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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: KW Funkgerät für Einsatz auf dem Segelboot
Hallo,

ich bin neu in diesem Thema und mache gerade die Klasse E.

Ich möchte gerne auf meinem Segelboot das im Mittelmeer liegt ein Funkgerät installieren das auch mit einem Pactor Modem und Computer zusammenarbeiten soll ( E - Mail Verkehr ).

Zu was könnt Ihr mir da raten ?

Die Größe des Gerätes spielt eine Rolle, je kleiner desdo besser.
Als Antenne habe ich an eine Peitsche im Heckkorb gedacht.

wenn möglich sollte das Gerät auch die Seefunkfrequenzen GW-Sprechfunk (1605-3800kHz)

HF 3-30MHz 100-10m KW-Sprechfunk, NDBP (3.8-26MHz)
beherrschen, das würde ein Gerät einsparen.

Vielen Dank für euere Hilfe.

Klaus


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lieber Klaus!

Ich vermute mal, daß es nicht erlaubt ist, ein Amateurfunkgerät für Seefunk zu benutzen, zumindest nicht zum Senden.
Es gibt einige Amateurfunkgeräte, die man durch einen kleinen Umbau dazu bewegen kann, durchgängig zu senden. Ich habe einen alten Drake TR7, der durchgängig sendet, das ist aber ein recht großer Kasten.
Willst Du eine Antenne für verschiedene Frequenzen benutzen, wirst Du eine Matchbox brauchen, um sie auf das jeweilige Band anzupassen. Gerade auf den unteren Bändern sind kurze Antennen recht problematisch, ich spreche da aus eigener Erfahrung!

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich weiß nur für den Seefunk musst du ja eine extra Prüfung haben.
Und das sind auch extra Schiffsfunkgeräte.

Ein Afu-Gerät kannst du maritim ganz normal auf dem Schiff in den Frequenzbereichen des AFU nutzen.

greetZ
Carlo[b:b6ii3ni2]Z[/b:b6ii3ni2]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Meines Wissens benötigt man für KW-Seefunk das LRC, das sog.
Long Range Certificate, ohne den darf man keinen KW-Seefunk
betreiben.
Ähnlich wie bei uns Funkamateuren gibt es auch eine kleinere
Klasse, das sog. SRC (Short Range Certificate), mit welchen es möglich
ist, auf den VHF-Frequenzen mit dafür vorgesehenen Funkgeräten
zu kommunizieren. Allerdings sind AFu-Geräte für die VHF-Frequenzen
grundsätzlich NICHT Zugelassen, weil sie keine Kennung aussenden.

Amateurfunk ist auf den Segelschiff erlaubt, aber du musst in den
Hoheitsgewässern die jeweiligen Bestimmungen der Länder beachten!
Also meistens wird man mit Klasse E nur auf den 2m- und auf den 70cm-
Band arbeiten dürfen. Für einige Länder sind Gastlizensen für Klasse-E-
Inhaber notwendig! Mit Pactor und E-Mails-Abrufen schaut es also eher
recht mager aus...

Falls dein Funkgerät einen zusätzlichen Breitbandempfänger besitzt
kannst du allerdings die NAVTEX-Meldungen und Wetterfax bzw. Wetter-
meldungen empfangen, für Navtex und Wetterfax benötigst du allerdings
noch einen Laptop mit passender Software dazu.

Hoffe, ich hab jetzt net den ganzen Urlaub versaut,
Gruß,
Flo


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

das LRC habe ich. Das ist nicht das Problem.

Das Seefunkgerät sendet keine Kennung, ausser man Verwendet z.B. im Seenotfall den DSC Controller.
Im ATIS Modus ( Binnenschiffartsstrassenfunk ) wird tatsächlich eine Kenung übermittelt.

Ich möchte halt nicht 3 Funkgeräte auf dem Schiff haben, wo soll ich damit hin ? Ein VHF Gerät mit DSC Controller und ein AFU Gerät sollte genügen

Viele Grüße

Klaus


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hmm, also eine Idee zum Gerät hätte ich: FT-857d kaufen und
modifizieren oder modifizieren lassen. Allerdings davor einmal im
WSA-HH nachfragen, ob die das Gerät als KW-Gerät für Schiffs-Funk
abnehmen, wenn die Ja sagen, dann seh ich keine Schwierigkeiten.

die 73 de Flo


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

das LRC habe ich. Das ist nicht das Problem.

Das Seefunkgerät sendet keine Kennung, ausser man Verwendet z.B. im Seenotfall den DSC Controller.
...
Ich möchte halt nicht 3 Funkgeräte auf dem Schiff haben, wo soll ich damit hin ? Ein VHF Gerät mit DSC Controller und ein AFU Gerät sollte genügen
[/quote]

Hi Klaus,

die Frage ist ja, was willst du erreichen. Ohne DSC ist auf KW vermutlich nicht mehr viel zu machen. Ohne Zulassung (also ohne MMSI) auch nicht. Teilnahem am Seefunk ist nur mit zugelassenem Gerät erlaubt.

Wenn es dir um Sicherheit außerhalb des A1 Gebietes geht: Seefunkgerät mit DSC, EPIRP oder Inmarsat-C.
Wenn du nur UKW-Seefunk brauchst (Küstennah), dann UKW Gerät mit DSC und AFU Gerät zusätzlich
Wenn du auf GW nur hören willst: AFU-Gerät.

Soweit ich weiß, können die GW-KW Seefunkgeräte auch die Afufrequenzen bzw. man kann sie auf machen (lassen) ohne die Zulassung zu verlieren.

Gruß,
Michael (DB3MF und Allgemeines Betriebszeugnis für Funker)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Seefunkgerät verliert Zulassung wenn Empfang der Amateurfrequenz möglich

Das schrieb mit Eissing.com dazu:
"wir sind Vertreter der ICOM-GW-/KW-Anlage IC-M 801. Die Amateurfrequenzen lassen sich empfangsseitig freischalten, jedoch erlischt dann tatsächlich die Zulassung.
Die Bundesnetzagentur in Hamburg wird ihnen diese Aussage bestätigen. Die Umrüstung kostet ca. € 200,- + Mwst."

Dann ist es wohl sinnvoller, eine Funkamateuranlage zu nehmen. Im Notfall kann man sich nur nicht drauf verlassen, dass noch Hörwache auf den Notfrequenzen besteht. Zur GMDSS Alarmierung bräuchte man dann Inmarsat C. Weiterer Sprechverkehr dann auf Seenotfrequenz.
Dies Kombination erfordert zwar 2 Scheine, ist aber voll legal.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn Du keinen aktiven KW-Funk im Seefunkbereich machen willst würde ich Dir auch ein Afu-Gerät empfehlen.
Bei einem Notfall wird Dir sicherlich niemand einen Strick draus drehen, dass Du mit unzugelassenem Gerät gesendet hast.

Zur Antennenfrage kann ich leider nichts sagen, da ich die Peitschenantenne nicht kenne. Handelt es sich dabei um diese ~6m langen Fiberglasruten die auch in der kommerziellen Schiffahrt eingesetzt werden ?

Aber mal ne ganz andere Frage. Ich las oben - Pactor + E-mail
Ist es inzwischen legal seine privat-emails also praktisch das Internet auf Amateurfunk zu holen - Oder gibt es dienste die dies auf Seefunk anbieten?

Grüsse

Felix


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich möchte zunächst bei einem Bekannten auf dem Boot das ganze ausprobieren.
Das heisst: ich kann da keine Geräte fest einbauen.
Als mobilen Transceiver dachte ich an YAESU FT 857.
Die geringe Sendeleistung kann ich in Kauf nehmen.
Als Antenne war mir HF 500 empfohlen worden, ggf. Selbstbau mit Angelrute als Antenne.
Wichtig ist mir der Bereich der Grenzwelle um 1,5MHz aber bis ca. 20 MHz reichen auch die Seenotfrequenzen.
Es soll mobile Transceiver geben mit interner Anpassung?

Wie bilde ich denn auf einer Charteryacht die Erde?
Danke, Dennis


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wie bilde ich denn auf einer Charteryacht die Erde? [/quote]

Vieleicht gibts hier ja Hinweise?
[url=http://www.bluewater.de/vertikalantenne.htm:331fpwrg]Bluewater[/url:331fpwrg]

[url=http://www.intermar-ev.de/:331fpwrg]intermar[/url:331fpwrg]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

entweder :

Erdungsstab im Wasser und über Kondensator ankoppeln, vorsicht Korrosionsprobleme..

oder kapazitiv über ne grosse Blechplatte direkt innen am Glasfaser Rumpf.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Als Gerät würde ich den FT-897 (YAESU) mit Antennentuner AT-897 (LDG) empfehlen. Den kann man modifiziert kaufen, Grenzwelle geht ohne Weiteres. Allerdings solltest du wissen, daß die Lüfter des Gerätes immer salzhaltige Luft durch das Gerät saugen, was warscheinlich die Lebesadauer einschränken wird. Von ICOM gibt es ein relativ kleines, maritimes Grenzwellengerät, ist aber sehr teur.

Was ich beim Erwerb meines allgemeinen Seefunkzeugnisses gelernt habe ist, daß man in deutschen Gewässern ein von der deutschen Behörde zugelassenes Gerät zum Senden verwenden muß. In internationalen Gewässern interessiert sich kein Mensch für die Art des Gerätes, wenn das Schiff nicht Ausrüstungsplichtig ist (sind Sportboote, Yachten nie).

Viel Spaß und immer eine Hand breit Wasser unterm Kiel!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Interessante Infos gibt es bei www.yachtfunk.com und www.sy-merger.de

Ich selbst habe einen Icom IC-718 mit autom. Antennentuner und 14m isoliertes Achterstag. Als HF-Erde nutze ich ca 2,5qm Alufolie auf der Innenseite Schiffsboden.

Mit dieser Anlage habe ich seit Jahren weltweiten Funkverkehr. Auch Wetterberichte in RTTY, Wetterkarten im Faxmodus und Navtex mit Laptop und Software ist kein Problem.

Vy 73 von Bord der SY WAIKIKI, zur Zeit dänische Inseln auf dem Weg nach Deutschland ins Winterlager
Uwe DL2SS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Habe selbst einen KW Sender auf meiner Motoyacht am Zürichsee:

Leider kann ich keinen Achterstag isolieren, anzapfen u. eine Asymetrische
Langdraht einspeisen.

Habe bei mir den Eisenpfahl am Bootsanlegeplatz angebohrt u. somit ein super Erde. Auf dem Wasser benutze ich das Badeplatformgestänge mit Alutrimmklappen.

Möglichkeiten bei einer Segeljacht an eine gute Erde zu kommen sind:

Ruderanlage, Kiel, oder wie schon erwänt Aluplatten.

Natürlich ist der Korrisionschutz zu beachten.

Alles über Amteurfunk und Schiffsfunk über auf Hochseeyachten auf Intermare Webeite.

Ich persöndlich habe auf dem Zürichsee einen Fiberglasmasten 10m Vertikal polarisiert
an diesem eine Diamond Langdraht 6,4m BB-6W umwickelt u. läuft somit
auf 2-30 Mhz. Natürlich kannst Du auf dem 80 Meter Band keinen Blumen tof gewinnen. Für dieses Band ist sie logischerweise zu kurz zum senden.

Für die anderen Bänder ist mit meiner FT-897 100W zufiriedenstellend.

Auf 20-40m konte ich Rom, London, Nordsee, Russland, Kroatien, Serbien Montengro, erreichen.

Als Wetterfax Albereichsantenne durwegs zu gebrauchen.

:busch: Gruss Otti HB9SHK


  
 

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