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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Die BnetzA hat heute mit der Mitteilung 1699/2016 die Duldung des Betriebes durch Funkamateure mit Klasse A im Frequenzberei 5351,5 - 5366,5 kHz mit einer max. Leistung von 15 W EIRP und einer max. Bandbreite von 2,7 kHz erklärt. Viel Spass mit dem Weihnachtsgeschenk :wink: :wink:

Der Link zur Mitteilung:

[url:1h8pw52e]https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitteilung_1699_2016_AFu_5351,5%20%E2%80%93%205366,5_kHz.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/url:1h8pw52e]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Hallo Jürgen,
DAS ist wirklich ein Weihnachtsgeschenk! Ich bin heute Abend auf der website des FUNKAMATEUR drauf gestossen und die Antenne ist gerichtet und wird aufgehängt, sobald ich draussen wieder was sehe. Mein SEG 15D freut sich schon, mit 10 W EIRP loszulegen, für das BEMFV-Verfahren lass ich mir noch Zeit für die Erstellung der geänderten Unterlagen.
73 Klaus DD7GK


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Na dann seid ihr noch ein paar Tage vor uns HB9er QRV; wird wohl wirklich langsam Zeit, mal die Antennenparameter auf 60m zu berechnen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Perfekt! Dann lass uns loslegen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Danke Jürgen,
erstes QSO (gestern) im Log.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Höre eben rein ins Band, etliche QSO in CW und zwei in SSB. Eigenartig: warum sind die SSBler in USB unterwegs? War da nicht was von wegen LSB unter 10Mhz? Die Signale sind auch ganz schön fett für 15W EIRP....

Fragt sich

Martin DB2MJ (gerade am Antenne schnitzen....)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
[quote] Die Signale sind auch ganz schön fett für 15W EIRP.... (gerade am Antenne schnitzen....)[/quote] Welches Ziel verfolgst Du mit dieser Bemerkung? Bei mir sind die meisten Signale sehr dünn.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
[quote][quote] Die Signale sind auch ganz schön fett für 15W EIRP.... (gerade am Antenne schnitzen....)[/quote] Welches Ziel verfolgst Du mit dieser Bemerkung? Bei mir sind die meisten Signale sehr dünn.[/quote]

Was meinst Du mit "Ziel verfolgen"? Ich stelle einfach fest, daß die Bedingungen offenbar sehr gut sind, wenn ich mit einem nicht angepassten (40m-) Dipol etliche Signale aus ganz DL mit S9 empfange...

Martin DB2MJ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Guten Morgen!

Ich freue mich auch sehr über die Freigabe und konnte heute Morgen schon sehr schöne Verbindungen in JT65 machen.
Hat mit meinem UnUn und 14 m Draht schon bis nach Puerto Rico gereicht :-)

73 und man hört sich!

P.S.: SSB in USB ist lt. Infos korrekt. Wundert mich schon auch, aber ist wohl so... ...und da bilden sich sogar schon Runden, was sehr schade ist, denn dann bleibt kaum noch Platz...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
[quote]
Was meinst Du mit "Ziel verfolgen"? Ich stelle einfach fest, daß die Bedingungen offenbar sehr gut sind, wenn ich mit einem nicht angepassten (40m-) Dipol etliche Signale aus ganz DL mit S9 empfange...
[/quote]

Das Band passt eben genau zur MUF, die sich zur Zeit zwischen 3 und 6MHz bewegt.
Bei den ca. 20 QSOs die ich heute morgen hatte war kein Rapport schlechter als S9, teilweise auch 9+10.
Sendeleistung 5W in einen 10m hohen Dipol.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
[quote]Eigenartig: warum sind die SSBler in USB unterwegs? War da nicht was von wegen LSB unter 10Mhz? [/quote]

So kennt man das, aber für's 60m Band wird USB verlangt, siehe auch die [url=http://www.darc.de/der-club/referate/hf/aktuelles/:17x5xnxe]DARC-Mitteilung vom 20.12.2016[/url:17x5xnxe] und 21.12.2016 dort steht das explizit dabei dass USB genutzt werden soll.


[quote]
Obwohl das 60-m-Band sehr schmal ist, sind auch SSB-Aussendungen möglich. Hintergrund dafür ist, dass Funkamateure sich auch so auf eine eventuelle Unterstützung der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen in diesem Frequenzbereich vorbereiten können.

Es ist nicht erforderlich, dass Stationen exakt auf den "VFO"-Frequenzen 5354, 5357, 5360 und 5363 kHz USB senden, aber es hat durchaus Vorteile. So arbeiten US-Stationen auf 5357 kHz (Kanalzuweisung durch FCC!), UK-Stationen auf den beiden Kanälen 5354 und 5363 kHz (aber nicht auf 5357 und 5360 kHz).

Außerdem ist es nur durch die Verwendung dieser genauen Frequenzen ausreichend Platz für vier simultane SSB-QSOs - ohne gegenseitige Interferenz, wobei die genehmigte 2,7 kHz Bandbreite de facto der Standardbandbreite gebräuchlicher Amateurfunk-SSB-Sendeempfängern entspricht.

WICHTIG: Für SSB-Betrieb in Stellung „oberes Seitenband, USB“ ist 5363 kHz die höchste einzustellende Anzeige der VFO-Frequenz (Dial Frequency). Für Digimode-Aussendungen gilt Sinngemäßes, hier muss die Addition von VFO-Frequenzanzeige und Frequenz des eingespeistem niederfrequenten Signals der Soundkarte unter oder maximal gleich 5366,5 kHz bleiben.

Es ist also dringend darauf zu achten, dass alle Anteile einer Aussendung des oberen Seitenbandes innerhalb des Bandes liegen. Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, von dieser Festlegung abzuweichen, wenn dies andere Funkamateure im Ausland machen – diese funken dann auf Frequenzen gemäß ihrer nationalen Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk. Da sich viele Funkamateure das schmale 15 kHz breite Band teilen müssen, gilt: Jeder muss sich „kurz fassen“ – ausgedehnte Plauderrunden sind nicht angebracht.[/quote]

[quote]
Neues 5-MHz-Band ab sofort!

Der Amateurfunkdienst darf ab sofort den Frequenzbereich von 5351,5 – 5366,5 kHz nutzen. Das teilte heute (20.12.2016) die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Mitteilung Nr. 1699/ 2016 mit (is.gd/Gunhb3). Diese Regelung geschehe im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Diese Regelung gilt jedoch nur für Inhaber der Klasse A.

Die letzte Weltfunkkonferenz (WRC 2015) hat dem Amateurfunkdienst ein neues, 15 kHz schmales Segment auf sekundärer Basis zwischen den Frequenzen 5351,5 kHz und 5366,5 kHz gemäß Artikel 5 in der Vollzugsordnung-Funk der ITU zugewiesen. Eine Fußnote darin begrenzt die auf einen isotropen Strahler bezogene Strahlungsleistung auf 15 Watt EIRP.

Mit dem am 20. Dezember 2016 publizierten Amtsblatt der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die sofortige Nutzung des 60-m-Bandes für Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst der Klasse A ermöglicht.

Auf folgende Nutzungsbedingungen ist zu achten: maximale Strahlungsleistung 15 Watt EIRP, max. Bandbreite der Aussendung 2,7 kHz, alle Sendearten.

Sekundäre Nutzung des Frequenzbandes 5351,5 kHz bis 5366,5 kHz heißt, dass ein primärer Nutzer in diesem Frequenzband durch Aussendungen von Funkamateuren nicht gestört werden darf; ggf. ist Frequenzwechsel oder sogar Einstellung der eigenen Aussendung erforderlich.

Obwohl das 60-m-Band sehr schmal ist, sind auch SSB-Aussendungen möglich. Hintergrund dafür ist, dass Funkamateure sich auch so auf eine eventuelle Unterstützung der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen in diesem Frequenzbereich vorbereiten können.

Ein vorläufiger Nutzungsplan der IARU Region 1 empfiehlt folgende maximale Bandbreite und Unterteilung:

5351,5 kHz – 5354,0 kHz: max. Bandbreite 200 Hz, Telegrafie (CW) und Digimodes

5354,0 kHz - 5366,0 kHz: max. Bandbreite 2,7 kHz, alle Sendearten (SSB-Sprachbetrieb in USB)

5366,0 kHz – 5366,5 kHz: max. Bandbreite 20 Hz (!), alle Sendearten mit geringsten Sendeleistungen.

In Anlehnung an die Praxis in den Ländern, die bisher schon durch eine nationale Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk einen Amateurfunkbetrieb ermöglichten, empfiehlt die IARU Region 1 für SSB-Sprachbetrieb das obere Seitenband (USB) zu verwenden. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass alle Anteile einer Aussendung des oberen Seitenbandes innerhalb des Bandes liegen.

Für SSB-Betrieb in Stellung „oberes Seitenband, USB“ ist dann 5363 kHz die höchste einzustellende Anzeige der VFO-Frequenz (Dial Frequency). Für Digimode-Aussendungen gilt Sinngemäßes, hier muss die Addition von VFO-Frequenzanzeige und Frequenz des eingespeistem niederfrequenten Signals der Soundkarte unter oder maximal gleich 5366,5 kHz bleiben.

Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, von dieser Festlegung abzuweichen, wenn dies andere Funkamateure im Ausland machen – diese funken dann auf Frequenzen gemäß ihrer nationalen Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk. Da sich viele Funkamateure das schmale 15 kHz breite Band teilen müssen, gilt: Jeder muss sich „kurz fassen“ – ausgedehnte Plauderrunden sind nicht angebracht.

In der CQ DL werden weitere demnächst weitere Informationen zum 60-m-Band bereitgestellt.[/quote]

Weitere Links bzgl. der Freigabe des 60m-Bandes:

https://is.gd/Gunhb3
http://www.darc.de/der-club/referate/hf/aktuelles/

PS: Ist ja richtig "Äktschn" auf den Frequenzen. CW, Digi, Phonie, volles Programm ... :-) *freu*


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Hier ein Schnappschuss:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Ganz schönes Caos auf 60 m....

Die einen senden bei 5366 in USB Ausserhalb des Bandes , JT65 im SSB Bereich und SSB im CW/Digi. Bereich.....

Ist wohl ne Eingewöhnunggeschichte .

Bernd


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
[quote]Die einen senden bei 5366 in USB Ausserhalb des Bandes , ...

Ist wohl ne Eingewöhnunggeschichte .

Bernd[/quote]
:oops: Ist mir auch passiert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe (Duldung) 60m Band ab sofort.
Und wie dann den tollen Walter aus Papenburg gehört habe , habe ich aus gemacht :busch: :busch: :busch:


  
 

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