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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 18 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
hi, habe einen Kenwood TS-590S (fast nie benutzt, also demnach fast nagelneu). Möchte diesen nun verkaufen und mir den IC-7300 holen. Ich würde Euch diesbezüglich um Eure Meinung bitten ... was haltet Ihr davon?
73 de Christian


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
[quote]hi, habe einen Kenwood TS-590S (fast nie benutzt, also demnach fast nagelneu). Möchte diesen nun verkaufen und mir den IC-7300 holen. Ich würde Euch diesbezüglich um Eure Meinung bitten ... was haltet Ihr davon?
73 de Christian[/quote]

Sei mir nicht böse:
Aber zu DIESEM Thema hat sich das Forum schon in epischer Breite ausgelassen!
Die Suchfunktion in diesem Forum kann auch benutzt werden!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
Hallo Christian,

kurze knappe Antwort: Zum 590S kann ich wenig sagen, habe aber seit knapp 2 Jahren den 590SG. Der 590S sollte auch nicht so viel schlechter sein als der 590SG. Wenn du auf eine Spectrum und Wasserfallanzeige verzichten kannst lohnt sich der Neukauf nicht. Der 590SG hat einen sehr guten Empfänger und macht selbst mit dem original Mikrofon eine top Audio (ähnlich dem 7300er).

73
Sven


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
[quote]hi, habe einen Kenwood TS-590S (fast nie benutzt, also demnach fast nagelneu). Möchte diesen nun verkaufen und mir den IC-7300 holen. Ich würde Euch diesbezüglich um Eure Meinung bitten ... was haltet Ihr davon?
73 de Christian[/quote]

...vielleicht stellst Du Dir diese Frage einfach mal selbst...
Was ist Dir so wichtig an dem IC 7300 - was erwartest Du von dem Gerät?
Was kann der ICOM [b:3veuit37]entschieden[/b:3veuit37]besser als der Kenwood?
Ist es der "habenwollen-Faktor" dass der ICOM nun unbedingt hermuss? Bist Du mit dem Kenwood unzufrieden?
Musst Du den Kenwood unbedingt verkaufen um den ICOM anzuschaffen?

...und schon hast Du selbst entschieden was Du tust. Das kann Dir eigentlich auch keiner abnehmen - egal welche persönlichen Meinungen hier auch immer kommen werden - sie treffen ja nicht wirklich auf Deine persönliche Situation zu.

...dennoch viel Spaß mit dem 7300......denke mal Du wirst ihn sicher kaufen :wink: :wink: :wink:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
[quote]hi, habe einen Kenwood TS-590S (fast nie benutzt, also demnach fast nagelneu). Möchte diesen nun verkaufen und mir den IC-7300 holen. Ich würde Euch diesbezüglich um Eure Meinung bitten ... was haltet Ihr davon?
[/quote]

Um die Frage zu beantworten müsste man wissen womit Du jetzt funkst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
Ich kann die Frage voll verstehen. Der 7300 ist ein volldigitaler SDR Transceiver,
der Kenwood nicht. Da gibt es allein vom Konzept her schon Unterschiede, und ganz
sicher über die Sprektrum- und Wasserfallanzeige hinaus. Und danach hat der TO gefragt.

Auch die Empfehlung mit der Suchfunktion im Forum ist müssig, denn so direkt wurde
die Frage noch nicht gestellt. Auf die [u:29dx56f2]konstruktiven[/u:29dx56f2] Antworten bin ich auch gespannt.
Ich persönlich würde den Schritt tun, weg mit dem Kenwood (da es leider die ältere Version
wirst Du dafür nicht mehr viel bekommen) und mir den SDR ins Haus holen.

Meine 20 cts,
Bernd
F4VQA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
An einer kleinen Antenne sind beide TRX gut. An einer grossen Antenne ist der IC-7300 manchmal überfordert. Der TS-590 ist da top robust. Das ist auch kein Wunder, wo der TS-590 eine 20 dB höhere Blocking Dynamik hat. Das bedeutet, wenn beim IC-7300 Blocking entsteht durch einen 100 Watt TRX, so kommt es beim TS-590 erst zum selben Effekt mit einem TRX von 10'000 Watt. Aber an einer kleineren Antenne ist der IC-7300 sicher ok. Zusätzlich ist der ADC durch die sehr breiten Eingangsfiler am IC-7300 halt nicht sehr gut geschützt im Gegensatz zum TS-590.

73, Peter - HB9PJT

http://www.sherweng.com/table.html


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
Hi,
du kannst auch den TS-590 behalten und ein SDR Play am ZF Ausgang anklemmen. Dann hast du auch eine Bandscope Funktion UND einen grossignalfesten RX...

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
[quote]hi, habe einen Kenwood TS-590S (fast nie benutzt, also demnach fast nagelneu). Möchte diesen nun verkaufen und mir den IC-7300 holen. Ich würde Euch diesbezüglich um Eure Meinung bitten ... was haltet Ihr davon?
73 de Christian[/quote]

Hallo Christian,
die ersten IC-7300 Besitzer verkauften ihr Gerät schnell weiter und ich hatte aus diesem Grund noch mal einen andern Thread ohne Mäusekino mit einem Link erstellt:

ftopic26259.html

Hier wurde ein Vergleich von einem OM aus USA gegen den FT-891 zum IC-7300 aufgezeigt, wo der FT-891 der Gewinner wegen der der besseren digitalen Signalverarbeitung (DSP) ist, wo Verbindungen zu Stande kamen, die der Empfänger vom IC-7300 nicht anzeigte und nicht empfangen konnte. Diesen Link sollte man lesen und kein Geld in etwas investieren, was nichts bringt. Der TS-590S ist auch besser ... .

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
Hallo,
ich habe den 7300, aber nicht den Kenwood.
Es kommt darauf an, was man machen will und wieviel man investieren kann ohne Glimmzüge. Grundsätzlich wird man wohl mit beiden in etwa das gleiche hören können und auch erreichen.- Der 7300 ist durch das Spectrumscope gut für Leute, die ständig auf Jagd nach neuen Stationen sind, speziell bei Digital- und CWbetrieb. Für SSB wahrscheinlich weniger bedeutsam. Aber beim IC7300 ist es günstig, einen einfachen Preselektor vorzusehen, sonst kann es abends ohne Rückregeln der Empfindlichkeit zu Übersteuerungen kommen, vorwiegend unter 20m. Dann läuft er hervorragend. Für die ganze Verkabelung bei Digitalbetrieb/CAT braucht der 7300 1 USB-Kabel ohne irgendwelche Interfaces. Und, zumindest äußerlich und lt.Anzeige, reagiert der 7300 auf Betriebsarten mit hoher Senderlast ohne nennenswerte Erwärmung.
Bedienungsunterschiede (nur Tasten oder Touchscreen+Tasten) sind ja Geschmacksache.
Ich bin hochzufrieden mit meinem IC7300. Aber hätte ich einen TS590S, würde ich die 1300€ anderweitig verwenden. Wenn das Geld in der Portokasse drin ist und der Wunsch übermächtig, naja....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
[quote] (fast nie benutzt, also demnach fast nagelneu) [/quote]

Er ist trotzdem schon 16 Jahre auf dem Markt.
Ein Verkauf würde die Hälfte bringen was ein IC 7300 neu kostet.
Und das würde noch schwer werden ihn zu verkaufen.
Der Gebrauchtmarkt ist "am Boden" weil gute Geräte gibt
es schon neu mit Garantie super günstig .

Ein IC 7300 ist gebraucht auch unter 1000 Euro schon zu bekommen.
Was sich nicht lohnen würde um mal eben ca 300 Euro zu sparen und die "Katze im Sack " zu kaufen.

Da hier alle so positive über den TS 590 reden, biete ihn hier an , dann siehste
wie sich alle darauf stürzen.
700 Euro wäre ein realistischen Traum , der aber ein Traum bleiben dürfte.

Also lohnt sich nicht zu verkaufen , kaufe einen neuen IC 7300 und vergleiche selber
welcher besser ist.

Das Highlite beim IC 7300 ist zu erst mal die Optik und wenn er im RX läuft
kommt der wow Effekt und im TX nur beste Modulation Rapporte.
Unterm Strich, das Gerät ist einfach HAMMERGEIL !!!!!!!!!!!!!!

73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
Ich habe beide besessen und mich für den IC-7300 entschieden. Wenn man in der Lage ist einen Empfänger richtig zu bedienen relativieren sich die Empfängerunterschiede gegen Null. Am Ende zählt für mich, was am Kopfhörer rauskommt und ein nachvollziehbares Bedienungsmenü.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
[quote]Wenn man in der Lage ist einen Empfänger richtig zu bedienen relativieren sich die Empfängerunterschiede gegen Null. Am Ende zählt für mich, was am Kopfhörer rauskommt und ein nachvollziehbares Bedienungsmenü.[/quote]

+1


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
Da hast Du Dich aber vertan. Er ist 7 Jahre auf dem Markt.

In Tests habe ich auch gesehen, dass der IC-7300 bei starken CW Signalen, welche 1 kHz oder so von der Empfangsfrequenz weg sind, mehr durchschlägt als der KX2.

73, Peter - HB9PJT

[quote]Er ist trotzdem schon 16 Jahre auf dem Markt.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC-7300 oder Kenwood TS-590S
An unser Clubstation wurden beide nebeneinander gestestet und sich danach für den 590ziger entschieden. Der 7300 ist halt an vernünftigen Antennen und im Bereich Multi/Multi nicht grad der Bringer gewesen - da ist der 590er sehr viel besser. Aber wer halt den SDR Kram braucht - dann sicher den 7300 :)
Ich würde meinen 590er jedenfalls nicht dagegen eintauschen wollen (meine Meinung)


  
 

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