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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Schon mit der Einführung der E-Klasse wurden die Amateurfunkbänder mit CB-Funk geflutet.[/quote]
Ja, echt lästig diese DO Leute ... :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Aber wirklich!

Vor allem, wenn man sich selbst so unglaublich wichtig und elitär vorkommt.
Kann ich schon verstehen - diese niederen Kreaturen würden mich dann auch nerven.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Der deutsche Fußballbund sollte auch mal darüber nachdenken, alles unterhalb der 1. Liga auszuschließen, tut ihm sicher gut :roll:

Glaube kaum, dass neue Funkamateure (egal auf welchem technischen Niveau) dem Hobby schaden, eher die auch hier im Forum spürbare elitäre Abgrenzung führt zum Niedergang.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass sich immer die besonders nach unten abgrenzen (müssen), die selber ihren Stand nur mit sehr, sehr viel Mühe erreicht oder manchmal auch geschenkt bekommen haben. ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass sich immer die besonders nach unten abgrenzen (müssen), die selber ihren Stand nur mit sehr, sehr viel Mühe erreicht oder manchmal auch geschenkt bekommen haben. ;)[/quote]

Es ist völlig egal, ob sich wer nach "unten" abgrenzen will, muss, oder sich dazu mangels Selbstwertgefühl innerlich getrieben sieht. Einzig relevant ist die Wahrnehmung von außen, also quasi das Image des Amateurfunks. Das hat bereits heftig gelitten und wenn den Forderungen mancher Protagonisten nachgegeben würde, wäre es mit den Privilegien bald vorbei. Und damit würde der Amateurfunk gleichermaßen uninteressant, um nicht zu sagen "wertlos" und folgt dem Schicksal vom CB-Funk.

Es ist übrigens bezeichnend, dass der Thread immer weiter Richtung Eliten-Bashing abgleitet ohne dass einer der ach so modern Denkenden auch nur einmal ernsthaft auf die wirklich relevanten Argumente eingegangen wäre. Wenn man schon nichts kann, kann man immer noch über die "Streber" meckern. Wenn's hilft ...

Übrigens: Wenn alle eine "Eins" haben, hat keiner eine Eins.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]das Image des Amateurfunks. Das hat bereits heftig gelitten[/quote]

???

Also ich denke eher, dass in der Öffentlichkeit überhaupt kein Image des Amateurfunk existiert.
Geh mal auf die Straße und frag den Ottonormalbürger, der wird beim Begriff "AmateurfunK" mit den Schultern zucken, vielleicht noch fragen, ob das was mit Mobilfunk/Handy zu tun hat. Älteren Semester fällt vielleicht noch ein, dass sie "damals in den 70ern" auch mal so eine "Kanal-19-Handfunke" hatten...
Das war's dann aber auch.

Gruß
Arne


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Also ich denke eher, dass in der Öffentlichkeit überhaupt kein Image des Amateurfunk existiert.[/quote]

An den relevanten Stellen ist der Amateurfunk durchaus bekannt und darauf kommt es an. Der Amateurfunkdienst wurde bestimmt nicht deshalb etabliert, damit "man" sich damit rühmen kann ein "exclusives" Hobby auszuüben, sondern Politik und Wirtschaft versprechen sich etwas davon, z.B. einen Teil der Frequenzressourcen (fast) unentgeldlich abzugeben. Sie vertrauen darauf, dass sich dieses "Investment" für sie lohnt. Schließlich muß man Leute nicht teuer ausbilden, wenn sie es freiwillig tun und dabei auch noch die richtige Zielgruppe angesprochen wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][Der Amateurfunkdienst wurde bestimmt nicht deshalb etabliert, damit "man" sich damit rühmen kann ein "exclusives" Hobby auszuüben, sondern Politik und Wirtschaft versprechen sich etwas davon, z.B. einen Teil der Frequenzressourcen (fast) unentgeldlich abzugeben. Sie vertrauen darauf, dass sich dieses "Investment" für sie lohnt.[/quote]

Ah ja, deshalb setzen sich Politik und Wirtschaft auch seit einigen Jahren verschärft dafür ein, dass nur EMV-verträgliche Elekro- und Elektronikgeräte auf dem europäischen Binnenmarkt vertrieben werden dürfen.
Also wirklich, wenn die Amateurfunkbänder ausreichend Bandbreite für Breitband-Mobilfunk u.Ä. bieten würden, wären sie in kürzester Zeit versteigert worden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]
Es ist übrigens bezeichnend, dass der Thread immer weiter Richtung Eliten-Bashing abgleitet ohne dass einer der ach so modern Denkenden auch nur einmal ernsthaft auf die wirklich relevanten Argumente eingegangen wäre. Wenn man schon nichts kann, kann man immer noch über die "Streber" meckern. Wenn's hilft ...[/quote]

Eliten-Bashing kann das gar nicht sein, denn auch wenn sich manche für eine solche halten, sind sie das noch lange nicht. ;)
Amateurfunk mag ja eines der technisch eher anspruchsvollen Hobbys sein, aber eigentlich ist das Meiste höchstens Meister/Techniker-Niveau. Ein paar Wenige ragen da heraus und schaffen wirklich noch etwas Neues (heutzutage im Digitalbereich, WSPR beispielsweise). So was kommt dann aber auch nicht ohne entsprechende Vorbildung aus dem Berufsleben.

Ich kann verstehen, wenn man Angst darum hat, dass im Rahmen solcher Neuerungen an bestehenden Regelungen zum Nachteil der Amateurfunker geschraubt wird. Ich sehe auch keinen Sinn einer solchen Klasse, da sie gegenüber CB-Funk nicht so viel mehr beinhalten würde.

Andererseits wäre eine solche Öffnung auch eine Chance, dass sich im VHF/UHF-Bereich mal etwas Neues tut, denn auch die Amateurfunker-Elite ROFL (sorry) tut nicht wirklich viel Sinnvolles da. Und dass sich der Amateurfunk erneuern muss, wenn er das Prädikat "Experimentalfunk" behalten will, ist auch klar.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Die alte Klasse C wieder einführen..sag ich ja ewig schon...
Dann ist wieder Leben auf den Relais. Dazu könnte man auch was QRP Kurzwelle frei geben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Mir ist gerade der Fragenkatalog für österreichische Funkamateure
in die Hände gefallen und die schaffen auf 20 Seiten, wofür wir hier
in Deutschland 200 Seiten brauchen:

http://www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommun ... fragen.pdf

Ist in Österreich die "Amateurfunkwelt untergegangen", weil deren
Prüfungsfragen erheblich einfacher sind als hierzulande und sie für
die dortige Einsteigerklasse 3 sogar noch weiter abgespeckt sind,
um einen leichterern Zugang zum Amateurfunk zu ermöglichen?

Die "deutschen Elitefunker" gibt es natürlich, aber wenn man deren
Runden auf 80m oder 2m beobachtet, scheint es mit dem Niveau
nicht weit her zu sein. Fünf neue "K-Funker" wären mir also lieber,
als ein "A-Elitefunker" ...

Soweit zum Stichwort "Eliten-Bashing", was aufgebracht worden ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Immer noch nichts zu den relevanten Argumenten. Immerhin etwas Verständnis von "bonobo".

@PET: In DL ist das Selbstbaurecht im AfuG verankert, weshalb das OE Modell in DL nicht kommen wird. Aber Du kannst dich gerne weiter dafür stark machen. Es verstößt nur gegen die ELL-Rahmenbedingungen des RTA Hand an das AfuG anzulegen. Die BNetzA hat auch ausgeschlossen eine Klasse ohne Selbstbau zu schaffen. So'n Schiet.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Trotzdem noch mal die URL: http://www.darc.de/referate/ajw/jugend/

Dort kann sich jeder ansehen, was im Amateurfunk für Jugend und (Navi-Leiste links) für Ausbildung getan wird. Wie ich 2013 bei einer Nachkontrolle des Demographie-Modells (von 2009) feststellen konnte, war 2013 einen leichten Anstieg bei <28 Jahren zu verzeichnen. Laut DARC erfolgten auch 2014 wieder mehr Eintritte, trotz .......

Nachdem via DARC-Referat AJW inzwischen eine breite Palette an Angeboten quer durch alle Altersklassen läuft und erwiesener Maßen Klasse E von <12 bis 70+ zu schaffen ist, mit Beteiligung vieler Ortsverbände, ist mir hier im Thread einiges völlig unverständlich. Die bisherigen ELL-Klassen der Nachbarländer haben KEINEN nennenswerten Zuwachs gebracht.

Warum hier im Thread einige wenige ohne Call, aber selbstverständlich "altgediente Funker", mit viel Getöse und Ignoranz aller Sachargumente, selber angeblich lizenziert, aber offensichtlich nur zum eigenem Frustabbau und Troll-Vergnügen für eine "Billig-Lizenz" Theater veranstalten, ist mir völlig unverständlich. Nachdem die "berühmten 80m Runden" immer als Beispiel dienen: Wird hier im Thread von den ELL-Veranstaltern irgend etwas anderes als im (leider) zitiertem 80m-Getöse fabriziert ?? Noch dazu mit völlig falschen Zahlenangaben ??


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Die BNetzA hat auch ausgeschlossen eine Klasse ohne Selbstbau zu schaffen.[/quote]

Wofür es, wenn es so stimmt, ja auch gute Argumente gibt. Gibt es das auch irgendwo nachzulesen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Wofür es, wenn es so stimmt, ja auch gute Argumente gibt. Gibt es das auch irgendwo nachzulesen?[/quote]

Hallo Michael,

kann sein, es gab reichlich Protokolle / Berichte des RTA / DARC über die Gespräche mit der BNetzA. Zum Teil auch nur Rückmeldungen aus den informellen (also den inoffiziellen) Treffen. Ich selbst hatte dazu ein Gespräch mit der BNetzA auf der HAM Radio.

Es ist mir zu müßig zu suchen, was seit Jahren eigentlich Status Quo und bekannt ist, und nunmehr nur wieder aufgewärmt wird. Wenn ich es recht erinnere gab es eine Info vom VFDB aus einem informellen Treffen, dass die BNetzA die ELL am liebsten gar nicht hätte und davon abrät. Der RTA/DARC hat das immer schön unter dem Teppich gehalten, um die Stürme der Entrüstungen zu vermeiden. Zumal das ja auch nur inoffizielle Wasserstandsmeldungen sind - auch wenn die natürlich interessant sind!

Kannst ja mal googeln ...

@Peter, DB6ZH: Genau so ist es!


  
 

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