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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 24 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gibts was neues von 4m?
Gibts seit dem 1. September irgendwas "neues" von 70Mhz in DL?
Wann könnte es "was" geben?

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Hi Achim,

das "neue" ist das die freigabe meanwhile abgelaufen ist und die BNetzA Erwartungsgemäß erst mal nicht verlängert hat. Ein neuer Vorstoß dürfte im nächsten Jahr erfolgen, dann hoffentlich mit mehr Bandbreite und vor allem früher im Jahr. Letztendlich bleibt aber wohl nur der Dinge zu harren die da kommen oder auch nicht.

Eine 10m Mobilbüchse als XVTR Nachsetzer steht hier auf jeden Fall schon mal bereit und wäre bei Freigabe dann auch Einsatzfähig :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
[quote]
Eine 10m Mobilbüchse als XVTR Nachsetzer steht hier auf jeden Fall schon mal bereit und wäre bei Freigabe dann auch Einsatzfähig :wink: :wink:[/quote]
Ich weiß, ich hatte dir "drüben" schon geantwortet ;-)
Schade, mit rund 200km wären wir zu weit auseinander für einen 70Mhz-Test...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Die 10m Büchse braucht noch etwas "Kosmetik" und vor allem noch eine herausgeführte PTT, auch der XVTR ist noch nicht da. Deshalb ja die Einschränkung das bis zu einer evtl. kommenden Freigabe alles auf der Reihe sein dürfte.

Ich denke die 200 km sind aber nicht ein so großes Problem wenn ein bissel Tropo mit im Spiel ist. Von meinem Standort aus (eher VHF/UHF ungeeignet) habe ich auch schon HB9 gearbeitet auf 144 MHz mit 10 Watt und der Yagi in der Signatur :wink: :wink:

Für 4m wird es dann eher eine Fullsize Delta Loop werden wie bei 6 m auch und auch auf 6 sind Reichweiten im Nahbereich bis 200 km schon gelungen. Im Zweifelsfalle schmeiss ich meinen Digitalkram wieder mal an :mrgreen:

Aber erst die ganzen Baustellen als da wären ein (defekt erworbener) DF2FQ 6/10 m XVTR bei dem ich erstmal alles rausschmeißen muss das zusätzlich reingebastelt wurde damit er wieder "original" ist und man auch Fehler suchen kann, dann Abgleich und entfernen einiger Mods bei der Ranger RCI-2950 + herausführen der PTT und dann noch Anschaffung eines 4m XVTR. Aber bis zur nächsten ES Saison ist ja noch was hin und der Winter steht auch vor der Tür :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
[quote][...]Schade, mit rund 200km wären wir zu weit auseinander für einen 70Mhz-Test...[/quote] In Sprechfunk oder CW vielleicht, wenn man aber einen längeren Test mit JT65 macht hat man oft mehr Glück. Mit leichtem Tropo sollte man immer rechnen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
[quote]
....wenn man aber einen längeren Test mit JT65 macht hat man oft mehr Glück. Mit leichtem Tropo sollte man immer rechnen.[/quote]
Mit meinen sehr engen Antennenverhältnissen (+ Denkmalschutz) kommen auch nur sehr schmale Betriebsarten in Frage.
Man will ja aus unerklärlichen Gründen keinen Portabel- oder Mobilbetrieb auf den "Zwischenbändern" haben, dann sähe es bei mir schon viel besser aus ;-)
Mit dem Originalprogramm von JT65 habe ich immer noch Softwareprobleme, aber MultiPSK kann das ja auch.

Mich würden mal "Ergebnisse" jeglicher Art von dieser 4m Sonderfreigabe interessieren.
Wieviel haben gesendet, wieviel Kontakte wurden vermittelt, gabes sowas wie "Störungen" bei den Primaten...Primärnutzern...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
[b:3erl2sz4]IARU Region 1 Proposal Could Expand List of Countries with 70 MHz Allocations[/b:3erl2sz4]

A proposal has been adopted to modify the European Common Frequency Allocation (ECA) table to allocate 69.9 to 70.5 MHz on a secondary basis to the Amateur Service. International Amateur Radio Union Region 1 (IARU-R1 -- Europe, Middle East, and Africa) and five IARU R1 countries submitted the proposal to a meeting of the European Conference of Postal and Telecommunications Administrations (CEPT) European Communications Committee (ECC) Frequency Management Working Group, October 6-10 in France. Efforts to place an allocation at 70 MHz in the ECA table have been underway since the 1990s.

"A growing number of administrations are now permitting amateur operation in all or parts of the 70 MHz, and it is proposed that this should be reflected appropriately in the ECA," the proposal from Bulgaria, Estonia, Finland, Iceland, Ireland, and IARU Region 1 said.

More than 30 CEPT administrations, including the UK, allow national amateur use on all or part of the 4 meter band, but others have indicated that they require a clear regulatory decision before opening the band to secondary Amateur Radio usage. The proposal would amend the ECA table to include a secondary allocation for Amateur Radio at 69.9 - 70.5 MHz and update existing footnote EU9 to state that CEPT administrations may allocate all or parts of the band to the Amateur Service.

The proposal received the support of more than 10 administrations, with only three countries opposed. Fourteen CEPT administrations have already notified of such usage in the European Communications Office Frequency Information System, and the working group agreed to include the allocation change in the next revision of the ECA table.

The band will not become immediately available in all CEPT countries, however, as the ECA table is not binding on CEPT national regulatory authorities. Read more: [url:3erl2sz4]http://www.arrl.org/news/iaru-region-1-proposal-could-expand-list-of-countries-with-70-mhz-allocations[/url:3erl2sz4]

Thanks to IARU Region 1 via David Court, EI3IO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
:lol: :lol: :lol: Konnte sich bei der IARU jeder selbst ausgraben und was willst Du uns jetzt auf deutsch damit erklären :?: :?:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Naja, man bemüht sich um die flächendeckende Freigabe von 4m....
Ich wollte aber eigentlich immer noch die "Quintessenz" nach der Freigabe speziell in DL lesen.

Kann man nicht irgendwo sowas wie eine "Auswertung" nachlesen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Ich bin immer noch der Meinung, bevor man wieder ein neues Fass aufmacht, erst mal 6m umfassend freigeben....
Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Naja, was heißt "umfassend" in dem Fall :?: Die gesamten 4 MHz mit dem Relaisgerödel etc. pp. :?: Alle Betriebsarten haben wir doch dort mittlerweile und ich brauche die Relaisfrequenzen dort nicht wirklich. 4 und 6 m sind prima DX Bänder und wenn man Relaisfunk machen will sollte man die vorhandenen Ressourcen auf 2/70/23 nutzen .... Außerdem hat die Sache mit den 4 MHz auf 6 m den Nachteil das wohl der Primärnutzer eben nicht alles abgegeben will.

Mir wäre in dem Fall ein brauchbarer 4 m Frequenzbereich mit SSB/CW (wie vordem bei 6 m) zusätzlich allemal lieber als eine Vollfreigabe des kpl. 6 m Bereiches. AUf den V-/U-/SHF Relais ist schon nix los was will man also mit weiteren Relais QRG´s in Bereichen die sich auch ohne Relais hervorragend für Weitverbindungen nutzen lassen ..... Auch die Relais auf 10 m gehören m.M. nach weg

Aber halt auch nur eine (meine) Meinung von vielen :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Über die Relaissache kann man geteilter Meinung sein, ich beziehe mich aber mehr auf 100 Watt und alle Antennenarten wie man will ohne Sondermeldung zum Betrieb.

Den Unterschied zu 10m bei Relais könnte ich mir in der Antennenlänge noch vorstellen. könnte Mobilmäßig noch interessant sein... in jeglicher Form.

Auch nur meine Meinung! :wink:

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Ich weiss ja nicht was an den 25 Watt ERP auf 6 m so schlecht ist außer das die Endstufenfreaks nicht zum Zuge kommen. Mein Flex hatte auf 6 m gerade mal 3 Watt Output und damit und einer Deltaloop im Dachboden hab ich immerhin W4 erreicht. Scheint mir fast so als würde der Amateurfunk heute ausschließlich an Power festgemacht :( :(

Man sollte lieber bedenken das es Regionen gibt wo 6 m immer noch nicht zugelassen ist. Da stehen wir mit unseren 25 Watt ERP und abzugebender Betriebsmeldung doch eigentlich ganz gut da :D :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Quelle: [url:3jhtmg6v]http://www.darc.de/aktuelles[/url:3jhtmg6v]

Im Sinne einer möglichst frühzeitigen Veröffentlichung von möglichen Nutzungserweiterungen im 6-m-Band und der versuchsweisen Nutzung des 4-m-Bandes in den Sommermonaten 2015 hat der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) ein Schreiben an die BNetzA gesandt. Im Vorfeld bereits wurden Gespräche mit dem Primärnutzer geführt, der seine Zustimmung erklärte.

Hintergrund für den Bereich 50 MHz: Mit dem 31. Dezember 2014 läuft die in der Mitteilung Nr. 96/2014 erfolgte Verlängerung der in der Mitteilung Nr. 152/2013 festgelegten Änderungen der Nutzungsbestimmungen für das 50-MHz-Band aus. Diese wurden in der Verfügung. 36/2006, geändert mit Verfügung 69/2007, Amtsblatt 24/2007 veröffentlicht. Mit dem Primärnutzer wurde folgende Einigung für die weitere Nutzung des 50-MHz-Bandes erzielt: Alle Sendearten, max. Bandbreite 12 kHz, max. Sendeleistung 25 W PEP, horizontale Antennenpolarisation, Frequenzbereich 50,030 bis 51 MHz, keine Beschränkung der Nutzerzahl. Im Gespräch wurde vom DARC die Frage eingebracht, ob weiterhin eine Notwendigkeit zur Abgabe einer Betriebsmeldung besteht, da bekannt ist, dass seit Beginn der Nutzung eines 50-MHz-Bereichs durch den Amateurfunkdienst keine Störmeldungen und entsprechende Rückfragen seitens der Bundeswehr bei der BNetzA erfolgten. Zur Frage der Notwendigkeit einer Betriebsmeldung verwies das BMVg an die BNetzA. Im 70-MHz-Bereich war die zeitbefristete Genehmigung zur Nutzung des Segments 70,0 bis 70,03 MHz gemäß Mitteilung Nr. 502/2014 ist am 31. August 2014 ausgelaufen. Bei einer Besprechung mit dem Primärnutzer äußerten sich die Gesprächspartner dahingehend, dass ggf. wieder eine zeitlich befristete Zustimmung des BMVg für 2015 gegeben werden kann. Der RTA beantragt mit seinem Schreiben eine erneute Genehmigung in Anlehnung an diejenige des 50-MHz-Bereiches: Alle Sendearten, max. 12 kHz Bandbreite, max. Sendeleistung 25 W PEP, horizontale Antennenpolarisation, Frequenzbereich: 50-kHz-Segment nahe 70,1 MHz bzw. nahe 70,2 MHz.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gibts was neues von 4m?
Verstehe nur nicht warum sie nur 50Khz angefragt haben zwischen 70.1 - 70.2 da sie ja schon einmal 2013 200KHz angefragt und das vom BMVg / BMWI genemigt bekommen hatten oder verstehe ich das falsch ?


  
 

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