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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funkgerät im Reisegepäck
Hi

Im Sommer gehts nach Griechenland. Möchte meinen FT 817 im Gepäck aufgeben (nicht im Handgepäck) Nach Rückfrage am Flughafen (Bundesgrenzschutz) sehen die kein Problem damit. Habt Ihr gegenteilige Erfahrungen oder Ärger gehabt ? Lizenz und CE-Zertifizierung nehm ich mal mit (sowieso...)

Gruß, Volker


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich wuerde so ein Geraet nur im Handgepaeck mitnehmen.

Wenn ich immerwieder lese, wieviele Millionen Koffer im Jahr weltweit spurlos verschwinden, wuerde ich so ein Geraet nicht aus den Augen lassen, ausser du hast eine sehr gute Reisegepaeckversicherung, die den Verlust abdeckt.

Ich reise sogar mit meinem TS 2000 (8Kg) im Handgepaeck. Problem ist bei Kurzreisen nur die 5Kg Beschraenkung. Bisher hatte ich noch keine Probleme bei der Sicherheitskontrolle (wird gescant wie ein Laptop).
Wenn man dich bei der Einreise kontrolliert, spielt es eh keine Rolle, ob das Geraet im Handgepaeck oder im Koffer liegt.

Der FT 817 ist ja geradezu ideal fuers Handgepaeck. Solltest jedoch Rechnungen und Lizenzurkunde bereit haben.

Gute Reise....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Den 817 nähm ich auch ins Handgepäck,
mit einem VX-8 bin ich so von VA nach DL übersiedelt. Geht problemlos. Einzig die Gummiantenne hab ich auf einem FLughafen bei der Vorführung vergessen wieder einzupacken. Macht nix, hab eh eine andere Antenne nachgekauft.

Akkus musst Du daheim lassen. Die dürfen eigentlich gar nicht an Bord.

(Sinnfrei: Li-Ionen-Akkus in Handys und Laptops sind höchst gefährlich, dürfen aber mit...)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich denke mal dass innereuropäisch nichts gegen eine "Aufgabe" spricht, der 817 ist bei Verlust noch rel. voll voll in der Versicherungssumme (roundabt. 30.- pro kg) . Ausserdem verschwinden Koffer auf derart simplen Urlaubsstrecken (Start-Ziel ohne Umladen) nicht wirklich häufig...
Wenn die Trxe dann grösser, schwerer und auch teurer teurer werden sowie auf exotischeren Routen mit mehrmaligem Umladen ist es sinnvoll ihn mit ins Handgepäck zu nehmen.

just my 2 cents...

Juergen
dj3cq


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wir haben einen "Schwiegermutter"-QTH nahe Drama. Von daher habe ich im Sommer mein Geraffel zwei Wochen zuvor per Post rübergeschickt. Da gehen die Preise ja, im Gegensatz zum angenommenen Übergepäck bei der Fluglinie und unserem Drei-Nasen-Gepäck.

Als ich den selben Weg zurück wählen wollte, hat es mich doch fast hingelegt - die wollten rund 100 EUR dafür. Also: Koffer abgespeckt, Handgepäck aufgestockt und jede Ritze genutzt... Der Antennedraht mit Spannleine blieb dort, Gerät, Netzteil, Tuner in den Koffer.

Das war kein Problem und beim nächsten Mal kommt das Zeug auch in den Koffer. Es ist ja EU, da kontrolliert keiner, wenn sie keine Bombe vermuten. Meinen Laptop haben sie zerlegt (Batterie zwecks Feststoffbombe...) - das Gerät nichtmal beachtet!

Lizenz/HAREC hatte ich im Handgepäck. Man weiß ja nie.

In welche Ecke von SV gehts denn?

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Volker,

grundsätzlich läuft das problemlos. Der Schadenersatz bei Gepäckverlust ist auf etwa 1100 Euro limitiert. Da kannst Du sogar noch ein Geschäft machen :wink:

Die Mitnahme im Handgepäck ist trotzdem ratsam. Einen TS2000 würde ich allerdings immer ins unbegleitete Reisegepäck geben, bei der Qualität dieses Geräts kann man froh sein, es für 1100 los zu werden :P Siehe: ftopic13457.html

Akkus sind auch zulässig, außer Autobatterien oder ähnliches. Ich bin gestern von USA nach D geflogen, keinerlei Probleme mit den Akkus meiner Canon 1D. Seit 2008 sind Li-Akkus in USA nur im Handgepäck erlaubt, da einige Fälle von Selbstentzündung waren. Ich denke, obwohl ich Business flog, gilt das auch für die Holzklasse. Sicherheitshalber verpacke ich Akkus immer so, daß sie nicht kurzgeschlossen werden können. Wer will schon ein Feuerwerk im Handgepäck.

Einen schönen Urlaub 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann werde ich weiterhin das Hauptgepäck bevorzugen. Es geht übrigens nach Chalkidiki. Hab gestern mit meiner Antenne (eigenlich ein Mobilstrahler) an einer Klappleiter und 5w mit dem FT-817 auf 17m nach USA in CW qso geführt. Danke an alle für die Infos


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es geht übrigens nach Chalkidiki.

Wunderbar. Mit die schönste Ecke! Auf einen der Finger oder auf die Halbinsel selbst? Eine Rundfahrt um Sithonia ist jeden Liter Sprit wert....

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wir haben die Transceiver ( FT 857,IC706 etc.)bisher immer im Handgepäck mitgenommen, wir haben uns immer gesagt eine Antenne die "verloren" geht kann man selbst am Ende der Welt selbst bauen. Die Stromversorgung (12 V) kann man wenn nötig zwar umständlich mit Autobatterien überbrücken aber es geht, aber einen funktionstüchtigen Transceiver vor Ort mit bescheidenen mitteln zu basteln ist meist doch sehr schwer.
Es gab bisher keinerlei probleme weder in DL noch im Urlaubsland mit den Behörden am Flugplatz bezüglich der mitnahme im Handgepäck.
Wie bei allen elektronischen Geräten (Laptop, Kamera....) muß man damit rechnen das sich die Leute vom Sicherheitsdienst die Gerätschaften mal ansehen und eventuell auch mal mit ihrem Staubsauger (Sperengstoffspürgerät) auf friedfertigkeit prüfen wollen.
Im Handgepäck sollte sich aber immer die Lizenz und wenn möglich auch der Kaufbeleg befinden. da bei unseren exotischen Reisen die örtliche Lizens schon bei uns war (wenn auch manchmal nur in Kopie) hatten wir ein offizielles Schriftstück welches bei Einreise sehr behilflich ist.

Bisher ist uns nur eine Rolle Koaxkabel abhanden gekommen, war zwar ärgerlich hat sich aber im Endefekt gerechnet da die Fluggesellschaft den Schaden (Kilopreis) ersetzt hat.

Bei mehreren Mitstreitern bietet sich auch an das Gepäck zu verteilen, so das beispielsweise nicht ein Koffer nur mit Kabel gefüllt ist, wäre doch ärgerlich wenn ausgerechnet dieser eine Koffer mit Kabel abhanden kommt, wenn dann mal ein Gepäckstück abhanden kommt kann man immer noch improvisieren mit dem Rest aus den anderen Gepäckstücken.

Gute Reise


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Jörg

geht auf den Mittelfinger der Halbinselgruppen. Wenn die Familie am späten Abend eindämmert dann schön in CW mit Kopfhörer und Longdrink in den Äther. :D

Rufzeichen wäre dan SV/DL6EDF/p !?? Verdammt lang......


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Rufzeichen wäre dan SV/DL6EDF/p !?? Verdammt lang......[/quote]

Wozu "/p"?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]geht auf den Mittelfinger der Halbinselgruppen. Wenn die Familie am späten Abend eindämmert dann schön in CW mit Kopfhörer und Longdrink in den Äther. [/quote]

Das ist Sithonia. Der schönste! Unbedingt umfahren. Da gibt es etwa 5km um die "Mitte" rum an der Küste unten ein kleines Lokal (also Bretterbude mit Bastverkleidung, Kühlschrank im Freien...) direkt an der Steilküste. Bei schönem Wetter ein sagenhafter Ausblick. Dazu einen angerührten eiskalten Kaffee. Evtl. gibts auch Bergziegen, die dann ums Eck schauen. Das Ding hat einen recht großen Kiesparkplatz, direkt am "Abgrund". Nicht überlaufen, zur "richtigen" Zeit ist man fast alleine da. Kann man nicht verfehlen!

Das "/P" kannst Dir sparen... Da kräht kein Hahn danach. Du mußt evtl. nur schauen, in welchen Bezirk Sithonia kommt. Bereich Drama ist SV7 gewesen, Chalkidiki müßte dann 6 oder 8 sein. Da gibts aber ne Internetseite- wenn ich zu Hause bin heute Abend, schau ich mal.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

so, die Jungs und Mädels von der RAAG hatten den Einfall, die Seite komplett umzuschmeißen, meine Regionenkarte finde ich nicht mehr. Also mußte DARC, Google und Wiki herhalten, um zu einem Ergebnis zu kommen....

Es handelt sich, nach allem, was ich finden konnte, um die Region "Kentrikí Makedonáa" - was dann SV2 entspricht. Laut RAAG ist der Suffix auch komplett so zu führen, weshalb ich im Juli/August dann eben SV7 adoptiert hatte.

DARC-Länderübersicht mit Angaben (Griechenland 2. Spalte ganz unten):
[url:h6wackcj]http://www.darc.de/uploads/media/cept-anw_01.pdf[/url:h6wackcj]

Karte der Griechenlandregionen auf einer Stiftungsseite (mit der Maus über die Karte zeigt den Namen an - ist etwas verzerrt, paßt aber):
[url:h6wackcj]http://www.fedre.org/de/content/verzeichnis-der-regionen?pays=Griechenland[/url:h6wackcj]

Die dazugehörende RAAG-Seite (Licensing, englische Version - falls der Link in die Brüche geht!):
[url:h6wackcj]http://www.raag.org/displayITM1.asp?ITMID=11&LANG=EN[/url:h6wackcj]


Ich wünsche viel Spaß beim Betrieb, schönes Wetter - und vergiß den Urlaub nicht ;->

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Jörg

Danke für die Fülle von Informationen. Der Urlaub geht selbstverständlich vor. Das /p ist ja tatsächlich quatsch.....

73, Volker


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gern geschehen! Grüß die Gegend von mir, dieses Jahr kommen wir wohl nicht hin. Aber nächstes wieder :-)

Mein "Suffix" meinte natürlich den "Prefix"...


  
 

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