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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Hier eine Info, nicht dass die Falschfahrer was verpassen!
In der Februarausgabe der QST werden die Arbeitsfrequenzen der Expedition nach Uganda mit Call 5X8C publiziert, die vom 6. bis 18 Februar läuft.

Bei Digimodes im 40-m-Band sind dies für RTTY 7042 kHz und für PSK31 dann 7040 kHz.

Die QST schreibt, dass der Grund dafür ist, dass man sich an den Bandplan der IARU Region 1 halten will.

Vielleicht ist das nun endlich ein Grund für die noch zahlreichen permanenten Falschfahrer im PSK31-Mode, die unterhalb 7040 kHz senden, sich auch für ihre individuellen QSOs ins richtige Bandsegment zu bewegen?

Skimmer haben aufgezeigt, dass mehr als 95 % der im falschen Bereich laufenden QSOs innerhalb der Region 1 laufen.
PSK31-QSOs mit anderen Regionen sind auch dort oberhalb 7040 kHz erlaubt, unterhalb ist also keine gültige Ausrede.

Bei PSK31 erreicht man eine Sendefrequenz von 7040,1 kHz im USB-Betrieb (oberes SB) und einer gewählten NF-Frequenz von 1,5 kHz durch Einstellung auf 7038,6 kHz auf der Frequenzanzeige.

Bitte weitersagen!

73 Ulli
DK4VW
DARC HF-Referent
IARU Region 1 Chairman HF Committee C4


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Vielleicht ist das nun endlich ein Grund für die noch zahlreichen permanenten Falschfahrer im PSK31-Mode, die unterhalb 7040 kHz senden, sich auch für ihre individuellen QSOs ins richtige Bandsegment zu bewegen? [/quote]

Ah, das ist schön .. da ich sowieso beim Fahren kein PSK mache und schon garnicht beim Falschfahren, betrifft das mich ja nicht.

[quote]PSK31-QSOs mit anderen Regionen sind auch dort oberhalb 7040 kHz erlaubt, unterhalb ist also keine gültige Ausrede. [/quote]

[b:10yycsne]Erlaubt[/b:10yycsne] ist sowieso alles, solang man sich an die Bandbreitengrenze hält. Klar, für Mitglieder der Amateurfunkverbände steht die "Pflicht" zum Bandplaneinhalten in der Satzung .. aber ich will sehen, dass mich DESWEGEN jemand rauswirft.

Das heisst jetzt nicht, dass ich die Bandpläne völlig ignoriere, grundsätzlich haben die fast nur Vorteile. Solang ich niemanden störe (und das heisst NICHT da senden wo ev. in 2 Wochen jemand ein QSO machen könnte) habe ich allerdings auch mit Abweichungen kein Problem.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man sich nicht an Spielregeln halten kann, obwohl es ohne Not möglich ist, sollte man lieber die Liz zurückgeben und sich ein anderes Hobby suchen. Es gibt leider genügend OMs, die von Toter Zone und Sonderbetriebsarten keine Ahnung haben und als Krokodilfunker nach dem Motto "wo ich nichts höre (oder decodieren kann), ist auch nichts" unterwegs sind.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Beitrag gelöscht


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... das fängt ja schon bei CW an, das der Otto Normalfunkamateur nicht mehr weis, wo er wirklich sendet.[/quote]

Das lässt sich bei neumodischen Transceivern der Frequenzanzeige entnehmen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Hier eine Info, nicht dass die Falschfahrer was verpasse
[quote]

Bei PSK31 erreicht man eine Sendefrequenz von 7040,1 kHz im USB-Betrieb (oberes SB) und einer gewählten NF-Frequenz von 1,5 kHz durch Einstellung auf 7038,6 kHz auf der Frequenzanzeige.
[/quote]

Genau genommen ist die Sendefequenz (Zerobeat) in dem Fall 7038,6kHz aber das Spektrum geht bis 7040,1kHz.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... das fängt ja schon bei CW an, das der Otto Normalfunkamateur nicht mehr weis, wo er wirklich sendet.[/quote]

Schlimmer, oft wissen die nicht mal genau _was_ sie senden ...

sorry, konnt es mir nicht verkneifen.

73, Jo
dj3cq


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... das fängt ja schon bei CW an, das der Otto Normalfunkamateur nicht mehr weis, wo er wirklich sendet.[/quote]

Darf ich mal kurz einwerfen, daß CW hier immer noch einen Ausnahmestatus genießt - jedenfalls hat sich das meines Wissens in den letzten 13 Jahren nicht geändert. Falls doch, lasse ich mich gerne belehren!

Die anderen Modes sind nach Bandplan deutlich restriktiver, hingegen CW überall "Vorfahrt" hat (außer es läuft da schon ein anderes QSO).

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn man sich nicht an Spielregeln halten kann, obwohl es ohne Not möglich ist, sollte man lieber die Liz zurückgeben und sich ein anderes Hobby suchen. Es gibt leider genügend OMs, die von Toter Zone und Sonderbetriebsarten keine Ahnung haben und als Krokodilfunker nach dem Motto "wo ich nichts höre (oder decodieren kann), ist auch nichts" unterwegs sind.[/quote]
Ganz richtig. Regeln sind nicht zum Spaß da. Im Straßenverkehrswesen gibt es bei Verstößen Strafpunkte, Führerscheinentzug und Pflicht-Nachschulungen. Das wär´s doch. - Aber mal im Ernst: Sind die Lizenzprüfungen vielleichtzu leicht, so dass auch Leute mit sehr eigenwilliger Motivation zum Amateurfunk gebracht werden?

73, Klaus, dh6mav


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Sind die Lizenzprüfungen vielleichtzu leicht, so dass auch Leute mit sehr eigenwilliger Motivation zum Amateurfunk gebracht werden? [/quote]

Nein, das ist zumindest bei PSK der "Herdentrieb".

Das Problem ist immer noch, daß die Bandpläne keine echten Vorschriften sind (nur die Bandgrenzen setzt der Gesetzgeber), sondern "Empfehlungen" der IARU. An Empfehlungen hält man sich dann nicht, wenn man meint, zu kurz zu kommen. Ist ne reine Charaktersache!

UND: es gibt noch genügend Programme, die auf 7035.15 die Standardfrequenz für 40m PSK haben! Ein Klick, man ist dort - legt los. Kann ja nicht falsch sein. Könnte man ändern - tut man aber nicht... Das nennt sich dann "Beratungsresistent".

Es wird noch einige Jahre dauern, bis der "Umzug" wirklich völlig vollzogen ist. Und es ist schade, daß es nur Sonderstationen/Expeditionen schaffen, den Fokus mal umzulenken!

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hatte es nur mal freundlich formulieren wollen. Deswegen das Fragezeichen.

Ich kenne eine ganze Reihe von Leuten, die die Lic nur gemacht haben, um auf UKW von Segelboot zu Segelboot funken zu können. Die sind schier fassungslos, dass es nicht auch über einen Berg reicht.

Zu den "Empfehlungen" haben nur wir Deutschsprachler ein Problem. Denn was international bei Standards unter "Recommendation" abgehandelt wird, liegt für Englischsprachler näher an "Verordung" als am deutschen Wort "Empfehlung" (siehe die Recommendations z.B. des European Radiocommunication Office ERO und CEPT in Kopenhagen oder der EU in Brüssel).

"Amateur" soll was mit "lieb haben" zu tun haben. Vielleicht soll/muss uns das reichen. Denn Funkamateure sind auch nichts anderes als ein Abbild der Bevölkerung.

73, [i:m4pjgy7t]Klaus[/i:m4pjgy7t], dh6mav


  
 
 Betreff des Beitrags:
In DL wird leider alles was nicht explizit verboten ist, als erlaubt angenommen. Ich kann Klaus nur zustimmen: bei uns wird zwar Zeter und Mordio geschrieen, wenn "kommandiert" wird, aber um ein "bitte...." kümmern sich die wenigsten. DIN Normen sind auch keine Gesetze, trotzdem werden die (in der Regel) eingehalten.

Ich kenne zur Genüge noch Situationen, wo ich auf SAT-Aufgang (Baken-QRG) gehorcht habe und im Müncher Raum just zur Aufgangszeit sich zwei-drei Deppen unterhalten haben "Hörst Du ihn schon" usw, - auf der Baken QRG. Ist ja im Bandplan und erlaubt. Im übrigen geht dieser Zirkus durch alle Liz- und Alterstufen, Power auf den Rundstrahler, taube RX und Ohren und dann noch jaulen, wenn man auch mal Dampf auflegt plus per Richtantenne und um QSY bittet - "wieso, hier ist nichts zu hören und ich funke hier schon seit 20 Jahren ....".

Wie man hier an einigen Reaktionen lesen kann, sterben diese Leute auch nicht aus bzw. vererben ihre Gene per Funk.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
warum das Problem besteht und meine Meinung dazu kann man hier nachlesen:
http://www.hamradioboard.de/wbb3/dxpedi ... ndex2.html
Vielleicht weiss einer eine Antwort auf meine Abschlußfrage dort.
vy 73 Reiner


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schön das das Thema mal wieder kommt ..... Bin Digi-Fan aber auch CWér und somit in einer Zwickmühle .... Schön das es mittlerweile wohl Bestrebungen gibt die Digibereiche in allen 3 Regionen anzugleichen .... Alles andere macht keinen Sinn und schon garnicht das erweitern der CW-Bereiche .... Frage am Rande ..... JT65A bei 7076 ???? Verboten ???? :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe es bisher so gehandhabt, daß ich CQ nur innerhalb "meines" Region-1 Bandplans gemacht habe. In der Regel höre ich allerdings nur rein und antworte nur, selbst im Contest (in den zwei, die ich auf KW mitgemacht habe :-) , sind für mich eher "Funktionstests" gewesen als Wettbewerb). Bisher hatte ich das Problem nicht, aber ich würde durchaus einer anderen Region in ihrem Segment antworten - allerdings dort nicht CQ rufen.

Die Regelungen sind schon etwas verunglückt, was einheitliche Grenzen betrifft.
73 Peter


  
 

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