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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 75 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote][quote]Da gehen die neuen Wehrpflichtigen mit einem schwarz angemaltem Besenstiehl zur Abwehr, hehehe[/quote]

Bei manchem dieser Hobby-Rambos sicher gar keine so schlechte Idee.

Im Übrigen was soll dieser 10tägige Wasservorrat? Ich habe für einen Monat Cola im Keller stehen, das reicht mir.
Und zur Kühlung schafft mein 5 KVA Kirsch/Lindberg Generator genug Strom an. Der läüft auf Diesel und die 5000L Heizöl aus dem HeizungsTank treiben den lange an.
Wenn´s denn unbedingt Wasser sein muss, hilft mein 15m tiefer Brunnen im Garten garantiert.

Hier auf dem Grungstück gibt es gefühlt Tausend Kaninchen und sonstiges Getier (Fasane, Rebhüner, Katzen...usw) damit ist auch über einen langen Zeitraum für Futter
für mich und meinen Hund gesorgt.

Also, keine Panic auf der Titanic

73 Joe[/quote]


Gut

Wobei dein 5 KVA Kirsch/Lindberg Generator genug Lautstärke produziert, und das umliegende Volk sehr schnell bei dir ein kommt und an deinem "Schatz" ungefragt teilhaben mag ;)
Gemeinsame Kaninchen Jagd und Cola Party ? , hehe


73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]
Woher soll unsere Pleite BRD denn 30-40 Mio Waffen,geschweige denn Munition und Ausrüstung her bekommen ?
[/quote]
Darknet?

[quote]
Im Übrigen was soll dieser 10tägige Wasservorrat? Ich habe für einen Monat Cola im Keller stehen, das reicht mir.
Und zur Kühlung schafft mein 5 KVA Kirsch/Lindberg Generator genug Strom an. Der läüft auf Diesel und die 5000L Heizöl aus dem HeizungsTank treiben den lange an.
Wenn´s denn unbedingt Wasser sein muss, hilft mein 15m tiefer Brunnen im Garten garantiert.
[/quote]
Hach ja. Habe ich doch glatt mein 100 Hektar großes Grundstück vor meiner 5. Stock Wohnung übersehen. Gut, dass du mich daran erinnert hast. Und der alte Dieselgenerator hängt ja auch noch an einem Seil aus dem Fenster, weil in der Wohnung für den kein Platz ist. Haben sich die Nachbarn schon beschwert..

PS: Nach einem Monat Cola ist dein Körper Matsch.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Die Einschläge liegen immr kürzer ;)

Heute Mainz...




http://www.focus.de/regional/mainz/zehn ... 28596.html


yv 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
"Chaos" war wohl leicht übertrieben. Der Ausfall dauerte ganze 9 Minuten, und es waren nur wenige dauerhaft betroffen.

Panikmache...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Die Masse selbst macht es.

Letztes Jahr in München fast 8-12 Std. .
Köln Ost 2015 10 Std und Täglich wo anders ;)

Super Energie Wende, heheheh

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]"Chaos" war wohl leicht übertrieben. Der Ausfall dauerte ganze 9 Minuten, und es waren nur wenige dauerhaft betroffen.

Panikmache...[/quote]

Ich habe fast 10 Minuten lang auf der Rolltreppe festgesteckt, bevor der Strom wieder da war!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]Wobei dein 5 KVA Kirsch/Lindberg Generator genug Lautstärke produziert, und das umliegende Volk sehr schnell bei dir ein kommt und an deinem "Schatz" ungefragt teilhaben mag ;)
Gemeinsame Kaninchen Jagd und Cola Party ? , hehe
[/quote]

Der Generator ist in einem Nebengebäude fest eingebaut, den hört man schon 50m weiter nicht mehr. Mein nächster Nachbar wohnt ca. 1km weit weg.
Hier im Landschaftsschutzgebiet dürfen wir keine Zäune bauen daher hat es sich eingebürgert Brombeer-Wälle "wachsen" zu lassen, wer da durch will hat ein Problem, Nato-Draht ist ein "Scheiss" dagegen. Sollte es dennoch jemand schaffen, dann warten dahinter 62 Kg "Fiffi", der keine Fremden mag und der nicht "spielen" will.

[quote]Hach ja. Habe ich doch glatt mein 100 Hektar großes Grundstück vor meiner 5. Stock Wohnung übersehen. Gut, dass du mich daran erinnert hast. Und der alte Dieselgenerator hängt ja auch noch an einem Seil aus dem Fenster, weil in der Wohnung für den kein Platz ist. Haben sich die Nachbarn schon beschwert..[/quote]

Du willst mich aber jetzt nicht für Deine Wohnsituation verantwortlich machen?
Deinen Wohnort, bzw. Deine Wohnung hast Du dir doch selbst ausgesucht, oder?

[quote]PS: Nach einem Monat Cola ist dein Körper Matsch.[/quote]

Die nächste Verschwörungstheorie?
Ich trinke das Zeug seit mehr als 40 Jahren und bin noch nicht durch den Gulli "abgeflossen".

73 Joe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hab grade im Radio gehört...

Ausfall der Wasserversorging heute morgen. Ursache ebenfalls Stromausfall.
Inzwischen arbeiten die Pumpen wieder.
Dank Notstromaggregaten....

Bevor wir eine Energiewende erfolgreich umsetzen können, ist ein vernünftiges Stromnetz natürlich vorraussetzung.
Ebenso Energie Speicheranlagen. Energiemanagement mag auch helfen. Wie auch immer. Im moment noch Science-Fiction.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Beim Strom liegt es daran, dass sich die großen Energieunternehmen am "billigen" Atomstrom dumm und dämlich verdient haben, jetzt den Schwarzen Peter der Regierung / Staat zuschieben wollen und Jahrzehntelang nicht so in die Puschen kammen, wie der Energieverbrauch gewachsen ist.

Und wenn dann Geld in die Hand genommen wurde, haben die Bürger ja gegen die Stromtrassen demonstriert! Energie ja, aber dafür Leitungen in der Landschaft? Dafür bekommen Sie jetzt Windräder in rauhen Mengen, auch wenn man schon zu genüge weiß, dass nach Ablauf der Energieverträge die Rentabilität der Windparks drastisch einbricht. Genaut wird trotzdem. In den USA gibt es teilweise große Gebiete, da gammeln halb verfallene Windräder vor sich hin, weil dort genau das passiert ist! Und ihr könnt glauben, unsere Geldgeier sind keinen deut anders...

Dennoch sollte man eine gewisse Selbstabsicherung nicht ganz von der Hand weisen. Schaden wird es sicherlich nicht...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Naja, eine Rolltreppe. Warum seid Ihr nicht einfach zu Fuß die Treppe gelaufen? Wie auch immer: 10min. auf der Treppe ist nicht "Chaos".

Der Wasserrohrbruch in Berlin ging von 23:30h bis 3:30h. Große Probleme waren nicht aufgetreten.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 12049.html

Tja, der Fiffi...
Ne Zeitlang kann der Dich sicher verteidigen. Aber gegen mehrere mit z.B. Äxten und Netzen Bewaffnete hält der nicht lange durch, glaub's mir. Habe selbst früher entlaufene Tiere für unser Tierheim eingefangen. Ein Netz reicht für einen Hund. Die Brombeeren fackelt man notfalls ab...

Und dann noch die Stromtrassen. Jo.
Schöner Anblick, die ganzen Masten. Die muß man unbedingt haben. ;)

Und nur, weil man zu geizig ist, die Leitungen zu verbuddeln, so wie man es früher ganz selbstverständlich gemacht hat. Aber heute hat man kein Geld mehr für sowas, man muß ja die Banken retten. Oder den Euro, oder die Griechen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hi´,
eben noch ne Meldung zum Wasserausfall in Groß Gerau.
Gestern gegen 18 Uhr gabs ca 1 Sekunde Stromausfall. Das hat HEUTE dazu geführt das 6 Uhr der Wasserturm leer war.
Der Gag dabei: Die Füllstandsmelder haben nich gearbeitet, der Notstrom für die Pumpen ist auch nicht automatisch angelaufen. Das ganze System hatte sich irgendwie aufgehängt, nix ging mehr.
Musst dann wieder alles "von Hand" angefahren werden. Nach 3 Stunden war wieder überall genug Druck da.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Fataler Rohrbruch :-)

Hunderttausende Berliner ohne Wasser
Gegen Mitternacht ist im Nordosten Berlins ein Wasserrohr gebrochen - und das hatte Folgen: I
n mehreren Stadtteilen fiel nach dem Malheur die Versorgung mit frischem Wasser aus.
Spiegel online v. 13.09.16

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]Ich habe fast 10 Minuten lang auf der Rolltreppe festgesteckt, bevor der Strom wieder da war![/quote]
Hoffentlich hat euch der Katastrophenschutz in der Zeit versorgt.

[quote]Die Brombeeren fackelt man notfalls ab...[/quote]
Also ich würde sie ja eher essen...

[quote]
Und dann noch die Stromtrassen. Jo.
Schöner Anblick, die ganzen Masten. Die muß man unbedingt haben. ;)

Und nur, weil man zu geizig ist, die Leitungen zu verbuddeln, so wie man es früher ganz selbstverständlich gemacht hat.[/quote]
Freileitungen sind wirklich ein schöner Anblick. Aber wo hat man früher Leitungen selbstverständlich verbuddelt? Früher hing jede Leitung bis zur Niederspannungsleitung am Mast. Da gabs noch die hohen Trafotürme.

[quote][quote]Hach ja. Habe ich doch glatt mein 100 Hektar großes Grundstück vor meiner 5. Stock Wohnung übersehen. Gut, dass du mich daran erinnert hast. Und der alte Dieselgenerator hängt ja auch noch an einem Seil aus dem Fenster, weil in der Wohnung für den kein Platz ist. Haben sich die Nachbarn schon beschwert..[/quote]

Du willst mich aber jetzt nicht für Deine Wohnsituation verantwortlich machen?
Deinen Wohnort, bzw. Deine Wohnung hast Du dir doch selbst ausgesucht, oder?
[/quote]
Das ist nicht meine Situation, aber die von Millionen Bürgern. Also ist es etwas dämlich hier mit Diesel und Riesengrundstück zu argumentieren, wenn es die meisten nicht haben. Der Sarkasmus war wohl nicht eindeutig genug...

[quote][quote]PS: Nach einem Monat Cola ist dein Körper Matsch.[/quote]

Die nächste Verschwörungstheorie?
Ich trinke das Zeug seit mehr als 40 Jahren und bin noch nicht durch den Gulli "abgeflossen".
[/quote]
Du säuft das Zeug aber nicht als einziges den ganzen Tag. Und genau darum ging es ja mit deinem Vorrat, wo du kein Wasser brauchst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Das Sommerloch ist dieses Jahr so groß dass ein Jumbo drin wenden kann.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Moin zusammen,
das in diesem Sommerloch sogar ein A380 eine Rolle machen, schließe ich das Thema, da die Beiträge am Amateurfunk vorbei gehen.

73
Gerhard


  
 

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