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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 61 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und Du hast absolut keinen Schimmer was unlauterer Wettbewerb ist.[/quote]

Och, das ginge ja noch..da kommen noch einige Kapitel des Lebens und der Technik dazu....


DICHTMACHEN


  
 
 Betreff des Beitrags:
Anscheinend können Hersteller von Amateurfunkequipment, einigen Funkamateuren noch ein X für ein U vormachen und sich "ihre" geldgebende Kundschaft dadurch erhalten.... :roll:


Noch ein Beispiel, wo dies trotz Rothammel und anderer Publikationen funktioniert, nämlich bei Antennen:
Was gab es eine Debatte, als Anfang/Mitte der 80er Jahre in der CQDL die Antennenserie herauskam und einige Hersteller von "Wunderantennen" gegen die angeblich unseriösen Tests (zu Recht oder Unrecht) protestierten. Damals gab es noch keine Internetforen, die Messmittel waren auf wenige Funkamateure beschränkt, man musste Leserbriefe schreiben und damit seine Meinung (im negativen wie positiven Sinne) kundtun....

Wer das nicht glaubt, bzw. davon nichts weiss, der sollte mal danach mit einer Suchmaschine hier im Inet suchen.
Jetzt von mir zu diesem Thema :arrow:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich mache nicht zu weil der Threadersteller ja für die Entgleisungen hier nichts kann. Also bitte back to topic.

Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du nicht grade an großen Contesten und das mit großen Antennen teilnehmen möchtest, gehen beide in Ordnung. Der 7400 hat den Vorteil das er auch 2m kann ! Schau vielleicht auch mal einige reviews auf eham.net an , das ist imho immer ein ganz guter Vergleich, obwohl rein subjektiv.

73´s Hauke


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo!

Ich suche auch gerade einen neues TRX. Zusammengefasst sieht es derzeit so aus:
Man möge lt. Forum die Finger lassen von: Yaesu, Kenwood und ICOM.
Ausgeben will ich bis 1000 Euro, evtl. auch gebraucht.
Aber auch der FT-One kommt bei eham nicht so gut weg.

:roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Dono, empfehlen würde ich den Icom 7400! Der hat einen Automatik Tuner und geht von 160-2m Tx und Rx noch weiter!!! Wir haben den an unsere Klubstation, der macht 100W PEP auf KW!!! kostet aber 1249,-€ bei Dathe!!!

73 DE DO8MSD


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo!
Der ic7400 ist für mich schon fast zu gut und ich habe aber schon relativ viel negatives über das Gerät lesen müssen. Ich zitiere mal:

1) Das Displayproblem scheint behoben zu sein laut 2 Händlern und auch ICOM Düsseldorf (ICOM sagt dass dieses seit Seriennummer 0304391 behoben ist was irgendwann Anfang 2008 gewesen sein soll).
(Display-Transistor ist nach 1 Jahr gestorben)

2) Das IC151 sich zu stark erhitzen soll und dadurch ausfällt
Das IC-151 Problem kommt nur vor, wenn die Antenne Statics an den TRX weiterreicht.

3) dadurch das ESD zerstört wird. Leider fehlen bei 85% dieser Berichte die Angabe der Seriennummern oder wann das Gerät gekauft wurde.

DO7** schrieb, bei seinem TRX ist das ic151 ausgefallen, es ist dann auch einen ft-950 umgestiegen

Ich denke mal, dass die Kinderkrankheiten beseitigt wurden, oder?

Evtl. ist der ic-7200 etwas für mich, da ich kein 2m benötige.
- bekannte Probleme beim 7200 sind die zweite ZF mit 15,625 kHz und das mit der Modulation http://www.ab4oj.com/icom/ic7200/mic.html

Alternativ wäre da noch der TS-480 von Kenwood.
Ein Händler sagte mir am Telefon, dass Yeasu in Holland zum 31.12 dicht gemacht hätte und auch keine Gerät mehr von Yaesu verkauft.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Icom IC-706 ist auch gut und macht auch 100W und hat Automaiktuner!!! An unserer Klubstation läuft der Icom 7400 tadellos. Yaesu wird empfohlen und abgelehnt. Empfehlung:youtube Icom 7400 eingeben, da sieht man jedes Gerät in Arbeit!!! Icom 7700 ist interessant.

73 DE DO8MSD


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Der Icom IC-706 ist auch gut und macht auch 100W und hat Automaiktuner!!! An unserer Klubstation läuft der Icom 7400 tadellos. Yaesu wird empfohlen und abgelehnt. Empfehlung:youtube Icom 7400 eingeben, da sieht man jedes Gerät in Arbeit!!! Icom 7700 ist interessant.

73 DE DO8MSD[/quote]

Seit wann hat der IC-706 einen Automatik Tuner?

Manchmal kann ich über die Empfehlungen hier nur den Kopf schütteln... da fragt einer nach ner Empfehlung, so im Bereich der Golfklasse oder so (um mal einen wirklich haarsträubenden Vergleich zu ziehen).

Und dann kommen dann Antworten wie:
- Du darfst aber keine Kritik an Mercedes üben!
- Nimm nen LKW!!!11
- Vergiss den Golf, nimm nen Polo, der ist vieeeel besser (ohne zu definieren was 'besser' ist).
- Mann, ey, nicht den Golf schlecht machen, sonst bekommst Du eine einstweilige Erschiessung!
- Quatsch, Polo, nimm nen BMW 740d. Ich habe so einen, fahre aber nur auf einem 100m langen Feldweg. Geht voll gut, ey!!11eins!
- Mein Trabant kann alles was der Golf kann, nur besser, Du brauchst keinen Golf.
... usw. usf.

Es ist zum Weinen.

Der OP fragte nach Erfahrungsberichten zw. IC-7400 und FT-950, nicht mehr und nicht weniger...

Weia.
73,
Ekki, DF4OR


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ein Händler sagte mir am Telefon, dass Yeasu in Holland zum 31.12 dicht gemacht hätte und auch keine Gerät mehr von Yaesu verkauft.[/quote]

Was der Händler aber vergessen hat zu erwähnen ist:
- das es einen anderen, (nicht so) neuen, erfahrenen und offiziellen Yaesu-Importeur in Europa gibt.
- Das es eine eigene Servicestelle für Yaesu Geräte in DL gibt bzw. geben wird. (Wundert mich, dass das noch nicht angekündigt wurde, kommt aber wohl noch).

Also alles in allem eine Verbesserung der Situation für Yaesu, in meinen Augen.

73,
Ekki, DF4OR


  
 
 Betreff des Beitrags:
OK, danke für die Info in Sachen Yeasu. Ich will gar nicht alles hier zitieren was die Händler einem so am Telefon erzählen. Nur ein Beispiel:
Yeasu ist alles Mist, habe ich alles an Yeasu zurück gesendet. Ich soll Kenwood statt Icom kaufen, denn wenn ich das Gerät irgendwann als Gebrauchtgerät wieder verkaufen möchte ich für Kenwood viel mehr bekomme als für Icom (Werterhaltung).
Ich schwanke gerade so zwischen ic 7200, ft-450 und ts-480 (sat/hx)
Auch wenn das jetzt nicht alles zur Überschrift passt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo!

Ich suche auch gerade einen neues TRX. Zusammengefasst sieht es derzeit so aus:
Man möge lt. Forum die Finger lassen von: Yaesu, Kenwood und ICOM.
Ausgeben will ich bis 1000 Euro, evtl. auch gebraucht.
Aber auch der FT-One kommt bei eham nicht so gut weg.

:roll:[/quote]

...dann ist die Entscheidung ja recht leicht, hi - wenn man die alle abzieht, bleibt ja fast nix mehr übrig wenn man dann noch 1000.-€ Limit hinzuzieht :busch:

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe heute mit einem Händler Telefoniert.
- Yeasu, speziell ft-950 sei sehr gut, Tuner wie beim ft-2000. FT-450 auch, wurde aber kaum gekauft
- von Kennwood wurde abgeraten, allerings gab es beim ts-480 so gut wie keine Reklamation
- ic7200 ist noch zu neu, soll nicht so großsignalfest sein, keine FM Möglichkeit

Ich wollte aber auch nicht unbedingt das Gerät selber bauen ....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man das hier so liest, scheint alles Schrott zu sein was am Markt verkauft wird.

Ich hatte auf KW bisher:
TS-140
TS-440
TS-950
TS-870
und jetzt den
IC-756ProIII

keiner dieser Geräte hatte irgendwelche Macken gehabt oder gemacht,
und der neue IC756ProIII ist mit gutem Abstand qualitativ das beste was ich je hatte.
An einem guten 40m Dipol ist der 756 der erste wo ich bisher noch nie eine Intermodulationsstörung gehört hatte, bei den Kenwoods war das unter Extrembedingungen schon möglich, vor allem bei den älteren.
Zu Yaesu kann ich nichts sagen.


  
 
 Betreff des Beitrags: glaubenskrieg
hallo

letzten endes alles eine glaubensfrage, religion.
mein gott ist der der sonne, deiner der mit dem goldenen wagen.
quark.
wegen solchem scheiß hat sich die menschheit schon immer in den haaren gehabt.
reduzieren würde ich es auf neid, der mit der sonne kostet weniger wie der
mit dem goldenen wagen.

wenn ich glaube das ich 1000eu für einen trx ausgeben kann sollte ich einen
für 500 nehmen, und zwar irgend einen den ich dafür bekommen kann
und den rest in vernünftiges zubehör wie antennen, kabel und atu investieren.

wer dann im lotto gewinnt kann auch k3 pro3 und r&s benutzen.
wer nicht braucht die geräte die extra für seinen zwiebelledernen geldbeutel
gebaut wurden nicht schlecht reden.

73


  
 

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