Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 75 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]So etwas kann jederzeit auch in Europa/ DE passieren.Und ist sicherlich KEINE Verschwörungstheorie. Siehe aktuell Italien [/quote]

[b:37qwpfhd]"Hunde, wollt Ihr ewig leben?"[/b:37qwpfhd]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Kann gut sein.

Das sind keine Flüchtlinge .Jedenfalls haben wir bisher dort keine gesehen ;)


http://amd.co.at/anti/index2.php?Outdoor_/Treffen/


yv 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hier ein Interview mit einem Prepper:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kre ... -1.5264981

Der Typ stellt allerdings seine grenzenlose Ahnungslosigkeit oder Naivität hier zur Schau:

[quote]Selbst wenn eine Atombombe explodiert, sind die Überlebenschancen immer noch gigantisch groß.

[i:31mh2843]Aber doch nicht, wenn Sie vor meinem Haus einschlägt.[/i:31mh2843]

Dann nicht. Aber schon, wenn Sie ein oder zwei Kilometer entfernt sind. Wenn Sie Glück haben, waren Sie während der Explosion im Haus, die Druckwelle hat das Haus nicht zerstört. Sie werden noch Sauerstoff haben, Sie werden nicht erblindet sein. Dann haben Sie die Chance zu überleben. Wenn es einen Fallout gibt, bleiben Sie im Haus. Dann bekommen Sie nur noch ein Fünftel der Strahlung ab. Maximal. Wenn Sie irgendwo einen kleinen Bunker haben oder die Wohnung isoliert ist, bekommen Sie unter ein Prozent der Strahlung ab. Mit der richtigen Schutzkleidung gehen Sie nach draußen und gegen die Windrichtung. Die gefährlichste Strahlung ist die Alpha-Strahlung. Aber die geht nicht mal durch eine Zeitung.[/quote]

Man glaubt's nicht...

Na Reiner, hast Du auch Schutzanzüge im Keller?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Was faselst du da ?
Wo habe ich irgend etwas von einer Atombome erwähnt ?
Bei Atombomben denke ich an Hiroshima und Nagasaki, sowie der Test der Zaren Bombe in RU und seine Opfer
Da hilft nichts!

Ich gehe wenn überhaupt von nationalen Katastrophen wie Stromausfall , Überschwemmungen, Wetterunbilden aus.

Im krassesten Fall von Chemie Unfällen.
Erdbeben haben wir ja gottseidank selten bis kaum in De, bis auf ein paar harmlose "Rüttler".

Vor Strahlung kann man sich kaum bis gar nicht ohne eigenen vollausgestattetem Bunker schützen. Und so etwas brauche ich nicht.

Von daher reicht mir das,was ich habe völlig aus.

yv 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hier zusammen,

hier werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen.

In Deutschland (hier NRW siehe BHKG) gibt es den sog. K-Fall. Das sind Großschadenslagen (Chemieunfall) und Flächenlagen (Unwetter, Hochwasser, großflächige Stromausfälle).
Daneben gibt es den sog. V-Fall (Krieg). Für den V-Fall kann man sich schlecht vorbereiten hinsichtlich der Wehrpflich gilt das WPflG siehe hier:

http://www.buzer.de/gesetz/5521/index.htm?dorg=1

Die Bundesregierung will die Bevölkerung inbesondere für den K-Fall vorbereiten, aber natürlich darf man seine Vorräte auch im V-Fall aufessen.

Ich habe für 2 Personen 24 x 1,5 Liter Wasser als Trinkwasser eingelagert und diverse Konserven die wir auch täglich brauchen von Suppen, Ravioli, Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch, Saucen sowie
Trockenprodukte wie Reis, Nudeln, Kartoffelpüree, Milchpulver, Kaffee, Mehl, Salz und Zucker sowie die elementaren Gewürze Salz, Pfeffer, Paprika, Curry und Trockenkräuter sowie Maggi.
Außerdem grundlegende Hygieneartikel wie WC-Papier, Küchenrollen, ordentliche Müllsäcke und Kabelbinder . Außerdem eine Notkochmöglichkeit mit Gas und Spiritus, Radio mit Solar und Kurbel, wichtiges Werkzeug. Dazu Taschenlampen mit Batterien und Kerzen. Eine geladene Autobatterie mit 90Ah halte ich immer vor (i.d.R um Nachbarn Starthilfe zu geben ;-) ) Ach ja 24 Blöcke hochkalorische Notnahrung habe ich auch noch. Meine Vorräte schwanken immer etwas aber 14 Tage komme ich allemal über die Runden, gestreckt auch 20 Tage und die Notnahrung sind auch noch mal 12 Tage dann halt als Einheitsbrei mit Mindestkalorien (2400 kcal/Tag).

Szenarien auf die ich mich vorbereite sind weder Zombieapokalypse noch Atomkrieg, sondern Unwetter, Stromausfall >24h, (digitaler) Infrastrukturausfall. Das es Unwetter gibt haben wir in den letzten 2-3 Jahren hier oft erleben dürfen diese waren zum Glück aber so, dass kaum Infrastuktur in Form von Energie- und Wassserversogung betroffen war. Stromausfall gab es hier erst letztens für rund 6 Stunden weil eine Trafostation aufgrund von Altersschwäche abgeraucht war, da hat dann eine gute Woche ein 750 kVA Aggi vom E-Werk seinen Dienst getan. Ein großflächiger Stromausfall für länger als 24h wird ein Ausfall von weiterer Infrastuktur zur Folge haben. Gutes Beispiel: beim letzten Unwetter mussten nach 12 Stunden die ersten Fw-Autos zum Tanken. In unserer "Stammtanke" war das Kassensystem ausgefallen und konnte nicht mehr hochgefahren werden, telefon ging auch nicht. Somit gab es kein Sprit. An der benachbarten Shell ging es für diese Tanke haben wir dann keine Karte so dass sich das Kassenmädel nachts um drei erst telefonisch beim Chef vergewissern musste ob sie uns ohne Geld Sprit geben darf. Ihr Kreditkartenleser ging nämlich auch nicht daher war meine Mastercard wertlos.

Ähnlich wird es dann mit Supermärkten, Apotheken, Banken, Ver- und Enstrgunsgbetrieben sein. Das ist es schon mal gut wenn man auch per AFu kommunizieren kann. Eine Relaisfunkstelle kann man relativ einfach mit Strom versorgen, notfalls geht direktbetrien. Auch ein CB-Gerät mit Magnetantenne habe ich. Kurzwelle momentan nicht ... kommt aber wieder.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]

Ich habe für 2 Personen 24 x 1,5 Liter Wasser als Trinkwasser eingelagert und diverse Konserven die wir auch täglich brauchen von Suppen, Ravioli, Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch, Saucen sowie
Trockenprodukte wie Reis, Nudeln, Kartoffelpüree, Milchpulver, Kaffee, Mehl, Salz und Zucker sowie die elementaren Gewürze Salz, Pfeffer, Paprika, Curry und Trockenkräuter sowie Maggi.

Meine Vorräte schwanken immer etwas aber 14 Tage komme ich allemal über die Runden, [/quote]

Die bevorrate ich auch weil ich höchstens zweimal im Monat einkaufen fahre, aber verstehe ich richtig, dass Du Dich bereits jetzt überwiegend aus diesem Bestand ernährst und ihn nur nachfüllst?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Unwetter sind so gut wie immer lokal begrenzt.
Wer von Euch wohnt so, daß er, wenn er vom Unwetter betroffen wäre, von einer etwaigen Versorgung dauerhaft abgeschnitten wäre?

Flächendeckende Stromausfälle sind zwar denkbar, bei längerer Dauer aber vergleichbar mit dem Super-GAU, weshalb man in diesem Falle wohl andere Sorgen hat als "Curry und Paprika".

Du kannst in Kevelaer davon ausgehen, daß alle die, die nichts haben, in so einem Falle recht schnell herausfinden werden, daß DU etwas hast. Was dann kommt, ist sicher - sagen wir mal - unschön. Der zitierte Prepper sagt ja etwas dazu.

Wir können einige wenige Tage ohne Strom ganz gut leben. Solange Wasser da ist. 14 Tage flächendeckend kein Strom und ohne Hoffnung würde ich als vergleichbar dem V-Fall ansehen.

Da gilt dann "Rette sich, wer kann". Für diesen Fall kann ein einzelner in unseren dichtbesiedelten Regionen nicht vorsorgen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
@antivirus

Wenn du das Prepper-Interview gelesen hättest, dann wüßtest Du, daß der Prepper dort die Anzüge im Keller liegen hat, und zwar als Schutz gegen:

[quote][i:1vxn6lo8]Auf welche Szenarien sind Sie vorbereitet?[/i:1vxn6lo8]

Stromausfall, Chemieunfälle, Epidemien. Im Keller habe ich Schutzanzüge, damit ich fliehen kann. Stürme, Erdbeben. Die Eifel ist eines der aktivsten Gebiete, was Vulkane angeht. Es kommt bloß nicht so an die Oberfläche. Ein Prepper informiert sich, welche Gefahren in seiner Gegend drohen. Es geht darum, die Zeit zu überbrücken, bis staatliche Hilfe kommt.[/quote]

Im übrigen "fasele" ich nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Wenn mal bei Merk oder so ein echt großer Chmieunfall auftritt...mit Giftgaswollken und Trafo zerstört= Strom weg...dann wird man feststellen das die Strassen hoffnungslos zugestaut sind. Da geht dann garnix mehr. Bei Vulkanausbruch in der Eifel genauso. Man bekommt die Leute einfach nicht wirklich schnell evakuiert.

Ich glaub auch das man solche Grossschadenslagen kaum vorher so planen kann wie es dann wirklich aussieht...probeweise halb Darmstadt evakuieren und die Zeit stoppen geht ja auch nich...

Hoffen wir mal das so etwas nicht eintritt.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Sowas in der Art hatten wir im Grossraum Köln schon mal des öfteren ;)

Bayer / ROW Explosionen ( Wesseling) usw

Da hats kaum jemanden gestört. Und es fuhren nur Polizei Wagen mit Lautsprecher Durchsagen durch die Strassen.
Ab und an zerplatzte Fensterscheiben.

Die Bevölkerung nahm es gelassen.


73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Chemie ist wenns stinkt und knallt .. ;)
Na, dachte da eher an Seveso und so...
https://de.wikipedia.org/wiki/Sevesoungl%C3%BCck

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]
Flächendeckende Stromausfälle sind zwar denkbar, bei längerer Dauer aber vergleichbar mit dem Super-GAU, weshalb man in diesem Falle wohl andere Sorgen hat als "Curry und Paprika".[/quote]
Gabs schon ein paar mal und wird es sicher wieder mal geben. Wenn es da einen Trafo im 380kV-Netz zerlegt, dann ist erstmal ein halbes Land dunkel. Vor 10 Jahren war halb Europa wegen menschlichem Versagen dunkel:
[url:1yat5azp]https://de.wikipedia.org/wiki/Stromausfall_in_Europa_im_November_2006[/url:1yat5azp]

[quote]Wir können einige wenige Tage ohne Strom ganz gut leben. Solange Wasser da ist. 14 Tage flächendeckend kein Strom und ohne Hoffnung würde ich als vergleichbar dem V-Fall ansehen.[/quote]
Du musst nur in der richtigen Gegend wohnen, dann hast du genug Wasser. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote][quote]21.8.16: Die Deutsche Regierung rät laut einem Bericht, Lebensmittel für zehn Tage einzukaufen. Das Sicherheitskonzept soll Mittwoch beschlossen werden. Die scheinen wohl was zu wissen, was wir noch nicht wissen. Link: http://www.morgenpost.de/politik/articl ... eufen.html

Was ich mich nun auch frage: Wie ist das eigentlich mit dem Afu in einem Krisen- bzw. Kriegsfall, wird er dann noch erlaubt sein oder vielleicht gar verboten werden, sollte man sich jetzt besser ein Notstromaggregat zulegen, Benzin, Akkus und Solarmodulele, etc., sodass man die Kommunikation via Afu aufrecht erhalten kann?[/quote]

Ich gehe mal davon aus, daß Du in einem Krisen- bzw. Kriegsfall mit SICHERHEIT andere Probleme haben wirst, als Amateurfunk betreiben zu "müssen". :oops:

Im Kriegsfall unterliegen alle deutschen Männer bis zu 65 Lebensjahr der Wehrpflicht und damit wird sich dein Problem "automatisch" lösen .....[/quote]

Wehrpflicht ?

Als was ? Abschreckendes Beispiel ?
Mit Spaten ? Selbst davon haben wir nicht genug..

Woher soll unsere Pleite BRD denn 30-40 Mio Waffen,geschweige denn Munition und Ausrüstung her bekommen ?

Die Bundeswehr übt selbst mit nem Besenstiehl als Kanone im neuen Puma und Boxer ;) siehe http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... oever.html

[i:3byh9n1y]Statt Waffenrohren hätten die Soldaten während des Nato-Manövers schwarz angestrichene Besenstiele an ihre gepanzerten Fahrzeuge montiert. Dieser peinliche Vorfall sei kein Einzelfall, der deutsche Truppenteil der Nato Response Force (NRF) sei insgesamt nicht voll einsatzbereit, berichtete das Magazin "Report Mainz".[/i:3byh9n1y]

Selbst unsere " Wir schaffen das" Kanzlerin fliegt neuerdings Holzklasse , weil ihr Heli Schrott ist..

Da gehen die neuen Wehrpflichtigen mit einem schwarz angemaltem Besenstiehl zur Abwehr, hehehe

yv 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]Da gehen die neuen Wehrpflichtigen mit einem schwarz angemaltem Besenstiehl zur Abwehr, hehehe[/quote]

Bei manchem dieser Hobby-Rambos sicher gar keine so schlechte Idee.

Im Übrigen was soll dieser 10tägige Wasservorrat? Ich habe für einen Monat Cola im Keller stehen, das reicht mir.
Und zur Kühlung schafft mein 5 KVA Kirsch/Lindberg Generator genug Strom an. Der läüft auf Diesel und die 5000L Heizöl aus dem HeizungsTank treiben den lange an.
Wenn´s denn unbedingt Wasser sein muss, hilft mein 15m tiefer Brunnen im Garten garantiert.

Hier auf dem Grungstück gibt es gefühlt Tausend Kaninchen und sonstiges Getier (Fasane, Rebhüner, Katzen...usw) damit ist auch über einen langen Zeitraum für Futter
für mich und meinen Hund gesorgt.

Also, keine Panic auf der Titanic

73 Joe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hehe, Joe, ich würde gerne sehen, wie du dich mit Cola wäschst, Kaffee machst, Suppe kochst... :lol: :lol: :lol:

Und die Kaninchen, die musst auch erst erwischen! Die stehen nicht vor dir und rufen: Komm her und schnapp mich! :mrgreen: Und bedenke, auch andere wissen von den Kaninchen... :wink:


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum