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 [ 100 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Hallo,

Ich überlege nun seit einiger Zeit, mir für den Mobilbetrieb einen Teleskopmast zu bauen, den ich auch an meinem Wochenend- und Sommer-QTH benutzen würde.
Die angestrebte Höhe ist 6-8m, montieren würde ich darauf gerne eine 3 Element Yagi (http://www.qsl.net/dk7zb/portabel/portabel.htm).
Der Mast würde etwa 10m vom Haus entfernt stehen und bei Nichtbenutzung oder Sturm etc. eingefahren werden bzw. die Antenne abgenommen werden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob hier eine Baubewilligung und/oder Blitzschutz notwendig ist.

Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Problem (am besten in Österreich)?

73
Alexander
OE5TKM


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Hallo Alexander .......

ich würde mir bei so einem kleinen Projekt, keine Gedanken machen !
In DL würdest du unter die 10m bleiben.
Wenn du so viel Platz hast, das es beim Umfallen auf deinem Gründstück bleibt ..... kein Problem.
Blitzschutz bei einem so kleinen Mast und dann noch bei Kurzzeitaktivität !?
Wenn das Gewitter ansteht, schiebst du doch ehe alles zusammen und bei 2 ... 3m Höhe, würde ich mir eher Gedanken um meine Blumen machen.
Selbst im Ausgefahrenen Zustand ...... Blitz geht in Mast und Energie geht unmittelbar in den Boden.
Da sind Überspannungen auf dem Koax Kabel eher das Problem.

Eine Meinung von

Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Danke für die Antwort.

Ich habe mir bereits was ähnliches gedacht, aber nach einigen Stunden im Internet mit haufenweise Bestimmungen und Gesetzestexten war ich nicht mehr so sicher.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Blitzschutz ist in der Regel nur ein Versicherungsfrage, wenn Du irgendwelche Afu-Sachen versichern willst oder verbundene Gebäude etc. In Bayern gilt die Bauordnung ab 10m, evtl. auch Privatrecht der Nachbarn (Verschandelung etc.). Da mußt Du Dich lokal umhorchen - in OE vermutlich nicht anders als in Bayern. Generell gilt alles "feste Zeugs" als Bauwerk und für Masten, wie Maibaum oder Fahnenmast dann Befreiung, evtl. dann die Höhe - bei freistehend ab Boden, i.d.R. ab 10m Baugenehmigung. Ich vermute, bei Euch auch, ABER: da hat die Gemeinde den Daumen drauf. Solltest Du inoffiziell "leise vorhorchen" .....
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
es geht hier um einen Portabelen ALU Schiebemast von unter 10m Höhe !
Als Tipp noch ...... Rotor nicht oben in den Mast bauen, sondern den ganzen Mast mit ANT com Rotor auf dem Boden stehend drehen. Da hat man wesentlich geringere Windlast und der Aufbau ist auch um einiges leichter.
Viel Spaß beim Funken .... wünscht

Bert SE2I

und nicht zu viele Gedanken bei solch kleinen Sachen machen ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Ich ware selbst beim "leisen Vorhorchen" extrem vorsichtig, das uralte Indianergesetz lautet nicht umsonst:"Wer viel fragt geht lang irr ..."

Für eine temporäre Installation im beschriebenen Umfang und auf eigenem Grund und Boden sehe ich keinen Grund irgendwelche Erlaubnisse einzuholen. Machs einfach und schau was passiert.

Was den Blitzschutz betrifft haben die Vorredner schon alles gesagt.

73, Jo
dj3cq


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote]Blitzschutz ist in der Regel nur ein Versicherungsfrage, wenn Du irgendwelche Afu-Sachen versichern willst oder verbundene Gebäude etc. [/quote]
Blitzschutz ist in erster Linie eine Frage der Sicherheit und nicht der Versicherung. Verantwortlich für die Sicherheit ist der jeweilige Anlagenbetreiber und von der Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) kann keine schriftliche Deckungszusage einer Versicherung befreien.

Treten Worst-Case Personenschäden auf wird sich kein Staatsanwalt bei einem Offizialdelikt von einem Persilschein eines zumeist normunkundigen Versicherungs-Sachbearbeiters beeindrucken lassen, siehe [url=http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html:9qkmgftf]§ 319 StGB Baugefährdung[/url:9qkmgftf].

Eine Freilandantenne und die Antennenleitungen kann man opfern, beim (Blitzschutz-)Potenzialausgleich des Gebäudes und dem Personen- und Sachschutz im Gebäude hört die Freizügigkeit aber auf.

Vergleicht man das deutsche [url=http://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/Publ/Fkr/Seiten/16-Funksysteme.aspx:9qkmgftf]ABB-Merkblatt # 16[/url:9qkmgftf] mit der inhaltlich gleichen [url=https://www.ove.at/fileadmin/user_upload/NormungOEK/pdf/Fachinfo_Blitzschutz/antennen_merkblatt1209.pdf:9qkmgftf]Fachinformation des ÖVE Blitz und Überspannungsschutz sowie Erdung von Antennen und Antennenanlagen[/url:9qkmgftf] oder der [url=http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0CDMQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.dehn.at%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fuploads%2Fdehn%2FDEHN-AT%2Fpdf%2FDruckschriften%2Fds710a1213kd.pdf&ei=7f0PVYuCMsbaOM3KgMgO&usg=AFQjCNEt6bBqb6-TcyLkfRftcvgbGCnXRw&bvm=bv.88528373,d.ZWU:9qkmgftf]Blitzfibel[/url:9qkmgftf] ist anzunehmen, dass es für die aus der IEC bzw. DIN EN oder [url=http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=0CDgQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.elektroinnung.at%2Ffiles%2FUnterlagen_Kaltenbrunner-0.pdf&ei=9f4PVc_CHImrPI6-gWg&usg=AFQjCNEf5a0GHLGFK_baJFRY5Yji8oQcow&bvm=bv.88528373,d.ZWU:9qkmgftf]ÖVE ÖNORM 60728-11[/url:9qkmgftf] ausgegliederten Funksende-/empfangsantennen in Österreich vergleichbare Vorschriften wie die für Amateurfunkantennen maßgebliche deutsche [url=http://www.beuth.de/de/norm/din-vde-0855-300-vde-0855-300-2008-08/109038225:9qkmgftf]DIN VDE 0855-300[/url:9qkmgftf] gibt.

Siehe auch [url=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&cad=rja&uact=8&ved=0CD0QFjAF&url=https%3A%2F%2Fwww.wko.at%2FContent.Node%2Fbranchen%2Fk%2FElektro-Gebaeude-Alarm-und-Kommunikationstechniker%2FVortrag_Lehrlingstag_Ktn_2014.pdf&ei=9f4PVc_CHImrPI6-gWg&usg=AFQjCNGxsZQLabRuTc5nRj0xvQcdVvarIA&bvm=bv.88528373,d.ZWU:9qkmgftf]Blitzinfo[/url:9qkmgftf].


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Hi
In bergigen Lagen sind auch schon Radfahrer erschlagen worden obwohl kein Gewitter zu sehen war..das war hinter dem Berg...
Von daher kann es auch bei "noch schönem Wetter " einen Blitzeinschlag geben.

Man sollte also schon gewisse Mindestschutzmassnahmen treffen.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Ich Denke der Nachfolgende Link sollte bei keinem, der Antennen / Mast hat, fehlen !

[url:5ptxnvm3]http://www.blitzortung.org/Webpages/index.php?lang=de&page_0=10[/url:5ptxnvm3]

Wenn man WIndrichtung beachtet, kann man selbst sehen, was folgende Stunden bringen wird.
Man kann alle Blitze der Welt erkennen !

vy 73 de Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Schöner dargestellt und etwas praktischer zu handhaben (mit der gleichen Datenquelle) sieht man das auch hier:

http://www.lightningmaps.org/realtime?lang=de

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Wir kommen etwas von der Ausgangsfrage ab. Die Blitzschutzproblematik für den geplanten temporären Betrieb ist m.E. für den TO nur interessant, wenn in näherer Nachbarschaft "Bauwerke" mit Blitzschutz stehen und er damit verbinden MUSS !! Sicher ist Blitzschutz immer gut und "Dipol" hat ja alles dazu gesagt, nur: wenn "Ihr" in die Prärie fahrt und einen portablem Mast für Mobilfunk (d.h. ab PKW) aufstellt, werdet "Ihr" sicher auch nicht gleich Blitzschutz nach ABB, DIN, EN oder was weiß ich dazu installieren.

Vielleicht können wir mal die Kirche im Dorf lassen. Zuerst muß der TO Baurecht (Gemeinde und Nachbarschaft) klären - ob still im Kämmerlein oder durch Fragen vor Ort, da können wir ihm kaum helfen.

Danach kommt dann die Frage: wie fest (fix, ortsveränderlich ?) ist die Installation ? D.h. welche Abhängigkeiten zur Umbauung und Stromversorgung. So lange er nur selbst betroffen ist (und nichts versichert), ist es sein Bier, was er bei Gewitter bzw. statischen Aufladungen macht.

Ich würde es so schrittweise aufdröseln und keine akademische Studie daraus machen. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
@Peter: Nix da, beim Thema Blitzschutz versteht man hier keinen Spaß; da wird die Kirche nicht im Dorf gelassen. Stell Dir vor da schlägt es ein ...

73, Jo
dj3cq


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
[quote] Die Blitzschutzproblematik für den geplanten temporären Betrieb ist m.E. für den TO nur interessant, wenn in näherer Nachbarschaft "Bauwerke" mit Blitzschutz stehen und er damit verbinden MUSS !! [/quote]
Weder die für Amateurfunk primär maßgebliche DIN VDE 0855-300 noch andere Normen geben einen Bonus für temporären Betrieb.

[quote]Sicher ist Blitzschutz immer gut und "Dipol" hat ja alles dazu gesagt, nur: wenn "Ihr" in die Prärie fahrt und einen portablem Mast für Mobilfunk (d.h. ab PKW) aufstellt, werdet "Ihr" sicher auch nicht gleich Blitzschutz nach ABB, DIN, EN oder was weiß ich dazu installieren.[/quote]
Beim TE steht aber kein mobiler "Prärie-" sondern ein stationärer Betrieb zur Debatte.

[quote]Ich würde es so schrittweise aufdröseln und keine akademische Studie daraus machen. 73 Peter[/quote]
Anerkannte Regeln der Technik kann man nicht nach eigenem Gusto mit dem Attribut "akademisch" für unverbindlich erklären und ob die gefallen oder nicht ist noch weniger relevant. Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafe und eine Missachtung von Normen ist nicht weniger gravierend als eine Missachtung des Baurechts.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
Es ist eigentlich ein simples Problem und ihr habt auch alle recht. Es ist nur auch eine Tatsache: wenn der TO nicht das Wort Blitzschutz in den Mund bzw. Post genommen hätte, würden wir hier gar nicht darüber diskutieren.

Außerdem möchte in mich in so fern outen, daß ich zwar alle Vorschriften eingehalten habe, aber keinen "Blitzschutz" an Haus und Antenne habe und der auch bei mir nicht vorgeschrieben ist. Ich habe auch keine Überspannungssicherungen irgendwo eingebaut, mich nicht gegen Überspannungsschäden versichert, und "nur" als einzigen Schutz einen konsequenten Potentialausgleich inkl. Erdung nach den für mich geltenden Vorschriften.

Wir sollten mal davon runter kommen, jeden Frischling gleich zu "erschlagen", wenn er das Wort "Blitzschutz" erwähnt. Dafür ihn erst einmal auf ein paar Begriffe "ein - norden" und erklären, wo der Unterschied bei Blitzschutz, Potentialausgleich, Überspannungsschutz usw. liegt. Zumal er erst noch klären muß, ob er überhaupt seinen gewünschten Masten aufstellen darf und zu welchen Bedingungen.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bewilligungen und Blitzschutz für Teleskopmast
vor gut 40 Jahren war ich mit meiner exyl am Niederrhein Zelten. ALU Schiebemast mit Dipole. Camping Zelt und VW Käfer. Dann kam ein Gewitter auf. Geräte, Kabel und Akku schnell in den Käfer und wir gleich da zu. Mast wurde in voller Höhe ( 10m ) stehen gelassen. Hat so eine Stunde direkt Geblitz und Gedonnert. Kein Baum im Umkreis von gut 2Km. Mir war auch Mulmig, aber was hätte passieren können ? Blitz in den Mast .... wäre unmittelbar in den Boden abgeleitet worden. Ins Zelt, da wäre evtl. die Luftmatratze geplatzt ;-) und im Käfer ... Farad.-Käfig. Nix passiert und später weiter gefunkt.
Feldtage, die ich besucht habe, da habe ich nicht einen geerdeten Mast / Antenne gesehen ........ alle haben dort Überlebt !
Denke auch, das Blitzschutz am Wohnhaus gemacht werden sollte ..... aber bei Portabel Betrieb !?

vy 73 de Bert SE2I


  
 

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