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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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 [ 62 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: lustiges KW-Geräuscheraten
Hi,
ich bin seit einer kleinen Weile mit meinem Funkscanner auf KW unterwegs und treffe immer wieder auf lustige Geräusche die ich gern zu erkennen lernen würde.

Vielleicht nimmt sich jemand die Zeit mal kurz in die Mitschnitte reinzuhören.
Das erste Schnipsel ist bei 6.464kHz in USB und scheint ein RTTY im wechsel mit etwas anderem zu sein (bis zum Ende hören).
Das zweite Schnipsel ist bei 8.637kHz in USB bei ziemlich schlechtem Empfang, klingt auch wie RTTY wobei ich mich frage was die Quelle solcher Aussendungen ist und was der Zweck der Aussendung ist.

Dank im Voraus
LG beorn

[anhänge gelöscht... Julian]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: lustiges KW-Geräuscheraten
[quote]

ich bin seit einer kleinen Weile mit meinem Funkscanner auf KW unterwegs und treffe immer wieder auf lustige Geräusche die ich gern zu erkennen lernen würde.
[/quote]

TKG:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

[quote]Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. [/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das war klar, dass gleich die strafandrohenden Zeigefinger der Superstaatsbürger aufgerichtet werden.

Um rauszufinden, ob eine Aussendung nicht an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist (nur dann fallen diese unter das Abhörverbot), muss ich die Aussendung erst einmal als solche identifizieren. Erst dann käme eine Verletzung des §89 TKG in Frage.

Oder vielleicht sitzt beorn mit seinem Empfänger gar nicht in DL, sondern in der Schweiz, oder in Luxemburg oder in Holland, in Dänemark, oder hört über einen Web-SDR zu. Dann gilt das Abhörverbot des deutschen Michels auch nicht. Der warnende Zeigefinger kann also erst einmal eingeklappt bleiben.

Wie ist es denn, wenn jemand im Rundfunk Grüße an sein Oma ausrichten lässt? Ist das dann eine Aussendung an einen bestimmten Personenkreis, die unter das Abhörverbot fällt. Ich bin sicher, DJ7WW weiß auch hier rechtlichen Rat. :D

Also weiter viel Spass beim Identifizieren.

Lustig in diesem Zusammenhang: Verwaltungsgericht Köln – 1 L 1048/08 – Beschluss vom 03.09.2008 zum Empfang von Flugfunk Datenfunk:
[i:ejf7k9v5]....... Es sei bereits zweifelhaft, ob die von dem Gerät empfangbaren Signale des Navigationsfunks Nachrichten im Sinne des § 89 TKG sind. Jedenfalls fehlt es an dem Tatbestandsmerkmal des Abhörens ....(mit dem Ohr) [/i:ejf7k9v5]

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Oder vielleicht sitzt beorn mit seinem Empfänger gar nicht in DL, sondern in der Schweiz, oder in Luxemburg oder in Holland, in Dänemark, oder hört über einen Web-SDR zu.

[color=blue:2wlgplnl]Lerne lesen[/color:2wlgplnl]

Wie ist es denn, wenn jemand im Rundfunk Grüße an sein Oma ausrichten lässt? [/quote]

Was soll der Blödsinn?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wie isn das jetzt: Ist dieser Thread rechtlich bedenklich, so dass man ihn besser aus der Öffentlichkeit entfernt?

Ich bin mir da gerade unschlüssig.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wie isn das jetzt: Ist dieser Thread rechtlich bedenklich, so dass man ihn besser aus der Öffentlichkeit entfernt?

Ich bin mir da gerade unschlüssig.

73, Kim[/quote]

Hi Kim
Beide Frequenzen gehören zum Seefunk. Google sagt zu 8637 kHz, daß Kiel Radio dort sendet.
Damit würde es m.E. unters Abhörverbot fallen ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nach welcher gültigen rechtlichen Norm soll denn eine solche Diskussion bedrohlich oder verwerflich oder veboten sein? Zumal keiner bislang mit Bestimmtheit sagen kann, ob die Mitschnitte überhaupt unter §89 TKG fallen, schon allein weil es sich um Datensendungen handelt.

Strafbewehrt nach §89 ist (in Deutschland) lediglich das (absichtliche) Abhören von Sendungen bzw. die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Betroffen von der Strafandrohung ist nur der Abhörende selber. Und das auch nur dann, wenn er die Aussendung eindeutig als unerlaubt identifiziert hat und trotzdem abhört.

Kein Gesetz verbietet eine Diskussion. Wir sind in einem freien Land und alles was nicht per Gesetz ausdrücklich untersagt ist, ist grundsätzlich erlaubt. Ansonsten müsste der Herr Klingenfuss mit seiner CD bei Wasser und Brot im Zuchthaus sitzen. Wie wir alle wissen, ist er absolut unbehelligt und freut sich seines Geschäftes.

Ich verstehe daher dieses ganze Gedöns darum nicht. Wir haben als Deutsche wohl einen genetisch programmierten Hang zum vorauseilendem Duckmäusertum. Anders kann ich mir nicht erklären, warum wir mit Lust aus Gesetzen Verbote herauslesen wollen, die dort gar nicht drinstehen.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Beide Frequenzen gehören zum Seefunk. Google sagt zu 8637 kHz, daß Kiel Radio dort sendet.
Damit würde es m.E. unters Abhörverbot fallen ...[/quote]

Das "gefühlte Abhörverbot" trügt. Also immer mal langsam mit Schnellschüssen, denn man kann da schnell daneben liegen, wie sich zeigt.

Ist die Aussendung tatsächlich als Sendung von Kiel Radio identifiziert oder nur gegoogelt?

Falls es sich um eine Seefunk Sendung von Kiel Radio handelt, heißt das noch lange nicht, dass sie unter das Abhörverbot nach §89TKG fällt. Kiel Radio sendet nämlich auch Wetterberichte und Nachrichten an alle (CQ) die von jedermann empfangen werden dürfen. Beispiel aus der Webseite von Kiel Radio: [i:23y3ww6k]So klingt unsere Kennung ("CQ CQ CQ DE DAO") Gesendet werden Pactor-III-Daten, außerdem eine Morsekennung "CQ CQ CQ DE DAO". Audio Beispiel: http://www.kiel-radio.de/sounds/kennung.wav
[/i:23y3ww6k]
Daher ist erst einmal festzustellen: ist es eine Sendung an eine bestimmte Personengruppe, die unter das Abhörverbot fällt, oder ist es eine CQ Sendung von Kiel Radio, die nicht unter das Verbot fällt?

Und weiter: ist es eine unverschlüsselte Datenfunksendung? Dann kann man nach dem Urteil des VG Köln nicht unbedingt von einem strafbewehrten "Abhören" bzw. einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ausgehen.

Und das Schönste zum Schluss: Kiel Radio freut sich über Empfangsberichte und listet diese sogar stolz auf seiner Webseite (QSLs) auf, inclusive der Rufzeichen des berichtenden Funkamateurs:[url:23y3ww6k]http://www.kiel-radio.de/DE/Start_DE.htm[/url:23y3ww6k]

Kim kann also ganz beruhigt sein und beorn kann davon ausgehen, dass es sich bei den "lustigen Geräuschen" auf 8637 kHz um Pactor III Signale handelt.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nach welcher gültigen rechtlichen Norm soll denn eine solche Diskussion bedrohlich oder verwerflich oder veboten sein?[/quote]

Eben weil ich es nicht beurteilen konnte, fragte ich doch! Mein lieber DI4ZAO... wenn du jedes Wort, was man schreibt, als persönlichen Angriff nehmen möchtest, bist du hier im falschen Forum.

Ich überlasse die Entscheidung an dieser Stelle mal Michael oder Julian...

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
????

Ich erkläre hiermit an audrücklich, dass ich mich überhaupt nicht angegriffen fühlte und versichere alle meines uneingeschränkten Wohlbefindens.

Bin ich jetzt wieder im richtigen Forum? :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Günter

[quote][quote]
Beide Frequenzen gehören zum Seefunk. Google sagt zu 8637 kHz, daß Kiel Radio dort sendet.
Damit würde es m.E. unters Abhörverbot fallen ...[/quote]

Das "gefühlte Abhörverbot" trügt. Also immer mal langsam mit Schnellschüssen, denn man kann da schnell daneben liegen, wie sich zeigt.

Ist die Aussendung tatsächlich als Sendung von Kiel Radio identifiziert oder nur gegoogelt?[/quote]

Die Frequenzen liegen innerhalb derjenigen Bänder, die für den Seefunk ausgewiesen sind. Und ja, ich habe nur nach der Frequenz gegoogelt und dort Kiel Radio gefunden - kann natürlich auch jemand anderes gewesen sein. Und bei der Ausbildung zu den Seefunk-Scheinen ist man an dieser Stelle pingelig.

Ich bin kein Jurist, aber folgender Beispieltext einer Segelschule [url:18qkjzaw]http://www.wassersportschule-berlin.com/Funksprechzeugnis/Beschraenkt-gueltiges-Funkbetriebszeugnis-%28SRC%29.html[/url:18qkjzaw] legt nahe, daß man ein Seefunkzeugnis haben muß, auch wenn man nur mithören will. Wird so auch in den Seefunk Kursen gelehrt - wenn ich mich recht erinnere.

Mag sein, daß ein Rechtsverdreher Mittel und Wege findet das Abhören zu legalisieren - oder wir Funkamateure sagen können, daß wir dort nach Störungen durch unsere Sendeanlagen suchen. Man ist m.E. aber nicht mehr auf der sicheren Seite, wenn man dies auch noch veröffentlicht.


[quote]Falls es sich um eine Seefunk Sendung von Kiel Radio handelt, heißt das noch lange nicht, dass sie unter das Abhörverbot nach §89TKG fällt. Kiel Radio sendet nämlich auch Wetterberichte und Nachrichten an alle (CQ) die von jedermann empfangen werden dürfen. Beispiel aus der Webseite von Kiel Radio: [i:18qkjzaw]So klingt unsere Kennung ("CQ CQ CQ DE DAO") Gesendet werden Pactor-III-Daten, außerdem eine Morsekennung "CQ CQ CQ DE DAO". Audio Beispiel: http://www.kiel-radio.de/sounds/kennung.wav
[/i:18qkjzaw]
Daher ist erst einmal festzustellen: ist es eine Sendung an eine bestimmte Personengruppe, die unter das Abhörverbot fällt, oder ist es eine CQ Sendung von Kiel Radio, die nicht unter das Verbot fällt?

Und weiter: ist es eine unverschlüsselte Datenfunksendung? Dann kann man nach dem Urteil des VG Köln nicht unbedingt von einem strafbewehrten "Abhören" bzw. einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ausgehen.

Und das Schönste zum Schluss: Kiel Radio freut sich über Empfangsberichte und listet diese sogar stolz auf seiner Webseite (QSLs) auf, inclusive der Rufzeichen des berichtenden Funkamateurs:[url:18qkjzaw]http://www.kiel-radio.de/DE/Start_DE.htm[/url:18qkjzaw][/quote]

Hmm, problematisch ist m.E. daß wir nicht wissen was sich in den Mitschnitten findet. Ist es eine nichtöffentliche Sendung, dann gibt's wohl ein Problem.
Und öffentliche Sendungen im Seefunk sind, konservativ betrachtet, wohl nur für Mitglieder des Seefunkdienstes öffentlich.

Mag sein, daß das nicht mehr so pingelig gesehen wird - aber so wird's in den Seefunkkursen gelehrt.


[quote]Kim kann also ganz beruhigt sein und beorn kann davon ausgehen, dass es sich bei den "lustigen Geräuschen" auf 8637 kHz um Pactor III Signale handelt.[/quote]
... die möglicherweise persönliche Nachrichten transportieren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]????

Ich erkläre hiermit an audrücklich, dass ich mich überhaupt nicht angegriffen fühlte und versichere alle meines uneingeschränkten Wohlbefindens.

Bin ich jetzt wieder im richtigen Forum? :wink:[/quote]

Die Sache hamwa ja denke ich nun per PN geklärt... :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
... die möglicherweise persönliche Nachrichten transportieren.[/quote]

Ich kann es nicht beurteilen - deswegen macht es mich ein wenig unruhig, weil ich weder DB3OM noch irgendwelche anderen in Haftungsprobleme führen möchte... Daher eindeutig die Frage oben, ob der Thread an sich nicht aufgrund der unklaren Situation nicht doch eher aus der Öffentlichkeit gezogen werden solle...

Ich überlasse diese Entscheidung aber Michael... wie oben schon gesagt.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
leo,

wir sind uns doch wohl einig, dass ein Funkdienst, der CQ CQ CQ ausstrahlt empfangen werden darf, da seine Aussendungen nicht an eine bestimmte Personengruppe gerichtet sind. CQ = An Alle!

wir sind uns doch weiter sicher einig, dass nicht alle Aussendungen eines Funkdienstes, der ausdrücklich um Empfangsberichtet bittet und diese im Web veröffentlicht, nicht generell unter das Abhörverbot fallen kann.

und wir sind uns doch sicher einig, das dein Seefunkkurs nicht eben das qualfizierteste Informationsmedium ist, wenn es um generelle Angelegenheiten des TKG und des Abhörverbotes geht.

Falsch ist auf jeden Fall die verallgemeinernde Aussage: [i:20jyu9gy]Seefunk darf nicht abgehört werden[/i:20jyu9gy], oder [i:20jyu9gy]Flugfunk darf nicht abgehört werden[/i:20jyu9gy]. Richtig ist: Sowohl im Seefunk als auch im Flugfunk ( VOLMET, ATIS) gibt es Sendungen an Alle, die von jedermann abgehört werden dürfen.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich kann es nicht beurteilen - deswegen macht es mich ein wenig unruhig, weil ich weder DB3OM noch irgendwelche anderen in Haftungsprobleme führen möchte... [/quote]

Aus welcher gesetzlichen Bestimmung würdest du denn ein Haftungsproblem herauslesen wollen?

73, Günter


  
 

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