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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Generelle Frage
Nabend,

Reizen tut es mich ja, die Prüfung.
Dieses ganze Elektronikzeugs interessiert mich ohnehin.

Gibt es die Fragen auch mit Antworten im Internet?


Verstehe ich das richtig....ich lerne die Fragen, geh dann zu irgendeiner Prüfung in der Nähe und mache Kreuzchen?
Ich muss kein Mitglied sein?
Einfach so?

Marcel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Generelle Frage
[quote]Nabend,

Reizen tut es mich ja, die Prüfung.
Dieses ganze Elektronikzeugs interessiert mich ohnehin.

Gibt es die Fragen auch mit Antworten im Internet?
[color=blue:29z2a8bl]Ja, es gibt die Fragen sogar mit falschen und richtigen Antworten im Internet:[/color:29z2a8bl]
http://www.amateurfunkpruefung.de/


Verstehe ich das richtig....ich lerne die Fragen,
[color=blue:29z2a8bl]Nein, du musst vorallem die richtigen Antworten lernen..... [/color:29z2a8bl]

geh dann zu irgendeiner Prüfung in der Nähe
[color=blue:29z2a8bl]Zur naechst gelegenen Bundesnetzagentur[/color:29z2a8bl]
und mache Kreuzchen?
Ich muss kein Mitglied sein?
[color=blue:29z2a8bl]Nein, das geht auch ohne Mitglied sein.[/color:29z2a8bl]
Einfach so?
[color=blue:29z2a8bl]Nun, das finden manch andere schon oft unueberwindbar.....:wink: Es ist aber wirklich so einfach, wenn man es will....[/color:29z2a8bl]

Marcel[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, dummerweise gibt´s das heute so. Entweder Online oder Offline im Browser kann man sämtliche Fragen (incl. der korrekten Antworten) Auswendiglernen .......

Bei genügend Interesse und der Ambition weiteres im Hobby machen zu wollen finde ich das noch nicht einmal sooo verkehrt aber ich finde es immer wieder unheimlich wenn Leute sich bzgl. einfacherer Lizenzklassen zu Wort melden (nicht auf diesen Thread und den Ersteller bezogen) weil ja auch Klasse E sooooooo schwer ist ....

Bei Deinem Interesse an "dem ganzen Elektronikkram und dem Zeugs" würde ich gleich Klasse A in Angriff nehmen. Es ist eine Änderung der AfuV im Gange die demnächst vor Klasse A den Erwerb der Klasse E voraussetzt. Man hätte also doppelte Prüfungsgebühren selbst wenn man beide an einem Tag machen würde .....

Und jetzt bei Google nach AfuP suchen und solchem Kram und munter drauf los. Klasse E ist bei entsprechendem Einsatz locker in 2 Monaten zu schaffen und für Klasse A gebe ich nochmal 2 Monate drauf. Mit Vorkenntnissen in Technik geteilt durch 2 :wink: :wink:

cu :idea:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo und vielen Dank,

Also gleich Klasse A machen....
Ich werd mir die Fragen mal anschauen und wenns klappt die Prüfung machen.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Marcel,

natürlich kannst Du einfach auswendig lernen. Wenn Dich aber Elektronik sowieso interessiert, dann versuch doch auch einiges zu verstehen. Damit passiert es Dir nicht, daß Du Dich wunderst, warum aus Deinem Funkgerät kein Stereoton kommt oder ähnliche Gags. Das macht dann auch die Prüfung leichter weil Du mit mehr Sicherheit reingehen kannst.

Viel Erfolg!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo und vielen Dank,

Ich will ja nichts überstürzen, aber so ein bisschen nebenbei lernen und wenn ich mich fit fühle dann irgendwann die Prüfung machen.
Richtig, stures auswendig Lernen ist nicht Sinn der Sache. Gerade das Selberbauen von einem Empfänger oder Sender sind Sachen die mich reizen.
Da nützt es nix wenn man nur die Fragen gelernt hat....
Reizen tut mich das schon seit Jahren aber bisher war ich eigentlich zu faul um das mal in Angriff zu nehmen :busch:

Marcel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo und vielen Dank,

Ich will ja nichts überstürzen, aber so ein bisschen nebenbei lernen und wenn ich mich fit fühle dann irgendwann die Prüfung machen.
Richtig, stures auswendig Lernen ist nicht Sinn der Sache. Gerade das Selberbauen von einem Empfänger oder Sender sind Sachen die mich reizen.
Da nützt es nix wenn man nur die Fragen gelernt hat....
Reizen tut mich das schon seit Jahren aber bisher war ich eigentlich zu faul um das mal in Angriff zu nehmen :busch:

Marcel[/quote]

Die Sache ist doch folgende: Was ausser den Fragen und Formeln lernt man denn noch ??? Klar die Zeichnungen aber das war´s dann auch schon. In keinem Lehrgang wird jemand hergehen und zum allgem. Verständnis eine Schaltung nachbauen und die Teilnehmer selbst die Bauteilewerte errechnen lassen ........

Der Technikkram ist also in jedem Fall ziemlich stures lernen von Formeln etc.

Die Vorschriften/Gesetze Geschichte ist ebenfalls stures Auswendiglernen.

Bei Betriebstechnik kann man sich einiges erleichtern indem man auf Kurzwelle hört. Landeskenner prägen sich so nach einigem Anschauen in entsprechenden Listen unterbewusst schnell ein und man bekommt auch mit wie ein Anruf üblicherweise gestartet wird und wie eine QSO-Abwicklung funktioniert (ausserhalb von Contesten) .....

Derjenige der sein Wissen später zum Selbstbau von Geräten nutzen will ist mit dem was in der Afuprüfung verlangt wird eher auf low level Ebene. Dieses Grundwissen muss man später für die Praxis extrem erweitern sonst wird das nix mit Selbstbau und selbst beim Nachbau stösst man damit schon an die Grenzen .....

Also Schein machen und alles weitere später lernen. Nicht jeder baut später auch Geräte. Dazu braucht es neben den erweiterten Kenntnissen nämlich auch noch relativ teures Messequipement. Mit einem Multimeter und einem Lötkolben allein wird man auf keinen grünen Zweig kommen ...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Nicht jeder baut später auch Geräte. Dazu braucht es neben den erweiterten Kenntnissen nämlich auch noch relativ teures Messequipement. Mit einem Multimeter und einem Lötkolben allein wird man auf keinen grünen Zweig kommen ...
[/quote]

Die Ausrede benutzen viele.
Um z.B. einen Antennenkoppler oder eine Antenne zu bauen braucht man nicht mal ein Multimeter.
Und für viele Geräte z.B. Endstufen, Vorverstärker, Antennenwahlschalter oder Netzteile braucht man ebenfalls kein teures Messequipment.

Trotzdem muss man wissen was man tut und wie man etwas berechnet, im Nebel stochern bringt da nichts.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Peter so blöd bin ich ja nun auch nicht aber der Threadersteller schrieb vom Sender- und Empfängerbau und da sieht die Sache schon ganz anders aus. :wink:

Sicherlich kann man Theorie und Praxis auch nebeneinander herlaufen lassen aber erstlinig ist es doch wohl so das man erstmal den Schein macht und dann genügend Zeit hat sich um weiterführende Dinge zu kümmern. :!:

Meine Antennen baue ich im übrigen auch selbst. Werkzeug ein Taschenrechner oder ein Berechnungsprogramm für den PC (für Moxxon Beam etc.) ........ :idea:

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Peter so blöd bin ich ja nun auch nicht aber der Threadersteller schrieb vom Sender- und Empfängerbau und da sieht die Sache schon ganz anders aus. :wink:
[/quote]

Im Grunde auch nicht.
Wenn man sich auf 1 oder 2 Bänder z.B. 80m+20m beschränkt ist es sogar extrem einfach einen Transceiver zu bauen.
Noch einfacher ist ein Direktüberlagerungsempfänger in Verbindung mit einem CW Sender.
Lässt sich alles ohne Messpark bauen.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo allerseits,

Naja, dass man zum Bau von Empfängern ect. mehr wissen muss als in der Prüfung ist klar.
Man ist ja auch kein Rennfahrer wenn man die praktische Prüfung in der Fahrschule bestanden hat...

Ich meinte ja nur, dass mich das ganze prinzipiell reizen würden. Und die Prüfung würde es eben erst ermöglichen.
Klar, der Ablgleich geht nicht mit nem Multimeter ;)

Ich habe mir die verlinkte Seite mal angesehen. Ist ja doch recht ansprechend gestaltet mit vielen Erklärungen.
Denke doch, dass das mit überschaubarem Aufwand zu schaffen sein sollte.
Sind halt viele Sachen bei denen man Null Vorkentnisse hat, vor allem spezifische Sachen über Rufzeichen und Co.


Einen vernünftigen KW-Empfänger habe ich nicht, werde mich also mit Scanner und nem Weltempfänger begnügen müssen.
Aber erstmal ne Antenne basteln....

Marcel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Einen vernünftigen KW-Empfänger habe ich nicht, werde mich also mit Scanner und nem Weltempfänger begnügen müssen.
Aber erstmal ne Antenne basteln....
[/quote]

Ein Weltempfänger ist vollkommen ok, wenn dieser SSB kann. Du kannst ja auch vorerst mal mit einigen Metern (vielleicht so 10-20m) Draht versuchen, die du entweder an die vorhandene Antennenbuchse anschließt oder mit einem Ende um die eingezogene Teleskopantenne wickelst. Damit solltest du Nachmittags/Abends auf 3,5-3,8 MHz und auf 7 - 7.2 MHz durchaus brauchbare und hörbare Signale empfangen können.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Marcel google mal nach "Pappradio" da bist Du von ca 200 kHz bis 30 MHz versorgt ...... Mit der passenden Software kann das Ding sämtliche der üblichen Modulations und Betriebsarten und es ist gleich die Verbindung Funkempfang und Computer da ...

Für um 60.- € kann man da nicht viel falsch machen .....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

Der Weltempfänger ist ein Grundig Satellit 400 vom letzen Flohmarkt.
Der kann wohl von 3-26,1 MHz. SSB kann der auch mit nem manuellen BFO-Regler.
Der Scanner kann auch von 500kHz bis 2,3 GHz glaube ich :twisted: Und auch USB bzw. LSB.

Ja, diese SDR Teile sind icherlich interessant, irgendwie mag ich aber nicht von einem PC und Software abhängig sein um irgendetwas zu empfangen.

Als Antenne habe ich im Moment so ca. 15m Kupferlackdraht gespannt, das ist aber alles andere als Ideal. Ich habe auch nur einfach ein Ende an an eine BNC-Buchse gelötet.

Aber Abends habe ich auch schon einige Sachen reinbekommen. Selbst mit der Ausziehantenne des Weltempfängers.

Marcel


  
 

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