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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich weiss aber das Du die DO1MM Story kennst, Ob Deine "Heimatrichter" da anderes aussagen eher zwifelhaft ... Nornmal läüft es mittlerweile so das "fast" jeder machen kann was er möchte ... Wie gesagt, GN8 DL ... ich zitiere nochmal das eigene Posting

[quote][quote]Hallo Peter,

das war aber richtiges Glück das sie den Ausgehoben haben. Ich denke da nur an DO1MM (schon wieder mehrfach reell vergeben) bei dem der zuständige Amtsrichter eine Haussuchung (trotz vorliegenden Messergebnissen) verwehrt hat weil das für eine OWi einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde ....
[/quote]

Solch merkwürdige Richter gibt es am Bückeburger Amtsgericht nicht[/quote][/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich wesii aber das Du die DO1MM Story kennst, Ob Deine "Heimatricher" da amderes aussagen eher zwifelhaft ... [/quote]

Wie gesagt, hier wurde die Durchsuchung vom erwähnten Amtsgericht angeordnet und das nicht nur einmal.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Richter wissen schon was sie tun: Ich sehe sehe mindestens einen bedeutenden Unterschied, ob man jetzt einen Durchsuchungsbeschluss für das Auffinden eines Störers des Amateurfunkdienstes oder eines Störers des Flugfunkdienstes unterschreibt: OWi vs. Gefährdung der Flugsicherheit (§315 StGB?)..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Störers des Amateurfunkdienstes oder eines Störers des Flugfunkdienstes unterschreibt:[/quote]

Das Zurückziehen der Durchsuchung hatte wohl eher andere Gründe. Der Verdacht muß ja schon erhärtet sein - möglicherweise waren die Meßprotokolle nicht eindeutig genug, bzw. in der gegebenen Zeit konnte nicht ermittelt werden, obs wirklich ein Unlis ist.

"Gefahr im Verzuge" kann man schon über 20 Jahre auf so ein Vergehen nicht mehr anwenden. Ein Richter und die Beamten müssen schon ganz sicher sein, sonst sind sie ihren Job und ne Menge Privatgeld los...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mit "Gefahr im Verzug" hat das nichts zu tun - ein Durchsuchungsbefehl gilt ggf. bis zu 6 Monaten!
Zitat von [url=http://www.frag-einen-anwalt.de/Hausdurchsuchung-in-Anwaltskanzlei-wegen-Einspruch-gegen-2-Strafzetteln-15-Euro-__f22565.html:1j5f52qp]Frag einen Anwalt[/url:1j5f52qp]: "Die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung sind sehr eng. Gegenstand kann nur eine Straftat, nicht jedoch eine Ordnungswidrigkeit sein."
Somit hat es die BNetzA bei Störeren des Amateurfunkdienstes schwer.
Anders sieht es bei Störungen des Flugfunkdienstes aus.. (s.o.)
Sobald man irgendeine Straftat annehmen kann wird es relativ leicht:
[url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hausdurchsuchungen-razzia-im-rechtsfreien-raum-a-524711.html:1j5f52qp]Es gab auch schon Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges bei ~€23 Schaden..[/url:1j5f52qp]

[quote]Ein Richter und die Beamten müssen schon ganz sicher sein, sonst sind sie ihren Job und ne Menge Privatgeld los...[/quote]

Jörg, schon mal angeschaut wie ein Hausdurchsuchungsbeschluss abläuft? Eine Ablehnung durch den Richter erfordert eine schriftliche Begründung, eine Zustimmung nur eine Unterschrift. Was macht nun wohl ein überlasteter Richter, der auch mal nach Hause will? Und was meinst Du, für was wäre er haftbar zu machen?
Es landen in den letzten 20 Jahren gehäuft Fälle von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Selbst ein Richter dort mahnt im taz Interview (https://www.taz.de/!80807/), dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung immer mehr leidet.

Solange eine rechtswidrige Durchsuchung so einfach und für Richter, Staatsanwaltschaft und Polizei folgenlos ist - im Gegensatz zu den USA wird bei uns fast nie ein Beweismittelverbot verhängt - werden wohl die Grundrechte nach GG immer wieder mit Füßen getreten.

Das [url=https://www.lawblog.de:1j5f52qp]LawBlog von Udo Vetter[/url:1j5f52qp] zeigt immer wieder schauderlich interessant, was einem alles mit Freunden und Helfern sowie Rechtsvertretern passieren kann.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mein Text zu diesem Thema unter :
http://www.hamradioboard.de/wbb3/11974- ... z2Pb4yv5K0

vy 73 de Bert


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mein Text zu diesem Thema unter :
http://www.hamradioboard.de/wbb3/11974- ... z2Pb4yv5K0
[/quote]

Conteste sind nunmal kein Kindergeburtstag, man kannn nicht erwarten das in großen Contesten wie WPX oder WWDX auf irgendeiner Frequenz das qrm unter S9 ist.

Man kann es so wie Du sehen oder wie z.B. Charly, HS0ZCW im CQ Contest Reflector:

"By the end of the contest, I had re-learned to discriminate the voices on the same frequency and was surprised that I actually did not hear the QRN and QRM that was there and so vexing at the start of the contest. By the end of the test, I could copy much better, my short term memory had improved and allowed me to hold calls and numbers whole even prior to typing them into the log, and I had succeeded in holding my impatience with frustrating operators. Also, I had modulated my sleep and wake pattern to end feeling refreshed and sorry WPX was over so soon. (I am retired.)

My point is that this contesting had significantly sharpened my concentration skills and mental focus, had slapped my memory around to better function, had made me manipulate my gear well and multi-task it while planning which band and which direction to point as condx changed, and had just sharpened me up overall!
I am thinking at how much today's children and youth need this sharpening, too. Research on mental processing and learning indicates that what one does in a contest is very good for mental development and problem solving in an organized way, teaches not to give up on a self-determined goal, and gives satisfaction at a task well done... and hope that the learning will stick with one."


  
 
 Betreff des Beitrags:
@salat:

Ich verstehe nicht, warum Du auf mich losgehst.

[quote]Jörg, schon mal angeschaut wie ein Hausdurchsuchungsbeschluss abläuft?[/quote]

Ja! Wüßte aber nicht, was das mit dem Thema zu tun hätte!

Und ab da:

[quote]Eine Ablehnung durch den Richter erfordert eine schriftliche Begründung,[/quote]

deckt sich das mit meinem Inhalt. Nur hab ichs auf einen Satz beschränkt und keine Internet-Anwälte befragen müssen. Eine echte Differenz unserer Ansichten kann ich nicht erkennen. Ich nehme es dennoch einfach mal so hin ...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich verstehe nicht, warum Du auf mich losgehst.[/quote]
Wie kommst Du darauf, dass ich auf Dich "los gehe"?
Deine Aussage
[quote] Ein Richter und die Beamten müssen schon ganz sicher sein, sonst sind sie ihren Job und ne Menge Privatgeld los...[/quote]
erschien mir nur extrem blauäugig..

[quote]
[quote]Jörg, schon mal angeschaut wie ein Hausdurchsuchungsbeschluss abläuft?[/quote]

Ja! Wüßte aber nicht, was das mit dem Thema zu tun hätte!
[/quote]
Obiger Satz passte halt nicht zu dieser Behauptung - die anderen Ausführungen waren hauptsächlich für diejenigen gedacht, die sich wunderten warum ein Richter bei einer OWi keine HD anordnet.
Als überflüssig "angreifend" würde ich übrigens Deine Anspielung auf meine Recherchen bezeichnen - Ich verlinke nun mal gern Quellen und stelle nicht irgendwelche Behauptungen ohne Absicherung rein. Ist wohl ne dumme Angewohnheit - Die verlinkte Frage war übrigens auch nicht von mir..

Aber nichts für Ungut!

73, Sascha


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]erschien mir nur extrem blauäugig.. [/quote]

Weshalb?

Ich schrieb, er muß sicher sein, sonst sollte er die HD nicht anordnen.

Du schriebst:

[quote]Es landen in den letzten 20 Jahren gehäuft Fälle von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Selbst ein Richter dort mahnt im taz Interview (https://www.taz.de/!80807/), dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung immer mehr leidet. [/quote]

Es ist Sinngemäß das selbe. Entweder haben wir uns über kreuz mißverstanden, oder irgendwo steckt doch was im Detail, was entweder mir oder Dir nicht auffällt ...

[quote]Als überflüssig "angreifend" würde ich übrigens Deine Anspielung auf meine Recherchen bezeichnen[/quote]

Das mag sein, resultert aber aus oben Genanntem.

Egal!

Nochmal zur "Gefahr im Verzug". Es war in den 70/80er und sogar noch frühen 90ern STANDARD (!), daß "schwarz"funkende CB-Funker mit exakt dieser Begründung von Gelb- und Grünträgern (damals noch!) aufgesucht wurden. Glaubst Du nicht? Dann bist Du zu jung ;-> Ist aber so!

Sicherheitsrelevante Dienste waren zumindest um 27.555 rum da schon lange nicht mehr angesiedelt! Bis 26.1 MHz war offiziell KW-Rundfunk. Ich habe bis heute keine Regelung gefunden, die das damalige Handeln rechtfertigt, ohne Durchsuchungsbeschluß mit dieser Begründung die Bude auf links zu ziehen - egal, obs was gibt oder nicht, Hauptsache da steht ne schöne, große Antenne aufm Dach ... Ich gehörte vor fast 25 Jahren auch mal zu so einer "Razzia", auf Frage nach Beschluß sagten sie nur "Gefahr im Verzug" und haben mich zur Seite geschoben. Auch kein Witz. Ich müßte die Unterlagen noch irgendwo haben. Meine Gerätschaften wurden eingezogen, nach 9 Monaten Rechtsstreit habe ich sie zurückerhalten...

So! Damit dürfte mindestens ich das Thema mal wieder verfehlt haben. Mit den hier angesprochenen Bandgrenzen hat das ja nur noch wenig zu tun.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Weshalb? Ich schrieb, er muß sicher sein, sonst sollte er die HD nicht anordnen.[/quote]
Weil Du schriebst, die öffentlichen Organe könnten für Fehler haftbar gemacht werden:
[quote].. sonst sind sie ihren Job und ne Menge Privatgeld los.[/quote]
Das stimmt IMHO einfach nicht - Ein Richter meinte letztens: "Die Wahrheit interessiert mich nicht". (https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... ebensache/)
Kannst ja mal nach den Konsequenzen für den Richter schauen..
[quote]..Ich habe bis heute keine Regelung gefunden, die das damalige Handeln rechtfertigt..[/quote]
Ja, da bin ich wohl bin zu jung. Aber über die Zeit weiß ich, dass das damalige FAG Schwarzfunk als Straftat behandelte. Wie ich schon erwähnte ermächtigt das schon deutlich anderes Handeln als die heutige Betrachtung als OWi durch das TKG.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote] Ich habe bis heute keine Regelung gefunden, die das damalige Handeln rechtfertigt, ohne Durchsuchungsbeschluß mit dieser Begründung die Bude auf links zu ziehen - egal, obs was gibt oder nicht, Hauptsache da steht ne schöne, große Antenne aufm Dach[/quote]
Selbstverständlich gab's damals die rechtfertigende Regelung, nannte sich Fernmeldeanlagengesetz; da brauchte es für die Polizei nur den "begründeten Verdacht", daß im Haus eine Funkanlage widerrechtlich betrieben wurde, um bei "Gefahr im Verzug" eine nächtliche Hausdurchsuchung zu starten..
Die Mühe, Begründungen wie "Störung sicherheitsrelevanter Funkdienste" zu konstruieren, brauchte man sich nicht zu machen, wo doch schon der illegale Besitz einer beliebigen betriebsbereiten Sendeanlage mit 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden konnte..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja hatte am Wochenende auch erst wieder einen EA der fröhlich auf 18.170 gesendet hat...


  
 
 Betreff des Beitrags:
@df4kv
[quote]Selbstverständlich gab's damals die rechtfertigende Regelung, nannte sich Fernmeldeanlagengesetz; [...][/quote]

Das ist soweit richtig. Es stand da mit drin. Jedoch war es damals schon nicht mehr zeitgemäß, geschweige denn Verfassungsgemäß. Der illegale Besitz ist ja dann auch recht fix erst aufgeweicht (die berühmten drei Handgriffe zur Betriebsfähigkeit) und dann gekippt worden. Das war zu der Zeit grad im Schweben. Da hat sich ein findiger Anwalt drüber hergemacht. Mein Anwalt wars leider nicht. Bis heute fehlt noch ein Netzgerät.

Bei dem Takt, den die damals Ende 80er/ganz frühe 90er zugelegt hatten, könnte man meinen, sie wollten noch die maximale Anzahl mitnehmen ;-) Naja. Muß man nicht erlebt haben, den Mist.

[quote]Weil Du schriebst, die öffentlichen Organe könnten für Fehler haftbar gemacht werden: [/quote]

Das ist richtig. OK, das war sicherlich ungünstig formuliert, bzw. im Zusammenhang falsch!

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Bei dem Takt, den die damals Ende 80er/ganz frühe 90er zugelegt hatten, könnte man meinen, sie wollten noch die maximale Anzahl mitnehmen ;-) Naja. Muß man nicht erlebt haben, den Mist.
[/quote]

Und was in der Genehmigungsurkunde stand konnten die nicht lesen?

73
Peter


  
 

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