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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Meine KW-Antenne ist ein 20m langer OCF-Dipol mit 40/60% Teilung und einem Balun nach Guanella. Die Antenne geht recht gut, wenn auch durch die derzeit niedrige Aufhängung recht steil. Wenn man sich die Internet-Publikationen für solche OCF-Dipole mal durchliest, wird auf die Notwendigkeit einer Mantelwellensperre bei Leistungen von ca 100W hingewiesen. Des öfteren sieht man eine solche Sperre mittels einer Reihe von Ferrit-Klappkernen auf dem Koaxkabel direkt am Speisepunkt ausgeführt. Man reiht eine größere Menge (20 Stk.) solcher Klappkerne direkt hinter dem Stecker auf das Koaxkabel auf und das ist die Sperre.

Was mich umtreibt: gibt es Unterschiede zwischen den käuflichen Klappferriten und wenn ja, welcher ist hier richtig? Kann ich beim Chinesen meines Vertrauens :mrgreen: einfach einen Sack Klappferrite kaufen und draufmachen?

Martin DB2MJ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo Martin

Wenn Du einen Guanella-Balun einsetzt, benötigst Du keine Mantelwellensperre, da der Guanella-Balun Mantelwellen bereits sperrt, vorausgesetzt, dass der Balun richtig aufgebaut ist. Es gibt immer wieder Humoristen, die versuchen einen Guanella-Balun mit nur einem Kern zu realisieren. Das klappt nicht. Schau mal hier nach [url:wynitg6r]http://www.dg0sa.de/341_343.pdf[/url:wynitg6r]

73 de Theophil


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo Martin,
[quote]Was mich umtreibt: gibt es Unterschiede zwischen den käuflichen Klappferriten und wenn ja, welcher ist hier richtig? Kann ich beim Chinesen meines Vertrauens einfach einen Sack Klappferrite kaufen und draufmachen?
[/quote]

Aber sicher! Es ist jedoch so, das darf man nicht verschweigen, das bestimmte Zusammensetzungen des Materials für einen gewissen Frequenzbereich geeignet sind, darunter und drüber ist der Wirkungsgrad schlechter. Dann muss man halt mehr Klappferrite nehmen.
Beim Chinesen wirst du kaum ein Datenblatt des verwendeten Materials und dessen HF-Eigenschaften bekommen.

Schau mal auf meiner Homepage vorbei, unter DIY (Do It Yourself) ist ein Kellermann Balun abgebildet.
Du kannst auch die dort gezeigten Hülsen verwenden und das Kabel dann mehrfach durch ziehen.

Achte darauf, egal ob du nun Hülsen, Ringe oder Klappkerne nimmst, das die Ferrite nicht mit dem PL Stecker in Verbindung kommen. Klebeband oder Schrumpfschlauch eignen sich dafür.

73
Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Klappkerne sind nicht so gut wegen dem Luftspalt!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
[quote]Klappkerne sind nicht so gut wegen dem Luftspalt![/quote]

Das stimmt! Sie dürften unter allen Ferritkörpern die schlechteste Wahl für diesen Zweck sein. Besser ein Koaxkabel mit Hülsen bestücken, je mehr desto besser, dann die Antennenstecker montieren und mit Schrumpfschlauch oder Klebeband isolieren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Grossen Ringkern kaufen, dünnes Teflon-Koax 10-20 mal durchwickeln..ergibt die höchste Induktivität.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
[quote]Grossen Ringkern kaufen, dünnes Teflon-Koax 10-20 mal durchwickeln..ergibt die höchste Induktivität.[/quote]

10 Windungen sind schon mehr als reichlich


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo,

im grunde handelt es sich um zwei "Balune".
Der erste ist ein 1:irgendwas-Trafo und

der zweite ein 1:1 Guanella.
Der "Kellermann" hat dem 1:1 Guanella durch Wickeltechnik einen besonderen Namen gegeben.
Im Grunde ist ein "Kellermann" dadurch spannungsresistenter (geht mit erhöhter Selbstresonanz einher).
Also, bei nur einer Windung Ferritkerne über die Ableitung fädeln, oder aber zwei bis drei Windungen durch einen Kern und dann erst weiter zum nächsten Kern (wie Kellermann).


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
[quote]

Der "Kellermann" hat dem 1:1 Guanella durch Wickeltechnik einen besonderen Namen gegeben.
Im Grunde ist ein "Kellermann" dadurch spannungsresistenter (geht mit erhöhter Selbstresonanz einher).
Also, bei nur einer Windung Ferritkerne über die Ableitung fädeln, oder aber zwei bis drei Windungen durch einen Kern und dann erst weiter zum nächsten Kern (wie Kellermann).
[/quote]

Der "Kellermann" ist allerdings kein Guanella sondern ein Strom UNUN.
Einen 1:1 Guanella gibt es nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo,

das sind stinknormale Ferritringe einfach auf eine Doppelader oder auf Koax aufgezogen.
So kann sich die Antennenspannung über mehrere Kerne aufteilen.

Kellermann: Der Antennenausgang liefert symetrisches HF-Potential aus Koax-Speisung.

Bei "Guanella" geh ich von definierter Leitungsimpedanz aus, bspw. 50 Ohm, oder 120 Ohm, mit der auch gespielt wird.
Und seine Wirkung beruht auf die Stromkopplung zwischen den Adern.
Insofern ist bereits der "Kellermann" oder Ferritperlen auf 50Ohm ein "Guanella".


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
[quote]

Bei "Guanella" geh ich von definierter Leitungsimpedanz aus, bspw. 50 Ohm, oder 120 Ohm, mit der auch gespielt wird.
Und seine Wirkung beruht auf die Stromkopplung zwischen den Adern.
Insofern ist bereits der "Kellermann" oder Ferritperlen auf 50Ohm ein "Guanella".
[/quote]

Der Guanella ist ein Leitungstransformator 1:4


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo,

ich denke, das Prinzip dahinter geht auch 1:1

Auschließlich 1:4 ist aus meiner Sicht unnötig mit einer Scheuklappe versehen und trägt nur unnötig zum Nichtverstehen und Kaschieren des von Guanella vorteilhaft gefundenen Prinzips bei.
Für mich sind Strombalune mit definierter Wickelleitungsimpedanz deshalb generell Guanella-Balune.
Ob mit Doppeladern oder Koax bewickelt ist dann komplett egal, Hauptsache die Impedanz paßt sinnig.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo!

Ich betreibe seit Jahren OCFD Antennen und habe immer eine oder mehrere Mantelwellesperren hinter dem 4:1 Balun. Ich nutze auf H-155 Kabel Ferrithülsen verschiedener Materialien, die gibts beim DARC Verlag und auch bei Amidon usw. Ich nehme immer 20-25 Hülsen für den oberen und dann weitere 20-25 Hülsen für den unteren Frequenzbereich der KW. Das hat bisher immer einwandfrei funktioniert. Alternativ kann man sehr gut die RK4 Kerne vom DARC nutzen, etwa 10 Windungen drauf wickeln und gut. Die Ferrithülsen auf dem Kabel sind aber einfacher zu verarbeiten etc.


mfG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Hallo,

ja, genau.

In der Summe sind die aber relativ schwer.
Vielleicht könnte man versuchen sie auf dem Koax etwas anders zu verteilen:
Jedes Band bekommt bei Lambda/4 einen Kern auf den Mantel (Ich denke, von den ocfd-Enden aus gemessen). Es könnte dann vielleicht so sein, daß dabei weniger als 50 Kerne herauskommen, wenn je Band bspw. nur zwei Kerne verbaut werden.
Das wäre dann ein dl6lat-balun :), mit bspw. nur umme 10 Kerne.
Der Balun darf dann nur mitzählen, wenn er auf irgend einem Band im Lamda/4-Knoten liegt.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mantelwellensperre für OCF-Dipol: Unterschiede Ferrite?
Ich nutze die letzten Meter zur Einspeisung das H-155 Kabel. Das ist sehr leicht, die Ferrithülsen sind durch die geringe Masse auch recht leicht. Am Balun macht man fürs Koax eine Zugentlastung und gut isses. Das läßt sich auf diese Weise wesentlich besser installieren als große Ringkerne und hat bei entsprechender Anzahl von Hülsen sogar noch eine viel höhere Sperrwirkung - je nachdem wie was für Materialien der Hülsen wählt.

Hier mal ein Bild einer meiner Antennen.....die Zugentlastung passiert dort über einen stark klebenden Schrumpfschlauch der über das Koax und einen dafür modifizierten Stecker geht. Das ist bombenfest und hält so seit Jahren.


  
 

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