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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 61 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
@miniwelle / Na dass Du Dich mit Deinen 25 Jahren mal nicht irrst. Wenn man sieht, was die Industrie da investiert und wie weit die sind, ist es durchaus möglich.
Neulich hat Dobrint ja schon eine Ethik Kommission ausarbeiten lassen, was bei einem Unfall berücksichtigt werden muss-(Funkgerät oder Fußgänger retten :twisted: )
wenn dem computergesteuerten Auto eventuell das Mikro dann durch die Speichen fällt :wink:
DL3FOX Uwe:[i:1ezjo634]In paar Jahren ist eh alles auf selbsfahrende Autos umgestellt...wenn man sich da einig wird...[/i:1ezjo634]
Was ist eigentlich aus dem "selbstfunkenden Funkverkehr " geworden ?
Vor Jahren hat doch mal eine Gruppe sich mit der Automatisierung im Funkverkehr beschäftigt. Mittels künstlicher Intelligenz sollte automatisch eine starke Station herausgefiltert werden, Rufzeichen und Sprache erkannt und automatisch mit fertigen Textblöcken geantwortet werden. (so wie die Roboter auf Messen die Leute begrüßen und mit denen dann kurze Gespräche führen)
Wir liegen dann nur noch im Liegestuhl und müssen nichts mehr machen.
Durchgesetzt hat sich das ja teilweise schon bei unseren "Seeleuten"
->
[url:1ezjo634]http://funkspruchgenerator.marina-guide.de/#radio-table[/url:1ezjo634]
Man könnte so etwas ja auch für den AFU entwickeln :roll: :wink:
Ich werde mal vorsorglich ein paar Textblöcke vorfertigen, die ich dann hier schnell zur Antwort einfügen kann.(gehts noch ?/ richtig ! / Falsch / bin anderer Meinug /etc. etc.)
:roll: :wink: :twisted: Mario


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Zumindest ist das Statement von Christian recht umfassend und gut aufgebaut.

Zum selbstfahrenden Auto:
Die Firma Bosch wird in Kürze rund 250 Mio Euro für eine neue Fabrik in Dresden investieren, um dort Halbleiter zu fertigen. Denn Elektroautos brauchen auch pro Akkuzelle einen Balancer und Regler für den Fahrstrom.

Bosch will zudem keinen Euro mehr in Komponentenentwicklung für Diesel stecken und für Benziner nur soweit investieren, wie es zwingend notwendig ist, geschlossene Verträge zu erfüllen und KEINERLEI Neuentwicklungen mehr machen. Eine deutliche Ansage.

Zum Thema:
Welche suppe ist in der Vergangenheit so heiss gelöffelt worden wie sie gekocht wurde? Ihr habt alle zusammen schon viele Arguimente geliefert, wie schwachsinnig es wäre. Zudem, lest die Stellungnahme. Wenn die diesen Gesetzentwurf durchbringen, fress ich einen Besen samt Putzfrau...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Mario: gibts doch schon..PSK31..
Das ist für mich der "Funktionstasten" Funk..leider...kaum noch echte handgetippte QSO drauf.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]Mario: gibts doch schon..PSK31..
Das ist für mich der "Funktionstasten" Funk..leider...kaum noch echte handgetippte QSO drauf.

73 de DL3FOX Uwe[/quote]

...wahrscheinlich hat der Grossteil Angst davor dass die Gegenstation die Rechtschreibfehler sieht, hi...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Und nun???....alles wieder zurück.
Wie man in verschiedenen Quellen lesen kann ist der Entwurf nun doch wieder zurückgezogen worden.
Es bleibt erstmal so wie es ist.
Ich frage mich bloß wann hier die ersten Gestalten auftauchen, die Beschwerde gegen den Rückzug und die Nichtumsetzung der "schönen" neuen Regelung u.a. des Funkbetriebs in fahrenden KFZ ohne Beifahrer einlegen wollen... LMAO LMAO
Das ist doch alles ein Tollhaus wie es im Buche steht.
Vy 73 de DJ1WF (meist/m)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Tollhaus würde ich nicht sagen, es ist letztendlich der vergebliche Versucht eines Einzelnen gewesen, ins Gerede zu kommen und hat eine Niederlage erhalten. Gut auch so. Stümperhaft angegangen und zurecht abgestraft.

Aber:
Wir sind gewarnt, was in absehbarer Zeit kommen kann.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Das ist mit Sicherheit nicht auf dem Mist eines Einzelnen gewachsen. Der war nur nicht clever genug, den Kopf rechzeitig vom Fenster weg zu lassen. Die "geistige Elite" diese Entwurfs wird sich sicher nicht so schnell geschlagen geben, weil zumindest das Smartphone ein eindeutiger Fehlgriff hinter dem Steuer ist.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]Das ist mit Sicherheit nicht auf dem Mist eines Einzelnen gewachsen. Der war nur nicht clever genug, den Kopf rechzeitig vom Fenster weg zu lassen. Die "geistige Elite" diese Entwurfs wird sich sicher nicht so schnell geschlagen geben, weil zumindest das Smartphone ein eindeutiger Fehlgriff hinter dem Steuer ist.
73 Peter[/quote]

Zum Smartphone:
erst vor Kurzem bei "Auto Mobil" im Fernsehen. Teststrecke mit Pylonen, einmal mit Smarthandy einmal über das im Auto integrierte Multifunktionssystem mit handischer Bedienung. Smartphone 6 überfahrene Pylonen, Multifunktionssystem 10 Pylonen überfahren.

Lediglich die Sprachsteuerung brachte eine wirkliche Verbesserung der Sicherheit. Da haben also die Macher noch ganz ordentlich zum Nachbessern, um glaubwürdig zu bleiben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Das Verkehrsministerium hat dem Bundesrat am 12.07. einen neuen Entwurf vorgelegt; Funkgeräte sind wieder dabei, mit Übergangsfrist von 3 Jahren.
http://www.funkmagazin.de/140707.htm


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
oha...dann bin ich mal gespannt wie sie die in den drei Jahren der Übergangsfrist allein die durch die Nutzung von Funkgeräten mit dem Mikro in der Hand auftretenden unzähligen Verkehrstoten und Sachschäden im Milliardenbereich erklären wollen, wo sie doch durch eine sofortige Umsetzung des Machwerks die Welt hätten retten können.
Ist es denn nun gefährlich oder nicht?
Wissen sie vermutlich selbst nicht, aber man kann ja trotzdem schon mal ein Gesetz machen und Einschränkungen in Aussicht stellen, und damit zumindest eine Daseinsberechtigung für die Berufsbevormunder mit Bürokratiehintergrund suggerieren.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Wir werden uns wohl oder übel auf Telepathie umstellen müssen, bzw. in Richtung Gehirnstrom-Steuerung weiter entwickeln. Das Fatale ist nur, daß ja die "Strahlung" das Gehirn schädigt oder irritiert, bzw. beeinflußt. Ich blicke bloß nicht mehr durch, bei wem eigentlich ??
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Ach wie nett, dass uns drei Jahre Übergangsfrist zugestanden wird. Erst neulich war ich mit dem neuen Firmenwagen unterwegs und wollte nur die Temperatur der Klima verändern und den hässlichen Zug auf die Augen abstellen... so ganz intuitiv geht da gar nichts und ich will nicht wissen, wie viele Kilometer ich im Blindflug zurückgelegt habe. Aber das sind ja keine gefährlichen Momente....

Bei Fahrzeugen gilt für jeden anderen Schrott eine Übergangszeit von vielen Jahren. Da scheint sich wieder mal jemand unglaublich profilieren zu wollen, weil er sonst nichts auf die Reihe bringt. :|


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
Ich frage mich, ob bei dem Verordnungsentwurf überhaupt jemand nachgedacht hat, was da vorgeschlagen wird, fahren die zuständigen Personen überhaupt selbst?


Was ist denn z.B alles ein elekronisches Informationsgerät?

- elektronisch beheizbare/verstellbare Seitenspiegel
- elektronischer Tacho
- nicht mechanische Armbanduhr (damit meine ich ganz normale Quarzuhen)
- Fahrzeugblinker
- Lichthupe
- Hupe
Weiterhin erfolgt keine Einschränkung auf Geräte im Fahrzeug, also sind auch betroffen:

- elektronische Werbetafeln
- Wechselverkehrzeichen (also die Teile die Verkehrszeichen darstellen z.B an der Autobahn)
- Elektronische Verkehrs Hinweistafeln (Stauinfo etc)

Das "Bitte folgen Schild" der Polizei darf also auch nicht genutzt/betrachtet werden, auch elektronische Information/Kommunikation.

Somit darf man die Verkehrsregeln also nicht beachten, solange man zu deren Kenntnis elektronische Geräte nutzen muß, da dies dann ja verboten ist.


Weiterhin stelle ich mir das mit Sprachsteuerungen sehr schwierig vor, die meisten Systeme funktionieren nicht ohne Online Verbindung. Dazu ist hier die Fehlerkennung hoch, was zu Frust und noch mehr Ablenkung sorgt, als ein Tastendruck. Und wie sorgt man dafür, das die Kommandos nicht übertragen werden? Eine Vox kann hier kaum die Lösung sein, denn diese reagiert auf jedes Geräusch.


Ich hoffe bei den Entscheidungsträgern ist noch irgendjemand dabei, der nicht nur blind zustimmt...

Gruß Jan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]
Somit darf man die Verkehrsregeln also nicht beachten, solange man zu deren Kenntnis elektronische Geräte nutzen muß, da dies dann ja verboten ist.

[b:8v8jfzod][i:8v8jfzod]Mach mal.[/i:8v8jfzod][/b:8v8jfzod]


Eine Vox kann hier kaum die Lösung sein, denn diese reagiert auf jedes Geräusch.
[/quote]

Du hast wohl noch nie eine eingestellt und benutzt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommt bald das Funkverbot für Amateur, CB und PMR im KF
[quote]...... Weiterhin stelle ich mir das mit Sprachsteuerungen sehr schwierig vor, die meisten Systeme funktionieren nicht ohne Online Verbindung. Dazu ist hier die Fehlerkennung hoch,...... [/quote]Das konnten zum Diktat schon IBM PC-ATs Ende der 80er komplett solo, nach entsprechender Trainings-Besprechung. M.W. gibt es Spracheingabe auch ohne Internet inzwischen für TV & Co, Telefonbanking und allen möglichen Kram, kannst Du via TCom Helpline (0800 33 01000) bis zum Erbrechen testen. Eine evtl. Internetanbindung ist lediglich für den Hersteller und die NSA erforderlich, selbstverständlich dann anonym und nur nur für statistische Zwecke.............

Das Hauptproblem wird wohl bei der Spracheingabe sein: Sprechverbot für die XYL oder ein "Ignore-XYL comments Feature" ..... :-) .

73 Peter


  
 

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