im QRL-Außendienst waren die in den Handbüchern drin ---- und zuständig sind die Berufsgenossenschaften und nicht die Normungsgremien. Die Normen, über die wir hier reden, sind für Fachleute gedacht -- z.B. für zum Selbstbau berechtigte Funkamateure, die auch selber Bauen wollen (und auch wissen, was sie tun...... ).
Ein etwas abgewandelter Nuhr: [b:35ro265u] Von Sachen, von denen man nichts versteht, läßt man die Finger.[/b:35ro265u]
.... und wenn man selber "baut", nimmt man passendes Werkzeug, und dazu gehören die Normen bzw. technischen Vorschriften (was anderes sind die nämlich nicht -- eine Sammlung von jahrelangen Erfahrungen). 73 Peter (ich mache nicht überall smileys rein, ihr wißt schon, wie es gemeint ist: ernst, aber nicht tierisch ...)
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7eb0
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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Hi Hans,
man könnte eine Pflichtabgabe für Normenwerk für Leute machen die damit ihr Geld verdienen (Elektriker/Antennenfirmen...). Wer alle 10-20 Jahre mal einen Antennenmast aufstellt sollte die kostenlos im Internet einsehen können. Sicherheitsvorschriften nutzen am meisten wenn sie jeder kennt...
73 de DL3FOX Uwe
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bfc5
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote]man könnte eine Pflichtabgabe für Normenwerk für Leute machen die damit ihr Geld verdienen (Elektriker/Antennenfirmen...).[/quote] Wer als konzessionierte Elektrofachkraft im Installateurverzeichnis eingetragen ist, hat sich gegenüber dem VNB vertraglich zu einem VDE-Auswahlabo für das [url=https://www.vde-verlag.de/normen/auswahl-fuer-das-elektrotechniker-handwerk.html:3rtbx43c]Elektrotechniker-Handwerk[/url:3rtbx43c] verpflichtet.
Auf dem Papier gibt es die Verpflichtung somit schon. Da sie nicht kontrolliert wird halten sich nur wenige daran und entsprechend häufig wird zu Erdung und PA blühender Nonses verzapft und gemacht, was man schon immer gemacht hat. EFK die ein VDE-Auswahlabo für das Elektrotechnikerhandwerk vorweisen können sind rar, Elis die auch noch das erweiterte Abo mit Blitzschutz haben, sind Exoten.
BTW: Auf Messen wird vom VDE-Verlag für das Grundwerk ein Rabatt von 50 % gewährt.
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70e3
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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Na, langsam. Wir müssen unterscheiden zwischen den DINs (eine Veranstaltung der Privatwirtschaft) und den anerkannten Regeln der Technik (das ist das, worauf es wirklich ankommt). Erstere spiegeln nicht unbedingt das Letztgenannte wider, dazu gibt es auch Gerichtsentscheide. Weiterhin handelt es sich nur um Empfehlungen (die TGLs in der Ex-DDR hingegen hatten Gesetzeskraft).
Wenn ich will, daß europaweit harmonisiert nach bestimmten Normen gearbeitet wird, dann stelle ich diese online, mit einem vernünftigen Änderungsdienst, daß jedem Interessenten die auftretenden Änderungen per email bekanntgegeben werden.
[quote]BTW: Auf Messen wird vom VDE-Verlag für das Grundwerk ein Rabatt von 50 % gewährt.[/quote] Das ist aber gütig, da kommen einem ja fast die Tränen. Nur leider wird das Grundwerk nicht ausreichen, da man ja den Satz der Sätze (Mitgeltende Vorschriften: ..., ..., ... ) in jedem dieser mageren Blättchen vorfindet und diese dann auch noch kaufen darf.
MfG Munzel
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bfc5
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote]Na, langsam. Wir müssen unterscheiden zwischen den DINs (eine Veranstaltung der Privatwirtschaft) und den anerkannten Regeln der Technik (das ist das, worauf es wirklich ankommt). Erstere spiegeln nicht unbedingt das Letztgenannte wider, dazu gibt es auch Gerichtsentscheide[/quote] Das BGH-Urteil muss man richtig lesen und interpretieren. Kernpunkt ist [u:ou8hdl5w]nicht[/u:ou8hdl5w], dass man Normen ignorieren kann, sondern dass ein höherwertiger Stand der Technik gefordert sein kann. Das war schon insbesondere beim Schallschutz von Gebäuden der Fall. Nachdem offenbar der Links zu StGB § 319 übersehen wurde, hänge ich die Folie noch mit an.
[attachment=5:ou8hdl5w]Folie1.JPG[/attachment:ou8hdl5w] [attachment=4:ou8hdl5w]Folie2.JPG[/attachment:ou8hdl5w] [attachment=3:ou8hdl5w]Folie3.JPG[/attachment:ou8hdl5w] [attachment=2:ou8hdl5w]Folie4.JPG[/attachment:ou8hdl5w] [attachment=1:ou8hdl5w]Folie5.JPG[/attachment:ou8hdl5w] [attachment=0:ou8hdl5w]Folie6.JPG[/attachment:ou8hdl5w]
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7be5
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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Nachdem ich das hier alles gelesen habe, hatte ich letzte Nacht einen Albtraum. Ich träumte, ich hätte einen Garten, der über 10m vom Haus gelegen ist, verbunden durch eine Rasenfläche, und in dem ich einen Bauwagen, oder war es ein Campinganhänger?, als Gartenlaube stehen habe. An der „Laube“ ist ein Stück Antennenmast mit Antennen angeflanscht. Im Sommer funke ich gerne von diesem Ort und schaue auch gerne mal abends Fußball über die außen angebrachte Parabolantenne. Die Spannungsversorgung meines Gartens (Heckenschere, Rasenmäher, Häcksler, TV, Licht) erfolgt sporadisch, je nach Bedarf über eine Baustellenkabeltrommel, die im Wohnhaus an einer Steckdose angeschlossen ist. Nachdem ich hier im Forum den Beitrag zur Erdung einer Gartenlaubenantenne gelesen habe, bestellte ich im Traum den Bagger und das ganze Erdungsmaterial. Schweißgebadet wachgeworden bin ich allerdings, als ich die Rechnung bekommen habe. Hoffentlich träume ich heute nicht von Campingplätzen in denen ich Tonnen von Stahl „verbuddeln“ bzw. mit dem Vibrationshammer einbringen muss.
MfG
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59b6
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote] Wenn das steuerfinanziert wäre, hätte uns mindestens zur Hälfte bereits der Blitz erschlagen . Die Normen werden wie Fachbücher auch Copyright geschützt, damit eben nicht der Steuerzahler einspringen muß, sondern derjenige, der sie nutzt, auch dafür bezahlt. [/quote] Schau mal auf die Seite vom DIN und dort auf die Finanzierung beispielsweise.
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70e3
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote] Das BGH-Urteil muss man richtig lesen und interpretieren. Kernpunkt ist [u:3j6cvgg4]nicht[/u:3j6cvgg4], dass man Normen ignorieren kann, sondern dass ein höherwertiger Stand der Technik gefordert sein kann.[/quote] Hier: http://www.sachverstand-gutachten.de/wi ... useln.htmlist das Folgende zu finden: [quote]Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. [/quote] Das klingt aber etwas anders, nicht? Es ist keine [i:3j6cvgg4]wertfreie[/i:3j6cvgg4] Sammlung wichtiger Vorschriften (was eine Norm aber sein sollte). Und wenn sich Regeln langfristig bewährt haben, wieso findet man sie dann nicht in den Normen? Weil das Hinzufügen zu teuer ist? @Spock: Du wirst doch nicht einfach nur ein paar Zeltheringe so ganz ohne Blitzschutz- und Bodengutachten einschlagen wollen? MfG Munzel
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5830
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote]man könnte eine Pflichtabgabe für Normenwerk für Leute machen die damit ihr Geld verdienen (Elektriker/Antennenfirmen...). Wer alle 10-20 Jahre mal einen Antennenmast aufstellt sollte die kostenlos im Internet einsehen können.[/quote] Wieso sollte denn jemand anderer dazu verpflichtet werden, Deinen Lesestoff zu bezahlen?
73 Hans
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70e3
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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Jeder kann es drehen und wenden wie er will. Wer [b:txhlmvws]anderen[/b:txhlmvws] Schaden zufügt, haftet erst einmal. Wenn er sich nur selber schadet ---- seine Sache. Eine EFK wird sich äußerst schwer tun, bei Regelverstössen (auf welchem Level auch immer, aber genau so wie "Dipol" es beschreibt) sich herauszureden. Ein Funkamateur hat sich ebenfalls an die anerkannten Regeln der Technik zu halten, steht irgendwo im AfuG, AfuV oder Verfügungen. Die Meßlatte im Strafprozess ist vielleicht anders, aber als totaler Laie zählt er nicht mehr, weil er einiges wissen / können muß --- und wenn er nur per Prüfung Kenntnis nachgewiesen hat, wo es steht, d.h. was er wissen sollte.
Meine Meinung dazu, und wer jetzt baggern will, wegen mir .......... 73 Peter
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bfc5
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Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast |
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[quote] Hier: http://www.sachverstand-gutachten.de/wi ... useln.htmlist das Folgende zu finden: [quote]Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. [/quote][/quote] Da steht aber noch mehr: [quote] Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. [/quote] Eben die [b:v1oaclc0]Vermutenswirkung[/b:v1oaclc0] führt dazu, dass man bei normkonformer Ausführung als Anlagenbetreiber selbst dann aus dem Schneider ist, wenn worst case trotzdem die Bude abgefackelt wird. Nur mit Geiz-ist-geil-Bekenntnissen oder Erdungsfaulheit sind die Sicherheitskonzepte der Normen nicht widerlegt, ganz so einfach läuft es nicht. Es ist zwar schon lange her, dass ich als Radio- und Fernsehtechniker-Stift beim DARC OV Augsburg einen Morselehrgang besucht hatte. Aber ich erinnere mich noch gut daran, dass damals selbst in diesem Lehrgang ernsthaft auf die Bedeutung von Erdung und PA hingewiesen wurde. Das war noch eine andere Zeit als OMs ihre Funkgeräte zumeist selbst gebaut hatten. So ein Gejammer wegen der Einhaltung grundlegenster Sicherheitsstandards und die wiederkehrenden Forderungen von Sonderrechten für eine Hobbygruppe wären m. E. damals undenkbar gewesen. Da legte man noch wert auf Normenkompetenz. Bei manchen der Beiträge könnte man meinen, dass das Hobby Amateurfunk von besonders vielen Sozialfällen betreiben wird. 73 Roland
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