Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 56 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]wobei ich mir gerade versuche vorzustellen, wie ein ordentlicher Dipol für 80m an einem PKW montiert aussieht.... [/quote]

Tja Stefan, mit einer vernünftigen Mobilantenne geht das, wobei ich mir gerade versuche vorzustellen, wie eine Spraycan am PKW hinterhergezogen klappert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote][quote]wobei ich mir gerade versuche vorzustellen, wie ein ordentlicher Dipol für 80m an einem PKW montiert aussieht.... [/quote]

Tja Stefan, mit einer vernünftigen Mobilantenne geht das, wobei ich mir gerade versuche vorzustellen, wie eine Spraycan am PKW hinterhergezogen klappert.[/quote]

Lach.... das ist gemein! Die kann man auch festschrauben!! :mrgreen: :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]
Lach.... das ist gemein! Die kann man auch festschrauben!! [/quote]

Mit der (eigentlich strahlenden) "Verzögerungsleitung" im Kofferraum (faraday'schen Käfig)?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote][quote].... Außerdem: wozu 750W im Auto ??[/quote].. Es gibt auch Leute die auf 80m komfortabel während der Fahrt mit VK und ZL oder W6 LP funken, mit qrp wird das schwierig[/quote]Es kommt wohl darauf an, was man "Fahrt" nennt. Die 750W out müssen ja auch irgendwo hin, über eine Mobilantenne (für 80m, kein 2m/70cm "Schweineschwanz" per Echolink) und nicht per Stand-Montage. Dann möglichst noch CW oder SSB inkl. Abstimmung auf der BAB bei 120 km/h ??

Das kommt gleich nach der 10m langen Forelle, die ich gestern im Regen vorbei schwimmen sah .......

Ich habe genügend km per Mobilfunk hinter mir, aber nur mit vorher fest eingestellter QRG oder auf dem Parkplatz.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote][quote]
Lach.... das ist gemein! Die kann man auch festschrauben!! [/quote]

Mit der (eigentlich strahlenden) "Verzögerungsleitung" im Kofferraum (faraday'schen Käfig)?[/quote]

Wäre auf jeden Fall einen Test wert, oder? Und was machen wir dann, wenn das dann besser geht, als es darf? 8)

Sorry, off Topic, aber wichtig! :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]Ich habe genügend km per Mobilfunk hinter mir, aber nur mit vorher fest eingestellter QRG oder auf dem Parkplatz.[/quote]
Das klingt sehr vernünftig. Denn obwohl Funk im Auto nicht unter das Handyverbot fällt, kann das Ablenkungspotenzial doch ähnlich hoch sein.

[quote]VW-Passat arbeitet sich langsam auf der linken Spur an einem vorbei, man schaut rüber, lächelt und drückt die PTT.... :lol: :lol: :lol:[/quote]
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §315b StGB, gibt bis zu 5 Jahre Bau, in einigen Fällen auch bis zu 10 Jahre.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §315b StGB, gibt bis zu 5 Jahre Bau, in einigen Fällen auch bis zu 10 Jahre.

73
Hans[/quote]
Den Verkehrsrichter möchte ich sehen der das damals verurteilt hätte und vor allem hätte ich gern die Stellungsnahme dazu vom VAG Konzern, das sich ihre Autos mit einem Amateurfunkgerät still legen lassen... Ich glaube eher die hätten alle Mittel darauf konzentriert das als Spinnerei abzutun statt zuzugeben, das ihre Fahrzeugelektronik nicht Störfest ist.

Wobei BMW damals auch erhebliche Probleme mit der 8er Reihe hatte. Wenn die an gewissen Stellen an Radiosendern vorbei fuhren, blieben die unter Umständen auch stehen und brauchten gleich mal ein neues Steuergerät. Das erinnert mich an unsere ersten Bastelmassnahmen. Bei Conrad in Bremen gab es für die bastelei an der Seriellen Schnittstelle des Atari cmos Bausteine. Ich glaube das waren die ersten Motorola max 232 Wir nach Bremen und eingekauft. Über die A27 zurück nach Cux und gebastelt - Chip kaputt.
Wieder nach Bremen und getauscht... Zuhause angekommen und gleich getestet - Chip kaputt. Beim dritten mal sind wir eigentlich nur weil einer von uns noch zu Andys Funkladen wollte, einen andern Weg gefahren - alle Chips heile. Irgendwann kamen wir darauf das wir über die Autobahn ein kleines bisschen zu Dicht an Radio Bremen vorbei fuhren...

von da an gab es beim Bauteile kauf nur noch sehr gute Verpackung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]Den Verkehrsrichter möchte ich sehen der das damals verurteilt hätte[/quote]
Vermutlich wäre es schwergefallen, den Ablauf zu beweisen, das wäre aber auch das einzige Hindernis für eine Verurteilung gewesen. Normalerweise ist eine drohende Verurteilung aber auch nicht der einzige Grund, ein Verhalten zu unterlassen, das zu hohem Sachschaden, Toten und/oder Schwerverletzten führen kann.

[quote]und vor allem hätte ich gern die Stellungsnahme dazu vom VAG Konzern[/quote]
Meinst Du V.A.G, die frühere Vertriebsorganisation von VW und Audi, oder die Volkswagen AG? Eine Stellungnahme von denen hätte in einem Verfahren keine Rolle gespielt, da der technische Effekt in einer praktischen Vorführung leicht zu demonstrieren gewesen wäre.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]
Meinst Du V.A.G, die frühere Vertriebsorganisation von VW und Audi, oder die Volkswagen AG? Eine Stellungnahme von denen hätte in einem Verfahren keine Rolle gespielt, da der technische Effekt in einer praktischen Vorführung leicht zu demonstrieren gewesen wäre.

73
Hans[/quote]
Ja die mein ich, die nannten wir damals noch so zu der Zeit als noch ein richtiger Mond in der Nach schien.

Ok, Ortstermin des Gerichts vor die Tür... Wer Opfert sein Passat? wer Hat AFU dabei :mrgreen: Und dann die alles entscheidende Frage, woher wusste OM Waldheini das er ein Passat killen kann und hat OM Waldheini das vorsätzlich angewendet denn sonst gibbet nur 3 Jahre oder Geldstrafe :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]und hat OM Waldheini das vorsätzlich angewendet[/quote]
Das Geständnis liegt ja vor:

[quote]man schaut rüber, lächelt und drückt die PTT.... :lol: :lol: :lol:[/quote]

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
... und ich fühle mich jetzt so was von schlecht, bei dem Gedanken, ein so schwerwiegendes "Verbrechen" begangen zu haben... :wink: :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Den Hertsellern muss man ebene auch ab und zu in den Hintern treten wenns nötig ist...
Nur Geld machen kanns ja nicht sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]... und ich fühle mich jetzt so was von schlecht, bei dem Gedanken, ein so schwerwiegendes "Verbrechen" begangen zu haben... :wink: :wink: :wink:[/quote]
So richtig schlecht fühlen müsstest Du Dich wohl erst, wenn Du dabei Leichen produziert hättest (wahrscheinlich war die Anekdote ohnehin ein gutes Stück weit Funkerlatein). Einstweilen reicht vielleicht der Vorsatz, vor so einer Aktion erst einmal nachzudenken.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Wenn mit Funkerlatein sich so viel erklären lassen würde....

Wenn du willst, kannst du nachrecherchieren: Der Passat, der im Jahre 1982/83/84 gebaut wurde, hatte hinten rechts unter der Verkleidung eine Motorsteuereinheit, die mit einer Taktfrequenz um die 145 MHz betrieben wurde. Man ging davon aus, dass das Metallgehäuse ausreichen würde, keine Störungen [b:3rf85iwn]zu produzieren[/b:3rf85iwn]. Dass natürlich etwas größere Leistung im dümmsten Fall über die Leitungen auch in das Gerät kommen können, wurde damals schlichtweg nicht bedacht.

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Nein, Hans, kein Latein, auch wenn manchmal etwas ausgeschmückt. So etwas machte man im mehrspurigen Stadtverkehr bei "Hormonüberschuß", aber ohne Risiko. D.h. es gibt/gab ja manchmal beim Ampelstart oder bei 50/60+MWSt die Spielchen, wer an wem vorbeikommt, also ziemlich risikolos. Das waren außerdem noch Zeiten, wo insbesondere die Kandidaten kaum Bremskraftverstärker und allen möglichen Schnickschnack im Auto hatten. Es passierte maximal ein "Restart per Anlasser". Ich hatte nur 10W und konnte da nicht mitspielen, hätte aber 100pro andernfalls auch mal - wenn auch selten - "zugedrückt". Die komplette Blockade war ausgesprochen selten, aber Scheibenwischeraktivitäten beim Nachbarn gingen auch schon mit weniger Leistung, d.h. mit 30-50W waren einige Fabrikate dabei.

Im übrigen stammt aus der Zeit meine Abneigung gegen Fensterklebe-Antennen (auf beiden Seiten durch kapazitive Koppelung) . Es gab relativ viele OMs, die damit bei einsetzendem Regen und ungewaschenen Autos HF (via Schmierfilm anscheinend) überall hatten, speziell im Heckscheibenwischer - auch schon mit damals üblichen 10W PA's. Bei mir wurde gebohrt oder Moba6k (Fensterklemm-Antenne), Magnetfüsse waren noch nicht in (und zu teuer).

Nachdem die NSA früher noch nicht mit im Auto saß, war die Beweislage äußerst dürftig.
73 Peter

aprpos früher, ..... aber nachdem wir weit OT sind, mache ich einen neuen Thread auf.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum