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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 23 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunklizenz in Japan früher und heute (Interesse)
Hallo,

als ich wieder etwas über meinen FT101ZD gelesen habe, ist mir aufgefallen, dass es sowohl von diesem als auch vom Vorgänger eine 10W Version für Japan gab, bei der nur eine Endröhre vorhanden war und diese auch nur an der Mitte der 2 Elkos der Anodenspannung angeschlossen war, also an halber Anodenspannung. Dazu gab es dann ein Power-Up Kit mit einer zweiten Röhre, einer zweiten Fassung und diversen Kleinteilen.

Heisst dies, dass zumindest damals in Japan für zumindest eine Klasse nur 10W erlaubt waren und dies auch "bauartgemäß" im Gerät festgelegt sein musste?

Wenn ja, wie ist das heute, ich habe schon mehrfach gehört das zumindest für einige Japaner immernoch das 10W Limit gilt .. trifft das noch zu und ist es immernoch "bauartgemäß" vorgeschrieben oder gilt das selbe wie hierzulande: "Du darfst ruhig den 1MW Sender nehmen solange du ihn unter das Legal Limit regelst und dabei auch die Vorschriften für Nebenaussendungen einhältst."

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
scheinbar nicht:

http://www.jarl.or.jp/English/2_Outline/A-2-0.htm
http://www.jarl.or.jp/English/2_Outline/A-2-2.htm

Viele Grüße,

Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunklizenz in Japan früher und heute (Interesse)
[quote]

Heisst dies, dass zumindest damals in Japan für zumindest eine Klasse nur 10W erlaubt waren und dies auch "bauartgemäß" im Gerät festgelegt sein musste?
[/quote]

Hallo Christian,

Welches Gerät benutzt wird ist egal, Haupsache es gehen nicht mehr als 10W raus.
Da das Gros der Japaner in dieser Lizenzklasse ist findet man dort viele Geräte die nur 10W machen, sind ja erheblich billiger.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gut, das wollte ich nur wissen..

Wieso sind eigentlich die meisten in der 10W Klasse? Sind die anderen ein vergleichsweise unmenschlicher Aufwand bzw. hohe laufende Gebühren?

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
http://www.jarl.or.jp/English/2_Outline/A-2-0.htm
http://www.jarl.or.jp/English/2_Outline/A-2-2.htm
[/quote]
falschen Anhang verlinkt, dieser ist der Richtige:
http://www.jarl.or.jp/English/2_Outline/A-2-3.htm

[quote]Wieso sind eigentlich die meisten in der 10W Klasse? Sind die anderen ein vergleichsweise unmenschlicher Aufwand bzw. hohe laufende Gebühren?[/quote]
Wird wohl zumindest auch an den Anforderungen liegen. Für Klasse 1 und 2 Morseprüfung, Aufnahme eines Textes in einer europäischen Sprache... Klasse 3 setzt immer noch ein (wie auch immer geartetes) Grundwissen in Morsetelegrafie voraus.

Die Voraussetzungen für Klasse 4 hören sich dagegen eher lasch an.

http://www.jarl.or.jp/English/2_Outline/A-2-1.htm

Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Interessant ist auch, dass die Klasse 4 Leute nicht morsen DÜRFEN.. Das versteh mal einer. War es hier nicht immer erlaubt in den kleineren Klassen? Ob das sinnvoll ist ohne KW sei mal dahingestellt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Interessant ist auch, dass die Klasse 4 Leute nicht morsen DÜRFEN.. Das versteh mal einer. War es hier nicht immer erlaubt in den kleineren Klassen? Ob das sinnvoll ist ohne KW sei mal dahingestellt.[/quote]

Wenn ich mich recht entsinne,war das hier früher auch schon mal so. Die alte Klasse "C" durfte anfangs auch nicht morsen.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].. Die alte Klasse "C" durfte anfangs auch nicht morsen. .. [/quote]Das wurde sehr früh geändert und F2 war erlaubt. Außerdem erhielt ein "C-ling" alle Sondergenehmigungen wie andere auch - SSTV,RRTY usw. Es war lediglich <30 MHz tabu. Es war ja auch so, daß in der Theorie CW-Betriebstechnik geprüft wurde, d.h. die ganzen Telegraphieabkürzungen (ich meine nicht nur Q-Schlüssel). Im Abschnitt 3 wurde nach den KW-CW Bandteilen gefragt und für eine "CW-Antwort" in Textschrift nach folgendem Beispiel gab es 10 Punkte: (Frage: nach Antwort auf CQ-Ruf antworten Sie ....) Bspl. für 10-Punkte [quote] W1ABC de DK5AB = ge om es tnx fr call = gld to meet u = ur sigs rst 589 =qth frankfurt = name fritz =hw? W1ABC de DK5AB k[/quote]Das mußten alle büffeln, egal ob A oder C, und nix Kreuze, da mußte Text geschrieben werden - der gut 1/8el der erforderlichen Betriebs-%-Punkte ausmachte. Technik und Gesetze war ebenfalls identisch, auch eine 3/4 Hürde für alle gleich -- nur als Erinnerung, falls jemand die KW-Freigabe für C-Liz als "reines Geschenk" betrachtet. Da damals (für C) noch die 10W Anodenverlustleistung waren, war es durchaus auch ein technischer Anreiz eine PA zu optimieren.
73 Peter (DB6ZH)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Soweit ich weiss waren es auch 10W DATENBLATT-Anodenverlustleistung? .. Also, es war der Anreiz etwas zu finden bei dem das Datenblatt konservativ war?

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Soweit ich weiss waren es auch 10W DATENBLATT-Anodenverlustleistung? .. Also, es war der Anreiz etwas zu finden bei dem das Datenblatt konservativ war?

Gruß,
Christian[/quote]

Nee, ich meine zu wissen, das dort nichts von Datenblatt stand. Also waren es tatsächliche Anodenverlustleistung. Die schriftliche Prüfung kenne ich auch noch, als ich 1987 in der OPD-Bremen war. Das mit den CW-Abkürzungen habe ich allerdings nicht als Nachteil oder so Schikane empfunden. Schliesslich wollte ich ja die "C" machen und da war die Prüfung eben so wie sie seinerzeit war!
Zumal es sowieso nur ein paar Fragen in dieser Richtung gab. Ein Vorteil hatte die schriftliche Art der Prüfung allerdings auch, es gab auch "fast" richtig gelöste Fragen und entsprechend auch 5 statt 7 Punkte. Das Ergebniss wurde allerdings nicht mitgeteil, es gab nur einen Stempel mit der Aufschrift: Punktzahl ausreichend für "B" erreicht!
Vom Prinzip her, war das Punktsystem damals schon gut gemacht.


73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Christian, ich bin mir nicht ganz sicher, wie es gehandhabt wurde, es wurden ja dann auch 1981 75 W PEP daraus. Mit der Anodenverlustleistung wurde immer schon etwas "auslegungsfähig" umgegangen. Es gibt ja etliche Datenblätter von PA.tauglichen Röhren, die vom Hersteller je nach Betriebsart auch unterschiedliche Verlustleistungen im "Datenblatt" auswiesen. Ich bin mir nicht sicher (mir ist kein Fall bekannt), daß nur die Grenzwerte Datenblatt galten. Da hätten früher viel zu viele OMs Ärger bekommen (auch jede Menge A/B-Liz-alt mit KW-PAs).

Ich will aber nicht weiter Deinen Eingangspost "zerlegen". Japan ist auch insofern interessant, als daß es unwahrscheinlich viele OP-Liz hat -- alle miteinander 1,3 Mio. anno 2000 --, aber nur 134,4 tsd. (~10%) im Landesverband. Wenn der DARC diesen %satz auch schaftt ...... können wir vermutlich beim DARC das Licht aus machen. Bei einem Versuch mit der unteren Japanklasse zu wetteifern, kann das durchaus passieren.

Zu 10W output: War in den 70ern mobil schon fast Standard und hat auch funktioniert.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nee, ich meine zu wissen, das dort nichts von Datenblatt stand. Also waren es tatsächliche Anodenverlustleistung.[/quote]
Nein, Grundlage waren natürlich die Datenblattangaben des Herstellers; die tatsächliche Anodenverlustleistung wäre schon mit den heutigen Meßmöglichkeiten kaum ohne großen Aufwand nachprüfbar. Die Regelung konnte noch bis Ende 1984 in Anspruch genommen werden, erst danach war die PEP-Obergrenze für alle verbindlich.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote].. Die alte Klasse "C" durfte anfangs auch nicht morsen. .. [/quote]Das wurde sehr früh geändert[/quote]
Nunja, wenn man einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren noch als "sehr früh" ansieht..
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Mit der Anodenverlustleistung wurde immer schon etwas "auslegungsfähig" umgegangen.

[color=blue:52i11r3b]Im Gegenteil, das wurde ganz besonders kontrolliert, immerhin waren mit 150W Anodenverlustleistung Ausgangsleistungen jenseits 7KW legal möglich.[/color:52i11r3b]

Es gibt ja etliche Datenblätter von PA.tauglichen Röhren, die vom Hersteller je nach Betriebsart auch unterschiedliche Verlustleistungen im "Datenblatt" auswiesen. [/quote]

Beispiel? Komme aber bitte nicht mit AM!

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[color=blue:1kvreez2]Im Gegenteil, das wurde ganz besonders kontrolliert, immerhin waren mit 150W Anodenverlustleistung Ausgangsleistungen jenseits 7KW legal möglich.[/color:1kvreez2]

Endstufe in "Linear-C" (also dieses Konzept mit Hüllkurvenrestauration) + Ausnutzung der geringen mittleren Leistung von SSB +
Ausnutzung der Reserven in den Datenblattangaben?

Gruß,
Christian


  
 

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