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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Wow, Deine Sachkunde ist besser geworden. Dann haben sich unsere Debatten ja gelohnt ... ;)[/quote]
Welche Debatten? Der Selbstbau stand hierzulande noch nie
zur Diskussion, auch wenn es in anderen Ländern bereitst so
üblich ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Welche Debatten? Der Selbstbau stand hierzulande noch nie
zur Diskussion, auch wenn es in anderen Ländern bereitst so
üblich ist.[/quote]

Wenn damals, 2008, das "Konzept" von DF8XO und DJ3WE, welches sich am englischen Modell orientierte, vom AR durchgewunken worden wäre, hätte man diesen Punkt mit den Behörden diskutieren müssen. Dann hätten die Behörden den Amateurfunk womöglich vor seinen eigenen "Beschützern und Lobbyvertretern" schützen müssen und wären am Ende vielleicht die bessere Lobbyvertretung für den Amateurfunk gewesen, als der DARC. Aber das wurde dann ja noch mal verhindert ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]
Wenn damals, 2008, das "Konzept" von DF8XO und DJ3WE, welches sich am englischen Modell orientierte, vom AR durchgewunken worden wäre, hätte man diesen Punkt mit den Behörden diskutieren müssen. Dann hätten die Behörden den Amateurfunk womöglich vor seinen eigenen "Beschützern und Lobbyvertretern" schützen müssen und wären am Ende vielleicht die bessere Lobbyvertretung für den Amateurfunk gewesen, als der DARC. Aber das wurde dann ja noch mal verhindert ...[/quote]

Ja, das Konzept von 2008 / 2009 war in der Tat nicht gut und es ist zum Glück nicht so gekommen.

Das hindert uns jedoch nicht daran, 2015 brauchbarere Konzepte zu finden und einen neuen Anlauf
für Einsteiger und Interessenten in den Amateurfunk zu nehmen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Das hindert uns jedoch nicht daran, 2015 brauchbarere Konzepte zu finden und einen neuen Anlauf
für Einsteiger und Interessenten in den Amateurfunk zu nehmen.[/quote]

Nö hindern nicht, aber brauchen, brauchen wir sie auch nicht, denn mit dem Ausbildungsbetrieb haben wir etwas Einmaliges in DL, was insbesondere für den DARC viel vorteilhafter ist als eine weitere Lizenzklasse. Denn durch den Ausbildungsbetrieb kann man die Anfänger zum Teil noch unter seine (DARC) Fittiche nehmen und nachhaltiger qualifizieren - auch und gerade betriebstechnisch. Eine weitere Vereinfachung des Fragenkatalogs würde den Ausbildungsbetrieb dagegen überflüssig machen, weil man die Prüfungsfragen an einem, zwei Wochenende(n) auswendig lernen könnte. Der Organisationsgrad für den DARC wäre weiter rückläufig.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]
Nö hindern nicht, aber brauchen, brauchen wir sie auch nicht, denn mit dem Ausbildungsbetrieb haben wir etwas Einmaliges in DL, was insbesondere für den DARC viel vorteilhafter ist als eine weitere Lizenzklasse. Denn durch den Ausbildungsbetrieb kann man die Anfänger zum Teil noch unter seine (DARC) Fittiche nehmen und nachhaltiger qualifizieren - auch und gerade betriebstechnisch. Eine weitere Vereinfachung des Fragenkatalogs würde den Ausbildungsbetrieb dagegen überflüssig machen, weil man die Prüfungsfragen an einem, zwei Wochenende(n) auswendig lernen könnte. Der Organisationsgrad für den DARC wäre weiter rückläufig.[/quote]
Ja, Du hast die üblichen Vorbehalte gut zusammengefasst und neue
Konzepte für Einsteiger sind leider nur sehr schwer zu vermitteln ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][quote]Ich habe mehrfach gepostet: von 11jährig bis 70+ wird das geschafft -- also wozu das Theater ??
73 Peter[/quote]Weil nicht bei jedem Funk-Interessierten der Aufbau eines Transistors an erster Stelle steht. Vielleicht werden aber über neue Einstiegs-Möglichkeiten neue Leute für die bestehenden Prüfungsaufgaben und den Selbstbau begeistert.

Wenn ich aus einem Fenster im 2. OG schreie ist doch die Reichweite größer als es mit CE gekennzeichneten PMR Funkgeräten möglich ist. Ich denke, sich darauf zu berufen "das AfuG ist eben so" wird nichts verbessern. Der vermeintliche Hobby-Nachwuchs kauft dann eben, die in DL per Gesetz zugelassenen PLC Geräte mit CE Zeichen. In meinem Interesse ist das jedenfalls nicht.[/quote]Hallo Timo, jetzt sei bitte nicht so empfindlich. Mit Theater meine ich das, was jetzt wieder mit Deinem Post los getreten wird, aber [b:ipky5d7r]nicht[/b:ipky5d7r] Deine verständlichen Argumente. Es macht einfach keinen Sinn, daß wir uns in den 90ern erfolgreich gegen CE-Zertifikate gewehrt haben, um die BEMFV Standorterklärung drum herum gekommen sind, auch wenn wir dafür eine Selbsterklärung abgeben müssen ----, d.h. unsere Experimente bleiben immerhin CE- und Erklärungs-gebührenfrei. .... und jetzt sollen wir auf dieses Recht verzichten ??.

Es bleibt jedem unbenommen, Wünsche zu haben, aber die Mehrheit der Funkamateure will auch experimentieren und nicht nur kommunizieren. Es geht nicht darum, daß einige "erleichtert" Zugang bekommen, sondern daß die Rechte der Mehrheit (Experimental-Funk, evtl. Selbstbau/Mod,, etc) erhalten bleiben. Über die fraglichen Erfolge in GB, OE und HB wird inzwischen kein Wort mehr verloren. Selbst unsere E-Liz begeistert nur max. 10% der Funker, bei der alten Klasse 3 waren es ebenfalls nicht mehr -- und das war nur UKW und lt. Aussagen Beteiligter die leichteste Prüfung. Bei CE-Geräten ist oft inkl. Antenne zertifiziert (Handfunken), und das ist wirklich nur noch CB, PMR, Freenet etc. und hat einfach nichts mehr mit Amateurfunk zu tun.

Interesse wecken ist eine andere Sache, und da tun wir uns ordentlich schwer. Das muß in Schulen und Ortsverbänden passieren (DN-Call Betrieb usw.) und wird derzeit auch intensiv angegangen und gefördert. Also:

[b:ipky5d7r]Die Zunge raus ziehen bis der Rest nach kommt und nicht Lizenzen verschenken.[/b:ipky5d7r]

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Neues vom RTA, auch bezüglich der Arbeit an einer Eisteigerlizenz (ELL) der Klasse K:

Aktueller Rundspruch des VFDB vom 13. April 2015:

http://vfdb.org/index.php?option=com_co ... Itemid=297


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][i:3v7nrh47]Arbeit an einer Eisteigerlizenz (ELL) der Klasse K[/i:3v7nrh47][/quote]
Brauchen wir jetzt eine Lizenz zum Besteigen von Eiern?
Und was hat das mit Amateurfunk zu tun?
Fragen über Fragen ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Fragen über Fragen ...[/quote]

Interessanter ist mal wieder die transparente Informationspolitik des DARC.

Wie lautete der RTA Beschluß? Hand ab vom AfuG? Aber wenn man schon mal (behördenseits) dabei ist, dann kann man ja gleich mal richtig loslegen. Und hinterher (wenn alles zu spät ist) erfährt man als betroffener Funkamateur (nicht zwangsläufig gleichzeitig DARC-Mitglied) was da im stillen Kämmerlein ausgeheckt wurde.

Immerhin informiert der VFDB so gut er kann. Hoffe die AGCW und die anderen RTA Verbände legen nach und fordern Informationen ein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Spaß beiseite: Der Vorsitzende des RTA, DL3MBG, ist ja auch Mitglied des DARC-Vorstandes. Ich habe ihn zum Thema angeschrieben und eine Antwort bekommen, in der er auf den bis heute nicht umgesetzten, aber trotzdem noch gültigen Beschluss der DARC-MV von 2008 verwiesen hat. Mehr war der Antwort inhaltlich nicht zu entnehmen. Abschließend äußerte er seine private Einstellung zur Klasse K bzw. ELL, die ich aber hier nicht wiedergeben möchte. Diese Informationspolitik ist unglücklich, nur frage ich mich, warum die restlichen RTA-Mitgliedsorganisationen den RTA-Vorsitzenden nicht entsprechend unter Druck setzen und so für mehr Transparenz sorgen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Vielleicht sollten alle mal eine Anfrage direkt an den DARC stellen was da so ausgekocht wird.
http://www.darc.de/geschaeftsstelle/kon ... tformular/
Ich habe soeben mit dem Verweis auf den VFDB-Link mal dort angefragt und gebeten die verhandelten Punkte offen zu legen.
Geht ja nicht nur um die ELL-Lizenz, sondern um diverse Änderungen des AFuG und mehr.
Zitat:
"Insgesamt wurden etwas mehr als 30 verschiedene Änderungs- oder Ergänzungswünsche bearbeitet."


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote] Mehr war der Antwort inhaltlich nicht zu entnehmen. [/quote]

Es gibt eine 29 Punkte umfassende Wunschliste des RTA mit "Wünschen" an die Behörden: siehe ar201304.pdf, Seite 14.

Vielleicht wurde diese Liste inzwischen um einen Punkt erweitert und mit der Behörde abgeackert.
Diese Liste ist RTA-intern, sollte aber allen RTA-Mitgliedsverbänden vorliegen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Ich denk mal, auch behördenseitig, wird wohl eine neue Gebührenregelung zuoberst auf der Taskliste stehen - da gab es in den letzten Jahre ja alle möglichen Querelen und Ärgernisse.
Ich würd heute mal spontan darauf wetten, dass man auch diesmal bezüglich ELL keine Nägel mit Köpfen machen wird - wichtig ist offenbar bloss, das Thema wieder mal aufkochen zu können; spätestens wenn die Kontroverse wieder voll zu Tage tritt, wird niemand mehr etwas davon wissen wollen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Also ich fänds Schön :D was gibts denn da zu Diskutieren :?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][quote]Schon mit der Einführung der E-Klasse wurden die Amateurfunkbänder mit CB-Funk geflutet.[/quote]
Ja, echt lästig diese DO Leute ... :lol:[/quote]

Und das Sagst du als SWL


  
 

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