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@Ecki
Der IC-7700 hat Probleme mit der Endstufe, es gibt bereits so einige OMs die Ihr Gerät nach Düsseldorf einschicken mußten. Auch hat das Gerät Macken in der ACC Steuerung und Steuerung von Endstufen.
Auch hate das Gerät in der allerersten Version diverse Fehler in der Software. Bei einem Gerät, was umgerechnet 10.000 DM kostet darf so etwas nicht sein.
Ich kenne 2 OMs, die einen 7700er besitzen und beide haben Ihr Gerät bereits mehrmals eingeschickt.
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d577
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[quote]@Ecki
Der IC-7700 hat Probleme mit der Endstufe, es gibt bereits so einige OMs die Ihr Gerät nach Düsseldorf einschicken mußten. [/quote]
Ok, da habe ich von gehört und in eham.net gelesen.
[quote]Auch hat das Gerät Macken in der ACC Steuerung und Steuerung von Endstufen.[/quote]
ACC-Steuerung? Was das? Meinst Du ALC-Steuerung? Was ist da genau das Problem? Der Regelbereich? Die Regelgeschwindigkeit? Anpassung der Regelspannung? Wo kann ich Genaueres erfahren? Woher weisst Du das? In keinem der ca. 45 Berichte auf eham.net ist von diesem Problem was zu lesen.
[quote]Auch hate das Gerät in der allerersten Version diverse Fehler in der Software. [/quote]
Ok, und welche genau? Gibts das irgendwo dokumentiert? Du sschreibst "hatte". Wurden diese Fehler also von Icom behoben?
[quote]Bei einem Gerät, was umgerechnet 10.000 DM kostet darf so etwas nicht sein. Ich kenne 2 OMs, die einen 7700er besitzen und beide haben Ihr Gerät bereits mehrmals eingeschickt.[/quote]
Ich erwarte von jedem Gerät ab einer gewissen Preisstufe das es funktioniert, egal ob es 500 oder 5000 Euro kostet. Ein Gerät für 5kEuro muss nur mehr oder bestimmte Sachen besser können als eines für 500 €.
Gruß,
Ekki, DF4OR
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3a5f
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Hi,
ich bin gerade auf diesen Thread gestoßen und wollte auch mal meinen Snf dazugeben:
Also seit 3 Wochen bin ich stolzer Besitzer eines FT-950. Ich hatte mich schon einige Zeit mit dieser Line (FT-2000, FT-950, FT-450) beschäftigt, da ich einen guten Ersatz für meinen doch schon in die Jahre gekommenen FT-767 und habe mich letztendlich für den FT-950 entschieden. Die Gründe waren folgende:
1) Der FT-950 hat den Empfänger des FT-2000, wobe ihm nur der zweite "echte" Empfänger fehlt.
2) Das gesamte Zubehör des FT-2000 (DMU, etc ) kann mit dem FT- 950 benutzt werden.
3) Preis (immerhin ein Delta von ca. 800 €).
4) Die guten Messwerte der ARRL.
Und ich muss sagen das ich den Kauf nicht bereut habe. Allerdings muss auch klar gesagt werden, dass das ein Funkgerät ist, mit dem man sich intensiv beschäftigen muss, da es sehr viele Variationsmöglichkeiten hat (DSP,etc). Ich meine man kommt mit den defaultwerten zurecht, aber dann hatt man keine signifikante steigerung gegenüber z.B. einem ft-767. Wenn man aber sich mit dem Gerät intensiv beschäftigt, wird man es immermehr mögen, jedenfalls war es so bei mir.
Ich hatte zu Anfang auch über einen FT-450 nachgedacht, mich aber dagegen entschieden, da mir einfach zuwenige Knöpfe da sind. Will sagen, wenn man für die meisten Einstellungen in das Menu muss, würde mich das auf dauer ein bisschen nerven. Der zweite Punkt gegen den FT-450 war einfach, dass er einen 10khz Rofing Filter hat. Der FT-950 und FT-2000 hat hingegen bis zu 3 Khz Roofingfilter....
Also zusammenfassend kann ich nur den FT-950 empfehlen. Ich hoffe dir hat der Bericht bei deiner Kaufentscheidung geholfen....
Vy 73 DL2KMA
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[quote][quote]Ich persönlich empfehle "alte" Funkgeräte, weil ich aus eigener Erfahrung sage, das sie einfach besser sind.[/quote]
Restliches Gelaber gelöscht. Du schreibst von "Macken" des IC-7700. Kannst Du mir mal konkret nennen welche Du meinst?
Danke.
73, Ekki, DF4OR[/quote]
Hallo,
Auch wenn mich jetzt alle gleich steinigen wollen, was ich dazu bemerke:
Viele Funkamateure sind nicht mehr bereit, negatives über Equipment der Amateurfunkhersteller zu berichten, da sie die Folgen (u.a. Abmahnungen) fürchten. Daher sind "Testberichte" und solche Bemerkungen in Eham.net ect. mit gewählter Vorsicht geschrieben. Einige die entsprechend gute "Partner" als Rückendeckung haben, können sich eines anderen Vokabulars bedienen und schreiben eben die Wahrheit über den Transceiver Xy der Firma XX....
Wenn wirklich Fehler an dem einen oder anderen Transceiver auftauchen, die bisher bei solchen dieser Firma nicht oder selten waren, so kann man das ruhig erwähnen.
Nur wie gesagt, denke ich sind viele verängstigt, durch die Abmahnwelle in der Vergangenheit?!
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234e
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[quote] 1) Der FT-950 hat den Empfänger des FT-2000, wobe ihm nur der zweite "echte" Empfänger fehlt. [/quote]
Den hat der FT-2000 auch nicht, der zweite RX ist ein einfacher analoger.
FT-2000 Besitzer schreiben öfter, der Empfänger sei der vom FT-9000.
Dann hast Du also den RX vom FT-9000 )
73
Peter
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d577
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[quote][quote][quote]Ich persönlich empfehle "alte" Funkgeräte, weil ich aus eigener Erfahrung sage, das sie einfach besser sind.[/quote]
Restliches Gelaber gelöscht. Du schreibst von "Macken" des IC-7700. Kannst Du mir mal konkret nennen welche Du meinst?
Danke.
73, Ekki, DF4OR[/quote] Hallo, Auch wenn mich jetzt alle gleich steinigen wollen, was ich dazu bemerke: Viele Funkamateure sind nicht mehr bereit, negatives über Equipment der Amateurfunkhersteller zu berichten, da sie die Folgen (u.a. Abmahnungen) fürchten. [...] Nur wie gesagt, denke ich sind viele verängstigt, durch die Abmahnwelle in der Vergangenheit?![/quote]
Könntest Du mir bitte einen Fall aus DL oder wenigstens aus der EU nennen, wo ein Hersteller von Amateurfunkgeräten einen Kritiker wegen irgendwelcher Anmerkungen abgemahnt hätte?
Ich wage zu prophezeihen das Du nicht einen wirst nennen können.
Im Übrigen hat "Stefanus666" auf meine Bitte ja Schwachstellen des IC-7700 genannt, die seiner Meinung nach existieren. Ist er dafür von Icom abgemahnt worden? Ich glaube kaum.
Ich warte gespannt auf Deine Antwort.
Gruß,
Ekki, DF4OR
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Nur wie gesagt, denke ich sind viele verängstigt, durch die Abmahnwelle in der Vergangenheit?![/quote]
Welche?
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[quote] Könntest Du mir bitte einen Fall aus DL oder wenigstens aus der EU nennen, wo ein Hersteller von Amateurfunkgeräten einen Kritiker wegen irgendwelcher Anmerkungen abgemahnt hätte? Ich wage zu prophezeihen das Du nicht einen wirst nennen können.[/quote] Eben weil keiner das [b:3geeha34]ÖFFENTLICH[/b:3geeha34] kund getan hat, eher "unter der Hand" per E-Mail oder wie hier in Foren per PN. Deshalb schrieb ich ..." sie die Folgen (u.a. Abmahnungen) fürchten. " [quote]Im Übrigen hat "Stefanus666" auf meine Bitte ja Schwachstellen des IC-7700 genannt, die seiner Meinung nach existieren. Ist er dafür von Icom abgemahnt worden? Ich glaube kaum. [/quote]
Wird er bestimmt nicht, weil diese Schwachstellen Icom selbst bekannt sind und somit der Wahrheit entsprechen. Dafür kann niemand abgemahnt werden.
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Nur wie gesagt, denke ich sind viele verängstigt, durch die Abmahnwelle in der Vergangenheit?![/quote]
Welche?[/quote]
Ach Peter, bei anderen elektrischen und elektronischen Geräten,
wurde selbst die Stiftung Warentest, mit Abmahnungen von bestimmten Herstellern angegangen.
Diverse andere PC-Zeitschriften, bekamen bitterböse Briefe von bestimmten Herstellern,
als deren Geräte (PC`s, MP3 Player ect.) z.B. wegen mangelhafter elektrischer Sicherheit abgewertet wurden.
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d577
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[quote][quote] Könntest Du mir bitte einen Fall aus DL oder wenigstens aus der EU nennen, wo ein Hersteller von Amateurfunkgeräten einen Kritiker wegen irgendwelcher Anmerkungen abgemahnt hätte? Ich wage zu prophezeihen das Du nicht einen wirst nennen können.[/quote] Eben weil keiner das [b:dm3u6dbl]ÖFFENTLICH[/b:dm3u6dbl] kund getan hat, eher "unter der Hand" per E-Mail oder wie hier in Foren per PN. Deshalb schrieb ich ..." sie die Folgen (u.a. Abmahnungen) fürchten. " [/quote] Das ist so hanebüchener Unsinn das sich mir die Fußnägel aufrollen. Erst ein großes Bedrohungsszenarium aufstellen und dann zurückrudern. Ich stelle fest: Du hast keinen Beleg für deine Behauptung das es 'Abmahnungen' seitens der Funkgeräteindustrie für Kritik gäbe. Du redest Unsinn. Zudem: 'Abmahnen' kann ein Kaufmann (Einzelperson oder Unternehmen) einen Anderen, nämlich im Falle von unlauterem Wettbewerb, also Verschaffung eines unlauteren Wettbewerbsvorteils, z.B. durch unklare Preisangaben. Dazu muss also erstmal ein Wettbewerbsverhältnis bestehen, und das existiert i.d.R. nicht zwischen Unternehmen und Privatperson sondern zwischen zwei Unternehmen die ähnliche Produkte verkaufen. [quote] [quote]Im Übrigen hat "Stefanus666" auf meine Bitte ja Schwachstellen des IC-7700 genannt, die seiner Meinung nach existieren. Ist er dafür von Icom abgemahnt worden? Ich glaube kaum. [/quote] Wird er bestimmt nicht, weil diese Schwachstellen Icom selbst bekannt sind und somit der Wahrheit entsprechen. Dafür kann niemand abgemahnt werden. [/quote]
Eine Privatperson kann von einem Unternehmen nicht 'abgemahnt' werden, auf welcher Rechtsgrundlage denn? Ja klar, wenn jemand nachweisbar und öffentlich Falschaussagen trifft und das als geschäftsschädigend angesehen werden kann, dann kann man dagegen vorgehen, aber auch dann nicht mit einer Abmahnung.
Wenn "stefanus666" also behauptet das ein bestimmtes Gerät serienmässig Fehler aufweist hat er dafür sicher gute Belege. Andernfalls könnte er sich da tatsächlich auf rechtlich dünnes Eis begeben.
Was lehrt uns das? Darf man deswegen nicht mehr sagen was an aktueller kommerzieller Funktechnik nicht so toll ist? Doch, darf man! Aber man muss Ahnung von der Materie haben.
Guck Dir Artikel wie den vom Henning, DF9IC im Funkamateur 9 oder 10/2008 an. Da veröffentlicht er Messwerte für Empfänger von diversen Transceivern. Und die sind teilweise nicht sehr schmeichelhaft. Genauso macht es der DARC mit seinen Messungen, die ARRL, Sherwood Engineering, DK9VZ und viele andere.
Weisst Du was der Unterschied zwichen Dir, "stefanus666" und diesen Leuten ist? Diese Leute wissen was sie tun und können ihre Aussagen belegen. Du schwafelst rum und hast mal was von Abmahnungen gehört und gefällst Dir darin unbegründete Gerüchte öffentlich zu streuen. Erbärmlich, sowas.
Gruß,
Ekki, DF4OR
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Nur wie gesagt, denke ich sind viele verängstigt, durch die Abmahnwelle in der Vergangenheit?![/quote]
Welche?[/quote] Ach Peter, bei anderen elektrischen und elektronischen Geräten, wurde selbst die Stiftung Warentest, mit Abmahnungen von bestimmten Herstellern angegangen. Diverse andere PC-Zeitschriften, bekamen bitterböse Briefe von bestimmten Herstellern, als deren Geräte (PC`s, MP3 Player ect.) z.B. wegen mangelhafter elektrischer Sicherheit abgewertet wurden.[/quote]
Auch eine Stiftung Warentest kann von keinem Hersteller "abgemahnt" werden, du schwafelst.
Ach so, jetzt ist es keine 'Abmahnung' mehr sondern ein "bitterböser Brief".
Ist ja was ganz Schlimmes, ohje ohje... da wird die Stiftung Warentest oder der Henning bestimmt klein beigeben. Womit soll mir denn jemand drohen? Das ich seine Funkgeräte nicht mehr kaufen darf? Gerne doch, es gibt genug Alternativen. Oder vielleicht ne einstweilige Erschiessung weil ich jemanden kritisiere?
<kopfschüttelnd über soviel Unsinn>
Ekki, DF4OR
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Nur wie gesagt, denke ich sind viele verängstigt, durch die Abmahnwelle in der Vergangenheit?![/quote]
Welche?[/quote] Ach Peter, bei anderen elektrischen und elektronischen Geräten, wurde selbst die Stiftung Warentest, mit Abmahnungen von bestimmten Herstellern angegangen. [/quote]
Erzähl mal mehr, Einzelheiten bitte, vor allem zu den Amateurfunkgeräten und der von Dir erwähnten "[b:ao33lvta]Abmahnwelle[/b:ao33lvta]"
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Teil1:
Nirgendwo sonst treibt das Abmahnwesen solche Blüten wie in Deutschland.
Kein Wunder, denn: nur in Deutschland darf für die Abmahnung kassiert werden.
Das macht sie zu einem beträchtlichen Einkommensfaktor für entsprechend umtriebige Anwälte, aber auch für Gewerbetreibende zu einer spitzen Waffe gegen missliebige Konkurrenten.
Deutschland, ein Eldorado für Abmahner jeder Couleur. Und die Zeche zahlt der uninformierte Privatmensch, Freischaffende, Kleinunternehmer, für den nicht selten das Wort „Rechtsstaat“ eine ganz neue Bedeutung bekommt.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche oder tatsächliche) Rechtsverletzung zu unterlassen. Der in seinem Recht (tatsächlich oder vermeintlich) Verletzte erhebt nicht sofort Klage vor Gericht, sondern lässt dem Verursacher („Verletzer“) von einem Anwalt ein Schreiben zustellen, in dem er aufgefordert wird, die Rechtsverletzung sofort einzustellen.
Anwälte aber arbeiten nicht gratis, sondern berechnen Honorare, die sich nach dem „Gegenstandswert“ richten und im „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ (RVG) mit einigem Spielraum geregelt sind.
Dieses Honorar hat bei einer Abmahnung nun nicht etwa der Auftraggeber des Anwalts zu zahlen, sondern der Abgemahnte. Das Argument: der Anwalt handelt schließlich in seinem Interesse, da er ihm das noch teurere Gerichtsverfahren erspart. Nicht billig aber auch die Rechnung für die Abmahnung: je nach Gegenstandswert hunderte bis tausende Euro.
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Teil 2:
Zu einer Abmahnung gehört immer auch eine Unterlassungserklärung (das Wort „Unterwerfungserklärung“, wie das Dokument eigentlich recht zutreffend heißt, wird weitgehend vermieden), die der Abgemahnte unterschreiben muss. Er verpflichtet sich darin vertraglich, sein Vergehen zeitlebens nie mehr zu wiederholen, oder, falls doch, dies mit der Zahlung einer horrenden Summe zu büßen.
Der Druck ist groß: Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn – per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung. Widerspricht er indessen, kommt es zur Verhandlung, und zwar – in Internet-Dingen – bevorzugt vor einem von seinem Wohnort möglichst weit entfernten Gericht. Denn fürs Internet gibt es keinen festen Gerichtsstand, der Anwalt hat also die Wahl, wo er ihn verklagt, und je weiter weg, desto schikanöser wird die Angelegenheit, denn damit fallen außer den Gerichts- und Anwalts- auch noch Reise- und Übernachtungskosten an.
Der Abgemahnte steht also, volkstümlich gesagt, vor der Wahl zwischen Regen und Traufe, zwischen Teufel und Beelzebub. In dieser Lage gehen die meisten den Weg des geringsten Widerstands: sie unterzeichnen resignierend die Unterlassungserklärung, zahlen zähneknirschend die „Kostennote“, wie der Anwalt seine Rechnung nennt, und hoffen und beten, dass sie damit ihre Ruhe haben.
So läuft das auch ideal für den Abmahner. Der Anwalt hat verdient, sein Mandant erfährt durch die Unterlassungserklärung Genugtuung, die „Gefahr“ ist gebannt.
Was hinter den Kulissen passiert, interessiert freilich keinen: Sofern der Abgemahnte nicht ohnedies ein abgebrühter Strolch ist, sondern, wie in aller Regel, jemand, der sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen außer einer Lappalie in Unkenntnis der Gesetzeslage – dieser Abgemahnte ist nun traumatisiert. Er versteht die Welt nicht mehr, kann nicht verstehen, dass es in Deutschland möglich ist, für etwas, was ihm nicht vorher gesagt wurde, dermaßen als kriminell abgestempelt und finanziell zur Ader gelassen zu werden. Vielen Abgemahnten ist denn auch der Weg in die Selbständigkeit, das Auftreten im Internet, die Freude an den neuen Möglichkeiten völlig vergällt. Denn er weiß ja auch: Sollte er – dummerweise, muss man ehrlich sagen – denselben Fehler noch einmal begehen, ist die Vertragsstrafe fällig und er kann sich fortan als vollends ruiniert betrachten.
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Teil 3:
Das in Deutschland einmalige Problem liegt nun darin, dass der finanzielle Anreiz der „bezahlten Abmahnung“ dazu ermuntert, die Kanonen zur Erlegung möglichst vieler Spatzen in Stellung zu bringen. Jeder Spatz ist einer in der Hand, und in der Summe geben diese Spatzen einen Riesenbatzen.
In den anderen Ländern der EU hingegen, in denen es ähnliche Gesetze und ebenso viele zur Abmahnung Berechtigte („Aktivlegitimierte“) gibt, ist die Abmahnung kaum ein Thema. Denn hier darf kein Geld dafür verlangt werden. Damit erledigt sich das von selbst. Denn wer sähe einen Sinn darin, etwa all den Verstößchen gegen das Teledienstegesetz nachzulaufen, wenn nicht jeder einzelne Fund ordentlich etwas einbrächte?
So heißt es denn auch in einer hochoffiziellen Studie:
„Im Recht der übrigen Mitgliedstaaten ist eine ähnliche dogmatische Durchdringung des Problemkreises der Verletzung außerwettbewerbsrechtlicher Normen nicht auszumachen. Auch eine vergleichbare Rechtsdurchsetzung ist nicht feststellbar. (...) Auch das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen scheint ein typisch deutsches zu sein. Da die meisten Mitgliedstaaten der Abmahnung keine vergleichbare Bedeutung einräumen, insbesondere die Kosten dieser nicht geltend gemacht werden können, gibt es selbst in Ländern mit ähnlich weiter Aktivlegitimation keinen Anreiz zur Verfolgung von Bagatellverstößen.“
Quelle bis hierher: Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.
Noch was, das z.T. auch auf Foren zutrifft:
So wurde der Blogger Marcel Bartels wegen eines Fotos von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel abgemahnt. Das hatte – mitsamt satirischer Bildunterschrift – ein anderer User in Bartels´ Blog gestellt. Streitwert: 20 000 Euro. Oder das ZDF, das dem Internetmagazin Sopos.org wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung drohte. Streitwert: 100 000 Euro. Ein weiterer Blogger wurde abgemahnt, weil zwei urheberrechtlich geschützte Fotos auf seiner Seite zu sehen waren. Und selbst, wer sich bemüht, korrekt zu handeln, ist nicht mehr sicher. Eine Bloggerin veröffentlichte einen Briefwechsel mit ihrer Bank und machte alle Namen, auch den der Bank, unkenntlich. Trotzdem wurde sie von dieser abgemahnt.
Quelle: Focus Online vom 19.12.06
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