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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 56 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]
Wobei BMW damals auch erhebliche Probleme mit der 8er Reihe hatte. Wenn die an gewissen Stellen an Radiosendern vorbei fuhren, blieben die unter Umständen auch stehen und brauchten gleich mal ein neues Steuergerät. [/quote]
Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, denn das hätte ich bei uns im Club schon längst rumgesprochen ;-)
[url:1aeb02uo]http://cms.clube31.de/[/url:1aeb02uo]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]Wobei BMW damals auch erhebliche Probleme mit der 8er Reihe hatte. Wenn die an gewissen Stellen an Radiosendern vorbei fuhren, blieben die unter Umständen auch stehen und brauchten gleich mal ein neues Steuergerät.
[/quote]
...als es die Wertachtal-Sendeanlage noch gab, waren des öfteren die Premium-Fahrzeughersteller mit ihren neuen Modellen vor Ort und haben sich "bestrahlen" lassen um zu testen ob die Bordelektronik beeinflusst wird.
Deshalb wundert mich daß die Autos gleich so empfindlich gewesen sein sollen - da gab es ein kleines bißchen größere Feldstärken als so ein läppischer CB- oder Afu-Sender erzeugen konnte :wink:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Naja, ganz so abwägig ist die Sache nicht.
Der MW-Sender Heusweiler/Saarland steht 130m neben der A8 und sendete mit bis zu 1200 Kilowatt.
Vorsichtshalber wurde dort ein Abschirmgitter über die A8 gespannt.

[url:yadn61tn]http://de.wikipedia.org/wiki/Sender_Heusweiler[/url:yadn61tn]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Es gibt Sachen, die niemand an die große Glocke hängt. Manchmal sind es simple Resonanzen durch Leitungslängen, die Fehlsignale erzeugen. Beispiel u.a. ein Tornado-Problem bei dichtem Vorbeiflug am Holzkirchener Sender, das immer noch als "Gerücht" herumgeistert und nie offiziell wurde. Mir sind auf der A8 in Sendernähe meine 2m-QRGs im Mobilgerät dicht gemacht worden, möglicherweise durch das Kabel Gerät-Bedienteil, die Handfunke ging einwandfrei. Ich habe von Münchner OMs in den 80er/90er Jahren die Geschichte mit den Türschlössern gehört, nach einer Vorführung im BMW-Parkhaus war das Problem mit Überlicht.... erledigt und ging nie offiziell rum. BMW hat auch eine eigene Afu-Gruppe, aber da bin ich jetzt zu lange raus. Es gibt vieles, was den Weg nicht bis in die Medien schafft oder mangels Fachkenntnis der Redaktion in der Ablage P landet.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Ich wollte mein IC2820H in einem VW Golf 6 einbauen und habe wegen der Einbau- und Betriebsvorschriften VW angeschrieben und sogar eine Antwort erhalten. Diese enthielt einige Adressen von VW-Fachwerkstätten.
Um die Ecke ist eine freie Werkstatt die Autotelefone, Taxi-Funk usw. in Fahrzeuge einbaut. Die gleiche Frage stellte ich dem Werkstattmeister und er war so freundlich und blätterte in den Unterlagen zum Fahrzeugtyp und hat mit einer Art Diagnosegerät die Steuerung ausgelesen und füllte eine Dialogbox mit Kenndaten wie Frequenz, Antennenart und Leistung, Modulationsart aus.
Meine Variante darf mit einem 1/4 Strahler am Heckteil des Dachs ca. 20 Watt auf 2m in FM machen und auf 70cm nur 15 Watt.
Die e-Mark muss immer drauf sein. Ich habe es nicht einbauen lassen und statt dessen auf das Funken im Fahrzeug verzichtet.
Ich fand jedoch die Methode unbekannt und habe den Meister nach dem Gerät und dem Auslesegrund gefragt. Man kann es sich bestimmt vorstellen aber jeder Hersteller baut seine Fahrzeuge mit unterschiedlich gleichen Bauteilen auf. Bei den Steuerungen gibt es wohl unendlich viele Kombinationen in der gleichen Serie und die müssen berücksichtigt werden. Nun war die Antenne eine kommerzielle Kathrein und keine Diamond. Funkgeräte werden im Kofferraum verbaut und dazu verlegen die Techniker im Fahrzeug eigene Kabel, Massebänder und Sicherungen. Das Einbauen ist schon recht aufwendig und zuschauen durfte ich nicht.
Na ja, ich mache auf den UKW-Bändern gar nichts mehr daher schmerzt der Verlust gar nicht.
vy 73 de Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]...und sogar eine Antwort erhalten. Diese enthielt einige Adressen von VW-Fachwerkstätten.
[/quote]
Sehr komisch.
Ich habe schon einige male Freigaben beim Hersteller angefordert aber da war noch nie eine "Empfehlung" für Fachwerkstätten dabei. Das sieht ja so aus, als "muß" man das bei einer Fachwerkstatt einbauen lassen...

[quote]
Meine Variante darf mit einem 1/4 Strahler am Heckteil des Dachs ca. 20 Watt auf 2m in FM machen und auf 70cm nur 15 Watt.
[/quote]
Kaum ein Hersteller gibt so großzügig frei wie der VAG-Konzern, besonders bei aktuellen Modelle.
Anhängend mal die Freigabe für meinen Seat-Leon (Technikbruder vom Golf-7), wie ich sie von Seat erhalten habe.

[quote]
Die e-Mark muss immer drauf sein.
[/quote]
Stimmt, ist seit 10/02 Pflicht

Ich habe auch mal eine Anfrage zur Herstellerfreigabe beim Golf-6 und Golf-7 gestartet, mal sehen was da kommt.

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Achim,
natürlich bekommst du eine Antwort von Hersteller - ob die dir weiterhilft oder deine Erwartungen erfüllt, mag dahingestellt sein. Die Hersteller verweisen in der Regel auf die Kompetenz der Vertragswerkstätten.
Ich habe keine detaillierten Angaben vom Hersteller bekommen sondern die "freie Werkstatt" hat sie ableiten müssen. Dafür benutzen sie ein Gerät dass die OBD-Schnittstelle nutzt um die Fahrzeugdaten auslesen zu können. Dessen Datenbank scheint jedoch viel Info über verbaute Steuergeräte und dessen Position zu besitzen. Die Geräte die im Amateurfunk zum Einsatz kommen, kennt das Gerät jedoch nicht und die müssen mit angenommenen oder Herstellerangaben ergänzt werden.
Kostenlos ist es nicht gewesen und auf meine Nachfrage was dass für ein Software-Paket auf dem Gerät läuft, bekam ich keine Auskünfte. Es scheint aber nicht von einem KFZ-Hersteller zu sein denn ich habe beim Blättern durch die Tabelle der Marken auf andere gefunden (Mercedes, BMW, Skania,...). Dass das Gerät nicht preiswert war und permanent Vertragskosten verursacht, konnte ich mir schon vorstellen. Ich wusste gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Das kommt mir aber komisch vor, wenn man einer Werkstatt mehr zutraut als dem Hersteller. Zumal es ja nicht sein kann, dass die Werkstatt alles richtig macht.
Mein Mercedes hat sogar eine Seite in der Bedienungsanleitung, die die Angaben enthält. Das gab es bei meinem Fiat auch, eine Seite in der Bedienungsanleitung, die Auskunft gab.

Das muss auch so sein, dass der Hersteller das definiert, das darf man keiner Werkstatt überlassen...

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Hallo Stefan, das Problem ist einfach, daß viel Hersteller Service-Unterlagen als Asset ansehen und auch den Werkstätten nicht die Kundschaft vorenthalten wollen. Das ist eine relativ blöde Handhabung. Im Afu doch das gleiche: früher waren Service-Manuals selbstverständlich und allenfalls ein paar Kröten für's Papier. Heute ....... ein Nebengeschäft wie die Bankgebühren.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Das Thema Werkstatt und Vertrauen basiert auf Erfahrung und davon haben Die eine Menge, denn die machen dass schon gute 40 Jahre. Es ist keine Kfz-Werkstatt um dass mal klar zu stellen.
Die bauen Funkgeräte, Autotelefone und Navi's in KFZ für NöBL's oder sonstige Firmenfahrzeuge ein. Dabei müssen sie natürlich auch wissen, wo die Antenne eingebaut werden darf und dass bei fasst jedem Fahrzeug. Heute ist dass nicht mehr so einfach wie früher und das gilt auch für Geräte kleiner Leistung. Da sie auch haftbar für die durchführte Arbeit sind, experimentieren sie wohl ehr nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote] Im Afu doch das gleiche: früher waren Service-Manuals selbstverständlich und allenfalls ein paar Kröten für's Papier. Heute ....... ein Nebengeschäft wie die Bankgebühren.
73 Peter[/quote]

Leider ist es mit den Unterlagen - Schaltpläne oder sonstige weiterführende Unterlagen schlecht bestellt.
Eigentlich ist es auch kaum noch sinnvoll sich dieses zu beschaffen denn es wird ja fast alles mit Hilfe von Software in Prozessoren oder IP's in FPGA gestopft. Hilfreich sind sie allenfalls noch, um die Vorrausetzungen externer Zusatzbeschaltungen besser abklären zu können. Service-Unterlagen bekommt man eigentlich gar nicht mehr.


  
 

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