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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 131 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Zusammen

Die Prüfung zur kleinen Klasse ist dort ein witz gegen über dem was ich für die Klasse 3 Prüfung abgefragt wurde.
[/quote]und der Erfolg (auch) ?[quote]


Was die Selbsterkärung an geht viele haben es nicht als Bestandteil der Prüfung gehabt welche die diese vor 1990 abgelegt haben.
[/quote]ganau -> Prüfung für 10W EIRP - alternativ "Nachqualifizierung" -> lernen
[quote]
Ich hatte 1989 schon mal auf die Prüfung gebüffelt als Schüler aber ein 2m HaFu und DB0WR hat mir gezeigt das es im Auf schlimmer zu gehene kann wie auf den CB Kanälen daher habe ich dann nicht mehr weiter gemacht. 2004 Habe ich dann doch mal mit 5 Tagen vorlauf die Prüfung abgelegt.
[/quote]vielleicht habe ich deswegen kein Handfunkgerät (mehr)... als 2m neu war, gings es [quote]
Der Selbstbau des Amateurfunkes halte ich persönlich als sehr wichtig und sollte auch bestandteil der Klasse K werden sollte diese doch irgent wann doch noch kommen.

73
Markus[/quote]
K(eine) - Kenntnisse und Selbstbau schliessen sich ein wenig gegenseitig aus, wobei Prüfungsfeigheit natürlich auch ein Grund ist...

Erfahrung: in den letzten vielen Jahren wurden die Prüfungsanforderungen immer kleiner, was sich in durchschnittlicher technischer Unkenntnis widerspiegelt - ooch ..ich bin da auch nur in der Mitte -

73
Fred


[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Prüfungsfeigheit[/quote]

Hi Fred,

das Wort als Euphemismus für "Lernfaulheit" muß ich mir merken - sehr schön!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
@Kartsen
nee wirklich Prüfungsfeigheit ! Lernen geht ja bis zur "Vorprüfung" bzw. Prüfungssimulation.. dann geht das "Frackflattern" los...geht einigen (wenigen) wirklich so!

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
...nicht wirklich: viel schlimmer als jede Prüfung selbst, ist das Warten auf die Ergebnisse :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...nicht wirklich: viel schlimmer als jede Prüfung selbst, ist das Warten auf die Ergebnisse :!:[/quote]

Nicht wirklich, wenn man sich gut vorbereitet hat ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
wer geht schon un- oder schlecht vorbereitet an eine Prüfung...? Bei mir nützt jedenfalls alle Vorbereitung nichts, nach Abgabe der Prüfung geht bei mir der Horror los - zumindest spielt das dann nicht mehr wirklich eine Rolle :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
@hb9evi: in wiki steht viel, wenn der Tag lang genug ist :-) . Der Hersteller muß EIN Modell durch eine offizielle Zertifizierungstelle bringen und darf danach CE auf alle drauf pappen. Nur einfach CE ohne mindestens einen Nachweis geht nicht.

zu K-Liz: es wurde 2008/09 mehrfach diskutiert und gepostet - die genauen Alterszahlen habe ich nicht mehr im Kopf. Die E-Liz wurde von sehr jungen um 10± und sehr alten um 80± geschafft (@Karsten: hast Du die Zahlen noch ohne langes suchen greifbar ??). Das ist keinesfalls eine Abqualifizierung der E-Liz-OMs/YLs mit sicher sehr unterschiedlicher Bandbreite an Kenntnissen. Es sollte aber jedem klar sein, daß es keine so enorme Hürde sein kann, daß man die Meßlatte noch niedriger legen muß.

Was mich etwas belustigt: es wird in Prüfungen ab 1990 sicher manches mehr außer der BEMFV geprüft, weil es das vorher nicht gab. Das jetzt als "Piesacke" gegen Alt-Liz zu nehmen --- es gibt vieles an (benutzter) Funktechnik bereits länger als 1990 und das wird heute noch nicht geprüft :-) .

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@Karsten: hast Du die Zahlen noch ohne langes suchen greifbar ?[/quote]

Welche Zahlen meinst Du?

Auf der anderen Seite wurde alles lang und breit in 2008/2009 durchgekaut und da befremdet es schon, daß da ein bekennender Klasse 3 Funker, der sich seit min. 8 Jahren nicht weiter entwickelt und sich nicht fundiert mit der Materie befaßt hat, Inhaber der Klasse A als Betonköpfe und als mittelalterlich herabwürdigt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Erfahrung: in den letzten vielen Jahren wurden die Prüfungsanforderungen immer kleiner, was sich in durchschnittlicher technischer Unkenntnis widerspiegelt - ooch ..ich bin da auch nur in der Mitte -

73
Fred


[/quote][/quote]

Hallo Fred

Das ist so nicht ganz richtig, im Gegenteil.

Die Klasse-3 wurde abgeschafft und ersatzlos gestrichen.
Dafür kam die Klasse-E die anfangs noch den Prüfungsstoff der Klasse-3 (ca. 350 Fragen) hatte bis glaub 2007 oder wars 2006 ? egal....

Der Prüfungsstoff der jetzigen Klasse-E beinhaltet immerhin knapp 1000 Fragen.

Also kurzum, der AFU Einstieg wurde schwerer.

VY73+
Rolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Also kurzum, der AFU Einstieg wurde schwerer.[/quote]

Dafür wurden gleichzeitig die Privilegien umfangreich erweitert.

Die einzige Schwierigkeit hast Du aber korrekt herausgearbeitet: Es sind mehr Kreuz Setzungen auswendig zu lernen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]..da befremdet es schon, daß da ein bekennender Klasse 3 Funker, der sich seit min. 8 Jahren nicht weiter entwickelt und sich nicht fundiert mit der Materie befaßt hat..[/quote]


Hallo Karsten,
es ist zwar mal wieder ein leidiges Thema, doch ich glaube, dass der Gesetzgeber hier auch nicht ganz unschuldig ist. Es wäre für die Entwicklung des Amateurfunks deutlich besser gewesen, wenn man für die DO- Rufzeicheninhaber auf der Kurzwelle 10 Watt PEP als Höchstsendeleistung vorgeschrieben hätte. Dann hätte man sich intensiv mit dem Antennenbau und Antennenanpassung beschäftigen müssen, um ordentliche Signale auszusenden. Man hätte mehr gelernt und die nächste Prüfung wäre auch deutlich leichter. Mit der derzeitigen Regelung (100 W) ist das Bestreben mehr zu lernen schon fast im Keim erstickt. Da es kaum Kontrollen gibt, kann man ja auch schön mit 500 Watt senden. Der Kauf einer PA ist bequemer als die nächste Prüfung.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es sind mehr Kreuz Setzungen auswendig zu lernen.[/quote]
Das gilt aber nicht für alle; bitte keine Verallgemeinerungen!
Ich geb dir recht: das Bildungsniveau geht zurück, nicht nur im Afu, aber es gibt sie - diejenigen, die verstehen und nicht einfach auswendig lernen wollen.

Einfach pauschal zu sagen, dass alle auswendig lernen und sich nicht mehr mit der Materie beschäftigen - nur weil dies leider mit der heutigen Ausgestaltung der Prüfung so möglich ist - ist alle über einen Kamm scheren.
Das ist genau so falsch wie zu behaupten, die heutige Jugend beschäftige sich nur noch mit Smartphones und Internet, ohne es zu verstehen - auch dort gibt es diejenigen, die wissen wollen, wie diese Geräte und Technologien funktionieren.
Nur weil für die überwiegende Mehrheit der Strom aus der Steckdose und die Milch vom Aldi kommt, gibt es doch auch immer die anderen.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Es sind mehr Kreuz Setzungen auswendig zu lernen.[/quote]
Das gilt aber nicht für alle; bitte keine Verallgemeinerungen![/quote]

Hallo Pascal,

selbstverständlich! Wem der Schuh paßt, der wird ihn sich anziehen, die Anderen eben nicht ;)

Prinzipiell ist es in DL jedoch so, daß man auf diese Weise zu einer Genehmigungsurkunde kommen kann. Der Schwierigkeitsgrad ist somit nur durch die Anzahl der Fragen gesetzt. Inhalte zu verstehen ist dagegen "freiwillig".

Ich finde es sogar legitim das auszunutzen, schließlich erachtet der Gesetzgeber das offenbar als ausreichend, aber wer sich selbst damit auf Dauer zufrieden gibt, ist im Amateurfunk definitiv falsch!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen


Beton wird gegossen und last sich danach schwer umformen so auch eine gewisse Gruppe vom Persosnen nicht nur im Afu wollen das alles so bleibt und es keine veränderungen gibt, daher auch meine aussage Betonköpfe.

@dl5ym dann mal reparieren oder für kleines ein neues kaufen so ein Baofeng kostet ja nicht viel, wichtig bei bestimten Modellen sollte man den Ausgangsfilter anpassen. Unsere oberen Bänder müssen belebt werden sonst kommt es wie in PA mit dem 70cm Band.

@DL8LBK es gibt auch andere Bereiche die für einen Klasse E Inhaber im Leben wichtiger sind als die Klasse A zu erlangen und daher erst mal es belassen wie es ist.

@HB9EVI wir Funker müssen der Jugend nur zeigen das es uns gibt und was alles mit dem Hobby AFu zu erreichen ist. Dass man die Jugend für unser Hobby begeistern kann geht, dieses zeigen viele OV´s beispiel sind P07 und P31 mit einer hervorragenden Jugendarbeit. Hier wird mit Bastelnachmittagen hin zum erlagen eines Amateurfunkzeugnisses gearbeitet. Nur durch trockenen Stoff gewinnt man keine Jungend für unser Hobby.

@DF5WW das benehmen bei einem Pileup ist schlicht weg immer unter aller Sau da es immer die mit Ellenbogen und nicht zuhörer geben wird, egal woher und was für eine Lizenzklasse. Sowas auf die kleinen Kassen zu beziehen ist schlicht weg falsch.

Wichtig ist das wir den neuen Funkern richtige Funktechnik beibrigen und nicht einfach auf denen rumhacken denn so nimmt man den neunen den Spass.

73 Markus


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]t.

@HB9EVI wir Funker müssen der Jugend nur zeigen das es uns gibt und was alles mit dem Hobby AFu zu erreichen ist. Dass man die Jugend für unser Hobby begeistern kann geht, dieses zeigen viele OV´s beispiel sind P07 und P31 mit einer hervorragenden Jugendarbeit. Hier wird mit Bastelnachmittagen hin zum erlagen eines Amateurfunkzeugnisses gearbeitet. Nur durch trockenen Stoff gewinnt man keine Jungend für unser Hobby.
[/quote]

Warum versucht man eigentlich immer, die Leute mittels Bastellei für den Amateurfunk zu begeistern. Ich kenne zwei Leute (beide Mitte 20), die ihre Lizenz aus Interesse an der Technik und am Funkverkehr selbst erworben haben, aber nicht das geringste Interesse am Basteln haben ;)


  
 

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