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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Stehwelle in Parabolantenne
Hallo Zusammen

Frage: Inwieweit hat die Position eines Feeders im Parabolspiegel Einfluss auf die Stehwelle ? Es reicht doch, wenn der Feeder (Horn-oder Ringstrahler) resonant aufgebaut ist. Die Position bestimmt dann nur noch ob der Spiegel vernünftig "beleuchtet" wird, bzw wie gut der Wirkungsgrad des Spiegel ist. Vielleicht hat jemand Kentnisse oder einen Link

Gruß, Volker


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Hallo Volker,

das interessiert mich auch.
Ich habe in den letzten Tagen intensiv im Netz nach Infos zu Hohlleitern und Hornstrahlern gesucht, weil ich ein Radioteleskop bauen will und es mit einem Hornstrahler ausleuchten will. Habe dazu einen eigenen Tread gestartet, weil ich bei einigen Sachen noch nicht so direkt fündig geworden bin.
Zu Deiner Frage habe zwar keine definitive Antwort, aber ich vermute, daß sich die Resonanzfrequenz dadurch ändert. Ist irgendwie auch logisch, da die Lage zum Reflektor ziemlich nahe ist, und diesen sicher beeinflusst.
Es gibt auch Übergange (von Koax auf Hohlleiter) die eine Möglichkeit der Anpassung der Resonanzfrequenz bieten.

Siehe: http://www.radartutorial.eu/druck/Leitungstechnik.pdf auf Seite 10.

73, Richard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Mir geht z.Zt. die Zeit zum Suchen ab, aber m.W. ist in älteren UKW-Berichte auch einiges über Radioastronomie und Spiegel-Bau/Berechnung geschrieben worden. Vielleicht könnt Ihr via http://www.ukwberichte.de/ und dort unter "Zeitschrift" etwas recherchieren. Es ist auch ein Verzeichnis noch lieferbarer Hefte dabei.

Stehwelle vs Reflektor passe ich, aber vielleicht ist in den Spiegel-Artikeln etwas dabei.
73, gutes Neues Jahr, Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Hi Richard

Schau mal hier http://www.w1ghz.org/antbook/contents.htm

Da wird jede Speisung mit dem am Besten zu verwendeten Spiegel besprochen (f/D Verhältnis)

Habe Paul, W1GHZ auch mal angeschrieben wegen der SWR Sache

Gruß, Volker


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Hallo

@Peter: Danke für den Hinweis mit den UKW Berichten. Habe schon darübergeschaut. Aber auf den ersten Blick nichts konkreteres dazu gefunden. Dazu muß ich mir mehr Zeit nehmen.

@Volker: Den Link zu den Infos kannte ich schon. Sehr informativ. Das bezieht sich aber eher auf die optimale Ausleuchtung der Spiegel und das was eine schlechte Oberfläche des Spiegels bewirkt. Große Parabolspiegel die direkt mittels Hornstrahler erregt werden haben sowieso ein Problem. Bei hohen Öffnungsverhältnissen (zb. einem D/f von 0.3) ist praktisch keine vernünftige Ausleuchtung möglich. Lange Brennweiten die ein moderates Öffnungsverhältnis bewirken, sind aber nur bei kleinen Spiegeln möglich. Bei Größeren wird das ganze zu unhandlich. Darum werde ich bei meinem Spiegel die Cassegrain Bauform realisieren. Ich habe mir mal einen Spiegel dimensioniert, der mit einem 15° Beam aus dem Hornstrahler ausgeleuchtet werden kann. Diese wird folgende Dimensionen haben:

Primärspiegel: 6000mm
Primärspiegelbrennweite: 2300mm
Brennweitenverlängerungsfaktor des Sekundärspiegels: 10fach
Gesamtbrennweite: 23000mm
Spiegelabstand: 2164mm
Durchmesser Sekundärspiegel: 356mm (+10% wegen Ausleuchtung)
Krümmungsradius Sekundärspiegel: 303mm

Ich habe mal eine einfache CAD Zeichnung im Maßstab dazu gemacht.

[attachment=0:3vjhj3cg]Bildschirmfoto 2015-01-03 um 19.38.02.png[/attachment:3vjhj3cg]

Allerdings noch alles mit Kugelflächen. Die Parabel des Sekundärspiegels und die Hyperbel des Sekundärspiegels müßte ich dazu erst ausrechnen.
Bei diesen Dimensionen habe ich dann einen Öffnungswinkel von ca. 15° und der Abstand vom Sekundärspiegel zum Eintritt in den Hornstrahler ist 1363mm. Also sehr weit weg um Resonanzfrequenzverschiebende Einflüsse zu haben. Zudem kann man den Übergang Koax / Hohlleiter auch mit einer Abstimmschraube versehen, um die Resonanzfrequenz einzustellen.

73, Richard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Habe gerade etwas gelesen, daß leider nicht so gut ist für mein Projekt:

[attachment=0:2ru4w0wc]Bildschirmfoto 2015-01-03 um 20.11.48.png[/attachment:2ru4w0wc]

Damit ist das Cassegrain System für mein Projekt zur Beobachtung der Wasserstofflinie auf 1,42 GHz wohl gestorben. Dazu würde ich ja einen mindestens 210cm Sekundärspiegel benötigen. Also nicht realisierbar.
Wird also doch in Richtung Parabolspiegel mit Erreger im Primärfokus gehen.

73, Richard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Hi Richard

Ja, der Sekundärspiegel ist ja schon ne Wucht.
Ich habe Paul geschrieben:

[i:qo4mfzb4]Dear Paul

I just read a lot of how to set (find) the best focuspoint in a prime focus antenna.
I have a ring feed used for 23cm and a 150 cm mesh dish. I normally take the calculated position for feed and check with the help of sunnoise to the maximum noise by moving feed with 5mm steps forward and backwards to the calculated focus point. I have no 2nd 23cm TRX to use this as signal source.
I also read that this source has to be posisioned far away from receiver to avoid reflections from ground or other things.
An old man told me he do this with the best standing-wave ratio. This is quite new for me.[/i:qo4mfzb4]

Paul , W1GHZ hat mir geantwortet:

[i:qo4mfzb4]hi Volker,

the feed energy that hits the center of the dish is reflected
back into the feed. by moving the feed, you adjust the phase
of the reflected signal, and thus can adjust for best SWR.
you can find several positions for best SWR, every 1/2 wavelength.

this has nothing to do with the focus point. measuring sun noise as
you have been doing is best.

73
paul[/i:qo4mfzb4]

Ergo: theoretischen Brennpunkt berechnen, Feed installieren und auf max. Sonnenrauschen einstellen (hab keinen Messender), Anschließend noch SWR justieren . Bedeutet bei einer halben Wellenlänge, daß meine schlechteste Position theoretisch 5 cm daneben liegt. Da der Erreger aber für 23 cm resonant ist und ich vorher auf maximalen Pegel des Sonnenrauschens oder eines Meßsenders eingestellt habe, sollte die Abweichung viel minimaler sein.

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
Hallo Volker,

ja, das ist auf jeden Fall interessant. Also da geht es nur um die optimale Einspeisung in den Ringfeed. Und die kann eben etwas neben dem optimalen Fokus liegen.
Was aber auf jeden Fall doch noch dazukommen wird, das eine Veränderung der Resonanzfrequenz des Erregers. Beim Hornstrahler kann man das ja sehr elegant mit der Anpaßschraube erledigen. Ein Messender dazu wäre ideal. Ich habe ev. vor, mir einen Spektrumanalyzer dafür zu besorgen. Da kann man dann mit einer Rauschquelle wie der Sonne schnell rausfinden, wo der optimale Resonanzpunkt liegt. Bei mir wird es dann eben die Wasserstofflinie sein.

73, Richard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
So SWR top. Hatte gester mit 10W ein qso mit HB9Q per EME. Jetzt gehts an eine PA

73, Volker


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
[quote]Hallo Volker,


Was aber auf jeden Fall doch noch dazukommen wird, das eine Veränderung der Resonanzfrequenz des Erregers. Beim Hornstrahler kann man das ja sehr elegant mit der Anpaßschraube erledigen

73, Richard[/quote]
Das elegante klingt interessant, können Sie es im Detail zu erklären?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
[quote] Das elegante klingt interessant, können Sie es im Detail zu erklären?[/quote]

kann man den User mal blocken? Das ist doch ein Fake-Account.

als ob dieses Forum dazu missbraucht wird, einen automatisch arbeitenden Posting-Roboter zu testen. Man schaue sich mal die Antworten von dem an:

- Ich freue mich auf dieses Ergebnis.
- Das elegante klingt interessant, können Sie es im Detail zu erklären?
- Dies ist eine sehr detaillierte Erklärung, ich danke Ihnen für Ihre Geduld, was sehr hilfreich für einen Neuling ist.
- Dies ist ein sehr interessantes Thema.Ich bin mir nicht sicher.
- Als Interessierter, ich stimme Ihnen zu.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stehwelle in Parabolantenne
...und hier noch das 10W Video

https://www.youtube.com/watch?v=wHjyesP2HuY


  
 

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