Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Deutschland



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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 31 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
ehm... lächerlich ?!


  
 
 Betreff des Beitrags: dem kann aber bestimmt abgeholfen werden.....
... wenn es wirklich so :evil:--- ist , irgendwo in deutschen landen!!!!!

boomer4711 schrieb:

[color=red:1svow2g4]Ich habe ja keine Ahnung, was du so in deiner Freizeit machst, aber ich habe den PPL A und bin Hobbypilot.

Es schaut also so aus, als dürfe ich (im Gegensatz zu dir) Flugfunkfrequenzen benutzen!

Hast du überhaupt eine Ahnung wie viele Leute am Flugplatz mit solchen oder ähnlichen Teilen hantieren? Und da sind einige Rechtsanwälte und Richter dabei :-)

Und wenn ich so sehe mit was für gemodeten (oder soll ich sagen "nicht gesetzeskonformen"?) Kisten die die Funkausbilder so rumlaufen. :oops:

Ich bitte dich wirklich![/color:1svow2g4]
[color=red:1svow2g4]Ich behaupte mal das der größte Teil in der Klasse ICE90 od. THF7E im PMR/Freenet-Bereich und BOS eingesetzt werden. ....[/color:1svow2g4]

--- denkbare abhilfe:
boomer4711
----- :idea: :arrow: :twisted: :roll: ----- man bräuchte dich nur als zeugen (der anklage) für deine vorgebrachten unterstellungen gegen deinen angesprochenen personenkreis---,"richter , rechtsanwälte und funkausbilder --- am flugplatz deiner wahl" --- dann könnte man eine schöne owi aktion starten lassen bei der bnetza , deshalb :
[color=brown:1svow2g4]---- her mit den daten und ab damit an die bnetza zur bearbeitung [/color:1svow2g4]

---aber da gehört ja eine portion "zivilcourage"dazu , die man heutzutage fast nirgendwo mehr antrifft--
--- :shock: gesetze und vorschriften sind ja heute anscheinend nur noch für jene "deppen " da , die auch bereit sind , sich"freiwillig" daran halten zu wollen

[color=blue:1svow2g4](oder als alternative hierzu:--- ganz einfach in foren nur " die klappe halten" und keine unterstellungen mehr in die welt setzen)[/color:1svow2g4]

:arrow: ---wo bleibt eigentlich der "staatliche anteil/beitrag" am sauberhalten der frequenzen-- wofür/warum zahlen wir als afu eigentlich noch die jährlichen emv-beiträge , bei der vielzahl von modifizierten afu-geräten in " illegalen pmr/freenet-nichtafuhänden" , die dann bestimmt auch mal aus "langeweile/nichtwissen", oder so, auch auf den afu qrg'en sendemässig in betrieb genommen werden ( :evil: zur allgemeinen afu-belustigung :evil: ):!:

( :roll: :busch: --- rein , n u r zur steigerung unseres afu-blutdruckes natürlich wohl nicht --- das ist zur zeit doch noch keine owi , ------- o d e r doch schon , da "er" ja mit hilfe von illegalen hf-aussendungen herbeigeführt worden ist im funkamateurkreislauf :busch: )----- :?:

----meint :oops:
dk9zu


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]wenn du uns etwas zu berichten hast über eine sprechfunkverbindung über 100km auf 1600THz dann kannst du dich gerne wieder melden.[/quote]

"in expliziten AMATEURFUNKFOREN" ?

[quote]zur fachlichen qualifikation hälst du bitte deinen mund, da ein lizensierter amateur die gesetzliche grundlage dafür hat.[/quote]

Hm!? Und nur weil du einen Zettel hast kannst du? Typisch deutsch! Du würdest dir also von einen frischen Uniabgänger den Blinddarm entfernen lassen. Er dürfte ja ....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: dem kann aber bestimmt abgeholfen werden.....
[quote]man bräuchte dich nur als zeugen (der anklage) für deine vorgebrachten unterstellungen gegen deinen angesprochenen personenkreis---,"richter , rechtsanwälte und funkausbilder --- am flugplatz deiner wahl" --- dann könnte man eine schöne owi aktion starten lassen bei der bnetza , deshalb :
[color=brown:m02msglf]---- her mit den daten und ab damit an die bnetza zur bearbeitung [/color:m02msglf][/quote]

Und du glaubst wirklich dies würde jemanden interessieren? Die haben glaube ich bessers zu tun wie dein Kleinkindgefühle zu befriedigen.

[quote]wo bleibt eigentlich der "staatliche anteil/beitrag" am sauberhalten der frequenzen-- wofür/warum zahlen wir als afu eigentlich noch die jährlichen emv-beiträge , bei der vielzahl von modifizierten afu-geräten in " illegalen pmr/freenet-nichtafuhänden" , die dann bestimmt auch mal aus "langeweile/nichtwissen", oder so, auch auf den afu qrg'en sendemässig in betrieb genommen werden ( :evil: zur allgemeinen afu-belustigung :evil: )[/quote]

Du bist sicher ein eifriger Verteidiger der Bandwacht - oder?

Was juckt es dich eigengtlich was außerhalb der AFU-Frequenzen passiert? Du bist doch dort eh nicht unterwegs! Oder?


  
 
 Betreff des Beitrags:
don't feed the trolls


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hier gibt es eine Vorbereitung zur Amateurfunkprüfung:
http://www.dj4uf.de/lehrg/index.html

Vor einiger Zeit hat jemand mit abgebrochenem Hauptschulabschluß geschrieben, daß die Einsteigerprüfung nicht wirklich schwer ist. Er hat es in wenigen Wochen hinbekommen. Wie wäre es, wenn Du mitreden könntest, [b:147b8cuf]mit[/b:147b8cuf] Rufzeichen und somit bestandener Prüfung. :?:

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wie wäre es, wenn wir den Thread schliessen?

Die Diskussion ist müssig und bringt garantiert nichts.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Vor einiger Zeit hat jemand mit abgebrochenem Hauptschulabschluß geschrieben, daß die Einsteigerprüfung nicht wirklich schwer ist. Er hat es in wenigen Wochen hinbekommen. Wie wäre es, wenn Du mitreden könntest, [b:1xfvuh15]mit[/b:1xfvuh15] Rufzeichen und somit bestandener Prüfung.[/quote]

Na wenn ein abgebrochenem Hauptschulabschluß die Basisqualifikation darstellt, habe ich wohl keine Chance! ;-)

Aber mal im Ernst - hab' schon mal darüber nachgedacht - hab' aber im Moment keine Zeit dazu (Job, Hobby, zwei kleine Kinder). Es interessiert mich aber auch nicht sooo sehr, dass ich dafür Zeit freischaufeln könnte / wollte. Ich will ein Gerät zur Kommunikation und nicht unbedingt in die Tiefe einsteigen. Auf die technische Seite kommt es mir also nicht so sehr an.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wollt mich auch mal zu Wort melden :
Du wirst doch in dein Flugzeug bestimmt keine Ersatzteile aus China ein-
bauen ,nur weil sie billiger sind .
Dann kannst du dir doch bestimmt auch für 400 Euro ein Flugfunkgerät
kaufen! Soviel teurer als ein IC-E90 ist das schließlich auch nicht!
Ich würde mal sagen Sicherheit geht vor!
Oder KANNST du dir keins kaufen , weil bei euch der gesamte Flugfunk
in FM abgewickelt wird ? (AFU-HFG können meist kein AM Sendeseitig)
MfG


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wollt mich auch mal zu Wort melden :
Du wirst doch in dein Flugzeug bestimmt keine Ersatzteile aus China ein-
bauen ,nur weil sie billiger sind.[/quote]

Nein! Warum? Aber ich bin für diesen Part eh nicht verantwortlich.

[quote]Dann kannst du dir doch bestimmt auch für 400 Euro ein Flugfunkgerät kaufen! Soviel teurer als ein IC-E90 ist das schließlich auch nicht!Ich würde mal sagen Sicherheit geht vor! [/quote]

Ich wollte halt eins für alles Flugfunk, Freenet, PMR ... geht wohl nicht. Ist aber kein Drama in den Maschinen sind eh Geräte drin. Mir ging es primär um Landeplatz -> Flugzeug.

[quote]Oder KANNST du dir keins kaufen , weil bei euch der gesamte Flugfunk in FM abgewickelt wird ? (AFU-HFG können meist kein AM Sendeseitig)[/quote]

Nein, ist AM. Ich wollte halt die "eierlegende-Woll-Milch-Sau" :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, dass Problem ist eben dass diese eierlegende Wollmilchsau nicht
legal ist:-)
Dir ist bestimmt klar dass der Flugfunkbereich schützenswert iss ...
Also kauf dir n HFG für für den Flugfunkbereich , damit kannst du mit den Flugzeugen kommunizieren.
Mit deinrm Icom KANNST du den rest machen, darfst du jedoch nicht.
Du darfst damit nur hören (Den entsprechenden Paragrafen , der einem
ohne Lizenz dass EMPFANGEN verbietet , habe ich nicht gefunden.
Zumindest nicht im AfuG. Event. im TKG ?)
MfG


  
 
 Betreff des Beitrags: @boomer4711
mach dir nichts raus so sind sie die Elite der Funker.
sie meinen das sie überdurchschnittlich qualifizierter
sind als andere Funk freunde.
gruß hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da wir ja sowieso alle Illegal funken, würd ich vorschlagen, den Thread zu schliessen und wir treffen uns alle im Flugfunkbereich zu einer lustigen Runde.

Ob 130 Mhz oder 149 ist doch eh das gleiche, schreibt sich nur anders ...

Mir kommt das hier alles komisch vor, wer sich so in Freenet, PMR & Co. auskennt, muss nicht fragen wie man einen TRX erweitert.

Ich denke mal, keines der weiter oben aufgeführten Amateurfunkhandgeräte kann auf AM senden. Warum auch ?

Ist mal wieder Zeit sich zu zerfleischen ?
Im Endeffekt ist es einfach, die Frage zu beantworten nachdem der Grund bekannt ist, würde sich mit geltenden Gesetzen nicht vertragen, also gibt es keine Antwort ! Warum muss dann eine Diskussion über 2 Seiten geführt werden ?

Mein Vorschlag - Julian oder Michael oder wer auch immer, bitte zu machen.


  
 
 Betreff des Beitrags: wieder auferstanden nach 2 Jahren
Hallo OM `s


:roll: Ich warte bis heute aber immer noch auf die "Angeforderten Daten" , des Flugplatzes und der dortigen Afu-Geräte illegal benutzenden Personen, zur Weitergabe an die BNetzA und zur dortigen OWI-Bearbeitung--- :oops:
------danach könnte man das hier schliessen------ :wink:
73 de dk9zu


  
 
 Betreff des Beitrags:
@boomer4711

Habe den Thread und die Antworten mal alle angeschaut....ganz interessant sowas mitzuverfolgen...

Freenet, PMR und so - nun denn - wenn Händler Geräte in erweitertem zustand anbieten oder sie auf Wunsch erweitern so ist das ja nicht strafbar. In der Verantwortung ist dann der Betreiber des Gerätes der sich über die jeweilige Gesetzeslage informieren muß um da nirgendwo "anzuecken". tut er´s doch - Funkamateur oder nicht - hat er die eventuellen Konsequenzen zu tragen...
Ob es nun Funkamateure gibt die im Freenet oder anderweitigen Frequenzbereichen "illegal" senden - nun - kann schon sein. Das ist aber dann deren persönliches Problem/Angelegenheit und sie werden wohl wissen wenn´s in die Hose geht kann´s dann lange Gesichter geben.
Der Hinweis daß Du trotz Flugfunkzeugnis mit Afu-Geräten im Flugfunkbereich nicht arbeiten darfst war durchaus nicht böse gemeint. Wir hatten hier in unserer Runde auch ein ähnliches Thema. Ein OM meinte, daß er als "Bodenstation" eines Gleitschirmfliegers auch ohne entsprechendes Flugfunkzeugnis mit einem ICOM IC 706 MKII G fungieren darf. Bei dem Gerät funktioniert Sendebetrieb in AM im Flugfunkbereich......

Letztendlich - auch wenn es anscheinend "gang und gebe" zu sein scheint daß einige mit illegalen Geräten arbeiten und sie bisher noch keine Schwierigkeiten bekommen haben.....was wäre wenn´s dann doch mal zufällig dazu käme daß man erwischt wird? Ich glaube daß es gerade hier in Deutschland kein Späßchen ist wenn die Behörde mal draufkommt - Gerät eingezogen, Gebühren für den Einsatz plus ordentlich hohe Geldstrafe - ggf. Einzug des Flugfunkzeugnisses möglich? Ein entsprechendes Flugfunkgerät zu kaufen dürfte da sicherlich weitaus billiger sein, vor allem wenn sogut wie alle Afu-Handgeräte sowieso nicht in AM senden können und ggf. auch kein "krummes" Kanalraster haben. So wärst halt auf der sicheren Seite.....

Gruss Mike


  
 

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