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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Wie wird die Messung der Grenzwerte durchgeführt ?
Hallo,

die ganzen Berechnungen zu Strahlungsgrenzwerten sind ja schön und nett, aber ich würde das alles lieber Messtechnisch regeln. Zumal in allen interessanten Bändern allein schon das Reaktive Nahfeld ausserhalb meines Balkons enden würde und ohnehin eine Messung nötig ist.

Daher meine Fragen:
Was für Messgeräte kommen zum einsatz ?
Kann man diese irgendwo mieten (ich bin kein DARC mitglied) ?
Müssen für die Selbsterkläurung diese Messgeräte geeicht sein ?
Darf ich für die Selbsterklärung überhaupt selber messen ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie wird die Messung der Grenzwerte durchgeführt ?
[quote]

Was für Messgeräte kommen zum einsatz ?

[color=blue:3il3ksgk]Feldstärke Messgeräte mit Nahfeld Sonden[/color:3il3ksgk]

Kann man diese irgendwo mieten (ich bin kein DARC mitglied) ?

[color=blue:3il3ksgk]Das sollte wohl möglich sein[/color:3il3ksgk]

Müssen für die Selbsterkläurung diese Messgeräte geeicht sein ?

[color=blue:3il3ksgk]sonst könnte man ja gleich schätzen[/color:3il3ksgk]

Darf ich für die Selbsterklärung überhaupt selber messen ?[/quote]

Wenn Du das kannst, sicher.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie wird die Messung der Grenzwerte durchgeführt ?
[quote]
[quote]
Kann man diese irgendwo mieten (ich bin kein DARC mitglied) ?
[/quote]
[color=blue:3bzjc14y]Das sollte wohl möglich sein[/color:3bzjc14y]
[/quote]
Wo ?

[quote]
[quote]
Müssen für die Selbsterkläurung diese Messgeräte geeicht sein ?
[/quote]
[color=blue:3bzjc14y]sonst könnte man ja gleich schätzen[/color:3bzjc14y]
[/quote]
Wo gibt's so 'ne dinger ?

[quote]
[quote]
Darf ich für die Selbsterklärung überhaupt selber messen ?[/quote]
Wenn Du das kannst, sicher.[/quote]
Reicht dafür juristisch eine Selbsteinschätzung und lektüre der Bedienungsanleitung oder muss ich mit eine geeigneten Zertifizierung nachweisen das ich nicht zu dumm zum messen bin ?

Auf welche Grundlage (Gesetz,Verordnung,Amtsblatt,Industrienorm) basieren deine Aussagen ?

Sorry DJ7WW, aber nicht jeder hat so viel Platz um Antennen zu errichten wie du (Aussage basierend auf den Fotos auf deiner QRZ seite). Wenn ich hier mit meinem 2,33m breiten Balkon die Grenzwerte einhalten will, damit juristisch alles wasserfest ist muss ich solch dumme fragen stellen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Chippy,

Peter hat Antworten auf Deine Fragen gegeben. Nicht mehr, nicht weniger.

Deine nachgesetzten Fragen legen allerdings nahe, daß Du Dich bislang noch nichtmal im Selbststudium mit der Selbsterklärung befaßt hast, sonst wüßtest Du, was zur Durchführung nötig ist. Auch die Suchfunktion im Forum hätte Dich weiter gebracht, anstatt gleich pampig zu werden! Lesen bildet - ungemein!

So!

Wenn man bei einem OV freundlich nachfragt, kann man die sicher auch ohne Mitgliedschaft gegen kleine Spende dort mieten. Es wird jedoch sicher keiner für Dich dort nachfragen! OV's in Deiner Nähe findest Du über die DARC-Homepage.

Man braucht KEIN Zertifikat, sollte sich aber mit den Meßgeräten schon auskennen. Eine nicht sinnvolle Messung wird der BNetzA sicher als solche erkannt!

Dieses - das sollte man als Funkamatuer wissen! - beruht auf dem AfuG, den dazugehörenden Verordnungen, sowie der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit usw...

Einfachmal nachlesen oder bei der BNetzA selbst auf der Homepage schauen!

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie wird die Messung der Grenzwerte durchgeführt ?
[quote]

Wenn ich hier mit meinem 2,33m breiten Balkon die Grenzwerte einhalten will, damit juristisch alles wasserfest ist muss ich solch dumme fragen stellen.[/quote]

Mit zu kurzen Antennen werden die Nahfeld Feldstärken extrem groß.
Da dürfte es unterhalb 10m schon Probleme mit den Grenzwerten geben.

Bei 2,3m Antennenlänge hast Du mal als Beispiel etwa folgende Nahfeldstärken an der Antenne:

10m: 294V/m
20m: 4600V/m
40m: 23000V/m

Für Portabelbetrieb musst Du übrigens auch vor Betriebsaufnahme Deine Selbsterklärung abgeben.
Nur wenn während des Betriebs der Standort verändert wird ist das nicht notwendig.
Das gilt dann also für Mobilbetrieb während der Fahrt und als Fussgänger mit Handfunke.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie wird die Messung der Grenzwerte durchgeführt ?
Hallo,
[quote]die ganzen Berechnungen zu Strahlungsgrenzwerten sind ja schön und nett, aber ich würde das alles lieber Messtechnisch regeln. Zumal in allen interessanten Bändern allein schon das Reaktive Nahfeld ausserhalb meines Balkons enden würde und ohnehin eine Messung nötig ist.
[/quote]

Nicht unbedingt. Natürlich könntest Du die Sicherheitsabstände auch mit einem nahfeldtauglichen Programm (z. B. 4NEC2) rechnen lassen. Eine Messung dürfte allerdings in der Praxis günstiger ausfallen, weil z. B. die Wandabsorption in der Simulation nicht berücksichtigt wird.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Eine Messung dürfte allerdings in der Praxis günstiger ausfallen[/quote]
Genau das ist ein weiterer Grund weshalb ich gerne messen würde.

Natürlich suche ich nebenbei die ganze Zeit, aber die Messgeräte die ich finde sind entweder Elektrosmog-Messgeräte für NF ( bis höchstens 400 kHz, meist sogar nur 2kHz ) oder es sind HF Messgeräte die erst ab 50MHz arbeiten. Für Kurzwelle war da noch nichts dabei. Einpaar konnten sogar nur die magnetische Flussdichte in µT anzeigen.

Ganz zu schweigen von Geeichten geräten.

Unter dem Begriff "Feldstärkemessgerät" gibt es auch solche skurilitäten wie Messgeräte zur bestimmung des installationsortes von Funk-Türklingeln. Weiss der geier wieso man dafür ein Messgerät braucht.

Es ist nicht so das ich zu Faul bin selber zu suchen, ich kenne nur den richtigen Begriff nicht wonach ich suchen muss.
Eventuell, dachte ich, hat ja der eine oder andere OM schon mal selber gemessen und kann mir weiterhelfen oder zumindest verraten was das für ein Gerät war. Scheinbar verlassen sich aber alle nur auf Simulationen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[
Es ist nicht so das ich zu Faul bin selber zu suchen, ich kenne nur den richtigen Begriff nicht wonach ich suchen muss.
[/quote]

Nahfeldsonde+Messempfänger oder Spektrumanalyser z.B.

http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte ... -6402.html


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es mag ja dem einen oder anderen aufstoßen, aber: @chippy - Du kannst Dir sicher fertig kalibrierte Meßgeräte auch ausleihen. Ich bin nicht auf dem aktuellen Stand, habe aber mit der Pensionierung mit solchen Messungen "professionell - gewerblich geliebäugelt". Ich habe noch in Erinnerung, daß Wandel&Goltermann auch seine Geräte verliehen hat. Allerdings waren sowohl die Geräte als auch deren regelmäßige Kalibrierung relativ teuer, die Leihgebühren dem entsprechend angepaßt ebenfalls. Ich vermute, daß sich das allgemein nicht all zu sehr geändert hat, außer daß es diese Firma nicht mehr gibt.

Abgesehen davon brauchst Du etwas Übung im Umgang mit Feldstärkemeßgeräten, und um sinnvolle Meßpunkte zu finden - es ist nicht mit Einschalten und Ablesen alleine getan. Unterm Strich - wenn Du messen willst - wäre eine Mtgliedschaft im DARC durchaus sinnvoll. Im Vergleich der Kosten von Leihgeräten (oder erst Recht ein Kauf), kannst Du locker den DARC-Beitrag bezahlen und Dir im Verein helfen lassen - u.a. auch mit Leihgeräten. Du mußt dafür niemanden im DARC "heiraten" - einfach nur Mitglied werden und die eine oder andere Macke wie in jedem Verein tolerieren. :-)
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Ganz zu schweigen von Geeichten geräten.
[/quote]

Die Geräte müssen nicht geeicht, sondern kalibriert sein. Messgeräte für HF und VHF/UHF gibt es z.B. bei Sat Schneider. Die Firma führt auch die regelmäßig notwendige Kalibrierung zu einem sehr moderaten Preis durch.

73 Harald


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie wird die Messung der Grenzwerte durchgeführt ?
[quote]Hallo,

die ganzen Berechnungen zu Strahlungsgrenzwerten sind ja schön und nett, aber ich würde das alles lieber Messtechnisch regeln. Zumal in allen interessanten Bändern allein schon das Reaktive Nahfeld ausserhalb meines Balkons enden würde und ohnehin eine Messung nötig ist.
[/quote] nöö auch da ginge Rechnen -Rechentechnik sollte dir doch geläufig sein
[quote]
Daher meine Fragen:
Was für Messgeräte kommen zum einsatz ?
[/quote] eigentlich nach Belieben - beim FA gab es auch mal einen Messkoffer, darf aber auch Eigenbau sein -> siehe DL7AV
[quote]
Kann man diese irgendwo mieten (ich bin kein DARC mitglied) ?
[/quote] auch einige Mitglieder arbeiten für Nichtmitglieder für Geld :) [quote]

Müssen für die Selbsterkläurung diese Messgeräte geeicht sein ?
Darf ich für die Selbsterklärung überhaupt selber messen ?[/quote]

Letztere Frage: dürfte eigentlich nicht kommen, sofern du dich mit allen Teilen der Prüfungsvorbereitung befasst hast [also nicht nur wo die Kreuzchen hinkommen]
Dann hast du die Regeln/Vorschriften/Vorgaben dafür auch gelesen - wenigstens "diagonal", so dass du ungefähr weisst worum es geht :)
In einigen OVs dürfte dir eine DARC-Mitgliedschaft da auch nix nützen, nicht jeder, der so lange funkt wie Peter (DJ7WW) zum Beispiel hat die BefMV (heist glaube ich so) auch gelesen :)
Auch die Behörde erstellt dir ein Standortmessprotokoll auf Anfrage ...

Ich habe (in Zusammenarbeit mit dem EMV-Referenten des Distrikts Y ) auch 3 mal gemessen und dazu gerechnet (teils hinterher).

Messen macht ( siehe DF4KV) immer Sinn, wenn es gerechnet "knapp wird"...hmm und wenn man sich mit der Materie beschäftigt hat - über den Prüfungsrahmen hinaus.

Juristisch wasserdicht ist relativer Unsinn - Richter verstehen in der Regel von elektrischen Feldern soviel, wie ein Hamster vom Flugzeugbau.

Fred


  
 

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