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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Eine Diode würde ich aber sehr schnell wieder vergessen, denn auch wenn die nur 0.2 Volt Spannungsabfall hat, verhindert die, dass die Batterie geladen wird, weil der Spannungsabfall konstant ist und nicht linear vom Strom abhängt. ...[/quote] Diese Zweitbatterie wird anders betrieben als die "normale" Batterie und ausschließlich vom Funkgerät belastet. Da nicht ständig TX-Betrieb ist reicht es völlig wenn während laufendem Motor mit niedriger Spannung überhaupt geladen wird. Er wird eher für den Leerlauf und voller Batterie noch "wegschalten" müssen. Man beachte bitte die Kabelverluste, was sollen da 0,2V Diodenverlust ausmachen ?? Er funkt vermutlich mehr aus dem Akku, weil er durch Kabelverluste bei voller Leistung bereits im Bereich der Akkuspannung liegt. Die Diode soll in erster Linie Rückfluß verhindern. Wie bereits im Diodentest geschrieben: das läßt sich am Fahrzeug problemlos per Glühbirnen rausmessen. Es dürfte heikler sein eine Überladung (Gasung) zu verhindern -- die Batterie ist mehr oder weniger im Innenraum -- als sich über 0,2V den Kopf zu zerbrechen.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
BleiGel mit niedriger Spannung laden ist aber sorry schlichtweg scheisse. Das niedrige Laden hat nur zur Folge, dass der Akku nicht auf 100% geladen wird - es steht also nicht die gesamte Kappa zur Verfügung.

Die Gasung beim BleiGel kann man hier getrost ignorieren weil sie bei den Spannungen über die wir hier reden nicht vorkommt.

Den Spannungsfall am Kabel kann man ebenso ignorieren, wenn ich die fehlende Spannung an der Diode schon als irrelevant bezeichne sind die paar mV am Kabel auch egal.

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mal unabhägig von der Batterie-Lade-Theorie zurück zum 1. Threadeintrag: was heißt denn Millivolt -- beim Senden bleibt ja offensichtlich einiges im Kabel hängen. Ich bin außerdem nicht vom BleiGel-Akku ausgegangen, sondern würde mir einen normalen (inzwischen sind die meisten gekapselt) Bleiakku ind den Kofferraum stellen. So etwas lade ich seit -zig Jahren mit geringerer Spannungsdifferenz und Strom auf, als bei herkömmlichen Ladebetrieb --- und die wurden auch voll (Reserveakku, Entladetest und Säuremessung).
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: IC 7000 im KFZ-Kofferraum - Spannungsstabilisierung
[quote]

Habe mir überlegt was ich da tun kann - evtl. eine Spannungsstabilisierungsschaltung zwischen Zigarettenbuchse und einem Bleigel-Akku ([/quote]

Besser wäre direkt einen Booster (Spannungswandler auf 13,8V) zu verwenden.
Die neueren Geräte mit Mosfet-PA liefern ja alle keine Nennleistung wenn sie nur 12V bekommen.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
http://www.eham.net/reviews/detail/7504
Wobei das Rating ja unterirdisch ist.

IMHO: Schottky, Bleigel, dafür was dicker dimensioniert, unter Inkaufnahme dass der Bleigel halt irgendwann früher draufgeht, und gut ist.

Ansonsten ist da noch sehr die http://www.batteryfaq.org als Lektüre zu empfehlen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]http://www.eham.net/reviews/detail/7504
Wobei das Rating ja unterirdisch ist.
[/quote]

[b:3a3hfdwj]M[/b:3a3hfdwj]ost [b:3a3hfdwj]f[/b:3a3hfdwj]ucking [b:3a3hfdwj]j[/b:3a3hfdwj]unk sollte man gar nicht erst in Erwägung ziehen, das betrifft allerdings jedes Produkt von denen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Ich bin außerdem nicht vom BleiGel-Akku ausgegangen, sondern würde mir einen normalen (inzwischen sind die meisten gekapselt) Bleiakku ind den Kofferraum stellen. So etwas lade ich seit -zig Jahren mit geringerer Spannungsdifferenz und Strom auf, als bei herkömmlichen Ladebetrieb --- und die wurden auch voll (Reserveakku, Entladetest und Säuremessung).
73 Peter[/quote]

genau das habe ich in meinem ersten Posting vorgeschlagen ;)

AGM Autobatterie in Kofferraum stellen und fertig. Hier reichen die groben 14V die nach der Diode anliegen. Die restlichen Postings hier bezogen sich aber alle auf BleiGel Akkus und da sah ich mich gezwungen zu widersprechen.

Zum Spannungsbooster fällt mir noch was ein -> der boostet auch nur solange von vorne genug Ampere kommen.

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Oliver: Sorry, dann habe ich wohl etwas falsch verstanden, und wir können es abhaken. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Zum Spannungsbooster fällt mir noch was ein -> der boostet auch nur solange von vorne genug Ampere kommen.
[/quote]

Die sind sicher reichlich vorhanden, das Problem ist nicht der Strom sondern die zu geringe Spannung.
So einen Booster baut man sich schnell zusammen:

http://www.national.com/an/AN/AN-1484.pdf

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@Oliver: Sorry, dann habe ich wohl etwas falsch verstanden, und wir können es abhaken. 73 Peter[/quote]

dem stimme ich voll und ganz zu ;)

@ DJ7WW
aber die Booster können ja auch nur bis zu einem gewissen Einbruch kompensieren. Also ich mein wenn ich hinten grobe 250Watt Ausgang haben will müssen in den Booster ja diese 250Watt auch erstmal rein. Wenn jetzt die Spannung sagen wir mal konstant bliebe bei 12,5V haben wir dafür 20A ( ohne die Verluste vom Booster) und das klappt ja jetzt schon bei dem Kabel nicht. Also bricht die Spannung ein, sagen wir auf 12V -> für die gleiche Leistung mehr Strom.

oder liege ich da mit den Überlegungen falsch ?

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

aber die Booster können ja auch nur bis zu einem gewissen Einbruch kompensieren. Also ich mein wenn ich hinten grobe 250Watt Ausgang haben will müssen in den Booster ja diese 250Watt auch erstmal rein. Wenn jetzt die Spannung sagen wir mal konstant bliebe bei 12,5V haben wir dafür 20A ( ohne die Verluste vom Booster) und das klappt ja jetzt schon bei dem Kabel nicht. Also bricht die Spannung ein, sagen wir auf 12V -> für die gleiche Leistung mehr Strom.

oder liege ich da mit den Überlegungen falsch ?

[/quote]

Ja, denn der Booster hält die Ausgangsspannung auf 13,8V

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

Energieerhaltungssatz gilt auch hier. Der Wandler hat ev. 80% Wirkungsgrad.
100 Watt CW Dauerstrich geht also nicht. 100 Watt SSB mit dicken Elkos geht wenn die die Sprachspitzen abfedern können.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,

Energieerhaltungssatz gilt auch hier.

[color=blue:2wzwvntj]Ja und?[/color:2wzwvntj]

Der Wandler hat ev. 80% Wirkungsgrad.
100 Watt CW Dauerstrich geht also nicht. [/quote]

Und warum soll das nicht gehen?
Das ist doch völlig unabhängig vom Wirkungsgrad.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

gefordert war: 250 Watt bei 13,8 Volt =18,1A

80% Wirkungsgrad : 312 Watt Input

Spannunsgeinbruch auf 12 Volt Input : 26A Input

Irgendwo stand das die Absicherung des Kabels 16 A beträgt.

Geht also nich auf 100% Einschaltdauer .

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,

gefordert war: 250 Watt bei 13,8 Volt =18,1A

80% Wirkungsgrad : 312 Watt Input

Spannunsgeinbruch auf 12 Volt Input : 26A Input

Irgendwo stand das die Absicherung des Kabels 16 A beträgt.

Geht also nich auf 100% Einschaltdauer .

73 de DL3KCZ[/quote]

Ja Uwe,
so ist es und über Kabel mit 1,5 quadrat kann der Kabelbaum abfackeln. Nicht gerade witzig, hatte ich mal nach einer Kollision mit einer Katze nachts bei 130kmH in den 70iger Jahren erlebt.

@Sven, beachte die StVo von 1998 und siehe DARC Merkblatt

1. hast Du einen EMV Plan von dem Auto?
2. hast Du eine Unbenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller?

In jedem Fall sollten sachgerecht Kabel vom Akku (5 Quadrat) nach hinten unter der Beachtung des EMV-Plans verlegt werden, sonst verliert das Fahrzeug die ABE. Auch der Standort der Antenne ist genau vom Hersteller vorgegeben.

Übrigens ist ein neuer Kabelbaum für die heutigen Kfz auch nicht billig, der
Bordcomputer und die Subsysteme auch nicht.

Mal so als Anregung...

73
Gerhard


  
 

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