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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Rechte der betroffenen Personen

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Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 31 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: IARU Antrag von DL1ESK...die erneute Niederlage ?
Das Ergebnis der aktuellen Umfrageaktion von DL1ESK zu seinem IARU-Antrag steht wohl schon fest:

177 gültige Stimmen ( waren da auch ungültige Stimmen dabei ? )
173 JA-Stimmen, 4 NEIN Stimmen

Fehlt natürlich mal wieder die Zahl der Emails die überhaupt rausgegangen sind und die es überhaupt nicht interessiert hat.

Bei der Letzten Umfrage waren es ja über 1000 Emails ( die meisten der Adressaten sind wohl diesmal in den Spamordner gelandet nach der letzten Aktion, wie auch bei mir ), da flutschte DL1ESK unbewusst heraus das es 230 Antworten gab die ctcss nicht möchten, diesmal hat er noch weniger Anhänger mit 173 Stimmen gefunden.

Es scheint also auch bei den Sysops zwischenzeitlich angekommen zu sein das ctcss keine Allzweglösung ist aber eine echte technische Hilfestellung, wobei ctcss nicht als Verpflichtung angesehen werden soll !

Desweiteren haben viel Sysops Ihre Relaisstellen in den letzten Monaten schon auf modernste Technik umgebaut wo ctcss schon implementiert ist wenn man die Digitalwelt mit der FM-Welt parallel in Einklang bringen möchte.

vy 73 de Frank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bahnhof?
Abfahrt?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es geht vermutlich wieder um den Sinn/Unsinn von CTCSS bei Relais-Stationen. Vermute ich aber nur - gabs im Mai 2013 was beim DARC (Suchfunktion).

73 Jörg

P.S. Falls nicht: ich warte auf Gleis 12 auf den richtigen Zug...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Richtig, geht um das uralte Thema von vor einem Jahr, neu aufgewärmt

73 de Frank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für den stationären Betrieb erschließt mir sich der Sinn, man möchte möglichst störungsfrei nichts hören, für den Mobilfunk bedeutet das, dass ich samtlich Relaiskanäle mit CTCSS abgespeichert haben muss? Dann wird es noch stiller auf den Relais.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Für den stationären Betrieb erschließt mir sich der Sinn, man möchte möglichst störungsfrei nichts hören, für den Mobilfunk bedeutet das, dass ich samtlich Relaiskanäle mit CTCSS abgespeichert haben muss? Dann wird es noch stiller auf den Relais.[/quote]Es geht nicht um's Hören, sondern um's Auftasten und Betrieb von exponierten Relais bzw. auch exponierten Nutzer-QTH. Wenn ich auf unserer Haus-Relais-QRG nicht mit max 1 Watt unter dem Dach bleibe, mache ich drei Relais auf. Es dürfte auch mobil kein Thema sein, den Subton mit zu speichern -- alle Geräte der letzten Jahre haben die Möglichkeit, mein Alinco als Option seit den 90ern.

Es geht letztlich nur darum, ob ein Zwang für die Relaisbetreiber eingeführt wird oder nicht. Der Nutzer kann das m.E. locker weg stecken. Wenn man CTCSS als Kann-Option dem Relaisbetreiber überläßt, ist es doch überhaupt kein Thema mehr. In USA ist 1750Hz im Afu überhaupt nicht üblich und wird bei MARS verwendet. Ähnlich HB ist es z.Bspl. in Colorado auf den hohen Berg-Relais für den Betrieb fast schon ein muß und außer lokalen Relais dort üblich. (war per QRL in den 90ern länger dort mit Gastlizenz und da war bei Yaesu CTCSS bereits Standard).

Ich dachte, der Zirkus wäre jetzt abgehakt (mit der optionalen Variante, d.h. optional für jeden Relaisbetreiber).

73 Peter

ps bevor "Antik"-Geräte in's Spiel geworfen werden: besitze ich selber noch und nutze die für APRS und direkt-QSOs, werde die auch nicht umbauen- obwohl es ziemlich leicht möglich wäre.


  
 
 Betreff des Beitrags:
So lange es lediglich eine Empfehlung bleibt, CTCSS einzuführen, ist es doch ok. Dann kann jeder Sysop das nach wie vor so halten wie er will.
Ein Zwang ist strikt abzulehnen, auch durch die Hintertür. Das ist überflüssige Regulierung die kein Mensch braucht und nur Leuten Futter gibt die sich warum auch immer berufen fühlen, in die Belange anderer hineinzuregulieren.
Ich glaube, Relaisbetreiber sind alt und selbständig genug, das selbst zu entscheiden ob an ihrem Relais CTCSS laufen soll oder nicht.
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich finds auch blödsinnig hier mal wieder unnütze Gesetze zu kloppen...
Soll jeder Op so machen wie es passt. Fertig.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IARU Antrag von DL1ESK...die erneute Niederlage ?
[quote]Das Ergebnis der aktuellen Umfrageaktion von DL1ESK zu seinem IARU-Antrag steht wohl schon fest:

177 gültige Stimmen ( waren da auch ungültige Stimmen dabei ? )
173 JA-Stimmen, 4 NEIN Stimmen

Fehlt natürlich mal wieder die Zahl der Emails die überhaupt rausgegangen sind und die es überhaupt nicht interessiert hat.

Bei der Letzten Umfrage waren es ja über 1000 Emails ( die meisten der Adressaten sind wohl diesmal in den Spamordner gelandet nach der letzten Aktion, wie auch bei mir ), da flutschte DL1ESK unbewusst heraus das es 230 Antworten gab die ctcss nicht möchten, diesmal hat er noch weniger Anhänger mit 173 Stimmen gefunden.

Es scheint also auch bei den Sysops zwischenzeitlich angekommen zu sein das ctcss keine Allzweglösung ist aber eine echte technische Hilfestellung, wobei ctcss nicht als Verpflichtung angesehen werden soll !

Desweiteren haben viel Sysops Ihre Relaisstellen in den letzten Monaten schon auf modernste Technik umgebaut wo ctcss schon implementiert ist wenn man die Digitalwelt mit der FM-Welt parallel in Einklang bringen möchte.

vy 73 de Frank[/quote]


Lieber Frank,

ich weiß ja nicht woher du diese Zahlen nimmst oder gar Aussagen von mir die ich nie getätigt habe, dies scheint jedoch an deiner Kranheit zu liegen ?!
Hättest du deinen Spam Ordner bemüht, so hättest du folgende Mail bekommen:

Zitat:

[b:2ufyqe98]Liebe Relaisbetreiber/innen,



hier für euch das Endergebniss der von mir durchgeführten Umfrage.

129 von knapp 460 angeschriebenen Relaisbetreibern haben daran teilgenommen und mir ihre Antwort zukommen lassen.

Es gab 6 Stimmen die für einen CTCSS zwang sind und 123 gegen einen CTCSS zwang .

Dies zeigt das die Mehrheit der Relaisbetreiber gegen einen CTCSS zwang ist.

Die ein oder anderen Relaisbetreiber ( die nicht abgestimmt haben ), oder auch Funktionäre des DARC HI, werden sicherlich sagen das dies nicht repräsentativ sei, weil nur 129 von ca 460 Relaisbetreibern abgestimmt haben, dem kann jedoch nicht zugestimmt werden, da bis heute genügend Zeit vergangen ist, so dass jeder hätte abstimmen können, selbst in Rundsprüchen wurde die Relaisbetreiber Umfrage publiziert.

Bei den Bundestagswahlen ist dies auch nicht anders, wer nicht abstimmt muss mit dem Ergebniss leben HI.

Es wird m.E. langsam Zeit das der DARC die interessen seiner Mitglieder vertritt und nicht die der .........

Des weiteren habe ich hier noch eine Info seitens des VFDB



Wat - te - hat - te - du - de - nn - da - fu - er - ne - Fun - ke?


Sollen wir tatsächlich in Zukunft nur noch digital auf den Amateurfunkbändern kommunizieren? Hallo !?


Zumindest kommen die offiziellen Äußerungen einiger Vertreter des Amateurfunks als "der Wunsch aller Funkamateure" so herüber. Und das auch noch bei der BNetzA . 


Ob die Zukunft des Amateurfunks aber wirklich nur noch digital ist, ist ernsthaft zu bezweifeln. Der Amateurfunkdienst hat auch in der heutigen Zeit den Charakter eines Experimentalfunkdienstes, bei dem auch zukünftig mit analogen Signalen experimentiert werden wird. Wir prognostizieren daher, dass viele Teilbereiche des Funkbetriebs in sinnvoller Weise digitalisiert werden, aber die analoge Signalübertragung weiterhin den ihr zustehenden Raum beanspruchen wird.


Wir Funkamateure sollten weiterhin auch die Doppelbelegung analoger Frequenzen mit Digital-Anwendungen, sowie die CTCSS Empfehlung für analoge Relais kritisch betrachten. Funkamateure, welche mobile Funkstellen betreiben, können ohne genaues Wissen des richtigen CTCSS -Code von unterwegs keinen Funkbetrieb über ihr Wunsch-Relais durchführen.Entscheidend ist aber, dass es sich bei der angeführten Begründung, CTCSS verhindere oder verringere Störungen und sei zum angestrebten Wechsel von Analog auf Digital erforderlich, um eine technisch nicht haltbare Aussage handelt.

Eine Frequenz ist durch Signale belegt, oder nicht, und wenn sie belegt ist, stört das Fremdsignal, egal, ob es analog, mit oder ohne CTCSS, oder digital ist.

CTCSS verschleiert, versteckt die Störung nur, sie ist aber nach wie vor vorhanden.

Nur eine räumliche und frequenzmäßige Entkopplung garantiert störungsfreien Funkbetrieb für alle Nutzergruppen.

Warum trotzdem an dieser „Begründung“ festgehalten wird, erschließt sich uns nicht.


Der VFDB sieht die notwendigen fachlichen Auseinandersetzungen zu diesen und weiteren Themen noch nicht als beendet an. Diese Auffassung vertritt der VFDB auch gegenüber der Zulassungsbehörde.


Alle Amateurfunkvereinigungen, die diese Themen ernst nehmen, sind aufgerufen, in bewährter und vertrauensvoller Weise mit den anderen Verbänden für die bestehenden Fragen die richtigen Antworten zu finden.


Dann klappt ´s auch wieder mit dem Funken! What ´s ur Rig, dr OM?

Versteinert, verknöchert, wenig innovativ. Diese Schlagworte haben auf den VFDB e.V. noch nie zugetroffen.


"Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des RTA- Vertreters des VFDB e.V."



73de Sebastian DL1ESK[/b:2ufyqe98]

Ich denke damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein oder?!


73 Sebastian DL1ESK

P.S. falls du jetzt wieder deinem Hobby nachkommen möchtest und den Forenbetreiber informierst mit der bitte meine Beiträge zu löschen da du keine Kritik vertragen kannst, so wünsche ich dir viel Spaß dabei


  
 
 Betreff des Beitrags:
Frank-Oliver,

Initiator der Umfrage ist das VUS-Referat des VFDB e.V..
Der DARC-Vorstand wurde diese Woche über das vorläufige Abstimmungsergebnis schriftlich informiert. Zu Details der Abstimmung gewähren wir unter Beachtung des Datenschutz dem DARC-Vorstand Einblick.
Vielleicht magst du es vergessen haben aber du warst auf CC als ich den VUS-Verantwortliche DARC-Vorstand darüber informiert habe das wir das Meinungsbild der Relaisbetreiber einholen.

Ich denke wir sollte es hierbei belassen, da deine vielleicht gut gemeinte. Beiträgen letztendlich das Gegenteil bewirken. Siehe die VFDB Relais-Umfrage sowie den VFDB Brief an den RTA-Vorstand.

Den Abgesang erspare ich mir hier, weil wir uns privat kennen.

Lieber Übereinander reden als miteinander.

"Glück auf"


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IARU Antrag von DL1ESK...die erneute Niederlage ?
[quote]... dies scheint jedoch an deiner Kranheit zu liegen ?!
[/quote]

DAS ist ARMSELIG, aber sowas von armselig!

Ich kenne weder den Warheitsgehalt noch sonstiges, sowas lässt einen doch nachdenken.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IARU Antrag von DL1ESK...die erneute Niederlage ?
[quote][quote]... dies scheint jedoch an deiner Kranheit zu liegen ?!
[/quote]

DAS ist ARMSELIG, aber sowas von armselig!

Ich kenne weder den Warheitsgehalt noch sonstiges, sowas lässt einen doch nachdenken.[/quote]

Hallo Ronny,


wenn jemand seit Jahren nur provoziert auf Relais nachweislich absichtlich stört und hier solche Unwahrheiten verbreitet, so mache ich mir langsam Gedanken ob Frank-Oliver nicht wirklich Krank ist, denn ein normaler Mensch macht sowas nicht, deswegen auch dies mit der Krankheit mit dem ? dahinter....

in diesem sinne

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Selbst wenn, dann noch schlimmer Art3 Abs3 GG


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Selbst wenn, dann noch schlimmer Art3 Abs3 GG[/quote]

Na dann erkläre mir doch mal bitte, in welcher weise er benachteiligt wird ?!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IARU Antrag von DL1ESK...die erneute Niederlage ?
[quote].... Wir Funkamateure sollten weiterhin auch die Doppelbelegung analoger Frequenzen mit Digital-Anwendungen, sowie die CTCSS Empfehlung für analoge Relais kritisch betrachten. Funkamateure, welche mobile Funkstellen betreiben, können ohne genaues Wissen des richtigen CTCSS -Code von unterwegs keinen Funkbetrieb über ihr Wunsch-Relais durchführen.Entscheidend ist aber, dass es sich bei der angeführten Begründung, CTCSS verhindere oder verringere Störungen und sei zum angestrebten Wechsel von Analog auf Digital erforderlich, um eine technisch nicht haltbare Aussage handelt.

Eine Frequenz ist durch Signale belegt, oder nicht, und wenn sie belegt ist, stört das Fremdsignal, egal, ob es analog, mit oder ohne CTCSS, oder digital ist.

CTCSS verschleiert, versteckt die Störung nur, sie ist aber nach wie vor vorhanden.

Nur eine räumliche und frequenzmäßige Entkopplung garantiert störungsfreien Funkbetrieb für alle Nutzergruppen.[/quote]Ich wäre dafür, endlich mal CTCSS losgelöst von D-Star und ähnlichem zu betrachten. Es ist auschließlich eine Methode zur Relaissteuerung, wie reine Trägertastung und/oder 1750 Hz. Ich bin für die Wahl-Option der Relaisbetreiber, aber CTCSS für analog völlig zu verteufeln ist Unsinn. Ich habe in den 90ern in USA (Colorado) fast nur per CTCSS via normaler FM-Relais gearbeitet, 1750 Hz wird dort nicht im Afu genutzt, bei MARS ja. Lokale Relais nutzen alternativ nur Trägertastung. Yaesu hatte bereits in den 90ern im FT51R einen Subtone Scan drin, falls der unbekannt war, außerdem gibt es für so etwas Relaislisten, die ich als Mobilist immer dabei habe. Es gibt bei heutigen Geräten (seit gut 20 Jahren bereits) für Relaisbenutzer keinen Grund zu jammern - selbst ein nachträglicher Einbau ist möglich.

Es ist Sache der Relaisbetreiber, zu CTCSS zu entscheiden. Es ist nicht immer möglich, zu entkoppeln, ich mache wegen guter Lage bei >1W unter Dach oder Außenantenne selbst mit weniger Power drei Relais auf und hätte nichts gegen CTCSS. Für Digital-Voice und Echolink habe ich nichts übrig, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Es hat beides aber Null mit CTCSS zu tun.

Ich verstehe nicht, warum das "Zwangs"-Theater nicht längst vom Tisch ist und wer CTCSS machen will, kann es doch jederzeit machen.
73 Peter


  
 

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