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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 61 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KFZ ?
Hallo,
ich bin wirklich gespannt, ob dieses so durchgeht.
Es soll bestraft werden, wenn mal während der Fahrt ein
Funkgerät verwendet.

"Nachtrag aufgrund von Leser-Anfragen: Aus dem Kontext des Verordnungs-Entwurfs ist zu schließen, dass auch Amateurfunkgeräte unter die geplante Regelung fallen.)"

Dann dürften ja auch Taxifahrer und Fahrschulen nicht mehr funken.

Quelle:
http://funkmagazin.de/050617.htm


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Was soll so anders daran sein ob man ein Mikro oder ein Handy in der Hand hält ??
Ich fände es nur korrekt wenn es da eine Gleichstellung gäbe und so schwer wird
es ja nicht sein sowas wie eine Freisprecheinrichtung für den Funk einzurichten. VOX
& Co gibt es ja nun bereits länger.

Zudem wurde das auch in der Vergangenheit bereits des öfteren Bestraft auch wenn
das eigentlich nicht für den Amateurfunk gelten sollte. Je nach Gericht hat der eine
oder andere in der Vergangenheit schon blechen müssen und die angebliche Sonderregelung
hat gerade garnichts genutzt.

Zudem, warum wird immer das FM zitiert ?? Die Geschichte ist bereits seit mehreren Tagen
auf der DARC Homepage zu finden (es geht ja um die Arbeit des RTA) und war auch am
vergangenen Freitag bereits im DL Rundspruch ...

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Das Thema hatten wir doch schon vor wenigen Monaten durchgekaut - immer mit demselben unschlüssigen Resultat: Hobbyjuristen einerseits und in jeder Beziehung rücksichtslose Fahrer andererseits; das wird auch in diesem Thread wieder aufs selbe hinauslaufen.

Also treiben wir mal wieder diese Sau durchs Dorf, oder soll ich besser durchs Sommerloch sagen...?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Eine VOX Steuerung für Funkgeräte ist absolut unbrauchbar. Man bräuchte eine PTT , denn sonst würde die VOX Steuerung permanent auf Sendung gehen, wenn man mit dem Beifahrer redet oder die Umgebungsgeräusche höher sind. (Autobahn etc.)

Eine Bestrafung für Funkgerätebenutzer ist im Gesetz bisher überhaupt nicht vorgesehen.
Falls es da mal Verurteilungen gab, dann zu unrecht und wäre in zweiter Instanz aufgehoben worden

(§ 23 StVO : Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.) Hierin ist ausdrücklich die Rede von Telefonen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Habe leider aktuell in der Suche kein Thema dazu finden können. Daher habe ich das gepostet.

[quote]Das Thema hatten wir doch schon vor wenigen Monaten durchgekaut - immer mit demselben unschlüssigen Resultat: Hobbyjuristen einerseits und in jeder Beziehung rücksichtslose Fahrer andererseits; das wird auch in diesem Thread wieder aufs selbe hinauslaufen.

Also treiben wir mal wieder diese Sau durchs Dorf, oder soll ich besser durchs Sommerloch sagen...?[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Ich mag jetzt nicht suchen, aber wir haben an dieser Stelle genau diese Gesetzesänderung diskutiert - mit eben jenem durchzogenen Ergebnis, dass der Thread zum Schluss geschlossen wurde, weil jeder seine Position hartnäckig hervorheben musste.
Schlussendlich wird der Gesetzgeber machen, was er will, ob das nun den Funker gefällt oder nicht; und gewisse Leute sollten auch endlich aufhören, ständig ihre fahrerischen Fähigkeiten und ihre Multitaskingfähigkeit zu überschätzen - schlussendlich resultiert nur daraus ein solches gesetzgeberisches Ei.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]Eine VOX Steuerung für Funkgeräte ist absolut unbrauchbar. Man bräuchte eine PTT , denn sonst würde die VOX Steuerung permanent auf Sendung gehen, wenn man mit dem Beifahrer redet oder die Umgebungsgeräusche höher sind. (Autobahn etc.)
[/quote]

Eine richtig eingestellte VOX reagiert nicht auf Umgebungsgeräusche und wenn ich funke kann ich mich auch zu Hause nicht mit jemandem im Raum unterhalten, das wäre höchst unhöflich.
Ich habe gut 8 Jahre täglichen Mobilbetrieb per VOX durchgeführt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Straßenfeste müssen mit LKWs als Blockaden gesichert werden, und wir diskutieren über ein Verbot der Benutzung von Funkgeräten während der Fahrt. Deutschland schlaf mal schön weiter.... (dass es aufwachen soll, habe [u:yhykn2z7]ich nicht[/u:yhykn2z7] verlangt!)
Das ist genauso bescheuert wie 99% der in den letzen Jahren diskutierten Verbote. Aber das, was verboten gehört....das wird hierzulande gefördert. Ich gehe mal eben brechen....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]Straßenfeste müssen mit LKWs als Blockaden gesichert werden, und wir diskutieren über ein Verbot der Benutzung von Funkgeräten während der Fahrt.[/quote]

Das liegt wohl daran, dass dies ein Amateurfunk-Forum ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Bei fast jedem Handfunkgerät ist ein Headsets im Lieferumfang .
Mein Headset ,vom China UV 5 hat sogar eine PTT eingebaut.
Schön unauffällig in Brusthöhe die PTT drücken und gut ist es.

73 Charly


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Habe noch nie ein Handfunkgerät der gehobenen Preisklasse gehabt bei dem ein Headset dabei war.
Wahrscheinlich ist das leider nur bei den günstigen Handfunkgeräten der Fall.

Solange das Funkverbot, wie auch beim Handyverbot, nur darauf abzielt das Gerät während der Fahrt nicht in der Hand zu halten,
ist das Problem mit einem Headset eigentlich kein Problem mehr. Oder alternativ eine PTT am Lenkrad.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Ich würde die PTT ans Gaspedal hängen :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]Habe noch nie ein Handfunkgerät der gehobenen Preisklasse gehabt bei dem ein Headset dabei war.
[/quote]

Die gehen davon aus das derjenige sich auch ein Headset leisten kann ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Eigentlich gibt es wesentlich wichtigere Dinge zu regeln....
Was mich angesichts dieser Diskussion(en) immer wieder wundert ist der Umstand, daß das was seit mehr als dreißig Jahren Normalität war, nämlich mobil zu funken mit dem Mikro in der Hand, plötzlich so brandgefährlich sein soll daß man sich genötigt sieht ein Gesetz anzustreben, mit relativ einschneidenden "Strafmaßnahmen". Daran wird mal wieder die geballte Inkompetenz dieser Gremien offenbar, die solche Entwürfe ausarbeiten. Natürlich ist man mental u.U. etwas abgelenkt wenn man funkt. Aber das ist man beim Gespräch mit dem Beifahrer, beim Rauchen im Auto usw. auch. Das Hauptproblem ist, daß bei mobilen Endgeräten wie Mobiltelefonen, Tablets, Navis, der Blick von der Fahrbahn abgelenkt ist. Die Auswirkungen sieht man immer wieder, wenn das vor einem fahrende Fahrzeug sanft von rechts nach links auf der Fahrbahn pendelt und dieses Pendeln bisweilen von etwas abrupten Richtungsänderungen unterbrochen wird. Aber das ist beim klassischen Funk überhaupt nicht der Fall. Man hat nur ein Mikro in der Hand und glotzt nicht wie beim Handy o.ä. ständig aufs Display statt auf die Fahrbahn.
Trotzdem ist man der Meinung das alles in einen Topf werfen zu müssen.
Purer Aktionismus, und dennoch fällt einigen nichts anderes ein als jede neue noch so blödsinnige Regelung immer und immer wieder neu zu beklatschen. Ist ja auch einfacher als hin und wieder mal ein wenig selbst nachzudenken was man besser tut oder läßt.
Aber wie schon geschrieben wurde...selbst wenn dieser Unsinn umgesetzt wird heißt das ja nicht, daß man gar nicht mehr mobil funken darf. Es gibt immer eine Lösung. Und wenn die VOX nicht für den einen oder anderen in Frage kommt, ein Funktaster am Lenkrad oder ein Fußtaster neben dem Kupplungspedal für die PTT sind kein Hexenwerk.

Vy 73
Wilfried, DJ1WF


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Laser-TV hat natürlich vollkommen Recht mit seiner Ansicht der Situation, aber alle paar Jahre mal ein Punkt in Flensburg und 50€ sind für mich die bessere Alternative zu einem unsäglichen Gefummel im Auto oder den ganzen Heckmeck mit Headset, Freisprech- und sonstigem Kram.


  
 

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