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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunk in der Kaserne
Guten Morgen liebe Funkfreunde,
vor kurzem war ich mobilerweise in Kempten unterwegs (da ich dort stationiert bin), und da sagte mir ein OM, dass früher in der Kaserne ein Amateurfunker (der dort stationiert war) seine Station mit Antenne aufgebaut hatte. Aufgrund dessen fragte ich in der Kaserne nach, ob es möglich wäre, vom Kasernengelände Funkbetrieb zu machen. Diese Anfrage wurde mit nein beantwortet, mit der Begründung, dass der Betrieb von funktechnischen Anlagen verboten sei. Schön und gut (oder auch nicht). Bei einem erneuten Gespräch mit den OM hier im Allgäu wurde erzählt, dass früher der Amateurfunk von der Bundeswehr sogar "unterstützt" wurde, indem man dem Funkern den Aufbau der Station erlaubte.

Meine Frage ist jetzt, ob andere OM mit dieser Thematik schon konfrontiert waren? Gerne freue ich mich, wie die Sache Amateurfunk in der Kaserne anderswo gereglt wurde bzw. ist, oder ob in anderen Standorten der Betrieb ebenfalls komplett untersagt wurde.

73 de Christoph, DO1DRK


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Schule Strategische Aufklärung in Flensburg (Mürwik) hat auch ein eingerichtetes Shack,das durch dort stationierte OMs betrieben wird.Man hat hat ihnen einen Raum zur Verfügung gestellt und Antennen durften auch angebraucht werden (auch Langdraht).
Da sich die Schule auch hauptsächlich mit dem EMS beschäftigt...

In der Kaserne bei mir vor Ort,muß man sich eine Genehmigung vom Standort-Ältesten holen.Der kann also ja,oder nein sagen.

Eine Grunsätzliche Regelung ist mir im Moment nicht bekannt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Unser 2 Meter Ralais stand jahrelang auf dem Gelände des MFG 3

Wie Rial schreibt, es hängt von der Einzelentscheidung und dem guten Draht zum Kasernenkommandanten oder Standortältesten ab.

Wir hatten Jahrelang die inoffizielle "Erlaubnis" mit den Motorrädern den Truppenübungsplatz zu nutzen, andere Bekannte hatten einen Bandübungsraum in der Kaserne. Möglich ist fast alles.


  
 
 Betreff des Beitrags:
War ja klar,daß das wieder irgendwo in einem VMBL geregelt ist !? :?
Im Moment komme ich da sehr schlecht ran.Frühestens nächste Woche...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunk in der Kaserne
[quote]Guten Morgen liebe Funkfreunde,
vor kurzem war ich mobilerweise in Kempten unterwegs (da ich dort stationiert bin), und da sagte mir ein OM, dass früher in der Kaserne ein Amateurfunker (der dort stationiert war) seine Station mit Antenne aufgebaut hatte. Aufgrund dessen fragte ich in der Kaserne nach, ob es möglich wäre, vom Kasernengelände Funkbetrieb zu machen. Diese Anfrage wurde mit nein beantwortet, mit der Begründung, dass der Betrieb von funktechnischen Anlagen verboten sei. Schön und gut (oder auch nicht). Bei einem erneuten Gespräch mit den OM hier im Allgäu wurde erzählt, dass früher der Amateurfunk von der Bundeswehr sogar "unterstützt" wurde, indem man dem Funkern den Aufbau der Station erlaubte.

Meine Frage ist jetzt, ob andere OM mit dieser Thematik schon konfrontiert waren? Gerne freue ich mich, wie die Sache Amateurfunk in der Kaserne anderswo gereglt wurde bzw. ist, oder ob in anderen Standorten der Betrieb ebenfalls komplett untersagt wurde.

73 de Christoph, DO1DRK[/quote]

Wir hatten sogar eine durch die Bundeswehr finanzierte Station auf dem Fliegerhorst, nicht in der Kaserne.
TS-900S+VFO-900 und Cushcraft A4 auf Versatower.
In der Kaserne benutzte ich 40m Draht zwischen zwei Gebäuden als Allbandantenne.
Mit der Genehmigung gab es keinerlei Probleme, obwohl die Zeiten etwas heisser waren.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ich denke, daß es davon abhängt, wie hoch das Lametta für einen hängt...

Bei mir war es in der Grundausbildung so, daß ich die Antenne vorm Tor vom Auto schrauben mußte und auch auf dem Gelände keinen Betrieb machen durfte. Auto und Stube wurden auch regelmäßig überprüft... Nach der üblichen Versetzung sah man das etwas lockerer - Antenne durfte bleiben, jedoch funken in jeglicher Form war verboten.

Später mit entsprechendem "Draht nach oben" hätte ich sicher einen leerstehenden Raum nutzen können auf Anfrage und etwas Erklärung. Ich hatte als Sesselfurzer mit meinesgleichen in deutlich höheren Diensträngen meine tägliche Arbeit zu verrichten. Da meine Zeit jedoch auf 12 Monate begrenzt war, war mir das dann ziemlich egal...

Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Rial,
das kann heute nur besser sein als:
http://www.dl0bn.de/archiv/1967/ovr0767.htm#4
Ich war damals (1970-72) bei den Heeresfliegern als Flugzeugfunkgerätemechaniker in der Erhaltungsstufe 4 tätig und auf Anfrage bekam unser Team sogar einen Hobbyraum mit vergitterten Fenstern, Tische und Stühle wurden bereit gestellt. Dort verbrachten wir unsere Freizeit und bastelten. Ein Jahr danach hatte ich dort noch einen selbst gebauten 2m TRX auf einem Messplatz abgleichen dürfen. Man war sehr erfreut, mich wieder zu sehen. Ergebnis: 0,05uV/10dB/SN, Sender 10W PEP in SSB. Mit entsprechendem Benehmen kann man auch mit voller Unterstützung durch die Vorgesetzten rechnen.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
...in Hof/Saale hatte das 1980 gut geklappt. Allerdings war das lediglich CB-Funk, Ich hatte erst den Spies gefragt - der verwies mich dann auf den Kasernenkommandant - und der hatte mit dem Funk kein Problem. So konnte ich einen Alumasten hinterm Haus aufstellen, eine Vertikal installieren und schon konnte es losgehen.....

Ich hatte es dann frechheitshalber noch versucht in der Radarstellung auf dem Döbraberg (höchster Berg Oberfrankens) eine Genehmigung zum Funkbetrieb zu bekommen - ich war ja dort als Radarflugmelder im Schichtbetrieb - aber da "ging nix"........

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
ich hatte damals (1990) während meiner BW-Zeit eine schriftliche Erlaubniss des Kasernenkommandanten. In der Kaserne wurde Funk unterstützt.
Damals hatte ich während der Grundausbildung den Kompaniechef gefragt ob das möglich sei und ein paar Tage später wurde ich zum Kommandanten gerufen. Der hatte sich schon im Vorfeld erkundigt und direkt nach der Lizens gefragt. Der Rest war nur eine kurze Aufklärung über Sicherheit in der Liegenschaft und eine Unterschrift über die Unterweisung.
Mit dem Zettel musste ich dann zum Spieß und der ist aus allen Wolken gefallen. :=) Wenn ich den Spieß gefragt hätte, dann wäre nix möglich gewesen. Der hat erstmal gefragt, was das überhaupt ist. Als ich ihm das erzählt hatte, kam nur ein:"Waas und damit wollen sie hier rumfunken?"
Aber er konnte mir das ja nicht verbieten, weil die Genehmigung schon von anderer und höherer Stelle kam.

So konnte ich das Gerät ruhigen Gewissens im Auto lassen. Die Wache hatte sich ohnehin nicht dafür interessiert.

Einen Vorteil hatte die ganze Geschicht dann auch. Der Chef wusste ja nun von der Lizens und brauchte noch jemanden der ein Funkgerät bedienen kann. Ich wurde nach der Grundausbildung auf den Kompanieführungspanzer gesetzt und durfte mit 2 x SEM35 rumspielen. Im Panzer war das wenigstens trocken und auf Übungen in Ortschaften war der Hauptpanzer meist auf einem Bauernhof, weil der Chef eine normales Telefon haben wollte. Da gabs dann ein Fieldday ala BW!
Mit Mopel, grosser Antenne und wenig Fahrzeugbewegung.
In der Kaserne konnte ich mich dann gut abseilen. Zusammen mit einem freundlichen UFFz in den Keller und SEM´s zählen, Moppels putzen...
So war das dann trotz Jägerbatalion noch aushaltbar.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für die schnellen Anworten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich war damals (1970-72) bei den Heeresfliegern als Flugzeugfunkgerätemechaniker in der Erhaltungsstufe 4 tätig [/quote]


Wahnsinns Laufbahnen


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Harald: und Du warst der Oberst-Leutnant. :shock:

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Ich war damals (1970-72) bei den Heeresfliegern als Flugzeugfunkgerätemechaniker in der Erhaltungsstufe 4 tätig [/quote]


Wahnsinns Laufbahnen[/quote]

[quote]@Harald: und Du warst der Oberst-Leutnant. :shock:

73
Gerhard[/quote]

Ich glaube, das gehört hier nicht zum Thema.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Chris,
ich hatte Dir einen Link von 1967 vom Bund bereit gestellt, lese das mal und da der kalte Krieg mit der DDR und Stasi nun ausgestanden ist, wird es noch weniger Probleme beim Funken in Kasernen geben. Man braucht nur ein Gespräch mit dem Standortkommandeur beantragen, und die sind auch nett...

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oh man man...


1. Zum Spieß/KpFW/Wachtmeister etc.

Dort mündlich vortragen um was es geht. Einen Termin beim KsFW/KsKdt beantragen.

Man kann auch über das Betreuungsbüro einmal nachforschen, ob es schon einmal ähnliche Anfragen gab.

Gut es es immer, wenn mehere Soldaten interesse an dieser Aktivität hätten.

Außerdem leben wir in 2010 und nicht in den 60ern/70ern.

@DC4...
Eine Stufe tiefer, dann passt es.

KKpt


  
 

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