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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 18 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Reductio ad absurdum
Hallo zusammen,

dai ich mich nun langsam auf der Zielgeraden zur Prüfungsreife befinde und mich in den letzten Wochen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt habe, bin ich natürlich auch über die BEMFV gestolpert.

Irgendwie scheint mir die ganze Sache nicht schlüssig und ich wollte anhand einiger Fakten zur Diskussion anregen.

Zunächst nocheinmal zur Erinnerung die Begriffsbestimmung des Amateurfunks (AFuG §2 Abs. 2) :

[i:61x4krai]Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. [...][/i:61x4krai]

So weit so gut. Nun ist es ja so, daß jeder Funkamateur der eine [b:61x4krai]ortsfeste Funkanlage[/b:61x4krai] betreibt, die eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) von >= 10W abstrahlt, seine Funkanlage bei der BNetzA anzuzeigen hat. (BEMVF §9 Abs. 1). Auch soweit klar.

Nun noch kurz die Definition einer ortsfesten Funkanlage (BEMFV §2 Abs.1):

... [i:61x4krai]ist eine ortsfeste Funkanlage eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt. [/i:61x4krai]

Kommen wir nun zu dem Sinn und Zweck des Postings: Wenn nun der Amaterfunk ein Dienst ist, der zu zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien wahrgenommen wird, spricht die ganze BEMFV Geschichte dem Amateurfunk ja seinen grundlegenden Zweck ab. Denn dadurch, daß man nun gezwungen ist, eine Selbsterklärung für alle ortsfesten Funkanlagen, und also solche sind ja nun auch offenbar provisorische Anlagen auf einem Fieldday oder Anlagen, die ich zu experimentellen Zwecken auf einem Berg aufbaue, anzusehen.

Ich kann also als Funkamateur nunmehr nur stark eingeschränkt der Wissenschaftlichkeit der Sache nachgehen. Die QRP Fraktion möge es mir verzeihen, aber mit 10 Watt (und wir reden hier ja von der EIRP, also bleibt je nach Antennengewinn ja deutlich weniger am Senderausgang übrig) ist IMHO wirklich kein Pokal zu gewinnen. Denn ich habe ja nun auch meine experimentelle Anlage, die ich ggf. auf einem Berg zwischen zwei Bäumen spanne, [b:61x4krai]vor der Inbetriebnahme[/b:61x4krai] anzuzeigen. Wir erinnern uns : "[b:61x4krai]die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt[/b:61x4krai]".

Das ist meiner Meinung nach ja gar nicht möglich.

Ausserdem wie kann ich sicher sein, daß meine rein theroetischen Überlegungen zur Antenne, auch in der Praxis zutreffen, wenn ich vorher keinen Probelauf machen darf?

Im Klartext : Ich muss meine theoretische Anlage vor der Inbetriebnahme anzeigen, um ggf. anschliessend festzustellen, daß die Praxis ganz anders aussieht, um dann für die mögliche nächste Iteration wieder eine Selbstanzeige abzugeben? Und das im 14 tägigen Rythmus??? Könnt Ihr mir folgen?

Las but not least, wollte ich hier noch auf einen witzigen Umstand aufmerksam machen (BEMFV §2 Abs. 2):

[i:61x4krai]Der Betreiber hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch [b:61x4krai]auf der Grundlage der Norm DIN VDE 0848 Teil 1[/b:61x4krai] (Ausgabe August 2000) zu ermitteln und in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren.[/i:61x4krai]

Ich habe mal etwas recherchiert: Diese Norm ist bis heute nicht aus dem Entwurfsstadium herausgekommen! Siehe z.B.: http://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din ... =403347668

Ich möchte diesen Text dann auch mit der provokativen Frage beenden: Habe ich hier was nicht richtig mitbekommen, oder haben die Funkamateure hier schlichtweg einfach gepennt, als das verabschiedet wurde?

Grüßle
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Reductio ad absurdum
[quote]

Wenn nun der Amaterfunk ein Dienst ist, der zu zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien wahrgenommen wird, spricht die ganze BEMFV Geschichte dem Amateurfunk ja seinen grundlegenden Zweck ab.

[color=blue:2n8pwlg0]Wie kommst Du darauf?[/color:2n8pwlg0]

Denn dadurch, daß man nun gezwungen ist, eine Selbsterklärung für alle ortsfesten Funkanlagen, und also solche sind ja nun auch offenbar provisorische Anlagen auf einem Fieldday oder Anlagen, die ich zu experimentellen Zwecken auf einem Berg aufbaue, anzusehen.

[color=blue:2n8pwlg0]So ist es[/color:2n8pwlg0]

Ich kann also als Funkamateur nunmehr nur stark eingeschränkt der Wissenschaftlichkeit der Sache nachgehen.

[color=blue:2n8pwlg0]Wie kommst Du darauf?[/color:2n8pwlg0]

Die QRP Fraktion möge es mir verzeihen, aber mit 10 Watt (und wir reden hier ja von der EIRP, also bleibt je nach Antennengewinn ja deutlich weniger am Senderausgang übrig) ist IMHO wirklich kein Pokal zu gewinnen.

[color=blue:2n8pwlg0]So ist es, aber niemand hindert Dich Deine Selbsterklärung zu erstellen[/color:2n8pwlg0]

Denn ich habe ja nun auch meine experimentelle Anlage, die ich ggf. auf einem Berg zwischen zwei Bäumen spanne, [b:2n8pwlg0]vor der Inbetriebnahme[/b:2n8pwlg0] anzuzeigen. Wir erinnern uns : "[b:2n8pwlg0]die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt[/b:2n8pwlg0]".

Das ist meiner Meinung nach ja gar nicht möglich.

[color=blue:2n8pwlg0]Warum nicht?[/color:2n8pwlg0]

Ausserdem wie kann ich sicher sein, daß meine rein theroetischen Überlegungen zur Antenne, auch in der Praxis zutreffen, wenn ich vorher keinen Probelauf machen darf?

Im Klartext : Ich muss meine theoretische Anlage vor der Inbetriebnahme anzeigen, um ggf. anschliessend festzustellen, daß die Praxis ganz anders aussieht, um dann für die mögliche nächste Iteration wieder eine Selbstanzeige abzugeben? Und das im 14 tägigen Rythmus??? Könnt Ihr mir folgen?

[color=blue:2n8pwlg0]Nein, Du hast die BEMFV nicht verstanden und ausserdem stimmen Theorie und Praxis in der Regel durchaus überein.[/color:2n8pwlg0]

Las but not least, wollte ich hier noch auf einen witzigen Umstand aufmerksam machen (BEMFV §2 Abs. 2):

[i:2n8pwlg0]Der Betreiber hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch [b:2n8pwlg0]auf der Grundlage der Norm DIN VDE 0848 Teil 1[/b:2n8pwlg0] (Ausgabe August 2000) zu ermitteln und in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren.[/i:2n8pwlg0]

Ich habe mal etwas recherchiert: Diese Norm ist bis heute nicht aus dem Entwurfsstadium herausgekommen! Siehe z.B.: http://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din ... =403347668

[color=blue:2n8pwlg0]Na und? Du hast Dich trotzdem nach den Grenzwerten gemäß 26. BImSchV zu richten[/color:2n8pwlg0]

Ich möchte diesen Text dann auch mit der provokativen Frage beenden: Habe ich hier was nicht richtig mitbekommen, oder haben die Funkamateure hier schlichtweg einfach gepennt, als das verabschiedet wurde?
[/quote]

Nein die haben nicht gepennt, sondern die Ausnahmen für Funkamateure in der BEMFV erst möglich gemacht.

Anderenfalls müsstest Du vor Aufnahme des Betriebs eine Standortbescheinigung erwirken.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Wenn nun der Amaterfunk ein Dienst ist, der zu zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien wahrgenommen wird, spricht die ganze BEMFV Geschichte dem Amateurfunk ja seinen grundlegenden Zweck ab.

[b:1qtc3i2d]Wie kommst Du darauf?[/b:1qtc3i2d]
[/quote]

Ganz einfach : Ich muss vor jeder Änderung der Anlage und vor Betriebsaufnahme mit über 10W EIRP eine Selbsterklärung abgeben. Wie kann ich dann technisch wissenschaftliche Studien durchführen?

[quote]
Ich kann also als Funkamateur nunmehr nur stark eingeschränkt der Wissenschaftlichkeit der Sache nachgehen.

[b:1qtc3i2d]Wie kommst Du darauf?[/b:1qtc3i2d]

[/quote]

Siehe oben.

[quote]
Die QRP Fraktion möge es mir verzeihen, aber mit 10 Watt (und wir reden hier ja von der EIRP, also bleibt je nach Antennengewinn ja deutlich weniger am Senderausgang übrig) ist IMHO wirklich kein Pokal zu gewinnen.

[b:1qtc3i2d]So ist es, aber niemand hindert Dich Deine Selbsterklärung zu erstellen[/b:1qtc3i2d]

[/quote]

Sinnvoller wird Sie dadurch auch nicht.

[quote]
Denn ich habe ja nun auch meine experimentelle Anlage, die ich ggf. auf einem Berg zwischen zwei Bäumen spanne, vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Wir erinnern uns : "die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt".

Das ist meiner Meinung nach ja gar nicht möglich.

[b:1qtc3i2d]Warum nicht?[/b:1qtc3i2d]

[/quote]

Siehe oben.

[quote]
[b:1qtc3i2d]Nein, Du hast die BEMFV nicht verstanden und ausserdem stimmen Theorie und Praxis in der Regel durchaus überein.[/b:1qtc3i2d]
[/quote]

Wie kommst Du darauf?

[quote]
[b:1qtc3i2d]Na und? Du hast Dich trotzdem nach den Grenzwerten gemäß 26. BImSchV zu richten[/b:1qtc3i2d]
[/quote]

Das mag sein. Aber davon ist hier ja gar nicht die Rede.

[quote]
[b:1qtc3i2d]Nein die haben nicht gepennt, sondern die Ausnahmen für Funkamateure in der BEMFV erst möglich gemacht. [/b:1qtc3i2d]
[/quote]

Quelle?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ganz einfach : Ich muss vor jeder Änderung der Anlage und vor Betriebsaufnahme mit über 10W EIRP eine Selbsterklärung abgeben.

[color=blue:1oq3mwo5]Das ist Unsinn[/color:1oq3mwo5]

Ich kann also als Funkamateur nunmehr nur stark eingeschränkt der Wissenschaftlichkeit der Sache nachgehen.

[color=blue:1oq3mwo5]Wieso nunmehr? Wie hast Du das denn vorher gemacht?[/color:1oq3mwo5]

[[b:1oq3mwo5]So ist es, aber niemand hindert Dich Deine Selbsterklärung zu erstellen[/b:1oq3mwo5]

Sinnvoller wird Sie dadurch auch nicht.

[color=blue:1oq3mwo5]Ob es sinnvoll ist musst Du in Brüssel klären[/color:1oq3mwo5]

[quote]
Denn ich habe ja nun auch meine experimentelle Anlage, die ich ggf. auf einem Berg zwischen zwei Bäumen spanne, vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Wir erinnern uns : "die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt".

Das ist meiner Meinung nach ja gar nicht möglich.

[color=blue:1oq3mwo5]Sicher ist das möglich[/color:1oq3mwo5]

[b:1oq3mwo5]Nein, Du hast die BEMFV nicht verstanden und ausserdem stimmen Theorie und Praxis in der Regel durchaus überein.[/b:1oq3mwo5]
[/quote]

Wie kommst Du darauf?

[color=blue:1oq3mwo5]50 Jahre Erfahrung[/color:1oq3mwo5]

[quote]
[b:1oq3mwo5]Na und? Du hast Dich trotzdem nach den Grenzwerten gemäß 26. BImSchV zu richten[/b:1oq3mwo5]
[/quote]

Das mag sein. Aber davon ist hier ja gar nicht die Rede.

[color=blue:1oq3mwo5]Selbstverständlich, denn das ist die gesetzliche Grundlage[/color:1oq3mwo5]

[quote]
[b:1oq3mwo5]Nein die haben nicht gepennt, sondern die Ausnahmen für Funkamateure in der BEMFV erst möglich gemacht. [/b:1oq3mwo5]
[/quote]

Quelle?[/quote]

Sitzungsprotokolle DARC/Wirtschaftsministerium


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die BEMFV ist eine Sonderregelung für Amateurfunk gegenüber der Standortbescheinigung der übrigen Senderbetreiber. Beides kommt aus dem Immissionsschutzgesetz von 96/97 (schaue jetzt nicht extra nach dem Datum nach). Jedermann in DL hat ein Recht darauf, daß Du die Spielregeln (Stand der Technik etc.) einhältst (zu denen auch DIN-Entwürfe gehören).[quote]Ich möchte diesen Text dann auch mit der provokativen Frage beenden: Habe ich hier was nicht richtig mitbekommen, oder haben die Funkamateure hier schlichtweg einfach gepennt, als das verabschiedet wurde? [/quote]Nachdem die heutigen >70.000 Liz-Inhaber sicher nicht alle "gepennt" haben, und die "Alten" seit den 50er Jahren sicher auch nicht, kannst Du Dir per "Reduktio" Deine Frage selber beantworten -- wegen mir auch auf Latein, falls es Dir auf der Zielgeraden zur Prüfung hilft.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].....

Ganz einfach : Ich muss vor jeder Änderung der Anlage und vor Betriebsaufnahme mit über 10W EIRP eine Selbsterklärung abgeben. Wie kann ich dann technisch wissenschaftliche Studien durchführen?

[/quote]

Wo steht denn geschrieben, das bei jeder Veränderung eine neue Selbsterklärung nötig ist? Wenn Du die Selbsterklärung entsprechend auslegst, dann machst Du das für den jeweiligen Senderstandort nur einmal. Wenn Du Deine Anlage so planst, das Du mit den Dir maximal möglichen Antennen und den Dir maximal möglicher Leistung immernoch im Sicherheitsbereich bist, dann brauchst Du die Selbsterklärung nicht zu erneuern. Es ist nirgends geschrieben, das bei jeder Veränderung eine neue Selbserklärung nötig ist. Das trifft nur dann zu, wenn nun mehr Strahlung produzierst als vorher.
Wenn Du mit einer 11ele für 2m und 100Watt noch im sicheren Bereich bist, dann bist Du das mit einer 5ele und 30Watt auch...
Alles nur eine Sache der Auslegung. Du bist doch nicht gezwungen, soviel Sendeleistung oder Antennengewinn zu machen, wie Du in Deiner Selbsterklärung angegeben hast. Weniger geht immer....

Wenn ich das alles aufbaue, was ich laut meiner Selbsterklärung könnte, dann ist mein Hausdach voll mit Antennen.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ganz einfach : Ich muss vor jeder Änderung der Anlage und vor Betriebsaufnahme mit über 10W EIRP eine Selbsterklärung abgeben. Wie kann ich dann technisch wissenschaftliche Studien durchführen?

[/quote]

Das ist ein häufiger Trugschluss, haben wir hier schon ein paar mal gehabt.
Eine neue Selbsterklärung musst du nur abgeben, wenn sich eine Veränderung deiner Anlage so auswirkt, dass deine vorher angegebenen Werte überschritten werden. Also, schöpfe dein Maximum aus in der Selbsterklärung, mehr darfst du dann sowieso nicht und solange du dich in diesem Bereich bewegst, brauchst du auch keine neue SE abzugeben.


Nachtrag: Hm, da war schon wieder einer schneller, aber ich lasse es trotzdem mal stehen, doppelt hält besser. ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Nachtrag: Hm, da war schon wieder einer schneller, aber ich lasse es trotzdem mal stehen, doppelt hält besser. ;-)[/quote]

Zwei Leute, eine Meinung. Ist in Foren nicht immer so :=)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Und zum Thema Fieldday gibt es vom DARC auch recht eindeutige Empfehlungen: solange es sich um eine geplante Veranstaltung handelt, ist in der Tat eine übliche Selbsterklärung abzugeben. Findet die Veranstaltung so statt, daß die Erklärung nciht mehr bei der BNetzA eintreffen würde, rät der DARC, die entsprechenden Unterlagen bei der Station vorzuhalten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Das ist ein häufiger Trugschluss, haben wir hier schon ein paar mal gehabt.
Eine neue Selbsterklärung musst du nur abgeben, wenn sich eine Veränderung deiner Anlage so auswirkt, dass deine vorher angegebenen Werte überschritten werden. Also, schöpfe dein Maximum aus in der Selbsterklärung, mehr darfst du dann sowieso nicht und solange du dich in diesem Bereich bewegst, brauchst du auch keine neue SE abzugeben.
[/quote]

Ok, dann habe ich das tatsächlich falsch ausgelegt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe meine Selbsterklärung so ausgelegt, das der Sicherheitsbereich bis an die Grundstücksgrenze reicht. Da ich hier auf dem Lande wohne und im Umkreis von 400m nur Wiesen, Felder und Wald sind, ist das kein grosses Problem. Zumal das Grundstück als solches mit 2700m³ auch schon reichlich Platz bringt. Der Weg zum Grundstück ist kein öffentlicher Weg und auch ca. 300m lang. Als UKW Antennen habe ich jeweils eine recht grosse Antennenanlage mit gestocken Systemen berechnet. Effektiv arbeite ich mit max. 80Watt auf 2m und 50Watt auf 70cm. Die UKW-Antennen sind eher schmalfüssig geblieben. Die KW-Geschichte ist von vornherein grosszügig bemessen. Ich könnte mit Endstufe arbeiten, habe aber keine und nutze nur max. 100Watt. Da ist noch viel Spielraum nach oben für's basteln.
Es ist vielen OM's nicht bewusst, das es hier nicht im speziellen um "die" Antennenanlage geht, sondern um "die" Grenzwerte. Überschreiten darfst Du die Grenzwerte nicht, aber unterschreiten immer. Du must ja in einer Tempo 70 Zone auch nicht 70 fahren, man darf auch langsamer!
Die Selbsterklärung ist ja im Vergleich zu der Anfangsphase recht bescheiden und einfach gehalten. Die Berechnungsgrundlagen und die genaue Beschreibung der Funkanlage wird ja überhaupt nicht mehr verlangt. Diese Unterlagen bleiben bei der Station.
Bei einer kostenpflichtigen Standortbescheinigug wäre es das gewesen, was Du beschreibst. Die hätten wir bei jeder kleinen Veränderung neu in Auftrag geben müssen. Das wäre aber ziemlich teuer geworden und dem Amateurfunk sehr geschadet.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und zum Thema Fieldday gibt es vom DARC auch recht eindeutige Empfehlungen: solange es sich um eine geplante Veranstaltung handelt, ist in der Tat eine übliche Selbsterklärung abzugeben. Findet die Veranstaltung so statt, daß die Erklärung nciht mehr bei der BNetzA eintreffen würde, rät der DARC, die entsprechenden Unterlagen bei der Station vorzuhalten.[/quote]
wo steht dieser Blödsinn denn ?
Man unterscheide säuberlich 2 Dinge:

- für einen festen Aufbau ist eine Erklärung anzugeben, die die Einhaltung der Schutzabstände dokumentiert.

- für einen nicht festen Aufbau müssen nur die Schutzabstände eingehalten werden
(es ist keinerlei Dokumentation dazu einzureichen) Ds gilt auch für Mobilbetrieb!

..und nein - das ist kein Zitat aus den Vorschriften, zumal ... sämtliche Fieldday-Aktionen - gehen die überhaupt ungeplant ? (aus ins Chaos ?)

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

- für einen festen Aufbau ist eine Erklärung anzugeben, die die Einhaltung der Schutzabstände dokumentiert.

- für einen nicht festen Aufbau müssen nur die Schutzabstände eingehalten werden
[/quote]

Ein nicht fester Aufbau ist trotzdem eine ortsfeste Station und erfordert die Selbsterklärung bei Leistungen >10W EIRP.

Eine Mobilstation ist keine ortsfeste Station, genau so wie eine Station mit Handfunkgerät, da beide während des Betriebs den Standort verändern.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
'tschuldige, wenn ich nicht das korrekte Beamtendeutsch verwendet habe
Inhaltlich was das Gleiche gemeint, ... hmm aber eben nicht gut (genug) gemacht .
Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]wo steht dieser Blödsinn denn ?[/quote]
Der direkte Link zum PDF geht leider gerade nicht, da die DARC-Seite einen Typo-3-Fehler auswirft. Ersatzweise findet sich der Inhalt aber auch bspw. [url=http://otrs.darc.de/otrs/public.pl?Action=PublicFAQZoom;ItemID=9:2wd16u7i]hier[/url:2wd16u7i] wieder.

[quote]
Man unterscheide säuberlich 2 Dinge:
- für einen festen Aufbau ist eine Erklärung anzugeben, die die Einhaltung der Schutzabstände dokumentiert.
- für einen nicht festen Aufbau müssen nur die Schutzabstände eingehalten werden
(es ist keinerlei Dokumentation dazu einzureichen) Ds gilt auch für Mobilbetrieb!
[/quote]

Äh, ja. Hatte ich etwas anderes gesagt? Die wenigsten Fielddays finden ja mobil statt, sind also „fester Aufbau“. Solltest Du mit „fester Aufbau“ allerdings meinen, daß darunter nur dauerhafte Antenneninstallationen etc. darunter fallen und behelfsmäßige Aufbauten wie auf einem Fieldday nicht angezeigt werden müssen, so dürfte das nicht stimmen, siehe Beitrag von Peter DJ7WW oben.

73


Philipp


  
 

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