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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Alte Klasse 3 auf E umschreiben
Hallo Community,
vorab möchte ich erwähnen das ich seit ein paar Jahren nichtmehr qrv war und deshalb ein paar Fragen stellen möchte.
Gibt es irgendetwas bei einer Umschreibung von der alten 3er auf die neue Klasse E etwas zu beachten, selbsterklärung über Sendeanlage o.ä. bzw. oder gar Nachteile die Neue zu beantragen.
Als ich vor 8 Jahren die Lizenz gemacht habe, wurde mir nach bestandener Prüfung eine Urkunde im Din A4 Format ausgestellt und meine mich dunkel erinnern zu können das die "eigentliche Lizenz" im Kinderpassformat nachgeschickt wird. Damals habe ich mich nichtmehr darum gekümmert das nie etwas per Post gekommen ist und ein Telefonat mit der RegTP brachte auch keine Klarheit darüber ob es so etwas wie eine Lizenzbescheinigung a la Kinderpaßformat gibt?



73 de DO1RX


  
 
 Betreff des Beitrags: beglaubigt
hallo

lade dir das formular zur zuteilung eines rufzeichens herunter fülle es aus und
schicke es an deine zuständige außenstelle.
kostet dich im notfall nochmal 70eu, die lizenz hast du einmal und nimmt dir
keiner weg.
du mußt auch nicht nochmal zur prüfung.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Selbsterklärung muss im übrigen jeder abgeben der eine Sendeleistung von >10 W EIRP hat..... (BEMVG) !! Was die Unterschiede von 3 auf E betrifft hast Du sogar Vorteile da wohl bei der Umstellung an Bändern was dazu gekommen ist.

Ansonsten wie von wellenreiter bereits beschrieben, Formular ausfüllen (Rufzeichenzuteilung) und gut ist....

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: echo
hallo

ja, das ist dem om bekannt, das war auch vor 8 jahren schon.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für eure schnellen Antworten....
Es ist so das ich ja schon ein Rufzeichen habe bzw. das niemals abgemeldet habe. Ausserdem möchte ich doch recht gern mein Rufzeichen behalten.
Meine zweite Frage ist wie ich das dann auch anstellen kann das ich die Lizenzbescheinigung wie auf dem [url:1fi8h9xm]http://www.tu-cottbus.de/fakultaet3/fileadmin/uploads/amateurfunk/images/Amateurfunklizenz.jpg[/url:1fi8h9xm] Bild bekomme, oder gibt es die nichtmehr?


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Wellenreiter

Siehe erstes Posting da steht explizit "Selbsterklärung"

@DO1RX

Genauso sieht die heute immernoch aus........

Das DO-Call wirst Du im übrigen behalten, nur halt die Lizenz umschreiben lassen von Klasse 1 auf Klasse E und der Käs ist gegessen.....

cu :?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

@DO1RX

Genauso sieht die heute immernoch aus........

Das DO-Call wirst Du im übrigen behalten, nur halt die Lizenz umschreiben lassen von Klasse 1 auf Klasse E und der Käs ist gegessen.....

cu :?[/quote]

Den ECC 05/06 Stempel in der neuen Klasse E Lizenz nicht vergessen! Sonst darfst du nicht in einigen Ländern wie z.B. LX, HB9 usw. mit vorangestelltem Landeskenner dort Funkbetrieb machen.... Genaueres steht auf der Webseite der ERO
www.ero.dk bzw. des DARC www.darc.de
In Luxemburg darf man seit neuestem sogar mit 100 W auf 6m als Kl. E funken... :wink:
In der Slovakei darf man auch Betrieb machen, wie ich auf der ERO Seite lesen konnte. Leider nicht in der Tschechei...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Moin

Mal eine generelle Frage muss man sich so eine Neue Urkunde immer beantragen ?
Ich habe son weiße Urkunde von 2000 die mit der damaliegen Klasse 2 ausgestellt wurde, die ist ja heute Klasse A muss ich diese Dokument nun auch neu haben ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ruf einfach mal bei der für Dich zuständigen Aussenstelle der BNetzA an. Wo die sich befinden findest Du auf www.bundesnetzagentur.de !!

Dort wird man Dir sicher genaueres sagen können. Könnte allerdings durchaus sein das Du eine neue Urkunde benötigst denn die Lizenzklasse 2 gibt es ja nun nicht mehr. Anruf bringt sicher Klarheit, ich hatte ja damals B und im Verlauf der Zeit hab ich jeweils neue Urkunden beantragt (auf Klasse 1 und später auf Klasse A) und die bisher kostenfrei erhalten......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Moin Moin

Mal eine generelle Frage muss man sich so eine Neue Urkunde immer beantragen ?
Ich habe son weiße Urkunde von 2000 die mit der damaliegen Klasse 2 ausgestellt wurde, die ist ja heute Klasse A muss ich diese Dokument nun auch neu haben ?[/quote]

Generell Ja.
Es wäre besser du würdest dir eine (auf deine alte Klasse aufbauende) neue Genehmigungsurkunde mit der "neuen" Klasse A ausstellen lassen.
Denn vielfach erkennen z.B. Polizisten bei einer Kontrolle die alte nicht an, weil sie die neuen kennen. (ausser es ist zufällig ein Funkkollege dabei, der die alten Genehmigungen noch kennt)
Ich weis nicht, ob du auch mal in Urlaub ins Ausland fährst?
Da KÖNNTE gleich das nächste Problem auftauchen, wenn du dort Funkbetrieb machen willst.....

Einen schönen Nebeneffekt hat das ganze auch noch:
Du kannst gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr,
gleich dein altes gegen ein neues Rufzeichen tauschen...(DF, DH, DJ, DK, DL, DM) :-)
Nur mal so nebenbei...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich verstehe die Frage nicht: Du hast doch Dein Call bekommen, vermutlich mit der Urkunde, oder ?? Wenn Du ein Stück amtliches Papier hast, egal wie es aussieht, auf dem Dein Call und die Genehmigung zur Teilnahme ... usw. Amateurfunk(dienst) steht --- was willst Du denn noch ?? Wenn Du dann auch noch derjenige bist, der bei BNA-Call-Abfrage als Tobias ....... auftaucht und Du hast Deine Gebühren brav bezahlt (d.h. die BNA kennt Dich aktuell so) ---- wozu ein neues Papier ??? (Babyausweisformat -- :-) mit Schnuller ??, Du kannst doch verkleinerte Kopien machen, solange noch alles lesbar ist.)

Ich führe seit dem Ruhestand überhaupt keine Original-Papiere mehr mit und habe im Auto im Verbandkasten sämtlich Ausweise als Kopie, auch meine "Lizenz". Laß Dich nicht verrückt machen, eine gut leserliche Kopie in welchem Format auch immer, wird erst einmal akzeptiert und Du wirst nicht gleich verhaftet. Allenfalls bittet man Dich, baldmöglichst auf der nächste (oder Heimet-) PI die Originale vorzulegen. Dies gilt auf jeden Fall im Inland -- bei Auslandsreisen Originale mitnehmen. Bis zur A-Liz behältst Du auch Dein Call und brauchst überhaupt nichts machen, außer einer Upgrade Prüfung zur A.

73 Peter

@Helmut: Helmut - in DL wird nicht so scharf geschossen wie in der Schweiz, die haben mich wegen Impfpaß Hund schon einmal das ganze Auto auf den Kopf stellen lassen. Und in USA wird ein amtliches Papier auch problemlos anerkannt - selbst der uralte Führerschein und auch unser Afu-Bescheinigungen, wie immer die Aussehen. Wir haben keine Erneuerungspflicht für diese Dok's - wie manche andere Länder. Mach bitte die Youngster nicht kopfscheu mit Hinweisen aus Auslandsgesetzen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nur mal so zur Info:

http://www.bbv-net.de/public/article/au ... trafe.html

... inwieweit das für andere Papiere gilt ... keine Ahnung - bin kein Jurist.

Bezüglich Rufzeichen umschreiben - kostet 70.- Euro.
(Stand Ende letzten Jahres)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Amtliche Dokumente in Kopie ist immer so eine Sache...... Wenn der überprüfende damit nicht einverstanden ist... Pech gehabt !!! Eine Kopie ist nur dann gültig wenn unter Vorlage des Originals beglaubigt.... Im Bürgerbüro der Gemeinde oder beim Ortsbürgermeister !!!

Bzgl. Rufzeichen umschreiben.... das bleibt doch es soll doch nur die Urkunde auf Klasse E geändert werden. Ist doch im Prinzip nix anderes als wenn ich die Urkunde einschicke um die Anschrift ändern zu lassen. Dann bekomme ich auch eine neue ohne die 70.- Euro....... !! War bisher jedenfalls so das ich bis heute noch nichts dafür bezahlt habe !!!

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen,

die Lizenz habe ich auch eingeschickt und eine neue bekommen,
kostenlos.

Mich hat es nur mal interessiert was der "Spaß" kosten würde wenn ich
mein Rufzeichen umschreiben lassen würde ... 70.- Euro


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nur mal so zur Info:

http://www.bbv-net.de/public/article/au ... trafe.html

... inwieweit das für andere Papiere gilt ... keine Ahnung - bin kein Jurist.[/quote] Das kannst Du nicht verallgemeinern. Ich würde auch nie auf Maß zu schneiden und laminieren, da ist schon eine Grenze überschritten worden. Ich habe die Kopien auf DIN A4 gelassen, so wie sie aus dem Kopierer kommen und in eine Klarsichthülle gesteckt --- das kann niemand als "gefälschte Urkunde" ansehen. So etwas mußt Du ja oft bei Anträgen mit einreichen. Die Polizei kann maximal ein Verwarnungsgeld verlangen, weil ich die Originale nicht dabei habe. Haben sie bei meiner letzten Kontrolle noch nicht mal gemacht, obwohl ich garnichts dabei hatte und völlig konsterniert in den Pflasterkasten gesehen habe. Die Kopien waren an den Urlaubskoffer "ausgeliehen", inzwischen hat der "extra". Die Leute sind zwar nicht begeistert, aber in der Region dauernd die alten DIN A5 Lappen auch in der Freizeit herumzuschleppen ..... da hatten die Polizisten bis jetzt bei meinen wenigen Kontrollen Verständnis. Ein einziges Mal baten sie höflich um Vorlage bei der PI bei nächster Gelegenheit (bei Kontrollen macht auch der Ton die Musik).

73 Peter

@DF5WW: (hat sich überschnitten) Du hast schon recht, aber das ging bei mir bisher immer gut.


  
 

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