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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 9 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: [1k2] Soundkarte vs. TNC
Der Titel sagt es eigentlich schon alles.
Ich spiele immer mal wieder mit 1k2 Packet rum, hatte mal einen TNC hier, den ich aber wieder verkauft habe. Nun mache ich das nur noch über die Soundkarte, vorrangig APRS.
Der Einfachheit halbet, werde ich mir wohl wieder einen TNC besorgen.

Nun fällt mir bei der Soundkarte auf, dass in APRS viele der Baken, die etwas schwächer sind (sagen wir mal <S4) nicht dekodiert werden. Das ist bei der Signalstärke schon fast eine Seltenheit, obwohl die Signale mit dem bloßen Ohr durchaus gut zu hören sind und nicht überbügelt werden. Das führt natürlich zu einem kleineren Einzugsbereich, vorallem bei Mobilstationen. Da ich ein RX iGate betreibe, ist das durchaus von Relevanz.

Ich frage mich nun, ob man generell sagen kann, dass ein TNC hier besser ist und mehr Pakete decodiert werden können, als bei einer (günstigen Onboard-)Soundkarte, oder ob die Ursachen woanders liegen.
Der Pegel ist in Ordnung. Kann es am Empfänger/der NF Aufbereitung liegen?

Berichtet doch mal über eure Erfahrungen :)

Gruß,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe ebenfalls beides in Betrieb (Soundkarte nur zum Hören, keine TX interface gebaut), habe aber noch keinen Vergleich gemacht. Generell ist zu sagen, daß die "besseren" TNCs NF-Filter haben, aber frage mich jetzt nicht nach der genauen Durchlaßkurve -- und irgendwo bei 2,xx kHz (jedenfalls unterhalb 3 kHz) "abwürgen". Bei mir läuft sowohl einer der TNC1 mit WA8DED S/W als auch ein PK232mbx mit den letzten Updates noch mit 1200 auf 2m (wegen Mike-Stecker der Geräte nicht auf 70cm), vorzugsweise APRS. Bei der Soundkarte ist mein PC zu langsam (350 MHz, wird demnächst verdoppelt), weil bei APRS mit den Landkarten zuviel Schnick-Schnack abläuft - da kann ich nicht vergleichen. Bei den TNCs stimme ich immer mit Zwei-Kanal Scope ab, da kommt m.E. keine Software mit, auch nicht bei RTTY mit der Soundkarte (das schafft mein 350er gerade noch).

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Unterhalb von 3 kHz abwürgen wäre eher schlecht, da die Mark- und Space-Frequenzen soweit ich weiß 1200 und 2400 Hz sind...

Was ich mir vorstellen kann, ist, dass hier eher eine Kombination aus Bandpass + Notch-Filter vorhanden ist (also die Filterkurve dem Profil einer "gut betuchten Frau" ähnelt... also entsprechendes Holz vor der Hütte vorausgesetzt).

kann aber da jetzt auch nichts zu sagen.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Julian,

grundsätzlich hat sicher die Soundkarte die besseren Aktien. Man ist einfach flexibler in den Einstellungen. Da aber kommen die genutzte Software und natürlich die Qualitäten der Soundkarte ins Spiel.

Ist das Programm http://www.kc2rlm.info/soundcardpacket/2agwget.htm bekannt?

Wenn ich mit dem Quicksilver QS1R SDR direkt über die Soundkarte dekodiere (Fujitsu Amilo) Habe ich beste Erfolge mit Fax, SSTV, RTTY, PSK31. Hierfür nutze ich allerdings Sigmira und JVComm.

Ich bin allerdings nur technisch daran interessiert, nicht für direkte Nutzung Packet Radio. Insofern also nur einige Gedanken zum Thema.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, im TNC sind schmale aktive Filter verbaut + ordentliche Schmitt-Trigger im Modem-IC (TCM3105 / AM7911).

Ich habe auch einmal versucht ein Packet-Modem nur mit TCM3105 zu bauen und das hatte keine wirklich guten Empfangsleistungen, auch bei bester Feldstärke der Gegenstation. Der Rechner sowie die Software-TNC-Implemenation TFPCX waren in Ordnung. Mit einem kommerziellen PC-COM-Modem funktionierte es bestens.

Ich müsste mal den Schaltplan meines Landolt TNC2C-H heraussuchen. Dort sieht man bestimmt wie es für 1k2 gemacht wird.

73!

Sven

Edit: gerade eben noch einmal nachgeschaut: Der TCM3105 hat aktive Filterung, eine einstellbare AGC, und einen einstellbaren Schmitt-Trigger für Carrier-Detect integriert. - Das ganze funktioniert vermutlich 10x besser als Deine Soundkarte, weil unheimlich schmal für die Mark/Space-Frequenzen ausgelegt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kim, mein deutsch war wohl mißverständlich, die Flanke der TNC Filter liegt knapp unter 3kHz, ich meinte 2,xx kHz --- aber auf jeden Fall nicht mehr oberhalb 3kHz. Ich habe irgendwo noch Justagen im Hinterkopf, daß man bei den oberen Tönen bei 2800 schon nachjustieren sollte. Ich will jetzt bloß nicht in die Manuals. Die Dinger haben teilweise SSTV Möglichkeit und da muß auch evtl. justiert werden. Die 1200er H/W- TNCs, jedenfalls meine, sind eindeutig schmaler als die Soundkarte. Viele "Digitalisten" überschätzen die Möglichkeit der Digitalfilter, wenn im Rauschen gearbeitet wird. Das ist durch die analogen Bandpässe bereits vor der Digitalisierung geringer. Bei QRM innerhalb der Soundkarten Bandbreite, aber außerhalb der TNC-Filter, kann auch ein PC-Programm nicht mehr zaubern.

Ich habe für RTTY einen DOVETRON, denn muß ich mal auf AX25 testen. Bei RTTY ist der jeder PC-Soundkarte überlegen, allerdings etwas "diffizil" zu bedienen. Der ist extrem QRM resistent und arbeitet satt unterhalb des Rauschens.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Klingt auf jeden Fall interessant was ihr schreibt.
AGWPE ist mir natürlich bekannt, das benutze ich ja zur Zeit. Und genau bei dieser Anwendung fällt es mir eben auf, dass Pakete wirklich zuverlässig erst ab einer Signalstärke von um die S5 decodiert werden, was ich für inakzeptabel halte.
Ich dachte immer, dass wenn ich schon mit meinem Ohr das Signal deutlich wahrnehmen kann und es nicht überbügelt wird, es problemlos auch von einem Rechner decodiert werden kann. Albert schreibt sogar von "unter dem Rauschen". Wenn ich das richtig verstehe, müssten da Pakete noch entschlüsselt werden, die ich mit dem Ohr kaum mehr hören kann. Das ist bei mir undenkbar

:?:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, einen gewissen S/N-Abstand sollte das Signal schon haben, sonst ist nichts mehr mit lesen/triggern.

Man kann den S/N-Abstand durch aufwändige Filterung zwar durch Filterung verbessern, aber da wo nur Rauschen ist, kommt auch nichts sinnvolles bei heraus.

Wie gesagt: Beim TCM3105 passiert das alles im IC. Da wird sogar die Gruppenlaufzeit korrigiert. - Ich bin der Meinung, dass das beim heutigen Stand der Amateurtechnik in fast jedem Fall besser funktionieren wird, als gesampeltem Basisband mit Algorithmen zu Leibe zu rücken.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Julian, das ist nicht "undenkbar", das ist pure Physik - per Definition des Rauschens in diesem Fall: Du hängst einen Filterkonverter (nach DJ6HP, seinerzeit die bekanntesten) in den NF-Teil. Hören tust Du ~2,5-3KHz Bandbreite -- Rauschen. Der Filterkonverter benötigt aus dieser Bandbreite lediglich etwa 1,6*Schrittgeschwindigkeit Hz (bei Afu ~80Hz). Er kann durch die geringere Bandbreite unterhalb Deines "Gehörrauschpegels" arbeiten und je nach Raffinesse auch sehr gut dekodieren. Der Dovetron arbeitet mit sehr schmalen, abstimmbaren Filter, d.h. ich kann bereits HF-seitig innerhalb der Quarzfilterbandbreite einen QRM-freien Berich unabhängig von der Tonhöhe suchen. Außerdem kann er Mark oder Space only machen und noch einiges mehr. Wenn es CW-Signale wären, würdest Du die nicht mehr vernünftig lesen können, ein guter Filterkonverter packt das bei RTTY jedoch.

Man bezieht (etwas unfair wie bei Gewinnangaben von Versicherungen .. :-) ..) diese -dB Empfindlichkeit auf den Gehörrauschpegel über die gesamte NF-Bandbreite. Ich finde jetzt so schnell die alten Literaturstellen nicht, falls mal wieder entdeckt, trage ich die nach.

Übrigens: wenn Du diese NF-Filter vor die Soundkarte setzen würdest, wäre die Soundkarte vermutlich gleichwertig. So muß die im DAC alles durchackern

73 Peter

Jetzt habe ich ein RPB von DJ6HP gefunden und beim Querlesen - mit echter S/N Angabe:die Filterkonverter arbeiten noch etwas unterhalb 1dB S/N Abstand, jetzt auf die eigene Bandbreite bezogen bei abgestimmten NF-Filtern. Mit PLL-Automatik benötigt man bereits 6 bis 8 dB S/N Abstand. Die -dB wie beschrieben sind die 5m großen Forellen der RTTY-Angler .. :-) .. bzw, entsprechen dem 20mW 80m QSO mit der Handfunke DL nach USA.............


  
 

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