Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Baofeng UV-5R funken auf Disney Cars 2 25035 - Walkie-Talkie
Hallo Leute,

ich habe da ein Problem, welches ich mir wohl selber eingebrockt habe.

Meine Kinder 5J. und 6J. haben ein Cars Walkie Talkie, welches sehr schlechte Sprachqualität und Reichweite besitzt. Aufgrund dessen dachte ich mir, dass ich das mal qualitativ aufbessern müsste und habe das Baofeng UV-5R Plus 2M/70cm 136-174/400-480 Dualband Funkgerät gekauft...

Nun war ich in der Annahme, dass man mit dem Boafeng ganz locker mit den Cars zusammen funken kann....(auch mit dem "V-Tech kiddy talk" von den Nachbarskindern kann ich nicht mit dem Baofeng funken...)

Meine Frage: Kann man gar nicht mit so einem Baofeng zu solch Kinder walkie talkies funken, oder muss ich da nur die Frequenz suchen, und wenn ja, wie geht das?

Was Funkgeräte angeht, bin ich absolut ein Nobody.
Meine Intention war einfach nur etwas bissl hochwertigeres zu kaufen, damit meine Jungs auch mal funken können, wenn sie mehr als 500 Meter entfernt sind, und nicht mit den teuren aber qualitativ billigen Cars walkie talkies...

das einzige was mir momentan einfällt ist, noch ein Baofeng zu kaufen, dann haben die Jungs auch zwei gute Funkgeräte, mit denen sie auch bissl weiterentfernt talken können...

FÜr jede Hilfe würde ich mich (absoluter Nichtwissender was Funkgeräte angeht) freuen.....

:)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gib die Geräte dem Händler zurück!

Das sind Amateurfunkgeräte für deren Benutzung eine Amateurfunklizenz nebst vorher bestandener Prüfung notwendig ist! Infos hierzu liefert die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage...

Auf was für Frequenzen diese Cars2-Geräte arbeiten müßte in der Anleitung stehen. Ob man überhaupt "Systemfremde" Geräte miteinander - LEGAL - kombinieren kann, weiß ich nicht. Wenn diese Kids-Geräte irgendwo im Freenet oder PMR - bzw. evtl. sogar im CB unterwegs sind, geht das. Sind sie auf entsprechend dafür zugewiesenen Frequenzen, wird es dafür wohl nichts geben.

Gruß Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das liegt wohl daran, dass die Kidis im Bereich Ch 19 im CB-Funk "Band" unterwegs sind, während du Ordnungswidrig (mehrere 100Euro Strafe) mit Amateurfunkgeräten sendest.


  
 
 Betreff des Beitrags:
:shock:

Das verstehe ich nicht.
Das Baofeng habe ich doch bei amazon.de gekauft, und da stand nicht dabei, dass ich dafür eine Lizenz brauche?


Und was ist eigentlich der Unterschied zu: Freenet oder PMR - oder CB.

Immer, wenn ich google, dann find ich nur Seiten, bei denen ich gar nichts verstehe, wie ctss dcs usw.

Ich will doch nur, dass meine Kinder auf ca 3-5 km funken können, und sich dabei verstehen!?!

Geht das mit dem Baofeng nicht??? Da gibt es doch bestimmt Frequenzen, die nicht eine Lizenz erfordern, oder?

danke schon mal für die ersten Antworten...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das liegt wohl daran, dass die Kidis im Bereich Ch 19 im CB-Funk "Band" unterwegs sind, während du Ordnungswidrig (mehrere 100Euro Strafe) mit Amateurfunkgeräten sendest.[/quote]

und diesen ch19 bekomme ich nicht mit dem Baofeng? und wenn "nein" warum nicht?

Sorry, falls die eine oder andere Frage für deinen einen oder anderen "dumm" erscheinen muss, aber ich blicke da einfach nicht durch.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
CB-Funk ----- 27 MHz Bereich (Kurzwelle) max. 4 Watt Output
Freenet ----- 150 MHz Bereich (VHF) max. 500 mW ERP
PMR ------ 446 MHz Bereich (UHF) max. 500 mW ERP

Die Baofeng Geräte können zwar die entsprechenden Frequenzen im VHF- und UHF-Bereich sind aber explizit Amateurfunkgeräte. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst braucht man jedoch eine entsprechende Prüfung.

Amazon muss das nicht schreiben denn ganz nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" muss man sich selbst informieren was man darf und was nicht.

Ist zwar heute "nurnoch" Ordnungswidirkeit (früher nach FAG Straftatbestand) aber das maximale Bussgeld für die OWi liegt bei bis zu 10.000.- € ..... teurer Spass für ein bissel illegal zu funken :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
und diesen ch19 bekomme ich nicht mit dem Baofeng? und wenn "nein" warum nicht?[/quote]

Das geht rein technisch nicht, da sich das CB bei 27MHz befindet, die Baofengs allerdings nur in den Bereichen um 140Mhz und 430Mhz senden und empfangen können.

Ich möchte nochmal die Empfehlung meiner Vorredner wiederholen: Gib die Geräte bei Amazon zurück, du darfst sie nicht legal betreiben. Es ist für die BNetzA ein leichtes, solche "Schwarzfunker" aufzuspüren, und dann wird es wie gesagt teuer.

Die größte Reichweite der frei benutzbaren Geräte dürften momentan CB-Geräte sein, damit kann man je nach örtlichen Gegebenheiten durchaus 4-8 km überbrücken. PMR und Freenet-Geräte haben etwas weniger reichweite (meist bis 1-2 km), sind aber meist billiger, und einfacher zu bedienen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ist zwar heute "nurnoch" Ordnungswidirkeit (früher nach FAG Straftatbestand) aber das maximale Bussgeld für die OWi liegt bei bis zu 10.000.- € ..... teurer Spass für ein bissel illegal zu funken :wink: :wink:[/quote]

Die Bußgelder sind in solchen Fällen relativ gering, aber die Kostenrechnungen für die Messeinsätze und Peilfahrzeuge gehen schnell in die Tausende.


  
 
 Betreff des Beitrags:
also erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten! :D

Ich hoffe, dass ich es jetzt richtig verstanden habe:

Erstmal das Baofeng zurückschicken, und dann 1 oder 2 CB-Funkgerät(e) zulegen?

Wenn ich also bei amazon. de nach CB-Funkgeräten suche, brauche ich mir keine Sorgen mehr zu machen, dass ich dafür später eine Prüfung ablegen muss?!?! :?:

Na das ist ja lustig:
Wenn ich CB-Funkgerät bei amazon.de eingebe kommt u.a. direkt auf der ersten Seite:
http://www.amazon.de/Baofeng-UV-5R-Amat ... ds=cb+funk

Die CB-Geräte kosten ja mehr als das Boafeng :-(

Gibt es da gute und günstige für meine Jungs, die zu empfehlen sind, mit denen ihr schonmal positive Erfahrung gemacht habt...ich hab mit den cars walkie talkies und dem baofeng bisher immer das falsche gekauft.-(?

Vielen Dank bisher für eure Antworten

PS: Was kostet es eigentlich die Prüfung abzulegen, und ist das schwer und lohnt es sich überhaupt?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]also erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten! :D

Ich hoffe, dass ich es jetzt richtig verstanden habe:

Erstmal das Baofeng zurückschicken, und dann 1 oder 2 CB-Funkgerät(e) zulegen?

[color=blue:3mwep1in]Ersteres auf jeden Fall[/color:3mwep1in]

Wenn ich also bei amazon. de nach CB-Funkgeräten suche, brauche ich mir keine Sorgen mehr zu machen, dass ich dafür später eine Prüfung ablegen muss?!?! :?:

[color=blue:3mwep1in]Amazon sortiert manchmal mist, da würde ich mich nicht drauf verlassen.[/color:3mwep1in]

Die CB-Geräte kosten ja mehr als das Boafeng :-(

Gibt es da gute und günstige für meine Jungs, die zu empfehlen sind, mit denen ihr schonmal positive Erfahrung gemacht habt...ich hab mit den cars walkie talkies und dem baofeng bisher immer das falsche gekauft.-(?

[color=blue:3mwep1in]Einigermaßen vernünftige CB-Handfunken wird man neu kaum unter 100 Eur/Stück bekommen. PMR-Geräte sind deutlich billiger, da gibt es teilweise Angebote für 30 Euro pro Paar.[/color:3mwep1in]

Vielen Dank bisher für eure Antworten

PS: Was kostet es eigentlich die Prüfung abzulegen, und ist das schwer und lohnt es sich überhaupt?[/quote]

Die Prüfung kostet 80-110 Euro, dazu kommen noch einmal 70 Euro für die Zulassung.

"Schwer" ist relativ, wenn man ein gewisses (Elektro-)technisches Hintergrundwissen hat kann man es mit vertretbarem Aufwand schaffen. Wer hingegen bei "Ohm'sches Gesetz" an seine Großmutter denkt, muss schon eine Menge Arbeit reinstecken. Ein 6-Jähriger kann eine solche Prüfung nicht schaffen, 14 dürfte da die praktische untere Grenze sein.

Amateurfunk ist ein sehr interessantes und vielseitiges Hobby, aber wenn man ohnehin nur mit einem eingeschränkten Personenkreis funken will, und sich weniger für das Funken an sich interessiert, ist die Prüfung nicht sinnvoll. Dann sollte man sich lieber an die "Jedermannfunk"-Arten wie PMR und CB halten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hermes1312,

Schau mal unter diesem Link: http://www.funkbasis.de/portal.php

Das ist ein CB-Funkforum. Dort bekommst du nen eindruck was mit legalen mitteln geht und was nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
ok,...das alte Funkgerät haben wir jetzt zurückgeschickt und seit einer Woche haben wir diese Geräte:

Motorola PMR Twinpack TLKR T4 Funkgerät (Reichweite bis zu 6 km)

Falls also jemand seinen Kindern eine Freude machen will, dann sollte er die o.g. Geräte kaufen. Wir haben sie jetzt eine Woche und für Kinder ist es genau das, was ich gesucht habe.

Die Reichweite in der Stadt ist durch Betongbauten auf ca. 1 km begrenzt, aber mehr brauchen meine Jungs sowieso nicht, da sie meist mit dem Nachbarskindern funken.

Die Qualität ist aber für den Preis 26.- total Klasse und endlich das, wonach ich gesucht habe.

Vielen Dank an alle, für die schnelle Hilfe :-)
Der Hermes


  
 
 Betreff des Beitrags:
...abschließend für lizenzierte Funkamateure bleibt nur zu sagen: Da sieht man mal wo das hinführt dass man die billigen Chinageräte (technisch gesehn nix dagegen, habe selber eins hier) inzwischen an jeder Straßenecke bekommt. Sie werden massenweise von meist unwissenden Leuten erworben und nur die allerwenigsten sind schlau genug mal in einem Forum zu fragen was sie sich da eigendlich angelacht haben. Die meisten nutzen es vermutlich fröhlich irgendwo im Afu-Bereich oder sonstwo wo die kleinen Dinger halt senden, oder sie nutzen ihre "Macht" um Relais zu stören...
Schade dass Amazon da nicht drauf hinweist oder hinweisen muss, aber klar, würde ja nur dem Umsatz stören...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Welche Prüfung muss man für das Gerät Boafeng UV-5R ablegen, A oder E?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo.

Klasse E würde reichen. Aber auch dann bleibt "nur" der Frequenzbereich 144−146 und 430−440 MHz legal!


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum