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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 64 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gebühren?
Ich möchte den alten Gebührenthread (19 Seiten :-) ) nicht wieder aufwärmen, deshalb hier trotzdem mal erneut die Frage:
Hat jemand vorab sicherheisthalber Einspruch eingelegt?
Habe gerade meine Rechnung für [b:n9snuoex]2008 ![/b:n9snuoex] erhalten
1. EMVG Beitragsbescheid für 08......22,81 2. TKG Beitragsbescheid 08...... 4,39
............................................................................................................Summe 27,20

Bei Abheften habe ich gesehen, dass ich für 2006 und 2007 zusammen 43,52 gezahlt habe. 43,52 ./. 2 = 21,76 p.a. ----jetzt also Steigerung auf 27,20
Die Gebührendiskussion zieht sich ja nun schon über mehrere Jahre hin und keiner weiss genau wie es sich entwickeln wird.
Ich habe es zumindest nicht genau verfolgt.
Sollte man unter Vorbehalt zahlen und so einen irgendwo im Netz abgelegten Vordruck (?) mitsenden .
Es ist ja nicht gravierend, aber bei Gebühren sollte man zumindest nicht immer alles unhinterfragt hinnehmen und sich ruhig auch für einen eventuell
nur geringen Erfolg etwas Arbeit machen, damit das "SYSTEM" auch bemerkt von wem die Leistung kommt und nicht alles autom. hingenommen wird.
73 von einem sowieso missmutigen Gebührenzahler :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlung, die muss also sowieso geleistet werden. Enststehen durch den Widerspruch Kosten können die ebenfalls berechnet werden..

Ich verstehe hier so manches nicht mehr. Früher hiess die Sache "Lizenzgebühr" und betrug 3.- DM/mtl. die über die Telefonrechnung mit eingezogen wurden so man eines hatte.

Heute heisst das EMV-Abgabe und Frequenznutzungsgebühr ist aber (wenn man die lange Zeit bedenkt) kaum teurer geworden. Von den Gebühren werden u.a. die Einsätze der BNetzA getragen wenn sie wegen Störungen rausgerufen wird und "unentgeldlich" Messungen vornimmt.

Du würdest Missmutiger sein wenn Du Störungen hast und die BnetzA mit der Begründung "kein Geld und keine Leute für sowas" eine Bearbeitung nicht mehr vornimmt.

cu :evil: :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Genau.

Vor vierzig Jahren musste ich 36 DM pro Jahr zahlen (die ich als Student eigentlich nicht übrig hatte).

Wenn man dann die allgemeine Preisentwicklung ansieht, ist das doch ganz schön billig geworden.

Die Gebühren zahle ich jedenfalls lieber als das Geld, das ich ab Januar für den nicht genutzten Fernseh-Dreck bezahlen muß.

73 Werner


  
 
 Betreff des Beitrags:
Habe den Satz gefunden, dass die entstehenden Kosten des Widerspruchs getragen werden müssen ..... und sofort bezahlt :x
Natürlich ist der Aufwand gering, aber in einem Jahr eine Steigerung von 25% !?
Das war für 2008 ....... jetzt haben wir 2012. Geht die Kurve weiter so, und die Steigerung beträgt weiterhin 25% pro Jahr, dann können wir bald das Doppelte zahlen!
O.K. , ich kann mich auch noch an die 3,--DM Telefonrechnung erinnern, aber ich glaube, dass der zu bezahlende Störungsfindungsaufwand der BNA doch in den seltensten Fällen von den Amateuren verursacht wird.
So wie die 3,-DM- Zeiten vorbei sind, sind die Zeiten von Heatkit und Geloso etc. ebenfalls vorbei. Mich würde tatsächlich mal interessieren, wie groß die Anzahl der Afu's ist, welche noch mit Selbstbaugeräten arbeiten.
Es freut einen ja schon, wenn mal jemand nach einer Schaltung für eine 2m PA nachfragt, wie neulich hier gelesen.
Bei den Industriegeräten können wir ja wohl verlangen, dass die entsprechenden Werte eingehalten werden und wir nicht die Messtrupps vor der Tür haben.
Na mal sehen, wenn die nächsten Rechnungen kommen. In diesem Sinne >>>>
[img:1dmdrd18]http://dc7so.dc.funpic.de/images/Morsen%20ar-sk.gif[/img:1dmdrd18]


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DK3NH
...übrigens,
wenn Du eine Laube mit Stromanschluß und Wasser hast, musst Du im nächsten Jahr dafür auch den kompletten GEZ Betrag entrichten! Die Beträge werden dann pauschal für alle Wohneinheiten fällig.
Das ist vorteilhaft für WG's aber "Fernsehverweigerer" müssen bluten, ob sie wollen oder nicht. Bin zwar Deiner Meinung zur Qualität der Fersehsendungen, aber leider noch kein Totalverweigerer.
Ob es aber sinnvoll ist, einem alten halbblinden Menschen, der nicht fernsieht, diesen Betrag aufzudrücken, nur weil er eine Wohnung hat, wirft wieder die Gerechtigkeitsfrage auf.
Soviel noch zu "Gebühren".....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

gestern kam denn auch für meine 27,20 EUR die "Entrichtungsaufforderung" (volkstümlich auch "Rechnung" genannt).

Gesehen zu früher, ist das in Ordnung:
3 DM im Monat = 60,- DM im Jahr -> grob übern Daumen 30 EUR im Jahr. Da ist Inflation und Kostensteigerung garnicht eingerechnet, wenn man die jetzt 27,20 daneben stellt.

Dazwischen, ehe der Stein mit den Klagen ins Rollen kam, erinnere ich mich an eine Rechnung von 2000 oder 2001, die weitaus höher war. Wenn ich das abhefte, werde ich das mal suchen.

Den Aufruhr über die 27 EUR kann ich daher auch nicht nachvollziehen.

1. wars bei der Prüfung schon klar, daß es kostet. KfZ-Steuern sind höher!

2. abgesehen von den China-Böllern kosten selbst brauchbare Gebrauchtgeräte schon mehr - mit Antenne, Kabel uns sonstigem Kram kommt man auch bei Mini-Austattung sehr leicht auf das 15- bis 20-fache dessen.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Nach 4 Jahren?
Mir geht es nicht um den Betrag, sondern ich frage mich ob man eine 4 Jahre alte Rechnung noch zahlen muß. Ich werde unter Vorbehalt zahlen.
Was mich weiter wundert ist daß die Aussenstellen von denen man den Bescheid bekommt jedesmal wechseln. Erst war es Nürnberg, dann Karlsruhe und jetzt Köln. Zum Glück ist die Kontoverbindung gleichgeblieben. Im Netz ist übrigens Bonn als Hauptstelle angegeben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, hab' ich auch bekommen.
Ist schon irre, wie man eine ansonsten eigentlich einfache Gebühr so formaljuristisch aufblähen kann, um die Nutzer noch mehr zu verwirren. Offensichtlich müssen Posten geschaffen werden und die Beschäftigten brauchen eine Daseinsberechtigung, mit solchen "Ergebnissen".
Für seinerzeit 3.-DM pro Monat, automatisch abgezogen in der Telefonrechnung, dabei braucht man keinen riesigen Verwaltungsapperat.
Die dabei sicherlich enormen Aufwendungen jetzt könnte man ohne Frage weit sinnvoller einsetzten.
Es gibt viele solcher Beispiele, nicht nur hier.... :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
mal so nebenbei gefragt, habt ihr alle keine einzugsermächtigung? ich hab damals denen ne einzugsermächtigung gegeben, wobei ich überlege die wieder zu entziehen, angesichts der neuen PLC grenzwerten...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]mal so nebenbei gefragt, habt ihr alle keine einzugsermächtigung? [/quote]

Außer der KfZ-Steuer gibts bei mir keine Einzugsermächtigung für städtische oder staatliche Einrichtungen. Die bedienen sich ohnehin im großen Stil, da muß ich denen nicht auch noch "Vollmacht" auf meine Kohne geben!

Die PLC-Grenzwerte sind bei der Entscheidung noch nicht mal erwägt worden, wären jedoch ein weiterer Grund dafür.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man die 3,-DM Zeiten , die Inflation und die vergangene Zeit in Betracht zieht ist der Euro Betrag schon durchaus akzeptierbar.

Das Problem ist ja nicht die Höhe des Betrages an sich, sondern das Gefühl, dass damit etwas finanziert wird, was nicht von den Beitragszahlern zu vertreten ist.
Sicherlich ist derjenige froh, wenn an seinem in der Nähe stehenden Hochspannungsmast die am Porzellan übersprigende Funkenmariechenparade lokalisiert wird (und auch hoffentlich schnell behoben wird), aber der entstehende Aufwand sollte doch von Verursacher eingezogen werden. In Ballungszentren haben wir uns ja mit dem "QR-Nebel" bereits abgefunden.
Ich gebe zu, ich kenne keine Statistiken (habe auch nicht recherchiert), aus welchen ersichtlich ist, wie hoch der prozentuale Anteil an Störungsverursachern bei den Amateuren im Verhältnis zu anderen georteten Störern ist.
Interessant wäre ja mal eine Aufstellung/Information/Statistik, aus der hervorgeht, wie der Aufwand tatsächlich ist, bzw. in welchem Umfang dafür die Beträge verwendet werden.
Wird das irgendwo "bilanziert" ?... oder hat DK5YY vielleicht recht, dass wir nur einen aufgeblähten Apparat finanzieren.
Eventuell ist der Betrag deshalb noch nicht höher angehoben, weil bei geringen Beträgen keiner recherchiert, in welchen Sümpfen die von DL6IB vermisste Kohle verbrannt wird.
73 Mario


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gott, langsam kann ich den Amateurfunkhändler verstehen der mir mal vorjammerte das die Funkamateure das geizigste seien das er je kennengelernt hat...Und das für eines der schönsten Hobbies der Welt...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ihr hackt immer wieder auf der falschen Stelle herum: die BNetzA ist Vollzugsbehörde (mit Verwaltungsteil Gebühren). Die Erbsenzählerei haben Politiker erfunden, die nicht mehr selber denken können, sondern an Universitäten Aufträge vergeben, damit dort im Wolkenkuckucksheim Modelle entworfen werden, wie mit mehrdimensionalen Differentialgleichungen die Erbsen verteilt werden.

Es ist der gleiche Schwachsinn wie mit der Maut und anderen Sachen, unsere Nachbarn machen es uns vor: Pickerl an die Scheibe, Geld im Kasten und "a Ruh' is' ". Bei uns müssen erst Satelliten hochgeschossen werden und per GPS wird jeder verfolgt und abkassiert. Vielleicht kommt demnächst ein RFID-Strip an PTT oder Morsetaste und mit jeder HF klingelt irgendwo die Kasse. Wäre auch zeitgerechter und keiner braucht sich mehr in zig Foren beschweren, daß er erst 4 Jahre später den Betrag von 3 Maß Oktoberfestbier bezahlen mußte.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
(@ DL5SDK)Lese doch ständig, dass GEIZ geil sein soll :wink: Der Händler soll sich mal freuen, dass er was verkauft, früher haben wir nämlich "selbstgebaut"!
Irgendwer (natürlich immer der andere) ist immer schuld. Beim AFU sind es ausnahmsweise ja mal nicht die Politiker.
Wird nichts hinterfragt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn Vieles (wie z.B. Gebühren) ausufert!
Über den verzögerten Bescheid von 4 Jahren kann man ja geteilter Meinung sein, aber ob das als "normal" anzusehen ist, ist doch anzweifelbar.
Wenn der Bescheid für 2012 kommt, (2016?) werden wir ja mal sehen, wie die Steigerung war. Hoffen wir, dass die Schwarzseher unrecht haben.
Die Frage war auch nur, ob man bei der Zahlung den Vorbehalt anmerken sollte, wozu schon an anderer Stelle aufgerufen wurde.
Zum Abschluß noch was zum Aufregen :twisted: :
[quote]Und das für eines der schönsten Hobbies der Welt...[/quote]
? 3 Zahlen von Fremden irgendwo auf der Welt -oder um die Ecke-, die man meist nicht mal kennt .... sind das schönste Hobby der Welt?
:wink: :wink: :wink: 73 Mario >> ducke mich jetzt lieber weg :headphones:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Die Erbsenzählerei haben Politiker erfunden,
[/quote]

Nein, das sind die kleinen Sesselpupser Gehaltsklasse A12 die im Vorzimmer der Politiker sitzen , nach dem Motto : Na Herr Staatssekretär, wie habe ich Sesselpupser das für sie ausgearbeitet ? So können wir es machen Herr Staatssekretär! Und Schwupps. wird der kleine Sesselpupser befördert und wir kleinen Ärsche müssen es aussitzen. :D

Gruss
peter


  
 

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