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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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 [ 56 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Offenbar schreiben die Autohersteller maximal zulässige Sendeleistungen für Funkgeräte und der Gleichen für ihre Autos vor, damit die Bordelektronik nicht gestört wird.

Obwohl ich das (vermutlich) demnächst lernen werde (und auch noch nicht senden darf) interessiert mich das doch aber schon jetzt.

Ich habe leider kein Plan, wo bzw. wonach ich da suchen sollte. Eine "blauäugige" suche nach "Opel Corsa S-D Amateurfunk" hat natürlich nichts gebraucht (außer für Montagehinweise zum Antenneneinbau).

Könnte mir jemand erklären, nach welchen Begriffen ich da suchen muss, bzw. vielleicht sogar ein Link geben über die Begrenzungen für den Open Corsa S-D?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Sinnvoll ist da eigentlich nur, den Hersteller direkt anzusprechen und unter Angabe des genauen Typs um eine Auskunft zu bitten. Dann hast Du eine Info aus erster Hand und die vor allem auch schwarz auf weiß und verbindlich.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
OK, ich hatte angenommen, dass solche Listen von den Herstellern selbst publiziert werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]OK, ich hatte angenommen, dass solche Listen von den Herstellern selbst publiziert werden.[/quote]

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter: http://www.darc.de/referate/emv/emv-im-kfz/


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Danke für den Link, Holger!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Ich würde trotz allem auch beim Händler fragen (Werkstattmeister) und dort gleich auch die Lage der kritischen Teile. Es ist sehr unterschiedlich. Bei meinen alten Toyotas waren es 50W, beim jetzigen Ford Explorer sind es 100W, beim XYL-Auto Suzuki angeblich alle Modelle 6Watt. Bei Ford habe ich mir dann schon sagen lassen, wo die Steuerungsblöcke sitzen (Motor, ABS, .....), weil ich meinen 50W-TRX (PA getrennt vom Bedienteil) nicht unbedingt neben der ABS Steuerung betreiben möchte. Die Motorsteuerungen sind/waren oft vorne, d.h. Montage im "Armaturenbrett" ist dann auch nichts.

Ich erwähne das nur, weil oft bei den Herstellerangaben nur der Antennenplatz vorgeschrieben wird. Aber man sollte auch an die PA-Position denken -- und da hilft die Werkstatt-Frage immer.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Ich hab nen Skoda Superb als Firmenwagen. Hatte bei Skoda angefragt wieviel Leistung ich mit einem Amateurfunkgerät machen darf... Als Auskunft erhielt ich ein Schrieb der glaub auf CB oder BOS-Funk bezogen war, wo genau ich eine Antenne einbauen dürfte, und dass ich nur 4 oder 6 Watt oder so machen dürfte.
Hab's missachtet in inzwischen 3 Superbs... getestet mit Icom 7000 (der tollerweise ohne Displayaussetzer nur 25W machte) und mit Yaesu 857 - 100W, 20m-Antenne an der Dachreling, und nie, wirklich nie Probleme gehabt. Strom kommt aus der Dose im Kofferraum...
Ich weis, das Thema wird gern hochgehangen und die Auskünfte der Hersteller als heilig gelten- aber manchmal sind sie schichtweg weltfremd (oder vielleicht falsch), weil der Hersteller vermutlich das erste mal danach gefragt wird und die dann irgendwas rausgeben was eigentlich garnicht zutrifft. Ist schon klar dass die Bordelektronik mancher Autos heikel ist, aber zumindest für mein Auto geht das prima, und mein Brötchengeber akzeptiert es auch (in den Leasingbestimmungen steht dass keine Festeinbauten gemacht werden dürfen - ist auch alles nur reingelegt und an der Dachreling ist ja abschraubbar - im Zweifelsfalle wäre alles in 10min ausgebaut *g)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Moin!

Das liegt daran, dass die Hersteller nicht mehr die nicht unerheblichen Sümmchen investieren, jeden einzelnen Typ mit seinen Motorisierungen und Sonderausstattungen auf EMV-Festigkeit und "unübliche Leistungen" testen (lassen). Da kommt pro Grundtyp schnell mal ein Dutzend oder mehr Untertypen zusammen...

Also tragen sie nur Sorge dafür, dass die Autos für Taxenfunk, BOS mit entsprechenden Leistungen und teils Montagevorgaben ausreichen.
100W, Amateurfunk, von 160m bis 70cm, evtl. 23cm, das ist lange her dass die das alle "sichergestellt" haben.

Mein Honda Jazz 1.2 hat auch seit vielen Jahren Funk, aktuell den IC-7000 als ständigen Mitfahrer, da gibts kein Problem. Ich hab auch gar nicht erst gefragt. Und das Dach mittig angebohrt für nen "PL-Fuss". Gerät(e) werden auch direkt von der Batterie gespeist, die Bordelektrik wurde nicht angezapft. Kein Bling-bling, kein <<poff>> kein nix.

73 DL4OBG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]die Auskünfte der Hersteller als heilig gelten [/quote]
Eigentlich nicht einmal. Sich an Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu halten (und Geräte mit E-Zeichen oder Konformitätserklärung des Geräteherstellers zu verwenden oder alles so zu nutzen, dass es als Ladung gilt und nicht als Fahrzeugteil), hat den angenehmen Effekt, dass man nicht so leicht dumm da steht (also im Extremfall sogar ohne Betriebserlaubnis), wenn etwas passiert.

Es geht technisch sicher vieles mehr, nur wird man dann möglicherweise festellen, dass alle anderen im Fall der Fälle nur noch auf ihre Schuhspitzen starren und sich an Verordnungstexten festhalten. Man muss dann eben bereit sein, alleine die Verantwortung zu tragen. Wenn ein Fahrzeughersteller sehr restriktive Vorgaben macht, dann auch deshalb, weil er jede Haftung scheut wie der Teufel das Weihwasser.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
...oder mangels Nachfrage keine Lust hat sein Auto vernünftig bezüglich EMV zu testen... Dann lieber nein, oder "nur 4 Watt" sagen, und schon ist die Kundenanfrage abgewiegelt.
Dass einem vom Senden der Airbag entgegenspringt hab ich noch nicht gehört, aber man weis ja nie. Will ja auch nicht allgemein empfehlen, sich nen feuchten Kehricht um diese Vorgaben zu scheren. Nur wie gesagt, beim Skoda Superb kam auch diese Standardantwort die einem bestenfalls ein CB-Funkgerät erlaubt - und ich hab 1. 2. und 3. Generation Superb gefahren und nie Probleme mit der Elektrik gehabt. Vielleicht auch nur dummer Zufall, denn besondere Sicherheitseinbauten hab ich an meiner Mobilanlage nicht (es gibt da ja genug Leute die zb. große Hifi-Elkos einbauen, eine zusätzliche 40kg-Batterie in den Kofferraum legen oder was auch immer...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Man darf die Sache aber nicht ganz so einfach auf die leichte Schulter nehmen. Wenn ich bedenke, dass ich in meinem Wagen eine elektronische Bremse habe, also alles mit Sensoren und so weiter, wäre ich vorsichtig mit "ich mach einfach mal..."

Mir ist zwar kein Fall bekannt, bei dem das Senden eines Funkgeräts der Airbag explodierte, aber ich gebe zu, trotz Einhalten der Angaben vom Hersteller hatte ich ein mulmiges Gefühl im Bauch, als ich das erste Mal die Bänder durchprobierte...

Meine Erfahrung: Bei den Fahrzeugen aus Stuttgart-Untertürkheim steht alles ganz eindeutig in der Bedienungsanleitung, Fiat hat mir innerhalb drei Tage ein Dokument zugesendet mit den zulässigen Werten, VW weiß ich, die haben es auch in der Bedienungsanleitung. Also einfach beim Händler nachbohren, die sollen beim Hersteller die Werte in Erfahrung bringen, denn jedes einzelne Bauteil ist geprüft worden und JEDES Auto hat eine Typprüfung bekommen. Nicht nur, dass es nicht gestört werden kann, sondern auch, das es den Störpegel einhält, den es abgibt!
Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]Offenbar schreiben die Autohersteller maximal zulässige Sendeleistungen für Funkgeräte und der Gleichen für ihre Autos vor, damit die Bordelektronik nicht gestört wird.
[/quote]
Spätesten seit 2002 dürfen Funkgeräte nur noch mit Freigabe des PKW-Herstellers eingebaut werden.

[quote]
Obwohl ich das (vermutlich) demnächst lernen werde (und auch noch nicht senden darf) interessiert mich das doch aber schon jetzt.
[/quote]
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, das diese "Spezialität" Bestandsteil einer Lizenzvorbereitung ist....oder doch? ;-)

[quote]
Ich habe leider kein Plan, wo bzw. wonach ich da suchen sollte. Eine "blauäugige" suche nach "Opel Corsa S-D Amateurfunk" hat natürlich nichts gebraucht (außer für Montagehinweise zum Antenneneinbau).
Könnte mir jemand erklären, nach welchen Begriffen ich da suchen muss, bzw. vielleicht sogar ein Link geben über die Begrenzungen für den Open Corsa S-D?
[/quote]
Das sicherste ist, direkt den Kundendienst des KFZ-Herstellers anzuschreiben.
Dann bekommst du die Info aus erster Hand, denn die Freigaben können recht unterschiedlich sein.

Ich habe einen Multibander KW/UKW mit bis zu 100W Sendeleistung in meinem Seat Leon eingebaut.
Der Konzern VAG gibt pauschal 10W auf allen Frequenzen und mit allen Antennenstandorten frei.
Als ich den Hersteller Seat angeschrieben habe, habe ich eine detailierte Aufstellung genau für mein Modell bekommen:
0-54Mhz 100W
4m 20W
2m 50W
70cm 50W
dazu die erlaubten Antennenstandorte.

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]Ich kann mir nicht so recht vorstellen, das diese "Spezialität" Bestandsteil einer Lizenzvorbereitung ist....oder doch? ;-)[/quote]
Oder doch. Frage TL306 bei Technik Klasse A und Klasse E zielt genau darauf.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
Ah ok, ich habe meine Prüfung noch mit DM bezahlt (alte germanische Währung), ich meine da gabs sowas noch nich ;-)

Der Link von Holger geht nur für Verbandsmitglieder, ich vermute mal, das man in der Vorbereitung eher noch nich dazu gehört.

Ein (ausführliche) Liste über Freigaben zu veröffentlichen macht eigentlich keinen großen Sinn, da die Schnittmenge von 45Mio. PKW und vielleicht 60.000 Funkamateuren in DL doch recht gering ist.

Hans, die "Info aus erster Hand" war von mir auch doppelt gemoppelt..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Maximal zulässige Sendeleistungen für den Auto-Betrieb
[quote]Ah ok, ich habe meine Prüfung noch mit DM bezahlt (alte germanische Währung), ich meine da gabs sowas noch nich ;-)
[/quote]
Du hast Recht, da gab es sowas tatsächlich noch nicht. Zu der Zeit hatten Autos 4 Zündkerzen im Luxusfall auch mal 6 oder gar 8 eine oder zwei Zündspulen und einen Zündverteiler. Da lief der Sprit noch über einen Vergaser in den Brennraum. Einspritzer kannte man vom Diesel ;) Es schien noch ein richtiger Mond in der Nacht und die Musik wurde noch mit der Hand gemacht :mrgreen: Wir sind halt irgendwie Dinos geworden...


  
 

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