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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 116 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Es wird sich wohl kaum einer für eine Instrumentalisierung von Mißbrauchsüberlebenden aussprechen, das ist nix als eine Phrase. Über was soll den mit den Überlebenden gesprochen werden? Über die Verletzung ihrere Persönlichkeitsrechte durch das Veröffentlichen von Bildern Ihrerseits durch Dritte ohne deren Einverständnis?, Urheberrecht? Was die Tat und die Verwertung Ihres Ergebnises angeht ist die Verhältnismäßigkeit mit diesem bescheidenen Gesetz noch lange nicht überschritten. Lies dir mal mein Beispiel mit dem Einbrecher und dem Garteteich durch dann weist du was das Gesetz bezwecken soll.

Unabhängig davon halte ich speziell DIESES Thema für völlig ungeeignet um Grundsatzdiskussionen über die beginnende Einschränkung der pers. Freiheit im Sinne der Informationszugänglichkeit zu führen.

Das dieses Gesetz nicht perfekt ist steht ausser Frage, das die Option zur Erweiterung auf andere Greuel darin enthalten ist geht in Ordnung, das da Wählergruppenoptimiertes Gesülze mit ausgekippt wird sollte keinen wundern.

Man, ich habe oft genug Palaver um Verbote und Beschränkungen gehört um mich inzwischen nicht mehr so darüber erreifern zu müssen das meine Grundrechte in Gefahr sind, die tägliche Drangsalierei ist viel wiederlicher. KP greift die Würde des Menschen an, Killerspiele z.B., über deren Sperre ja jetzt auch noch "mitverhandelt" wird, sind virtuell und, sofern nicht gewaltverherlichend, hat da jeder im Prinzip ein im Grundgesetz verankertes Recht drauf. Deswegen gibts die maximal irgendwann nur noch ab 18 oder so. Falls die doch verboten werden bin ich der Erste der auch auf das Verbot von Schach, Mensch Ärgere dich nicht, Hangman, Mühle, Schiffe versenken und Monopoly klagen wird. Übertrage das mal sinngemäß auf dieses Thema.

Ihr regt euch zu früh und zu heftig auf, zudem beim falschen Anlaß => KP

Mehr habe ich dazu nun nicht mehr zu sagen, es reicht mir.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es wird sich wohl kaum einer für eine Instrumentalisierung von Mißbrauchsüberlebenden aussprechen, das ist nix als eine Phrase. Über was soll den mit den Überlebenden gesprochen werden? Über die Verletzung ihrere Persönlichkeitsrechte durch das Veröffentlichen von Bildern Ihrerseits durch Dritte ohne deren Einverständnis?, Urheberrecht? Was die Tat und die Verwertung Ihres Ergebnises angeht ist die Verhältnismäßigkeit mit diesem bescheidenen Gesetz noch lange nicht überschritten. Lies dir mal mein Beispiel mit dem Einbrecher und dem Garteteich durch dann weist du was das Gesetz bezwecken soll.[/quote]
Meinst du nicht es wär mal ganz erfrischend wenn du mal das liest was ich schreibe bevor du antwortest. Hast du dir die Seite angesehen? Das ist ein Verein, der von Missbrauchsopfern gegründet wurde. Ich spreche dir jetzt einfach mal das Recht ab besser als sie selbst zu wissen was gut für sie ist.
Und dein Vergleich mit dem Einbrecher hinkt nicht nur sondern hat nur ein Holzbein. Mir fällt nicht ein wie man das auf die vorliegende Problematik übertragen könnte.
Und was dir vielleicht nicht richtig klar zu sein scheint: Die Verbreitung etc. von Kinderpornografie ist bereits verboten. Es geht hier nur darum eine unwirksame Sperrmöglichkeit für alles mögliche zu schaffen. Und jetzt möchte ich dich noch fragen was es dem Missbrauchsopfer bringt wenn vor solchen Internetseiten löchrige Sichtblenden aufgestellt werden. Meinst du nicht es wäre viel besser entsprechende Angebote löschen zu lassen?

Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Löschen wäre Beweismittelvernichtung. Unser Rechtsystem sieht dich erst als vorsätzlichen Täter wenn du (in diesem Falle) einen eindeutigen Warnhinweis mißachtest. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung bzw. das du allenfalls fahrlässig einen Straftat begehst. Also beim normalen Pornosurfen versehentlich auf eine KP Seite gerätst oder nur nachts im Garten spazieren warst als du vor Schreck vor dem plötzlich erscheinenden Besitzer in die nicht vorschriftsmäßig gesicherte Teichgrube gefallen bist...

Mir pers. ist ein Fall bekannt in dem die Beweismittel gegen den Täter nicht für einen Strafprozeß gereicht haben weil die Opfer nicht aussagen konnten/wollten. Es blieb der berühmte naheliegende Verdacht das trotz mangelnder Beweise an der Sache soviel dran sei das sowohl das Umgangsrecht als auch das Sorgerecht entzogen wurde. Inzwischen hat der bereits früher sterilisierte Täter erneut geheiratet und das letztes Jahr geborene eheliche (!) Mädchen als seines anerkannt (!). Dagegen hilft kein Rechtsmittel. Zudem ermöglicht dies ihm bisher erfolgreich den Unterhalt an die mutmaßlich geschändeten eigenen Kinder deswegen einzustellen, im Gegenteil diesem Schüler wurde sogar die Prozeßkostenbeihilfe nicht gewährt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Man kann Beweise auch sichern und wenn die Polizei dann die Seite vom Netz nimmt heisst das nicht Beweismittelvernichtung.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Julian, ich kann die ganze Geschichte hier nicht offenlegen, aber es gibt aus 2002 dazu ein Strafgerichtsurteil. Ich habe als Betroffener eine relativ üble Geschichte nur "aufdröseln" können, weil zu der Zeit die Speicherung von Verbindungsdaten noch kein Thema waren. Ein Problem bei den Ermittlungen war u.a., daß ich diese (zumindest in dieser Zeit) selber machen mußte, mit Good-Will des Providers -- der dann die Speicherungsfrist bis zum Eintreffen eines Gerichtsbeschlusses "offen hielt" (verlängert hat). Mit Einstellung, Widerspruch und Information (eher eine IT-Schulung -- mehrseitige Ausarbeitung) des Staatsanwalts sind von Anzeige bis Urteil etwa 1 1/2 Jahre ins Land gegangen. Ein paar Jahre später hätte ich den "Täter" nach den neuen Regeln überhaupt nicht mehr ermitteln können. Es war nicht nur ein technisches Problem (da war ich beruflich autark) , sondern auch ein ziemliches juristisches Problem (Polizei-rechtlich, Datenschutz, ....).

Ich habe übrigens nur auf "unkeuschen Wegen" überhaupt erfahren, wer derjenige war, weil ich von dem öffentlichen Verhandlungstermin nichts wußte und zum Verfahren nur ein Anwalt Akteneinsicht bekommen hätte. Selbst nach dem Urteil (50 Tagessätze) durfte mir wegen "Datenschutz" =Täterschutz niemand den Täter nennen. Es war übrigens ein (ich verfälsche etwas) ein 50+ mit akademischer Bildung, entfernt bekannt und ich bin fast vom Stuhl gefallen.

Das ist mein Hintergrund, warum ich bei Datenvorratsspeicherung und Zensur um einiges anders denke als viele hier im Forum. Entscheidend ist nicht, was alles gespeichert wird (das wird es sowieso -- so naiv kann man eigentlich nicht sein, und es wird auch nichts gelöscht -- bei BOS Behörden bleibt jede Flatulenz gespeichert), entscheidend ist, wer darf an die Daten. Bisher hatten wir nur geringe Vernetzungen und jeder "kluckt" auf seinen Daten -- das war und ist immer noch der beste Schutz. Ich kenne Kommentare, die sagen, daß eigentlich nur legalisiert werden soll, was sowieso gemacht wird. Deshalb auch meine Zustimmung zum größten Teil von Waschbärs Argumenten.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Man kann Beweise auch sichern und wenn die Polizei dann die Seite vom Netz nimmt heisst das nicht Beweismittelvernichtung.[/quote]

Und wie nimmt die Polizei die Seite ausserhalb DL vom Netz?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Man kann Beweise auch sichern und wenn die Polizei dann die Seite vom Netz nimmt heisst das nicht Beweismittelvernichtung.[/quote]

Und wie nimmt die Polizei die Seite ausserhalb DL vom Netz?[/quote]
Das Stichwort hier heisst Interpol. Und schön wäre es doch wenn sie erstmal die Server in DL vom Netz nehmen würden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Neuigkeiten zum Thema:

http://www.stern.de/politik/deutschland ... 15010.html


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hast recht für dich fehlt noch die Auswahl:

""Häää, Ich habe garkeine Ahnung, was das ist, in der Bild-Zeitung steht auch nix""[/quote]

Du tickst nicht ganz richtig, wie immer


  
 
 Betreff des Beitrags:
löl

Muss ich mir sorgen machen, das du den Eintrag von DO1SEC erst 3 Monate später verstanden hast.

Las dir ruhig Zeit mit dem Antworten. *lach* Wir wollen dich ja nicht Überfordern. :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]löl

Muss ich mir sorgen machen, das du den Eintrag von DO1SEC erst 3 Monate später verstanden hast.

Las dir ruhig Zeit mit dem Antworten. *lach* Wir wollen dich ja nicht Überfordern. :roll:[/quote]

Moin,
und warum schreibst Du den Unsinn, wenn doch seit gestern klar ist, das es keine Zensur geben wird??? Dann nimm den Schnuller und nuckel weiter.

73
Gerhard


  
 

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