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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 64 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Du glaubst doch selber nicht, daß die entsprechenden Vorzimmer nur A12 kriegen, ...... Herr Staatssekretär, Herr Prof. Dr.Dr., Herr.......
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Du glaubst doch selber nicht, daß die entsprechenden Vorzimmer nur A12 kriegen, ...... Herr Staatssekretär, Herr Prof. Dr.Dr., Herr.......
73 Peter[/quote]

Sieh es mal so, hätte der Funkheld in der Schule besser aufgepasst läge nicht bereits A12 hinter seinem Horizont.
Ein Unterabteilungsleiter ist bereits in B6.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wie war das, war da nicht mal ein Lizenzinhaber der sich geweigert hat die Nutzungsbeiträge zu bezahlen und man hat ihm die Lizenz widerrufen? Bald ist es wieder soweit denke ich...Und ich bin dann nicht mal traurig...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Richtig, im Falle der Nichtzahlung kann die BNetzA die Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst "aussetzen" bis die Zahlung eingegangen ist.

Meine Rechnung für 2008 war heute in der Post. Überwiesen und abgehakt.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wo findet man eigentlich die Verjährungsfrist für diese "Abgabe"?
Verjährungsfristen für Gebühren sind grundsätzlich nicht einheitlich geregelt und sogar zu Bundesland verschieden.
Warum gibt es keine Nachzahlung für 2009-2011?

Es geht mir nicht um den Betrag, sondern ums Prinzip.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine 4 Jahre alte Rechnung bekommen zu haben...

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich weiss ja nicht wann Du die letzte Rechnung bekommen hast aber die für 2006/2007 kam 2010 ....

Ausserdem völlig irrelevant was in Bundesländern unterschiedlich geregelt ist denn hier kassiert nicht das Land sondern der Bund. Heisst ja auch nicht Landesnetzagentur. :wink: Bei denen gilt Verjährungsfrist 4 Jahre, hat aber der DARC auch bereits mehrfach drauf aufmerksam gemacht.

Gute Frage waum nicht für 2009 - 2011 aber vermutlich muss wieder entsprechend angepasst werden.

:?: :!: :?:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wo findet man eigentlich die Verjährungsfrist für diese "Abgabe"?
[/quote]

Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

[quote](1) Der Anspruch auf Zahlung von Kosten verjährt nach drei Jahren, spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres
nach der Entstehung. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden
ist. Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.[/quote]

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe meine Rechnung auch bekommen und bereits bezahlt. Warum sollte ich dies nicht tun? Ich habe doch in dieser Zeit auch betrieb gemacht - und es gibt Dinge die einfach teuerer sind. Ich kenne kein Hobby, dass kostenlos ist. Man muss immer mit etwas bezahlen - in unserem Fall ist es knapp € 27€ für ein Jahr. Da ist mein Beitrag an den DARC um einiges höher. Das die GEZ betrifft habe ich schon größere skrupel, gemessen an dem, was das öffentlich-rechtliche Fernseh zu bieten hat. Warum die so viele Spartenkanäle betreiben müssen, auf den eigentlich auch nur Müll zu sehen ist, öffnet sich mir seit Jahren nicht. Gleiches gilt für das Radio. Warum muss man WDR1-5 und noch einige andere Sparten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanzieren ? Es würde doch ein ö.-r. Kanal bundesweit ausreichen um dem Auftrag des Landes / Bundes nachzukommen.
Nun, ich werde das System, dass darauf ausgerichtet ist, möglichst viel Geld vom Steuerzahler zu kassieren, nicht ändern. Ich fröne mich des Hobby's wenn es meine knappe freie Zeit zulässt, und versuche nicht über den Sinn und Unsinn des Lebens nachzudenken. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten (27 €uro) und dem draus resultierenden Aufruhr kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Was in 2016 oder später ist, beschäftigt mich 2016 oder später - nicht jetzt. Wer weiß denn schon, ob es mich dann noch gibt?
Regt euch über die Willkür der Preisgestaltungen der Energieversorger auf. Das wäre mal eine Stelle wo es um mehr Geld geht - für jeden von Uns.

vy 73 de Gerd, DD4DA


  
 
 Betreff des Beitrags:
Diese BR1-5 und WDR1-5 etc sind Frequenzverteidigung, auf KW reicht dazu in der Regel ein leerlaufender Fernschreiber, und der ist ebenso informativ :-). Beim Kabelkanal hat man ebenfalls vor Inkrafttreten verschärfter Bestimmungen so viel Kanäle wie möglich belegt und S6 NICHT ausgespart, weil der damit unter einen Bestandsschutz zum Stichtag xxx fiel (das genaue Datum habe ich im Moment nicht greifbar). In der GEZ Gebühr ist für Radio und FS bereits die Abgabe für EMV etc. (wie bei Afu) "integriert".

Ansonsten --- für Afu ist es ein Betrag, dessen Höhe bereits die Serverkosten für diesen Thread übersteigen .................
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Sieh es mal so, hätte der Funkheld in der Schule besser aufgepasst läge nicht bereits A12 hinter seinem Horizont.
[/quote]
Auch wenn man nicht aufpasst in der Schule :
... und doch komme ich mit meinem 3600 Euro Netto Pension gut über die Runden.
Also Jungs und Mädels, fleissig arbeiten damit meine Pension erhalten bleibt. :D

PS: Bin mit 54 Jahren mit 75 % in Pension gegangen und heute bin ich 63... das Leben ist schön. :D

... wer zuletzt lacht :P

Wer sich dieses Hobby Funkamateur nicht leisten kann , soll es aufgeben.
Es gibt eben Dinge im Leben , wo der Kleinverdiener ausgeschlossen bleibt , weil er Finanziell überfordert wird . Aber so ist das Leben.
Fressen und gefressen werden... 8)

Gruss
peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Sieh es mal so, hätte der Funkheld in der Schule besser aufgepasst läge nicht bereits A12 hinter seinem Horizont.
[/quote]
Auch wenn man nicht aufpasst in der Schule :
... und doch komme ich mit meinem 3600 Euro Netto Pension gut über die Runden.
Also Jungs und Mädels, fleissig arbeiten damit meine Pension erhalten bleibt. :D

PS: Bin mit 54 Jahren mit 75 % in Pension gegangen und heute bin ich 63... das Leben ist schön. :D

... wer zuletzt lacht :P

Wer sich dieses Hobby Funkamateur nicht leisten kann , soll es aufgeben.
Es gibt eben Dinge im Leben , wo der Kleinverdiener ausgeschlossen bleibt , weil er Finanziell überfordert wird . Aber so ist das Leben.
Fressen und gefressen werden... 8)

Gruss
peter[/quote]



Mein lieber Peter,

ich glaube nicht dass Dein Beitrag deine wirklich Haltung wiederspiegelt, sondern er nur der Provokation dient. Deine Pension sei Dir gegönnt, ich beneide Dich jedoch darum nicht, wenn gleich Höhe on Uns kaum noch jemand erreichen wird, egal wie lange er Arbeitet (es sei denn man ist Politiker, tauschen möchte ich mit denen aber auch nicht).
Mein Beruf ist mein Hobby - so gesehen bin ich schon 32 Jahre im Vorruhestand.

Amateurfunk lässt sich mit sehr geringen Mitteln sehr effizient betreiben.
Ich denke, die € 27.- im Jahr werden nicht das Kriterium sein, um Amateurfunk als Hobby ausüben zu können oder nicht. Es muss auch nicht ein FT9000 oder IC7800 sein um erfolgreich Amateurfunk zu betreiben. Es nützt die beste Pension nichts, wenn die Aufstellmöglichkeit einer ordentlichen Antenne nicht vorhanden ist. Da ist es auch wenig hilfreich ein Eigenheim in einer bevorzugten Sieldungsgemeinschaft zu besitzten. Wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt ...
Also mein lieber Peter, bleib ruhig und sachlich. Nicht jeder dumme Kommentar muss mit gleicher Münze heimgezahlt werden.

schönen Sonntag, vy 73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Diese BR1-5 und WDR1-5 etc sind Frequenzverteidigung, auf KW reicht dazu in der Regel ein leerlaufender Fernschreiber, und der ist ebenso informativ :-). Beim Kabelkanal hat man ebenfalls vor Inkrafttreten verschärfter Bestimmungen so viel Kanäle wie möglich belegt und S6 NICHT ausgespart, weil der damit unter einen Bestandsschutz zum Stichtag xxx fiel (das genaue Datum habe ich im Moment nicht greifbar). In der GEZ Gebühr ist für Radio und FS bereits die Abgabe für EMV etc. (wie bei Afu) "integriert".

Ansonsten --- für Afu ist es ein Betrag, dessen Höhe bereits die Serverkosten für diesen Thread übersteigen .................
73 Peter[/quote]

Wenn die Qualität wenigstens stimmen würde. Die ö.r. Rundfunkanstalten haben eine Art Budget und verteilen es auf die vielen (IMHO sinnlosen ) Spartenprogramme statt sich auf wenige zu konzentrieren und die Mittel nur dafür einzusetzten. Als Beispiel würde ich BR-Alpha nennen wollen. Die hatten mal ein paar sehr schöne lehrreiche Pogrammserien. Leider ist davon nichts mehr übrig geblieben. Statt dessen sieht man dort nur noch akademisch wertvoll geführte Diskussionen über Themen, die eigentlich kaum jemand interessiert da sie einfach viel zu speziell sind und eigentlich nur der Selbstdarstellung der Gastredner dienen. Eine "RY RY RY"-Schleife würde warscheinlich auch nicht schlechter quotieren. Denn Sinn eines Kulturkanals wie ARTE oder 3SAT kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich behaupte, dass dort nur noch der über die Jahre gesammelte Beitragsmüll der Archive gesendet wird - und dass mehrsprachig.
Die Dritten senden derweilen auch nur noch Unsinn - bleiben aber lokal fokussiert. Ok, damit kann ich leben. Der eine oder andere Beitrag ist schon interessant. Wenn man nun den Beitragsmüll aus den Sparten filtern würde und ihn dann auf den Dritten verlagerte, hätte man sich 3 Kanäle gespart. Die Quote könnte sich dabei auch verbessern - auch ohne die langweiligen SOAP's und Reality's. Aber wie war dass doch gleich - Beim Nachbarn ins Fester schauen war schon immer interessanter als sich in der eigenen Wohnung umzusehen. :-)


vy 73 de DD4DA


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich möchte damit auch den Mut machen , die bis jetzt wenig erreicht haben. Es ist eine Frage vom Willen. Man kann früher in der Schule ruhig aus dem Fenster geschaut haben so wie ich , die Zukunft hängt von diesem "Aus dem Fenster schauen..." nicht ab. :?

Man muss dem Zitat oben Contra geben bzw das Wasser abgraben , sonst Pöbeln die immmer so weiter.

[quote]
Amateurfunk lässt sich mit sehr geringen Mitteln sehr effizient betreiben.
[/quote]

Von der Finanzierung der Bücher usw bis zur Prüfungszulassungsgebühr und Rufzeichengebühr dann die Anschaffung der Geräte (Funkgerät , Abstimmgerät , Antennentuner usw) und Material zum Antennnenbau. Damit kann ein Kleinverdiener und Familienvater ohne Abstimmung in der Familie diese ganz schön in Bedrängnis bringen wenn er sein Willen dafür einfach umsetzt. Aber die DIAKONIE oder CARITAS kann ja weiterhelfen.

Ich möchte dieses soziale Thema jetzt aber nicht ausweiten.

Gruss
peter


Gruss


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich möchte ruhig beim "sozialen Thema" bleiben. Es ist einfach eine Frage von HAM-Spirit und realistischer Selbsteinschätzung. So sehr mir auch ein Afu-Gerät zum Preis eines Kleinwagens gefällt, alles muß muß ich nicht haben, egal ob ich könnte oder nicht - dafür ist mir das Geld einfach zu schade. Mit der Pension provozieren .... ist Geschmackssache - für nicht Beamte sind 75% ohne Eigenvorsorge und/oder Betriebspension nicht machbar.

Wenn jemand definitiv am unteren Limit lebt, hat sich in "gesunden OVs" immer ein Weg gefunden, solchen HAMs unter die Arme zu greifen. Bücher kann man ausleihen und Geräte gibt es auch gebraucht in guter Qualität - oft dann an HAMs "lebenslänglich ausgeliehen". Der DARC-Beitrag kann ermäßigt oder vom OV getragen weden und Selbstbau schändet auch niemanden.

Ich habe nur wenig Verständnis für ein Jammern über 27 Euro im Jahr - das kann es einfach nicht sein. Ich will es hier niemanden unterstellen, aber ich habe selbst als Kassier (nicht DARC) erlebt, daß Leute gerade ein Haus gebaut haben und einen Beitrag in ähnlicher Höhe nicht zahlen konnten (oder wollten). Ebensolches auch von einem Bankdirektor --- und da hört einfach der Spaß auf. Ich hätte die Leute sofort ausgeschlossen, aber.... durfte nicht. Etwa 2-3 Jahre später hat es dann dem übrigen Vorstand auch gereicht und die wurden "abgemeldet".

Bei den meisten Leuten, die ich kenne und denen es wirklich nicht toll geht, die haben nicht einmal einen Internetanschluß um hier öffentlich zu jammern.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DH1PBA:

Das Weiterpöbeln hört auf wenn man seinerseits weiter provoziert - eine wirklich verwegene Theorie.


  
 

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