Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 131 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Lizenzklasse K(?)
Hallo allerseits,

beim rumstöbern bin ich gelegentlich über eine (geplante) Lizenzklasse K gestolpert.
Hat da jemand aktuelle Informationen zu?
Selbst beim DARC gibt es nur uralte Infos von 2008
http://www.darc.de/distrikte/e/13/amate ... nzklassen/
In Wikipedia finde ich auch nur unklare Angaben dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkzeugnis
Ist das mit Klasse K eigentlich noch aktuell oder ist das mittlerweile in der Versenkung verschwunden?
Vor allem finde ich nirgends Infos was diese Klasse K eigentlich beinhaltet oder beinhalten soll
(Band, Leistung, Prüfungsanforderungen, Rufzeichen etc.)
Vor allem, was soll das bringen?
Als DO'ler mit Klasse E wird man ja stellenweise schon schief angeguckt... :-(

73 DO5KLS


  
 
 Betreff des Beitrags:
1) Ist die Klasse K noch aktuell?

Nein, zum Glück nicht. Das Wirtschaftsministerium stand dieser wie die meisten Funker auch kritisch gegenüber. Daher ist sie in der Versenkung verschwunden

2) Wie so oft erhofften sich manche Leute durch Senkung von Anforderungen, neue Funkamateure zu gewinnen. Insbesondere der DARC hat sich durch diese Klasse neue Mitglieder erhofft. Eine törichte Erwartung. Wer sich wirklich für das Hobby interessiert, macht auch gerne die Klasse E.

3) Also Do'ler wird man stellenweise schon schief angeschaut.

Wirklich? Diese Erfahrung habe ich nie gemacht. Kann sein, dass ein paar Krawattenfunker und Erztraditionalisten etwas die Nase rümpfen. Das Problem der DO- Klasse ist einfach, dass sie früher etwa das Niveau hatte, was die Leute seinerzeit in Klasse K haben wollten. Vor der Aufwertung als Klasse E war die DO-Klasse eine Prüfung, die in allen Bereichen nur die Grundlagen geprpüft hat. Daher durfte man ja auch nur mit < 10 Watt PEIRP auf UKW funken. 2005 wurde das geändert. Die Klasse wurde aufgewertet und unterscheidet sich von Klasse A nur noch durch den Level der Technikprüfung

Übrigens haben manche DG - Statioen (alte Klasse C) das Problem, dass einige Alt - und Krawattenfunker diese naserümpfend betrachten. Ich denke das löst sich biologisch.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lizenzklasse K(?)
[quote]Hallo allerseits,

beim rumstöbern bin ich gelegentlich über eine (geplante) Lizenzklasse K gestolpert.
Hat da jemand aktuelle Informationen zu?
Selbst beim DARC gibt es nur uralte Infos von 2008
http://www.darc.de/distrikte/e/13/amate ... nzklassen/
[color=blue:1ti52uzb]Bedenke, das diese Seite wird von einem OV betrieben und gepflegt. Ein OV ist nur ein Teil des DARC's.[/color:1ti52uzb]
In Wikipedia finde ich auch nur unklare Angaben dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkzeugnis
Ist das mit Klasse K eigentlich noch aktuell oder ist das mittlerweile in der Versenkung verschwunden?
[color=blue:1ti52uzb]Wurde nur mal diskutiert und ist dann wieder in der Schublade gelandet[/color:1ti52uzb]
Vor allem finde ich nirgends Infos was diese Klasse K eigentlich beinhaltet oder beinhalten soll(Band, Leistung, Prüfungsanforderungen, Rufzeichen etc.)
[color=blue:1ti52uzb]Die "K" wurde von Seiten der Behörde abgelehnt, daher gibt es da auch keine weiteren Infos[/color:1ti52uzb]
Vor allem, was soll das bringen? [color=blue:1ti52uzb]Nicht wirklich viel, ausser ein paar Funkamateure mehr, aber auch nur vielleicht![/color:1ti52uzb]
Als DO'ler mit Klasse E wird man ja stellenweise schon schief angeguckt... :-(
[color=blue:1ti52uzb]Das ist eher Dein persönlicher Eindruck denke ich. Ich kenne recht viele mit "DO" die diesen Eindruck nicht bestätigen können. Da könnte ich mit meinem DC=alte "C" bei den Uraltfunkern und Ewiggestrigen auch als Aushilfsfunker bezeichnet werden. Ist mir noch nicht passiert, wäre mir aber in dem Moment egal, weil ich da drüber stehe. Die BIO-Uhr tickt unaufhörlich.... [/color:1ti52uzb]
73 DO5KLS[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lizenzklasse K(?)
[quote]Als DO'ler mit Klasse E wird man ja stellenweise schon schief angeguckt...[/quote]

Grundschüler werden auch nicht schief angeguckt. Dauer-Sitzenbleiber werden vielleicht (zurecht?) schief angeguckt, aber das hat man doch auch ein Stück weit selbst im Griff - oder?!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lizenzklasse K(?)
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe schon Kommentare gelesen wie "Klasse E sollte man abschaffen, ist ja nur ein paar Kreuzchen setzen, Ahnung braucht man da ja nicht für".
Aber schön dass das wohl nicht die Meinung der Mehrheit widerspiegelt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lizenzklasse K(?)
[quote]"Klasse E sollte man abschaffen, ist ja nur ein paar Kreuzchen setzen, Ahnung braucht man da ja nicht für".[/quote]

Ob man Ahnung hat, sprich die Thematik verstanden hat, liegt wohl bei jedem selbst. Abgefragt wird das in der Tat mit MC Tests eher weniger.

Beispiel: Ich habe von der Relativitätstheorie keine Ahnung, würde aber jeden MC-Test dazu bestehen, wenn man mir vorher die richtigen Antworten verrät.

Würdest Du dem zustimmen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich halte eine Klasse K für absoluten Irrsinn. Amateurfunk muss in gewissem Maße reguliert werden. Wer mit einfachen Begriffen wie "elektr. Leistung" oder Blitzschutzmaßnahmen nichts anfangen kann, hat im AFU nichts verloren. Es wird z.T. mit hohen Spannungen und Strömen gearbeitet. Unsachgemäßer Umgang kann zu Bränden und Personenschäden führen gerade weil man im Amateurfunk ja auch die Berechtigung dazu hat, seine Geräte zu modifizieren bzw. zu bauen. Nebenbei würde eine Schwemme von Newcomern die Preise für Gebrauchtgeräte in ungeahnte Höhen streben lassen. Kann man ja jetzt schon gut bei E....y beobachten. 43 Gebote bei einem einzelnen UKW-TRX sind keine Seltenheit. Das sind mit Sicherheit nicht nur Amateurfunker....sondern vor allem PMR/Freenet-Piraten!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Amateurfunk muss in gewissem Maße reguliert werden. Wer mit einfachen Begriffen wie "elektr. Leistung" oder Blitzschutzmaßnahmen nichts anfangen kann, hat im AFU nichts verloren.
[/quote]

Die Führerscheinzulassungen für ein Kraftfahrzeug müssten im gewissen Maße reguliert werden. Wer mit dem einfachen Begriffen wie [b:3sdb2fae]Planetengetriebe , Wankelmotor [/b:3sdb2fae]und das [b:3sdb2fae]untere einfache Diagramm mit P und V[/b:3sdb2fae] nicht auswerten bzw berechnen kann vom Ottomoter hat unter den zugelassenen Kraftfahrern nichts zu suchen. :D

Bei den DO'lern "E-Schein-Inhabern" sollte man nur den Antennenbau zulassen und nicht den selbsbau von Funkgeräten. Für die einfache E-Prüfung reicht das Fachwissen im keinem Fall aus, ein selbstgebautes Funkgerät normberecht in Betrieb zu nehmen , die Gefahr des Unfuges ist da zu gross. :D


Gruss
peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Den Afu mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu vergleichen, hinkt ein wenig - schliesslich wird sich niemand ein solches selbst bauen - wäre wohl schon mit den Gesetzen zur Inverkehrsetzung schwierig zu realisieren.

Mit dem Selbstbau im Afu geb ich dir aber recht; in der Schweiz ist der Selbstbau und Modifikation für Inhaber der E-Klasse nur erlaubt, sofern sie nicht Sender oder Senderteile betreffen. Eine ganz pragmatische Regelung; wobei: auch für A-Klasse wird 'nur' ein MC-Test verlangt, und bei jeder Prüfung werden andere Aufgaben mit anderen Berechnungen und Zahlenwerten verwendet - insofern kann man in HB9 nicht einfach auswendig lernen

Ansonsten: auch ich hab mal als HB3 (entspricht der deutschen DO) angefangen, und kann nicht bestätigen, deswegen geschnitten worden zu sein. Zudem versteh ich die E-Klasse ohnehin nur als Sprungbrett, wo man nicht zu verharren beabsichtigt.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Pascal,

das Austauschen von Zahlenwerten betriff aber halt eben "nur" Fragen mit Berechnungen und die machen nicht den grössten Teil der Technikprüfung aus. Man bekommt ausserdem eine Formelsammlung an die Hand und darf Taschenrechner nutzen ..... ist also nur etwas Übung nötig.

Alles andere kann man sicherlich auch in HB "Auswendig" lernen Ersatzschaltbilder, Bauteilezeichnungen etc. und muss man wohl auch erst gar was bestehende Vorschriften oder Betriebstechnik betrifft. Da ist das sture lernen oft die einzige Möglichkeit zumal viele heute ja garnicht mehr den Umweg über das Hören als SWL machen sondern gleich einsteigen wollen. Aber gerade das hören hat einen Betriebstechnisch doch sehr unterstützt.

Zum Selbstbau:

In DL ist das Selbstbaurecht für jeden lizenzierten im AfuG verankert, da jetzt einzelne Gruppen auszuklammern würde A nur für Unfrieden sorgen und B eine Änderung des AfuG voraussetzen, das will aber hier sicher niemand.

Auch für die Klasse K hätte das AfuG geändert werden müssen (Selbstbaurecht) und diese nötige Änderung hat viele auf die Barrikaden gegen eine Klasse k gebracht. Letztendlich hört man nichs mehr von der Kindergarten Lizenz und das ist auch gut so .....

@Peter

Den Selbstbau für eine Lizenzklasse zu verbieten würde dem Gedanken des AFU widersprechen. Wer sich für Selbstbau interessiert (und es gibt einige DO die viel und gut selbst bauen) wird sowieso nicht mit dem Wissen klarkommen das für die Prüfungen (und hier meine ich Klasse E und Klasse A) verlangt wird und sich mit der technischen Seite ganz anders auseinandersetzen müssen.

Andererseits könntest Du ja auch für jeden den Selbstbau verbieten lassen der den Kram (für die Prüfung) auswendig gelernt hat und da gehören eben auch viele Klasse A Leute dazu .......

Würde sich ja manch einer selbst aus dem (Selbstbau) Verkehr ziehen wenn er dem zustimmt ...... lasst das AfuG mal schön so wie es ist

:!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi tezame,
wenn ich das hier lese, weiss ich (auch DO-ler) warum ich den
"Knopp fuer immer nach links" gedreht habe.
Um Ahnung von Oszilatoren, ZF-Bildung, und Modulieren auf
der AL4, benoetige ich ueberhaupt keine Lizenz.

Ich bin dabei alle Amateurfunkgeraete zu verkaufen.
Man sollte sich mal hier fragen, warum.

Was ich sehr gerne mache ist alten Radios neues Leben
einzuhauchen. Das macht Laune und ich kann mein
uralt Wissen sehr gut umsetzen.

Aber mal eine andere Frage:
Darf ich denn nach den Vorstellungen hier als DOler wenigstens
den Oszilator zur Bildung der ZF im Radio selbst bauen, oder
muss ich vorher die "Klasse A" machen.

So das war es. Und fuer dieses Forum drehe ich nun auch
"den Knopp naar links"

By Mary


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen

Ich denk mal, dass im Rahmen der HAREC die Prüfungen überall 'im weitesten' Sinne vergleichbar sind - so z.B. das MC-Schema. Ob man auch hier in HB9 blind auswendig lernen könnte, kann ich persönlich nicht einschätzen, da auswendiglernen überhaupt nicht mein Ding ist; insofern hat es mich bei der Prüfung auch nicht interessiert, welche 4 Lösungsvorschläge gemacht werden; ich will eine mathematisch hergeleitete Lösung und nicht Lotto spielen - und ich hoffe, dass die meisten so denken. Und Formelsammlung mit Taschenrechner darfst du auch beim Math- & Physikabi verwenden - was dir aber wenig hilft, wenn du die Materie nicht verstanden hast.
Und ehrlich gesagt; im Vergleich zu DL musst du in HB9 wesentlich weniger auswendig lernen: so werden z.B. keine Landeskenner abgefragt - das einzige Auswendiglernen ist das Natoalphabet.

@fliegerin
Und du brauchst auch nicht am LHC mitzuarbeiten, um dich mit Teilchenphysik zu beschäftigen. Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun. Ich verbringe auch mehr Zeit im Labor mit irgendeinem Projekt als QRV am Funkgerät.

Und warum du deine Geräte verkaufst, kannst nur du alleine wissen. Ich nehm mal an, es hat dir nicht das gebracht, was du erwartet hast. Und wenn du dich selbst abschätzig, wie viele es machen, als 'DOler' bezeichnest, sagt das mehr über dich selbst, als über all die anderen hier im Forum aus. Für mich erscheint das immer als so eine Art selbstgeschaffener Minderwertigkeitskomplex. Was ich dabei aber nicht verstehe ist, dass, wenn ihr so sehr an der Last des 'DOler' tragt, daraus nicht die Motivation zieht, upzudaten, wenn ja das technische Wissen da ist.
Den eigenen Frust wegen verfehlter Erwartungen hier über allen auszukippen, ist etwas billig.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich muß über die Beiträge lächeln.

Ich bin seit 1977 lizensiert, ich gestehe es, ich habe sofort die damalige A-Lizenz mit CW gemacht.
Das zeichnet mich nicht weiter aus und macht mich sicherlich zu keinem besseren Funkamateur.
Tatsache ist doch eher, ob der Funkamateur begriffen hat, worum es geht. Wir sind ein Funkdienst und unterscheiden
uns dadurch von z.B. den CB-Funkern. Uns traut man Kraft der Lizenzprüfung Kompetenz zu. In den USA sind z.B. Antennen
für CB nur aus GFK erlaubt, da man nur Amateurfunkern zutraut, auch Antennen aus Metall zu errichten.

Die geplante K-Lizenz mag vordergründig neue Mitglieder für den DARC bringen, die Qualität des Amteurfunks erhöht sie sicher nicht.

@fliegerin: Schade, wenn Du das Forum verlässt. Hindern kann ich Dich nicht, will ich auch nicht. Ein Forum lebt aber von Gegensätzen
und damit auch von Diskussionen. Das ist nicht immer angenehm, ist aber gelebte Demokratie

In diesem Sinne 73 de Andreas DF2TB


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

3) Also Do'ler wird man stellenweise schon schief angeschaut.
Wirklich? Diese Erfahrung habe ich nie gemacht.[...][/quote]

@DO: Ich weiß nicht wie ihr das erlebt habt, hier im Norden spülte die DO Prüfung ganze CB-Funkverbände mit ihrem CB Funk Sprachgebrauch auf die UKW Relais, so daß die Relais kaum noch benutzbar waren. Die wollten einfach nur CB Funk auf anderen Frequenzen weitermachen. Ein Zuhören war so nicht mehr zu ertragen. In diesem ersten Zustrom sind dann leider auch viele DO´ler "untergegangen", die ernsthaft zum Amateurfunk wollten.

Die Lage hat sich zum Glück wieder beruhigt, und bei den DO´lern sind überwiegend die übriggeblieben, die dem Amateufunk was abgewinnen wollen.

@Niveau: Die Absenkung der Prüfungsvoraussetzungen korrelieren mit der Absenkung des allgemeinen Bildungsniveaus in unserer Zeit. Insofern logisch. Das passiert halt automatisch wenn der Blick auf Zahlen und Ranking eingeengt wird.

@Zahlen: Ob ein Verband 60 oder 20 tausend Mitglieder hat, spielt angesichts 80 Mio Einwohner keine Rolle.

73 Sten


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Sten,

sicher macht es gegenüber der Gesamtbevölkerung nix ob ein Verband 70.000 Mitglieder hat oder nur 20.000 .... Die Restbevölkerung wird es weder interessieren noch partizipiert sie irgendwo davon.

Die Frage wäre inwieweit ein Verband noch Handlungsfähig bleibt wenn die Mitgliederzahlen schrumpfen. Wieviel Beitrag wärst Du bereit zu zahlen damit alles beim DARC finanziell weiter abgesichert ist ???

Bei 20.000 kämen wir wohl auf gut 200.- € pro Jahr und Nase was dann dafür sorg das von den 20.000 weitere 5000 die Fliege machen die soviel Kohle nicht ausgeben wollen :wink: :wink:

@ Mary

Keine Ahnung was Du hier misinterpretierst aber wenn ich die Beiträge hier so durchgehe kann ich bzgl. DO eher nur positives erkennen. Den einen Beitrag bzgl. Einschränkung des Selbstbaurechtes von DH1PBA Peter mal abgesehen .....

Er hat ja selber von 0 auf Klasse E nur 4 Wochen gebraucht und Aufstockung auf A kurz später (steht alles hier im Forum) aber dann als "Selbst Auswendiglerner" das Selbstbaurecht für DO canceln wollen ist schon makaber ..... aber sicher keine Geschichte die die Meinung der Mehrheit wiedergibt ......

cu :wink: :wink:


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum