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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 134 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]
Manche buchstabieren ihre Calls unverständlich oder nicht im Standard-Buchstabieralphabet[/quote]
welches wäre das ? [/quote]

Die internationale Buchstabiertafel, wie sie von der ITU in der VO Funk veröffentlicht wurde. Was denn sonst?

Auch in der Verfügung 13/2005 der BNetzA heißt es dazu:
[i:33h26uim]Bei der Übertragungsart Phonie ist dabei das in Anhang 6 Buchstabe b) Kapitel 1 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 oder ITU RR Anhang 14 enthaltene Buchstabieralphabet zu verwenden.[/i:33h26uim]

(Download unter http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=4 als PDF)

73
Hans[/quote]

weiss das der Russe/Chinese... oder wer auch immer auch ?
sicher gilt die BNA-Verfügung weltweit ?! für alle ;-)

Das geht schon bei den Franzosen los, dass die genau das nicht immer/nicht alle (phonetisch?) verstehen, ...also wird anders -> verständlich buchstabiert, wenn nötig.

Auch ist bei der Verfügung der Sollte/könnte/muss zwingend Apekt da.
Soll ist nicht muss

Wirklich schlimm ist immer der dran, der nix anders kann ! [war wohl die Ausgangsbeschwerde :) gaube ich ]

Fred
ps: und manche buchstabieren ihr Call unverständlich, weil im IACO-Buchstabieralphabet !


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]weiss das der Russe/Chinese... oder wer auch immer auch ?
sicher gilt die BNA-Verfügung weltweit ?! für alle ;-)[/quote]

Die Verfügung bezieht sich auf die Radio Regulations der ITU, und die gelten auch in China und Russland.

[quote]Auch ist bei der Verfügung der Sollte/könnte/muss zwingend Apekt da.
Soll ist nicht muss[/quote]

Was ist an [i:trrn63f3]„ist ... zu verwenden“[/i:trrn63f3] unklar oder fakultativ?

[quote]und manche buchstabieren ihr Call unverständlich, weil im IACO-Buchstabieralphabet ![/quote]

... wobei das ICAO-Alphabet zufällig seit 1956 mit der ITU-Buchstabiertafel und dem NATO-Alphabet identisch ist ...


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo, eigentlich wollte ja nichts mehr zu diesem Thema schreiben.
Aber da habe ich ja wohl "in ein Wespennest gestochert" 8)
Ich schalte an diesem Wochenende meinen Kurzwellen TRX jedenfalls nicht ein.
Das Wetter soll toll werden... :-)
Da mache ich doch lieber mit meiner XYL eine Radtour!
Leider habe ich (noch) keinen Hund...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote] Allerdings 59 plus Rückfrage nach dem Call ist natürlich peinlich ..... auch wenn das passieren kann in der Hektik. 73 Peter[/quote]Manche buchstabieren ihre Calls unverständlich oder nicht im Standard-Buchstabieralphabet[/quote]Hallo Holger, so verbissen sehe ich das nicht. Ich habe noch mit den nationalen Alphabeten als SWL angefangen, die Nato kam etwas später. Hauptsache, man versteht überhaupt etwas. Bei solchen Veranstaltungen sehe ich 59 als einen "historischen Höflichkeitsakt zur Erhaltung der Kultur" an. Für "59, please your call again" von meiner Seite ---- wäre mir peinlich, da würde ich ausnahmsweise 58 oder 59 QSB/QRM sagen :-) . Das Alphabet selber ist mir piepegal, ich passe mich der anderen Station an -- ansonsten Nato-Alphabet. Man muß nicht päpstlicher als der Papst sein.
73 Peter (Dora Berta 6 Zeppelin Heinrich)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das Alphabet selber ist mir piepegal, ich passe mich der anderen Station an -- ansonsten Nato-Alphabet. Man muß nicht päpstlicher als der Papst sein.[/quote]

Das sicher nicht. Was allerdings Probleme bereiten kann, sind nationalsprachlich einleuchtende Alphabete, die dann nicht mehr richtig aufgenommen werden, wenn in der Zielsprache eine andere Laut-Buchstaben-Zuordnung gilt.

Wenn alles eindeutig bleibt, muss ich zwar manchmal lachen, aber ich verstehe wenigstens, was der Funker meint, wenn er statt Alpha-Sierra-Echo zu sagen nun mit America-Sugar-Espana kommt (habe ich am Wochenende gehört). Gekniffen sind bei diesem Beispiel aber schon die Asiaten mit Silbenschriften. Woher sollen sie ohne Englischkenntnisse wissen, dass der sch-Laut in „Sugar“ mit einem „s“ geschrieben wird? Das ITU-Alphabet mussten sie für ihre Lizenz vermutlich lernen, aber der sonstige englische Wortschaft kann durchaus begrenzt sein.

Zumindest im internationalen Funkverkehr sollte deshalb meiner Ansicht nach schon aus Höflichkeit und aus Betriebsökonomie richtig buchstabiert werden. (Bei dem, was da manchmal so an Fantasieprodukten durch die Luft fliegt, kann man ja schon froh sein, dass davon nicht wie im Flugfunk ernste Sicherheitsfragen abhängen können.)

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hans, was ich gemeint habe (aus zu drücken zu wollen....): wenn ich rufe, Nato-Alphabet, kein Thema. Wenn ich auf eine Station antworte, die altes USA-Alphabet verwendet oder sonst etwas verständliches, dann passe ich mich an. Ich habe "Z" für "Zulu" oft genug korrigieren müssen, es gibt anscheinend genügend deutschsprachige Analphabeten, die es nur als Culu kennen :-) . J und Y würden trotz Nato-Alphabet Bände füllen und manche JL würde es garnicht merken......
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]es gibt anscheinend genügend deutschsprachige Analphabeten, die es nur als Culu kennen :-) [/quote]

Haben alle nicht gedient :-) ... wir mussten das damals beim Bund rauf und runter beten können, das bleibt hängen. Wahrscheinlich kann man schon froh sein, dass nicht noch die Fans von H.P.Lovecraft dazukommen, die dann „Cthulhu“ daraus lesen.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lustig ist auch wenn "Sansibar" kommt. Oder meint die Gegenstation etwa "Zansibar"?
Russische Stationen meinen oft mit Sansibar das Z...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo, eigentlich wollte ja nichts mehr zu diesem Thema schreiben.
Aber da habe ich ja wohl "in ein Wespennest gestochert" 8)
Ich schalte an diesem Wochenende meinen Kurzwellen TRX jedenfalls nicht ein.
Das Wetter soll toll werden... :-)
Da mache ich doch lieber mit meiner XYL eine Radtour!
Leider habe ich (noch) keinen Hund...[/quote]


Die Züchterin, von der wir unseren Hund haben, hat noch Welpen aus dem letzten Wurf abzugeben .....

:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]es gibt anscheinend genügend deutschsprachige Analphabeten, die es nur als Culu kennen :-) [/quote] Haben alle nicht gedient :-) ... .... [/quote]Etwas OT jetzt - nur zur Unterhaltung: Ja, leider .... :-) . ...........

Den Rest habe ich mal wieder geputzt, war nix gescheites, 73 Peter 22:30 gn


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Das ITU-Alphabet mussten sie für ihre Lizenz vermutlich lernen, ...[/quote]

Wahrscheinlich muß man für die Lizenz inzwischen kaum noch etwas lernen ... ;)

*SCNR*


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]es gibt anscheinend genügend deutschsprachige Analphabeten, die es nur als Culu kennen :-) [/quote]

Haben alle nicht gedient :-) ... wir mussten das damals beim Bund rauf und runter beten können, das bleibt hängen.
Hans[/quote]
Dann war du in der falschen Armee Soldat :)
Hättest stattdessen eher das rusische Buchstabieralphabet lernen sollen.
Da kommen paar mehr Buchstaben hinzu und andere Lautwertigkeiten.
Und AFIK ist ITU-Alphabet dort in diesen Landen für die kleinen Lizenzen nie Bedingung gewesen. Ein grosser Teil kann nicht "ausländisch" bzw. nicht wirklich.
Und ganz sicher gelten dort deutsche Verordnungen ;-) [die zum Buchstabieren] - zumal, aber ganz anderes Thema, andere Frequenzbereiche zugewiesen sind (einzelnen Klassen).

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und AFIK ist ITU-Alphabet dort in diesen Landen für die kleinen Lizenzen nie Bedingung gewesen. [/quote]

Und wenn schon. Seine internationale Gültigkeit hängt nicht davon ab, was die Russen ihren Funkern abverlangen. Google mal danach, was die ITU ist.

[quote]Ein grosser Teil kann nicht "ausländisch" bzw. nicht wirklich.[/quote]

Ein guter Grund, die Zahl der benutzten Varianten klein zu halten.

[quote]Und ganz sicher gelten dort deutsche Verordnungen ;-) [die zum Buchstabieren][/quote]

Das hatten wir doch schon. Einfach ein bisschen nach oben scrollen und noch mal lesen.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
73
Hans[/quote]
ein guter Grund sich den dortigen Gegebenheiten anzupassen...wolltest du sicher sagen?

Schnell und sicher arbeiten im Contest (Fehler werden mit Punktabzug bestraft) bei 150..200 QSO/Stunde überlasse ich das "korrekte buchstabieren" lieber denen auf den Plätzen in letzten Drittel.

Fred
ps: habe ich nicht richtig nachgesehen ? DO5AGL nicht gefunden bei grösseren Contesten im Ergebnis


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ein guter Grund sich den dortigen Gegebenheiten anzupassen...wolltest du sicher sagen?[/quote]

Nein, wollte ich nicht.

[quote]habe ich nicht richtig nachgesehen ? DO5AGL nicht gefunden bei grösseren Contesten im Ergebnis[/quote]

Natürlich nicht, auch nicht bei kleineren. Conteste interessieren mich nicht. Ich höre nur immer wieder das Geschrei, wenn ich übers Band drehe.


73
Hans


  
 

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