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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 136 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Es ist schon recht bemerkenswert welch bizarre Wege dieser thread so geht. Erinnern wir uns...
Am Anfang stellt jemand fest das ein für den Markt recht interessanntes Funkgerät einige doch recht schwerwiegende technische Mängel aufweist.
Er kritisiert das die Tester diese Mängel nur sehr schwach zum Ausdruck bringen... :shock:
Zum jetzigen Zeitpunkt hat man den Eindruck das diese Tatsache niemanden mehr interessiert. It´s not a bug it´s a feature. :mrgreen: [quote]Wird dann aber ein Gerät wie ein 991 verkaufbar sein, wenn er 1.900,00 Euro oder 2.100,00 Euro kostet? Wieviele Leute wären bereit für diesen Preis einen Gerätewechsel vorzunehmen?[/quote]Es ist eben nicht eine Frage des Preises sondern eine Frage der Sorgfalt der Entwickler. Der IC910 hat zu Beginn komplett fast 6000DM gekostet. Aber auch das hat den 2m VCO nicht besser gemacht.
[quote]...
Das war auch mein Einwand betreffend des IC 910 der als Rauschglockengenerator bezeichnet wurde - und komischerweise ist keine Rauschglocke bei mir sicht- und hörbar gewesen als mein benachbarter Kollege und ich das Gerät hier ausprobiert haben. Da kommt dann nur die Frage mit welchem Messgerät ich das festgestellt hätte (kopfschüttel)...
[/quote]Hier bin ich jetzt aber zugegebener Weise etwas überrascht.
Wir hatten uns ja vor ca. 7Jahren in einem anderen Forum schon einmal über dieses Thema unterhalten.
Ich hatte auch da schon einmal die Gründe für dieses extreme Phasenrauschen des IC910 aufgeführt, ebenso wie man es mit einfachen Mitteln im Vergleich zu anderen Geräten zumindest auch grob quantitativ bestimmen kann.
Es ist bei allen IC910 vorhanden. Es wird im wesentlichen von einem komplett vermurksten VCO Design verursacht. Das sind:
1. Ungenügende Siebung der Versorgungsspannung
2. Die direkte Ankopplung der Kapazitätsdiode an den Schwingkreis und
3. Die hochohmige Zuführung der Abstimmspannung.
Ich habe auch damals schon geschrieben das ich das Problem für lösbar halte, ich aber nicht bereit bin für ein unfertiges Gerät gebraucht noch 1000€ zu bezahlen.
Ich habe mir dann später als "Forschungsobjekt" einen uralten IC245 an Land gezogen, welcher aber sogar im Originalzustand schon deutlich besser als der IC910 war. Durch einige Modifikationen am VCO und dem Schleifenfilter ließen sich je nach Frequenzabstand nochmal zwischen 10 und 30dB Verbesserung erzielen. Daher gehe davon aus das auch beim IC910 noch was machbar ist.
Für den FT991 schließe ich das für mich aber erst mal aus. Bei der heutigen Packungsdichte und der voll digitalen Frequenzerzeugung wird es wahrscheinlich nicht möglich sein den Designfehler, welcher dieses extrem starke Rauschen verursacht, zu finden.
Einzig wennn die Clock-Erzeugung der DDS der Schuldige wäre, ließe dies eine Chance auf eine Verbesserung zu.
Nach der damals recht ausführlichen Diskussion der Problematik des IC910 haben übrigens durchaus einige Leser das Gerät gewechselt.
Den FT991 Usern wird es da sicher ähnlich gehen wie denen des IC910. Zu 98% aller Zeit spielen solche Dinge in der Tat keine Rolle. Solange kein Kontest oder gute Bedingungen sind zählt alleine die Empfindlichkeit des Empfängers. Da ist man um jede Station froh die überhaupt QRV ist.
Das ändert sich allerdings schlagartig mit dem Aufkommen guter Bedingungen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.
Da hören sie dann eben nichts mehr und vermissen die vom Rauschen zugedeckten Stationen auch nicht.
Ein Besitzer eines IC910 in meiner Nähe hat bis heute nicht verstanden warum ich auf 2m mit meiner deutlich kleineren Antenne OY9 arbeiten konnte und er nicht. :-)
Ihr könnt euch auch sicher sein das sich die großen Konteststationen solcher Signale erwehren können. Auf der Strecke bleibt dann auf alle Fälle der Spass am Hobby. Und das nur weil Hersteller seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wäre schade drum...

73, André


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Übrigens bewirkt ein Funkgerät mit Aussendung einer Rauschglocke auch Probleme beim Empfang. Das Rauschen des VFO's bewirkt, dass andere Sender, welche neben der Empfangsfrequenz senden, auf der Empfangsfrequenz gehört werden als rauschende Störung, wenn sie laut sind.

Deshalb ist es auch nicht ratsam, ein solches mangelhaftes Gerät für anspruchsvolle Empfangsaufgaben einzusetzen.

73, Peter - HB9PJT


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
[quote]
Deshalb ist es auch nicht ratsam, ein solches mangelhaftes Gerät für anspruchsvolle Empfangsaufgaben einzusetzen.
73, Peter - HB9PJT[/quote]

Hallo Peter, Yaesu sieht das (verständlicherweise) aber ganz anderst :lol: :
" The FT-991 is designed for the most competitive operating situations, with a suite of new features to enhance the experience. Whether you primarily operate at home, mobile or in the field, the FT-991 will provide outstanding fundamental performance plus give you easy access to the full range
of exciting modes available on the ham bands today." (gefunden auf http://www.yaesu.com)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Werbung lügt.


Schon immer...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Der FT-991 scheint ganz gut zu gehen, denn zur Zeit gibt es ja einige FT-897 zu kaufen. Manche haben zwar geringfügig überhöhte Preisvorstellungen, aber immerhin!

Ich behalte meinen 897-er! Mit allen Kompromissen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Meiner ist heute gekommen. Zwar 1500 Bucks teuer aber die Probleme wie hier teilweise besprochen hat er nicht. Er ist im Mai 2015 hergestellt worden..

Erste Impressionen:

https://www.youtube.com/watch?v=q3r8oS3FhHw

Sowie deutsches Handbuch

http://amd.co.at/anti/afu/Yaesu_FT_991/ ... FT_991.pdf

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Was sind denn das für Geräusche bei 2:30


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
"Die Probleme nicht mehr?" Warum meinst Du das? Was bewegt Dich zu dieser Aussage? Hast Du das Seitenbandrauschen denn gemessen? Wie hast Du das gemessen?

Oder Wunschdenken?

73, Peter - HB9PJT

[quote]Meiner ist heute gekommen. Zwar 1500 Bucks teuer aber die Probleme wie hier teilweise besprochen hat er nicht. Er ist im Mai 2015 hergestellt worden..

Erste Impressionen:

https://www.youtube.com/watch?v=q3r8oS3FhHw

Sowie deutsches Handbuch

http://amd.co.at/anti/afu/Yaesu_FT_991/ ... FT_991.pdf

73[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Habe im Mai den 991 geliefert bekommen, sollte als Urlaubsgerät genutzt werden.
Leider ist er auch seit anfang Mai zur Reparatur da er schon mit einem Defekt vom Werk
ausgeliefert wurde.
Angeblich ein Wärmefehler in einem SMD Baustein (Selbs Reparieren) na ja darüber kann ich nur schmunzeln.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
[quote]Was sind denn das für Geräusche bei 2:30[/quote]

Das war das [b:1najzsxm][i:1najzsxm]durchziehen[/i:1najzsxm][/b:1najzsxm] meiner Kippe ;)

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Antivirus, erklär doch bitte mal wie Du festgestellt hast, daß dein Gerät fehlerfrei ist und die bisher angesprochenen Mängel nicht hat.
Das wird sicherlich viele potentielle Käufer interessieren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Antivirus wird schon die 2 Baureihe haben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Also wenn sollte es eine Servicemeldung geben ab welcher Seriennummer was umgebaut wurde...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Meins hat eine sehr hohe Serien nr, und laut Auskunft im Mai 2015 hergestellt worden.

Firmware Revision such ich mal raus..
Incl Deutschem Handbuch als Pdf auf CD http://amd.co.at/anti/afu/Yaesu_FT_991/ ... FT_991.pdf

Setsamerweise produziert der Kontakt über USB vom FT 991 zum Pc bei dem Gerät hier , ZWEI !! Com Schnittstellen ,statt wie die Non EU Geräte nur eine ...

Siehe :
[attachment=0:1rcq92cg]991Com.jpg[/attachment:1rcq92cg]


73


[attachment=1:1rcq92cg]IMG_2799_.jpg[/attachment:1rcq92cg] [attachment=2:1rcq92cg]IMG_2798_.jpg[/attachment:1rcq92cg] [attachment=3:1rcq92cg]IMG_2797_.jpg[/attachment:1rcq92cg] [attachment=4:1rcq92cg]IMG_2796_.jpg[/attachment:1rcq92cg] [attachment=5:1rcq92cg]IMG_2795_.jpg[/attachment:1rcq92cg]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Test des FT991, Teil 2 in: Funkamateur 07/2015
Wird eher Hardware Revision sein. Glaube nich das man da mit Software was gegen eine Rauschglocke machen kann...


  
 

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