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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]
Doch, mindestens eine Antwort zum Bandplan (maximale Sendeleistung) war veraltet und damit falsch.[/quote]

Im Bandplan (wird in Betriebstechnik geprüft) stehen keine maximalen Sendeleistungen! Die stehen in Anlage 1 zur AfuV und wurden damit im Fach Vorschriften geprüft! Bonobo hat also noch nicht mal de Unterschied zwischen Bandplan (Empfehlung der IARU) und Freqeunznutzungsparameter (Vorgabe durch den Verordnungsgeber) verstanden.

Ich stelle mir jetzt allerdings die Frage, auf welchem Band in den Jahren seit der Auflage des Fragenkataloges die Anlage 1 der AfuV geändert wurde! Nach meiner Erinnerung (habe ich jetzt nicht recherchiert) wurde die Anlage 1 nur einmal geändert um 7,1 bis 7,2 MHz und 6m einzuführen. Das kann aber durchaus schon vor dem aktuellen Fragenkatalog aus 2007 gewesen sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
@ Bonobo
Ich kann deine Beschwerde sogar ein wenig nachvollziehen. Jetzt mal zum Beispiel die Sache mit den Landekennern aufgreif: Ja, man kann die Landekenner auswendig lernen, dass man sie weiß. Aber wozu? Stimmt ja, man kann sie bei Bedarf nachschlagen. Und ich bestätige auch, hier und da verändern die sich auch noch. Nachschlagen ist da doch recht zuverlässig. Aber was kann man nicht alles Nachschlagen? Eigentlich könnte man ja alles nachschlagen, ganz aktuell dann!

Wir könne auch zur Prüfung stupides CQ-Rufen mit einem fiktiven Rufzeichen lernen lassen. Oder auch, wie man den Text bei digitalen Betriebsarten in das Programm tippt. Kann man auswendig lernen lassen. Oder eben, derjenige, der es machen will, schlägt es nach.

Wobei ich den Landeskenner jetzt besser finde zu lernen, denn den braucht jeder, egal ob cw, ssb oder digitale Betriebsart. Text eintippen in ein Programm.... bei der Vielzahl an Programmen.... ich glaube, da hättest du sehr viel zu lernen... :wink:

Oder aber einfach nach Anmeldung die Lizenz vergeben, man kann doch alles nachschlagen... :busch: :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Das Lernen der Landeskenner wie auch den Inhalt des Bandplan ist schon wenig zielführend; immerhin rafft man beides im praktischen Betrieb sehr schnell.
In HB9 werden keine Landeskenner und kein Bandplaninhalt an der Prüfung abgefragt - lediglich die unteren und oberen Bandgrenzen sollte man kennen - allerdings hab ich damals an der Prüfung zum Fragebogen auch einen Auszug aus dem Frequenzplan samt Leistungsobergrenzen erhalten - und die einzige diesbezügliche Frage, an die ich mich noch erinnern kann ist "In welchem Band liegt 145MHz?"


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Es klingt zwar kurios, aber bei meiner Prüfung war
tatsächlich ein Teilnehmer dabei, der sich bei den
zwei Prüfern darüber beschwert hat, daß bei einer
Rechenaufgabe andere Werte gefragt waren als im
Prüfungskatalog angegeben.

Und ein anderer Kollege hat alle drei Prüfungsteile
in nur 45 Minuten durchgezogen. Mit null Fehlern.

Die Jungs kannten praktisch alle Fragen komplett
auswendig und die Prüfer haben nur verständnislos
mit dem Kopf geschüttelt ... :?

Aber:

Andererseits gab es auch einen Prüfling, welcher
die 75% zwar knapp verfehlt hat, aber im Grunde
alles verstanden hat. Eventuell Prüfungsangst.

Den haben die Prüfer noch mal 30 Minuten mündlich
durch die Mangel gedreht und er hatte dann auch
seine Zulassung ... :)


Es ist also nicht schlimm nicht allles zu wissen, denn
bei den Prüfungen sitzt beratend ein recht erfahrener
Funkamateur des DARC oder VFDB dabei, welcher im
Zweifelsfall sagen kann:

"Der Prüfling hat es kapiert oder nicht."


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Die Jungs kannten praktisch alle Fragen komplett
auswendig und die Prüfer haben nur verständnislos
mit dem Kopf geschüttelt ... :?[/quote]
Das kann allerdings auch schnell passieren, wenn man vor der Prüfung intensiv z.B. mit dem Hamradiotrainer wiederholt hat (und das ist schon nicht verkehrt, um sich daran zu gewöhnen, in der Prüfungssituation alle Fragen genau zu lesen und nicht über Fußangel-Formulierungen zu stolpern.)

Irgendwann kennt man wirklich zahlreiche Fragen und Antworten auswendig – oder man meint sie auswendig zu kennen, etwa bei den Varianten, die nur minimal, aber fürs Ergebnis entscheidend voneinander abweichen. Die Kunst bei diesem Multiple-Choice-Test besteht nach meiner Ansicht letztlich darin, mit der Art der Fragestellung intensiv genug vertraut zu sein, um sich nicht aufs Glatteis führen zu lassen, aber gleichzeitig dieser Vertrautheit nicht blind zu folgen, sondern alle Aufgaben zu lesen, zu verstehen und mit dem gelernten Wissen geduldig „zu Fuß“ zu lösen. Es ist ja Zeit genug bei der Prüfung, da muss man keinen Schnellankreuzwettbewerb bestehen.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Hurra, E-Prüfung gestern bestanden! Am Ende kam es mir dann alles doch nicht so schwierig vor... na gut, lässt sich jetzt leicht sagen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Dann mal herzlichen Glückwunsch!

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]@bonobo
Klingt als ob du die Prüfung nicht bestanden hast und nun hier deinen Frust abladen willst.[/quote]

Klingt, also ob Du den Inhalt meiner Beiträge nicht verstanden hättest.

Und nein, ich bin nicht durchgefallen. Ich war mit meiner kompletten Prüfung sogar als Erster fertig (nach einem, der nur einen Prüfungsteil wiederholt hat).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]
Im Bandplan (wird in Betriebstechnik geprüft) stehen keine maximalen Sendeleistungen! Die stehen in Anlage 1 zur AfuV und wurden damit im Fach Vorschriften geprüft! Bonobo hat also noch nicht mal de Unterschied zwischen Bandplan (Empfehlung der IARU) und Freqeunznutzungsparameter (Vorgabe durch den Verordnungsgeber) verstanden.[/quote]

Das weiß ich auch. Kannst die Goldwaage wieder einpacken.

[quote]
Ich stelle mir jetzt allerdings die Frage, auf welchem Band in den Jahren seit der Auflage des Fragenkataloges die Anlage 1 der AfuV geändert wurde! Nach meiner Erinnerung (habe ich jetzt nicht recherchiert) wurde die Anlage 1 nur einmal geändert um 7,1 bis 7,2 MHz und 6m einzuführen. Das kann aber durchaus schon vor dem aktuellen Fragenkatalog aus 2007 gewesen sein.[/quote]

Nein, denn im Fragenkatalog ist die Antwort dazu falsch bzw. veraltet.

Und der Bandplan ändert sich noch deutlich häufiger, trotzdem gibt es jede Menge Fragen dazu. Ich halte das für Schwachsinn, auch wenn es viele Anhänger des Auswendiglernens hier zu geben scheint.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Danke, Hans!

Was die Bandpläne angeht: Gelernt habe ich natürlich den groben Rahmen und weiß schon, wo die Grenzen der wichtigsten Bänder sind, das ist sicher sinnvoll.

Aber ich fand dieses [b:27lt4wod]detaillierte [/b:27lt4wod]Auswendiglernen der verschiedenen Leistungen auf bestimmten Bändern usw. - wie schon erwähnt - ziemlich nervig und den Sinn sehe ich auch nicht so ganz. Welche Leistung ich auf 17m fahren dürfte, wenn ich denn die A-Lizenz hätte, habe ich auf jeden Fall jetzt schon vergessen und ich werde sicher erstmal nachschlagen bevor ich das Band irgendwann mal einstelle.

Ich bin auch nicht der Empfehlung aus dem Onlinekurs gefolgt, den "für Ihre Prüfungs- vorbereitung etwas reduziert"e Bandplan aus Abschnitt BV09 mit 80 Zeilen und 5 Spalten auswendig zu lernen (und da wären noch nicht mal die Leistungen drin gewesen), sondern habe mich auf die Prüfungsaufgaben beschränkt. Vermutlich machen das die meisten so und haben zusätzlich noch "Mut zur Lücke".

Für den Anfang auf 2m und 70cm habe ich die aktuellen Pläne auf dem Laptop griffbereit. Ich denke, wenn ich mich erstmal auf einem bestimmten Band herumtreibe, schaue ich am Anfang da einfach rein und durch die Praxis ist das schnell im Kopf.

Ebenso kann man die Landeskenner auf ca. 30 reduzieren, mit denen man durch logische Schlüsse alle Fragen beantworten kann. Wenn ich dann irgendwann mal DX mache, schaue ich den Rest nach. Ich glaube ja gern, dass man das bei einem Contest besser können muss, aber wenn ich einen Segelschein mache, lerne ich dabei ja auch nicht für das Regattasegeln.

Ansonsten habe ich mich immer bemüht, den Hintergrund zu verstehen und nicht nur für einen Ankreuztest zu lernen. An manchen Stellen fiel das aber schwer und dann wird automatisch optimiert. Beispiele: VC106: nimm die Anwort, wo nicht "30Mhz" steht, VI112: nimm das, wo nicht "Korrekturabschlag" steht usw.. Trotzdem sollte man zur Kontrolle natürlich nochmal alles nachlesen, die Fragen können sich ja ändern...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]

Nein, denn im Fragenkatalog ist die Antwort dazu falsch bzw. veraltet.

[/quote]

Da würde mich jetzt mal interessieren, um welche Frage es sich da handeln soll? Meine Frequenzangaben kommen da nicht in einer Frage gemeinsam vor.

Da du ja offensichtlich genau weißt, welche Antwort falsch war, wäre es gut, wenn du den Fragenkatalog mal duchsiehst und hier die Nummer der Frage aus dem Fragenkatalog posten würdest. Dann brauchen wir nicht im Nebel rumstochern sondern können über Konkretes reden!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Und wenns wirklich falsch ist an die Prüfer von der Netzagentur weiterleiten..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
So ist der Plan, wenn es wirklich falsch ist!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Und nein, ich bin nicht durchgefallen. Ich war mit meiner kompletten Prüfung sogar als Erster fertig (nach einem, der nur einen Prüfungsteil wiederholt hat).[/quote]
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung![/quote]


Ein wenig spät, aber trotzdem Danke. ;)


  
 

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