Hi Gerhard,
Das Problem wurde sehr freundlich gelöscht, mein erstes E-Klasse Rufzeichen ist nicht mehr in der Liste, das ist kein Thema mehr.
Ich kenne das neue Rufzeichen noch nicht, ich werde versuchen sie noch heute anzurufen, vielleicht wurde es bereits vergeben und in die Datenbank eingetragen.
Aber wenn ich dich richtig verstehe, um rechtlich senden zu können, müssen nur ihr Rufzeichen in der BNetzA-Datenbank haben, und ist nicht pflichtig die Zulassungsscheine im physischen Format personlich zu haben?
Wenn das stimmt, dann ist es wunderbar, ich werde BnetzA angerufen und nach dem neuen Rufzeichen fragen und wenn es in Ordnung ist meinen Transceiver zu benutzen wenn es in der Datenbank erscheint.
TNX & 73 de Mircea