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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Flugfunk hören ja oder nein ?!
Jaaa bringt mich um wenns so einen thread schon gibt. ja ich bin mir sicher sowas gibts schon aber ich finds nicht.
Findet jmd soeinen ?
oder meine Frage ist eig. ganz einfach.
Wenn ich generell KlasseA oder E mache, draf ich dann Flugfunk hören ? eigentlich dürfte das doch nichts mit Afu zu tun haben? oder sagen wir: unter welchen bedingungen darf ich Flugfunkt hören ?

Vielen Dank+
hoffe nicht genervt zu haben

greetz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Flugfunk hören ja oder nein ?!
[quote]

Wenn ich generell KlasseA oder E mache, draf ich dann Flugfunk hören ? eigentlich dürfte das doch nichts mit Afu zu tun haben? oder sagen wir: unter welchen bedingungen darf ich Flugfunkt hören ?
[/quote]

Unter gar keinen Bedingungen.
Es sei denn Du besitzt ein Sprechfunkzeugnis und fliegst gerade, dann darfst Du Nachrichten, die für Dich bestimmt sind abhören.

§89 TK-Gesetz

Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen.

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Flugfunk hören ja oder nein ?!
[quote]
Es sei denn Du besitzt ein Sprechfunkzeugnis und fliegst gerade, dann darfst Du Nachrichten, die für Dich bestimmt sind abhören.

[/quote]

Ein Flugzeug im Anflug auf einen Flughafen, das auf der Towerfrequenz hört, muss demnach also wegschalten, wenn ein anderes Flugzeug gerufen wird.

Wenn wir schon so genau sind.. das kann ich mir absolut nicht vorstellen.

73,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Flugfunk hören ja oder nein ?!
[quote][quote]

Ein Flugzeug im Anflug auf einen Flughafen, das auf der Towerfrequenz hört, muss demnach also wegschalten, wenn ein anderes Flugzeug gerufen wird.
[/quote][/quote]

Nein, wieso?
Wie sollte er mitkriegen das er angesprochen ist wenn er die Frequenz nicht abhört?
An der Stelle gehört er zum unbstimmten Personenkreis.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sorry, wenn ich diesen Thread mal wieder hoch hole.

Wenn man sich genau in den Gesetzen informiert und die dort festegelegten Gesetzmäßigkeiten bewertet heißt das, dass man auch den AFU nicht abhören darf? Was ist mit Freenet und CB-Funk, den Wettersatelliten oder sonstigen Funkdiensten?

Mir ist schon klar, dass gewisse Dienste wie die BOS oder Mil's, etc nicht abgehört werden dürfen und weiß auch, dass es wiederum Dienste gibt die abgehört werden sollen (Wetterberichte, etc).

Wen stört es, ob jemand weiß, ob eine Maschine nun eine Landeerlaubnis hat oder einen Kontrollbereich durchfliegt. Ein Terrorist wird sich eh nicht an die Gesetze halten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn man sich genau in den Gesetzen informiert und die dort festegelegten Gesetzmäßigkeiten bewertet heißt das, dass man auch den AFU nicht abhören darf? Was ist mit Freenet und CB-Funk, den Wettersatelliten oder sonstigen Funkdiensten?[/quote]

Du hast vermutlich etwas zu schnell (die Gesetze) gelesen und hast jetzt ein Wissensdefizit.

Dem Amateueurfunk darf man lauschen, ganz ohne Lizenz!
Da gibt es sogar eine eigene Spezies, die sich SWL nennt.

CB und Freenet sind keine Funkdienste, ist anmeldungsfreier Jedermannfunk.


[quote]Ein Terrorist wird sich eh nicht an die Gesetze halten.[/quote]

Da widerspreche ich nicht. Wer nichtöffentlichen Funk mit Absicht abhört, ist in diesem Rechtsstaat auch nicht sofort ein Terrorist. Es ist aber illegal und hat Folgen, wenn man erwischt wird.
Dein Terroristenvergleich hinkt etwas. In vielen Ländern werden Terroristen recht schnell erschossen.

Noch ein Denkanstoß.
Ich wohne in einem Mietshaus mit mehreren Parteien. Unten im Keller ist die Telefonverkabelung. Wenn ich die beiden Adern meines Telefons an die Schraubklemmen der Mitmieter halte, kann ich deren Telefongespräche mithören. Oma unterhält sich mit Enkel, neben mir der Nachbar erhält soeben vom Arzt seinen Befund Hodenkrebs, die junge Blondine einen Stock unter mir macht gerade am Telefon ihren Freund scharf, Körperteil des Mannes in den Mund nehmen...

Was hältst Du davon, wenn ich bei Dir vorbeikomme und einfach mal mithöre?
Ist hoffentlich belanglos, nicht für einen Terroristen interessant. Geht sogar ohne Funkgerät oder Scanner/Empfänger!


DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt das sogenannte "Burgdorfurteil", dass vom nicht mehr existenten DH8OK (nicht Silent Key!) erstritten wurde.
Darin ging es um das Abhören mit einem handelsüblichen Scanner u.a. des Flugfunks, durch ihn (DH8OK), im Rahmen seiner Tätigkeit als Funkamateur und für die Zeitschrift Funk.
Dies wurde vom Gericht damals verneint und somit ein Präzidensfall geschaffen.
Daher taucht auch der Begriff "Funkamateure" im TKG auf.
Man darf als Funkamateur mit verschiedenen Funkgeräten, nicht nur seinen eigenen Funkbereiche abhören, sondern auch andere, um z.B. Ausbreitungsbeobachtungen zu machen.
Natürlich darf man als Funkamateur dann das, was man dort gehört hat, welches nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, nicht weitergeben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es gibt das sogenannte "Burgdorfurteil", dass vom nicht mehr existenten DH8OK (nicht Silent Key!) erstritten wurde.
Darin ging es um das Abhören mit einem handelsüblichen Scanner u.a. des Flugfunks, durch ihn (DH8OK), im Rahmen seiner Tätigkeit als Funkamateur und für die Zeitschrift Funk.
Dies wurde vom Gericht damals verneint und somit ein Präzidensfall geschaffen.
[/quote]

Zunächst betraf das Urteil DK8OK, der durchaus existent ist und es handelte sich nicht um einen Präz[b:oq7jqtae]e[/b:oq7jqtae]denzfall, sondern um ein Amtsgerichtsurteil DL8OK betreffend und niemanden sonst.

Und was wurde vom Gericht verneint?

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
1. D[b:1egzt5a1]K[/b:1egzt5a1]8OK Nils hatte vor 2 Jahren? angekündigt, seine Genehmigung zurückzugeben. Das er das nicht getan hat, davon konnte ich mich nun auf der Seite der BuNetzA unter http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx
selbst überzeugen.
2. Bin ich kein Rechtsexperte um ein Urteil abzugeben, ob und wie ein Amtsgerichtsurteil, Rechtskraft auch in Funkangelegenheiten erlangen kann.
3. Ist trotzdem zu vermuten, dass dieses Urteil Eingang in die Rechtsprechung und Gesetzgebung gefunden hat.
Sonst wären nicht viele, die des Betriebes eines Scanners (ob Funkamateur oder nicht) auf Frequenzen wie z.B. der Flugfunk einnimmt, "beschuldigt" und freigesprochen worden.
Siehe z.B. FM-Funkmagazin www.funkmagazin.de

Ich habe doch schon in meinem vorherigen Posting erläutert, warum das Gericht damals es verneint hat, sodass D[b:1egzt5a1]K[/b:1egzt5a1]8OK nicht verurteilt wurde. Er konnte u.a. darlegen, dass er als Funkamateur Ausbreitungsbedingungen auf verschiedenen Frequenzen beobachtet und somit einen solchen Scanner dazu benutzen darf/kann.
Dieses "Argument", hat das Gericht damals in seiner Urteilsbegründung bejaht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo - ich wusste dass dies so kommt :D

[quote]
Du hast vermutlich etwas zu schnell (die Gesetze) gelesen und hast jetzt ein Wissensdefizit.

Dem Amateueurfunk darf man lauschen, ganz ohne Lizenz!
Da gibt es sogar eine eigene Spezies, die sich SWL nennt. [/quote]

Nein, nein, ich weiß natürlich dass es SWL's gibt und ich weiss auch, dass diese ihr Hobby legal ausführen. Ich wollte doch nur etwas "spitz" sein. Mir ist schon klar, dass nicht jeder Funkdienst abgehört werden darf, trotz der recht einfachen Mittel wie Scanner, etc.

Wenn ich an meine Funkausbildung bei der Feuerwehr denke, so wurde mir dort erklärt, dass es Verboten ist, BOS abzuhören. Dahingegen sei ein Taxi-Unternehmen und auch ein Bodenfunk am Flughafen, sowie Betriebsfunk keine BOS und somit auch das Abhören dieses Funkverkehrs erlaubt.

Aber wie das leider so oft ist, werden gewisse Halbweisheiten immer wieder weitergegeben, egal ob sie stimmen oder nicht - leider! :roll:



[quote] (es ging um Terroristen) Da widerspreche ich nicht. Wer nichtöffentlichen Funk mit Absicht abhört, ist in diesem Rechtsstaat auch nicht sofort ein Terrorist. Es ist aber illegal und hat Folgen, wenn man erwischt wird.
Dein Terroristenvergleich hinkt etwas. In vielen Ländern werden Terroristen recht schnell erschossen.
[/quote]

Auch hier: Ein Verbot ist ja schön und gut, aber wenn es doch einen so schützenswerten Inhalt der Gespräche zwischen Tower und Jet, oder Bodenabfertigung und Flugzeug im Anflug gibt, dann könnte man das ja auch verschlüsseln (Tetra soll ja auch bald bei BOS kommen, wenn alle Abhörer endlich Ihre Scanner nachgerüstet haben). Ja, die Verschleierung spielt da ja auch noch so eine Rolle, ich meinte ja blos... Selbstvertsändlich wollte ich auch hier nicht sagen, dass man als Terrorist abgestempelt wird, wenn man den Flugdienst abhört.


[quote] Noch ein Denkanstoß.
Ich wohne in einem Mietshaus mit mehreren Parteien. Unten im Keller ist die Telefonverkabelung. Wenn ich die beiden Adern meines Telefons an die Schraubklemmen der Mitmieter halte, kann ich deren Telefongespräche mithören. Oma unterhält sich mit Enkel, neben mir der Nachbar erhält soeben vom Arzt seinen Befund Hodenkrebs, die junge Blondine einen Stock unter mir macht gerade am Telefon ihren Freund scharf, Körperteil des Mannes in den Mund nehmen...
[/quote]

Vielen Dank noch mal für dieses Körperteil *g*. Nun ich denke, dass auf Funk schon noch andere Informationen als die in persönlichen Gesprächen am Telefon ausgetauscht werden. Nun ob man nun den Umbau einer Telefonanlage oder der Verkabelung mit einem Radio oder Funkgerät gleichsetzen kann, möchte ich hier erst gar nicht in die Diskussion bringen.

Ich wollte doch nur wissen, ob gewisse Funkdienste legal des Abhörens sind oder nicht. Ich interessiere mich wenn auch für Wettersatelliten, weniger für den lokalen Flugverkehr :-) Natürlich neben der Ortsrunde und dem Verkehr auf der kurzen Welle!

vy 73 de DO4DAN


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]1. D[b:1dfmbzd4]K[/b:1dfmbzd4]8OK Nils hatte vor 2 Jahren? angekündigt, seine Genehmigung zurückzugeben. Das er das nicht getan hat, davon konnte ich mich nun auf der Seite der BuNetzA unter http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx
selbst überzeugen.
[/quote]
Daß er es getan hat, kann man in der letzten von der BNetzA herausgegebenen PDF-Rufzeichenliste vom 9. Januar 2007 lesen; dort ist er nicht enthalten.

Nils hat sich sein zwischenzeitlich nicht vergebenes Rufzeichen inzwischen neu zuteilen lassen, da auch er offenbar nicht vom Amateurfunk lassen kann ...

73, Werner.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]1. D[b:2f3vsge7]K[/b:2f3vsge7]8OK Nils hatte vor 2 Jahren? angekündigt, seine Genehmigung zurückzugeben. [/quote]

Wenn ihr schon so kleinlich seid,
dann wäre noch zu erwähnen,
dass du den OM in einem vorigen posting als [b:2f3vsge7]DH8OK [/b:2f3vsge7]
bezeichnet hast...

[quote]Es gibt das sogenannte "Burgdorfurteil", dass vom nicht mehr existenten DH8OK (nicht Silent Key!) erstritten wurde. [/quote]

*SCNR*

greetZ
Carlo[b:2f3vsge7]Z[/b:2f3vsge7]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich habe doch schon in meinem vorherigen Posting erläutert, warum das Gericht damals es verneint hat, sodass D[b:3ndsboo3]K[/b:3ndsboo3]8OK nicht verurteilt wurde.

Was meinst Du mit "es verneint hat"?

Er konnte u.a. darlegen, dass er als Funkamateur Ausbreitungsbedingungen auf verschiedenen Frequenzen beobachtet und somit einen solchen Scanner dazu benutzen darf/kann.

Dieses "Argument", hat das Gericht damals in seiner Urteilsbegründung bejaht.[/quote]

Hmm, also doch nicht "es verneint hat"?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Leider wird hier gleich wieder "um Kaisers Bart" zwischen mir und DF3KV gestritten.
Daher beteilige ich mich nicht weiter an diesem Thema.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Glaubt mir die meisten Piloten wird es kaum stören wenn ihr dabei
zuhört wie sie sich freigaben oder infos holen.
Es gibt im übrigen interesannte Navigationsverfahren die sich passiv nutzen lassen (VOR)

Die Frequenzen und Kennungen findet ihr auf den ICO Karten.

Der rechtliche teil dieser Frage bleibt davon natürlich unberührt.


Michael


  
 

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